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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 30 Antworten
und wurde 6.527 mal aufgerufen
  
 Bauen und Immobilien in Kroatien, Häuser, Grundstücke, Vermietung
Seiten 1 | 2
ursula Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 275

06.03.2015 14:57
Immobilien-Vermietung an Feriengäste Vorschriften Antworten

Hallo,

da ja jedes Jahr immer wieder die Frage der legalen Vermietungsmöglichkeit auftaucht, stelle ich für alle Interessierten mal ein sehr informatives Merkblatt mit den entsprechenden Vorschriften und Vorgehensweise ein.

Gruß Ursula

Dateianlage:
Vermietung_Vorschriften.pdf
Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

06.03.2015 15:44
#2 RE: Immobilien-Vermietung an Feriengäste Vorschriften Antworten

Danke - das ist sehr interessant !

trash4u Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 607

10.03.2015 12:02
#3 RE: Immobilien-Vermietung an Feriengäste Vorschriften Antworten

Ursula,
vielen Dank für die tolle Ausarbeitung. Ist wirklich gut gelungen und beschreibt ausreichend die derzeitigen Vorschriften.

susi696 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 204

10.03.2015 12:46
#4 RE: Immobilien-Vermietung an Feriengäste Vorschriften Antworten

Hallo,

ich hätte da noch eine kleine Anmerkung:

das Gesundheitsattest ist nicht mehr nötig.
Wir haben letztes Jahr unsere Apartments kategorisieren und die Vermietung genehmigen lassen, noch mit Attest.
Kurz darauf wurde das wieder abgeschafft.
Es ist auch noch niemand gekommen um die Wohnungen anzuschauen. Man musste Bilder auf CD einreichen.
Anhand dieser Bilder ist die Kategorisierung vorgenommen worden.
Vielleicht kommt ja irgendwann noch einer....
Genehmigungsbehörde bei uns ist Zadar.

Herzliche Grüße
Susanne

ursula Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 275

10.03.2015 12:55
#5 RE: Immobilien-Vermietung an Feriengäste Vorschriften Antworten

Hallo Susanne,

danke für deine Info.
Ich denke aber das der Kategorisierungsvorgang von Gemeinde zu Gemeinde doch noch verschieden gehandhabt wird. Toll ist es natürlich wenn es so einfach geht wie bei euch.

LG
Ursula

kastela Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.286

10.03.2015 14:04
#6 RE: Immobilien-Vermietung an Feriengäste Vorschriften Antworten

Diese Seite ist auch nicht schecht. http://www.klub-iznajmljivaca.com/category/news/

Einiges kann man auch ohne Mitgliedschaft lesen.

Kroatien: Urlaub an der Adria Trogir, Split: Haus Viersen

susi696 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 204

10.03.2015 16:00
#7 RE: Immobilien-Vermietung an Feriengäste Vorschriften Antworten

@ ursula

von "einfach" kann leider keine Rede sein. Wir mussten 3 mal hin, bis alles so passend war,
wie sie auf dem Tourismusamt wollten. Aber jetzt ist alles wenigstens legal und ich hoffe, dass so schnell keine
Änderung mehr kommt..
Habe schon mal 2014 einen Beitrag darüber geschrieben:
"Für alle, die es noch interessiert wie es gehen kann:
Haben jetzt an Ostern die Vermietungsgenehmigung/Kategorisierung für unsere Ferienwohnungen in Zadar beantragt.
Wir haben dafür benötigt: Nachweis, daß das Haus uns gehört (Grundbuchamt), Gesundheitszeugnis deutsch (mit Übersetzung), kroatisches geht aber auch
Nachweis, daß die Unterlagen für Legalisierung eingereicht sind, Bilder der Wohnungen auf CD (nicht auf Papier oder Stick), Kopien der Ausweise,
Unterschrift aller Eigentümer, Nachweis über die Einzahlung von 120 Kn Gebühr.
Fast hätte ich es vergessen: einen Nachweis, dass das Haus vor 2008 erbaut wurde. Sollte es neuer sein, benötigt man pro Anzahl Schlafzimmer je ein WC. Dieser Nachweis kann erbracht werden durch Pläne oder durch alte Strom-bzw. Wasser-Rechnungen.
Bemängelt wurde an den Wohnungen das Hochbett in einem Schlafzimmer, und die fehlenden "Bettvorleger", d.h. da wir Fliesenboden haben, brauchen wir kleine Teppiche vor den Betten.
Bei einer Freundin wurde die "altmodische"Bettwäsche angemahnt......
Was sollen wir hierzu sagen?
Ob jemand kommt um sich die Wohnungen vor Ort anzuschauen wissen wir nicht.
Eine Freundin hat die Genehmigung schon erhalten. Es war bis jetzt niemand da. Jetzt kann sie ihre Steuer und die pauschale Kurtaxe bezahlen und muss ein kleines Blaues Schild für die Vermietung bestellen und ans Haus anbringen (wieviele Sterne....)"

