Hallo habe jetzt mal dem ADAC geschrieben und habe die se Antwort bekommen Wurde der Wohnwagen nach dem 01.07.2013, also nach dem EU-Beitritt in Kroatien eingeführt, sind keine Zollformalitäten zu beachten.
Alle Wohnwagen die vor Beitritt Kroatiens in die EU (also vor dem 01.07.2013) einführt wurden, befinden sich in einem Zollvorgang, der ggf. noch abgeschlossen werden muss. Dies gilt vor allem dann, wenn noch keine Zollabgaben in Kroatien gezahlt wurden.
Wenn die Einfuhr vor dem 01.07.2013 erfolgte und noch keine Zollabgaben gezahlt wurden, sollte geprüft werden, ob der Status einer Gemeinschaftsware vorliegt und dieser mittels eines Versandpapiers T2L belegt werden kann. Das Versandpapier T2L kann vom Deutschen Zoll ausgestellt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Aus diesem Grund sollten Sie sich mit dem Deutschen Zoll in Verbindung setzen und diesen Sachverhalt abklären. Ein Dienststellenverzeichnis findet man im Internet unter www.zoll.de
Kann der Status einer Gemeinschaftsware nicht nachgewiesen werden, müsste in Kroatien mindestens die Einfuhrumsatzsteuer von 25% gezahlt werden. Diese wird im Regelfall auf den Zeitwert des Wohnwagens erhoben. Gegebenenfalls kann zusätzlich der Einfuhrzoll anfallen. Sollte der Wohnwagen noch zugelassen sein und auch die Prüfplakette über die Hauptuntersuchung gültig ist, machen Sie sich bitte vor Ort kundig, welche Maßnahmen in diesem Fall zu ergreifen sind. Das gleiche gilt auch für Wohnwagen deren Inbetriebnahme in der EU nachweislich schon 8 Jahre zurückliegt.
Eine verbindliche Auskunft bezüglich des Wohnwagens in Kroatien können wir Ihnen leider nicht erteilen. Nähere Auskünfte zu den oben genannten Sachverhalten kann letztendlich nur der kroatische Zoll liefern. Deshalb empfehlen wir Ihnen mit diesem Kontakt aufzunehmen, um den Sachverhalt abzuklären.
Sollten noch Fragen offen bleiben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
aber wie sieht es denn aus wenn der Wohnwagen keinen Tüv hat????
Ohne Tüv,wirst du den Wohnwagen wohl kaum außer Landes bringen können, ohne, dich strafbar zu machen. Das heißt,nachverzollen und den Wohnanhänger beim kroatischen TüV,vorstellen. Aber das ist nur meine Meinung,die nicht unbedingt maßgeblich ist. Gruß Mrvica
Zitat von Mrvica im Beitrag #42Ohne Tüv,wirst du den Wohnwagen wohl kaum außer Landes bringen können, ohne, dich strafbar zu machen. Das heißt,nachverzollen und den Wohnanhänger beim kroatischen TüV,vorstellen. Aber das ist nur meine Meinung,die nicht unbedingt maßgeblich ist. Gruß Mrvica
Deine Meinung ist leider grundfalsch !
1. Der kroatische TÜV ist für ein deutsches Fahrzueg nicht zuständig und wird auch keine Überprüfung vornehmen.
2. Selbstverständlich kann er den in Deutschland zugelassenen Wohnwagen auch ohne TÜV ausser Landes bringen, Voraussetzung ist, dass er verkehrssicher ist ! Die kroatische Polizei interessiert der deutsche TÜV nicht, da die HU eine deutsche Hoheitsvorschrift ist.
3. Möchte er den WW ohne TÜV nach Deutschland bringen gibt es zwei rechtlich gesicherte Möglichkeiten : a) entweder beim ersten in Deutschland erreichbaren TÜV vorfahren oder b) einen Termin beim Heimat-TÜV machen und sich diesen schriftlich bestätigen lassen.
Auch hier gilt natürlich, dass der WW verkehrssicher sein muss !
ja und nun wie sieht es damit aus was der ADAC geantwortet
Sollte der Wohnwagen noch zugelassen sein und auch die Prüfplakette über die Hauptuntersuchung gültig ist, machen Sie sich bitte vor Ort kundig, welche Maßnahmen in diesem Fall zu ergreifen sind. Das gleiche gilt auch für Wohnwagen deren Inbetriebnahme in der EU nachweislich schon 8 Jahre zurückliegt.
ich habe ja ein T2L Formular aber bitte wie soll ich jetzt weiter vorgehen mein Depot Besitzer spricht fast kein Wort Deutsch.
wo ist denn die nächste Zollstelle bei Rovinj mit Kontaktadresse am besten Deutschsprachig.
3. Möchte er den WW ohne TÜV nach Deutschland bringen gibt es zwei rechtlich gesicherte Möglichkeiten : a) entweder beim ersten in Deutschland erreichbaren TÜV vorfahren oder b) einen Termin beim Heimat-TÜV machen und sich diesen schriftlich bestätigen lassen.
Als langjähriger TÜV-Verweigerer und KÜS-Fan hatte ich vor ein paar Jahren ein Gespräch (bez. D.-KFZ in Cro.) mit meinem persönlichen Prüfer in Nbg. Er meinte, dass ab einer bestimmten Anzahl an Fahrzeugen ein KÜS-Sachverständiger auch nach Cro. reisen- und HU-Abnahmen machen würde. Man sollte vor Ort eine geeignete KFZ-Werkstatt (mit Bremsprüfstand etc.) in der die Prüfungen vorgenommen werden können organisieren.
Vielleicht finden sich genügend D.-KFZ Halter aus Cro. um sich zu organisieren ?
@ Fred Ich schrieb ja ,das der Wohnwagen vezollt werden muß und dann zum kroatischen Tüv soll. Ich gehe davon aus ,das der Wohnanhänger nach dem er verzollt wurde,kroatische Papiere erhält und somit auch den kroatischen Regelungen zur Verkehrssicherheit unterliegt.Oder liege ich daneben? Gruß Mrvica
bei die gehts nicht ob WW TÜV hat oder noch zugelassen , sondern um
Einleitend möchten wir Ihnen mitteilen, welchen Status Campingwagen vor EU-Beitritt in Kroatien hatten, die in Kroatien während des Winters im so genannten "Winterlager" befanden. - alle ausländischen Fahrzeuge / Wohnwagen, die im Winter auf Campingplätzen oder Lagern abgestellt waren, waren Güter, die vorübergehend eingeführt waren (da vor diesem Datum Kroatien kein EU-Mitgliedstaat war); - damit diese Güter im Winter in Kroatien vorschriftsgemäß auf Campingplätzen / in Lagern untergebracht werden konnten, haben sie den Status des Zolllagers Typ E erhalten. Für diese Lagerung wurde vom kroatischen Zollamt eine Erlaubnis ausgestellt; - Der Campingplatz/Lagerinhaber war verpflichtet, einmal jährlich dem kroatischen Zollamt eine Liste aller Boote und Campingwagen, die im Winter bei ihnen gelagert waren, zuzustellen (und eine Buchhaltungsurkunde mit Angaben zum Wohnwagen, Karosserie- oder Rumpfnummer sowie Angaben zum Eigentümer des Wohnwagens); - Anhand dieser Liste beziehungsweise Buchhaltungsurkunde galten die Güter maximal 24 Monate lang als vorübergehend eingeführt; - Angesichts des Genannten befindet sich auch Ihr Wohnwagen auf dieser Liste, die nun "gelöscht" werden muss; - Während des Zeitraums, in dem die Güter vorübergehend eingeführt waren, galten sie nicht mehr als EU-Güter; deshalb müssen sie jetzt, anlässlich des EU-Beitritts Kroatien in den freien Güterverkehr gesetzt werden.