ana4949 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 448

10.03.2015 18:55
#8 RE: Immobilien-Vermietung an Feriengäste Vorschriften Antworten

Hallo (Anmerkung)
Seit Paar Jahre würd alles Pauschal abgerechnet.
Steuer pro Bett alle 3 Monate (4 Raten) und
Kurtaxe 3 Raten oder auf einmal.
Das ist aber Überall nicht gleich.
Es kommt drauf an welche Ort und welche Reihe wie weit
von Meer entfernt.
Gesundheitszeugnis bei Lebensmittel bedienen muss man haben
Alle 6 Monate Neue.(Keine aus D die habe Ich auch es geht nicht)
Das mit 15 Personen nur Familie aber anmelden.
Wer ist nicht angemeldet muss man anmelden in Tourist Büro.
Ich bin Vermieter seit 19 Jahre das mit Kurtaxe ist schon5-6 Jahre.
Anna!

Lupus Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4

15.05.2015 17:19
#9 RE: Immobilien-Vermietung an Feriengäste Vorschriften Antworten

Hallo an Alle,

ich möchte mich aus Ungarn an euch anschliessen. Wir haben ein Appartement in Selce bei Crikvenica und haben vergangenes Jahr letztendlich alles geschafft mit Kategorisierung, Gästebuch, Kassabuch usw., Steuerbescheid über Pauschalsteuer bekommen, alles ordentlich bezahlt, es schien alles in Ordnung zu sein.

Bis wir vor zwei Tagen einen Brief vom kroatischen Finanzministerium bekommen haben, demnach wir uns als nicht in Kroatien ansässige nicht für die Pauschalbesteuerung berechtigt sind, sondern wir sollen innerhalb von 8 Tagen unsere ungarische Ansässigkeit Beschheinigen lassen, einen kroatischen Finanzvertreter/Anwalt beauftragen und uns in Kroatien für Mehrwertsteuer anmelden!!!

Hat jemand von euch solche Erfahrung gehabt?

Lupi

Premanturafan Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 7

16.06.2015 14:59
#10 RE: Immobilien-Vermietung an Feriengäste Vorschriften Antworten

Hallo,
ich bin neu im Forum und habe seit mehreren Jahren eine Ferienwohnung in Premantura.Seit Anfang diesen Jahres habe ich eine 2.Wohnung. Da ich die neue Wohnung auch kommerziell vermieten möchte, habe ich die Wohnung kategorisieren lassen und nun auch die Infos erhalten, dass ich nicht wie die Kroaten in die Pauschale falle sondern wie oben erwähnt Steuern auf die Mieteinkünfte zahlen muss und dazu noch eine "Buchhaltung" benötige. Letzte Woce habe ich mich mit miner kroatischen Rechtsanwältin besprochen.Sie hat mir bestätigt dass diese Regelung gegen das EU-Recht auf Gleichbehandlung verstößt. Sie wird nun an das kroatische Finanzministerium einen offiziellen Brief (mit der Bitte um schriftliche Antwort) schreiben in dem ich beantrage ebenso wie die Kroaten die Pauschale zu Bezahlen...wenn ich etwas höre melde ich mich...
Darüber hinaus interessiert mich natürlich wie die anderen Betroffenen damit umgehen?
Viele Grüße,
Premanturafan

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

16.06.2015 16:43
#11 RE: Immobilien-Vermietung an Feriengäste Vorschriften Antworten

Wirst Du anders behandelt, weil du kein Kroate bist oder weil Dein Wohnsitz außerhalb Kroatiens liegt?