Also : Dein WW ist vor dem Beitritt schon in HR eingestellt gewesen , er fällt unter vorübergehend ausgeführt.Die 8 Jh Regelung kommt nach Deinem Schreiben nicht in Frage , also wird evt.Zoll od.Steuer fällig . Wenn Du jetzt ein T2L vom Deutschen Zoll erhalten hast , kann dir der Stellplatzbetreiber nicht weiterhelfen , sondern Du mußt zu einer Spedition , die mit Deinen Unterlagen die Zollsache reguliert und Du von der Liste gelöscht werden kannst . Einfach wegfahren -ob mit oder ohne TÜV-ist nicht...Du bist gemeldet und mußt zuerst die Zollsache erledigen . Im anderen Falle würde der Stellplatzbetreiber haften und u.U.seine Konzession in Frage stellen .Also zumindest bei mir war es so , ich konnte mein Trailerboot nicht mehr rausfahren , es sei denn die Spedition leitet eine ( T1- Wiedereinführung in die EU )ein und Du hättest die nötigen Papiere für eine Ausreise. Also mein Rat , eine Spedition mit der Zollangelegenheit beauftragen , sonst kommst Du IMHO nicht mehr aus dem Schlamassel der HR-Zollbehörden raus. Vermutlich gibts auch andere " Ratschläge" , mal schaun welche für dich hilfreich waren . PS: Zollangelegenheit sollte bis 30.Juni abgeschlossen sein .( Fristen sind allerdings schon öfter verlängert worden ) Gruss aus München
Zitat von MrvicaIch gehe davon aus ,das der Wohnanhänger nach dem er verzollt wurde,kroatische Papiere erhält und somit auch den kroatischen Regelungen zur Verkehrssicherheit unterliegt.
Das kann ich so nicht aus seinen Abgaben / Vorhaben entnehmen.
Ja Ok aber wie sieht das den mit der Spedition aus hängen die meinen Wohnwagen hinter ein Auto fahren über die Grenze, das wäre schlecht da die Reifen nicht mehr die neusten sind oder brauchen die lediglich nur Papiere vom WW. oder kann ich das selber am Zoll erledigen ohne den WW nach Slowenien zu bringen und dann mir die Wieder einfuhr bestätigen zu lassen.
Der TE schrieb eingangs: " Der Wohnwagen ist angemeldet und seit 3 Jahren jetzt in Kroatien. ich fahre erst aber wieder im Sommer nach Kroatien wie soll ich das ganze von zuhause regeln ohne über das Ohr gehauen zu werden."
Wenn der WW jetzt in HR verzollt werden soll, dann müßte er doch in Deutschland abgemeldet werden ?
Ein Deutscher kann aber den WW mangels ständigem Wohnsitz in HR nicht anmelden , im Gegensatz zu einem Boot ?
Wie bewegt er folglich den WW in HR, ohne Kennzeichen, bzw. wie fährt er dann einmal damit wieder nach Deutschland?
wenn ich eine Spedition beauftrage die Zollangelegheit zu klären wie ist denn da der Ablauf fahren die mit dem Wohnwagen oder brauchen die nur die Papiere.
ich kann doch nicht der einzige sein der Das Problem hat. ich will doch einfach nur fakten und keine ratschläge wie man könnte eventuell oder vieleicht.......
Zitat von Kroatien Camper13 im Beitrag #57wenn ich eine Spedition beauftrage die Zollangelegheit zu klären wie ist denn da der Ablauf fahren die mit dem Wohnwagen oder brauchen die nur die Papiere.
ich kann doch nicht der einzige sein der Das Problem hat. ich will doch einfach nur fakten und keine ratschläge wie man könnte eventuell oder vieleicht.......
Gruß Guido
Im Beitrag #21 habe ich ausführlich geschildert, wie Du es machen kannst. Das war von mir kein "Ratschlag" wie man es evtl. machen könnte, sondern Fakt, wie ich es bereits gemacht habe ! Ich vwrstehe nicht, wieso Du immer noch herumeierst !?
Hallo Fred das habe ich verstanden ich habe ja auch ein T2L Formular jetzt schicke ich das einfach nach dem Zoll in Kroatien wo ich keine Adresse von habe und hoffe das damit die Sache erledigt ist oder kommt dann noch irgendwas auf mich zu. Ich will doch einfach nur keinen Fehler machen und dann Sommer eine Überraschung bekommen. Deswegen möchte ich doch nur genug Fakten sammeln.
Hallo ich eier hier nicht rum. es wird nur spekulativ geantwortet und nicht die Frage beantwortet. 1.Wie verhält es sich wenn ich eine Spedition bauftrage,wird der Wohnwagen gezogen oder brauchen die nur die Unterlagen? ( Keine Spedition zu erreichen oder Antworten nicht) 2.Kommen noch Kosten auf einen zu wenn ich ein T2L Formular habe und ich es nach Kroatien schicke?. 3.An wen schicke ich das T2L Formular?
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