Das ist für die Annahme einer Diskriminierung schon entscheidend...

susi696 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 204

16.06.2015 16:57
#12 RE: Immobilien-Vermietung an Feriengäste Vorschriften Antworten

Hallo,

@ Premanturafan
da bin ich gespannt ob du Antwort bekommst. Wir sind grad mittendrin, alle Unterlagen ans Finanzamt zu schicken.
(siehe thread: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter) Haben allerdings noch keinen Anwalt in Kroatien.
Gruß Susanne

Lupus Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4

16.06.2015 19:34
#13 RE: Immobilien-Vermietung an Feriengäste Vorschriften Antworten

Wir haben uns mit einem Steuerberater in Zadar in Verbindung gesetzt, er hat gemeint die neue Regelung bindet die Pauschalbesteuerung an die steuerliche Ansässigkeit in Kroatien. Dass heisst, der "Mittellpunkt des Lebensinteresse" ist in Kroatien, ist polizeilich gemeldet und macht sein Personaleinkommensteuererklärung nach seinem Welteinkommen in Kroatien (natürlich mit Berücksichtigung der Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Landern). Angaben ohne Gewähr...

Bin sehr neugierig wie du mit deinem Antrag vorankommst und natürlich drücke dir die Daumen

Lupi

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

17.06.2015 09:38
#14 RE: Immobilien-Vermietung an Feriengäste Vorschriften Antworten

Wenn das so ist, dann ist es keine Diskriminierung...

Premanturafan Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 7

17.06.2015 09:44
#15 RE: Immobilien-Vermietung an Feriengäste Vorschriften Antworten

Hallo, ich bereite auch die Unterlagen vor. Beantragung der Steuernumnmer und Auswahl eines Unternehmens welches die Buchhaltung übernimmt. Parallel möchte ich aber den Weg(offizieller Brief) weitergehen und sehen welche Antwort ich bekomme...mir ist bewusst dass das wahrscheinlich länger dauern wird, aber ich möchte es zumindest versuchen...

susi696 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 204

15.08.2015 12:29
#16 RE: Immobilien-Vermietung an Feriengäste Vorschriften Antworten

Hallo miteinander,
wollte mal den Post wieder etwas nach oben schieben und nachfragen, ob es in Sachen Steuer was Neues gibt.
Wir haben inzwischen aus Zagreb ein Schreiben mit einer Steuernummer erhalten. Aber weiter wissen wir noch nichts.
Vielleicht ist jemand von Euch ja schon weiter und weiß, wie das mit den Steuern für die Vermietung konkret aussieht.

Herzliche Grüße
Susanne

Lupus Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4

15.08.2015 17:20
#17 RE: Immobilien-Vermietung an Feriengäste Vorschriften Antworten

Hallo,

wir haben auch unsere MWSt registration. Das System läuft wie bei einem Einzelunternehmen, dass heisst man muss Ein/Ausgangsbelege sammeln (Ausgangsrechnungen mit MWSt ausstellen), monatlich MWSt-Erklärung einreichen und am Ende des Jahres Abschluss machen und Gewinn erklären. So wir haben ein Buchhaltungsbüro für alle diese Aufgaben engagiert.
Angaben wie immer ohne Gewähr.

MfG
Lupi

susi696 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 204

15.08.2015 18:07
#18 RE: Immobilien-Vermietung an Feriengäste Vorschriften Antworten

Hallo,
weiß jemand ein gutes Buchhaltungsunternehmen in Zadar, in dem jemand Deutsch spricht?
Gibts da vorgefertigte Formulare für die monatliche Abrechnung oder kann man das wie bei uns auch online machen?
Wenn ich neun Monate im Jahr keine Einnahmen habe, muss ich dann trotzdem mit meinen Ausgaben eine Mehrwertsteuer-Erklärung machen?
Bei uns heißt das ja Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Lupus Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4

16.08.2015 19:53
#19 RE: Immobilien-Vermietung an Feriengäste Vorschriften Antworten

Hallo Susanne,

wenn du deine e-mail Adresse angibst,ich kann dir die Kontaktdaten von einem Steuerberater in Zadar schicken.

MfG

Lupi

susi696 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 204

17.08.2015 21:03
#20 RE: Immobilien-Vermietung an Feriengäste Vorschriften Antworten

Hallo Lupus,

habe dir eine pm geschickt.

Gruß Susanne

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