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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 39 Antworten
und wurde 12.296 mal aufgerufen
  
 Bauen und Immobilien in Kroatien, Häuser, Grundstücke, Vermietung
Seiten 1 | 2
susi696 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 204

27.05.2015 12:47
#21 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Hallo,

hier ist das kroatische Anschreiben und Formular.

Dateianlage:
Finanzamt.pdf
biki Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.193

27.05.2015 12:52
#22 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

An alle, die es interessiert: Das ist der Link (kroat. Finanzministerium) mit kroat. Inhalt zur PDV-Pflicht sog. "Non-Residents" (ohne Wohnsitz in RH)
http://www.porezna-uprava.hr/HR_publikac...y.aspx?ID=19151

@trash4u
Meine gestrigen Ausführungen bezogen sich ja auch aufs dt. System (schließlich sprach in von MWSt/Vorsteuer und nicht von PDV etc.)!

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biki Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.193

27.05.2015 13:41
#23 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

@susi696

1. Die besagten Aufwendungen für Renovierungen (Handwerkerrechnungen) kannst du getrost in deiner dt. Steuererklärung unterbringen. Guck mal in den mitgeschickten Ausfüllhilfen: da steht, daß die Berücksichtigung auch für „Haushalte“ in EU/EWR-Ländern gilt!

2. Du hast Anspruch darauf, daß man dir zumindest das offizielle Anschreiben auf deutsch zukommen läßt.

3. Fristverlängerung zur Abgabe der geforderten Unterlagen sollte immer auf entsprechenden (schriftlichen) Antrag möglich sein! Einfach im Schreiben/E-Mail begründen, daß die Unterlagenbeschaffung und deren Übersetzung viel mehr Zeit in Anspruch nimmt. Acht Tage sind selbst für Kroaten, die nix zu übersetzen haben, knapp bemessen. Eine Unverschämtheit ist das.

-- Nachträglich Editiert--
4. Ich verstehe die Passage zum Nachweis der „Registrierten Tätigkeit“ etwas anders: Wenn du in Dt. ein angemeldetes Gewerbe hättest, könntest du dieses beifügen. Aber du bist wahrscheinlich Arbeitnehmerin (also Nicht-Selbständig) und hast darüber hinaus noch Vermietungseinkünfte. Dies ist ja lediglich im Steuerbescheid als solches aufgeführt. Könnte man ja sicherheitshalber beifügen (Zahlenmaterial einfach schwärzen). Ansonsten ist es wichtig, daß du deine Steuer-Ident-Nr. einträgst und das "damals" erhaltene Datenblatt über die Zuteilung der Steuer-Ident-Nr. dazu beifügst.

So, nun bin ich am Ende mit meinem Latein…viel Erfolg und kühlen Kopf bewahren!
Biljana

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kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.742

27.05.2015 14:22
#24 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Zitat von biki im Beitrag #24

2. Du hast Anspruch darauf, daß man dir zumindest das offizielle Anschreiben auf deutsch zukommen läßt.


Bist Du Dir da sicher? Meines Wissens gehört kroatisch zu den amtlichen EU-Sprachen, und meine kroatische Freundin Sofija kriegt die Post vom deutschen Finanzamt für ihr Haus in Deutschland auch nicht auf kroatisch. Und soweit ich weiß, müssen Einkünfte grundsätzlich dort versteuert werden, wo sie erzielt werden. Meine kroatische Sofija z.B. (mit Mietshaus in Deutschland) muss ihre hiesigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland versteuern, die Einkünfte aus ihrem Haus in Rijeka in Kroatien. Wenn bei Susi bis jetzt "alles über Deutschland" gelaufen ist (auch die Steuern für die Einnahmen aus Vermietung?), dann ist es doch logisch, dass die Kroaten für ihre in Kroatien erzielten Einkünfte lieber selbst die Einkommensteuer kassieren wollen. Oder sehe ich da was falsch?

biki Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.193

27.05.2015 18:40
#25 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

@kornatix

Du hast dich etwas zu spät in diese Diskussion eingeschaltet...es geht nicht um die Einkommensteuer, sondern um die Neuregelung zur kroat. Umsatzsteuer bei Vermietungen in RH von sog. "Nicht in RH Ansässigen"!

Mein Kommentar bzgl. des Anschreibens bezog sich auf die Übermittlung desselbigen in englischer Sprache, was null Sinn macht, da sie weder Englisch-Muttersprachler ist, noch in einem engl.-sprachigen Gebiet lebt...
(Vor dem Krieg galt in RH noch Deutsch als 1.fremdländische Amtssprache).

Biljana

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kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.742

27.05.2015 20:37
#26 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Mag sein, dass ich da falsch liege. In der Verlautbarung des HR-Finanzministeriums ist nur die Rede von PDV (=Porez na dodanu vrijednost), also Mehrwertsteuer und nicht Umsatz- oder Einkommensteuer für Vermieter mit Wohnsitz im Ausland. Aber ich halte mich da jetzt 'raus. Da ich selbst nicht vermiete, habe ich da nicht wirklich Ahnung...

trash4u Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 606

28.05.2015 08:51
#27 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Nur zur Klarstellung der unterschiedlich verwendeten Begriffe:

Mehrwertsteuer (MWSt) = Umsatzsteuer = Porez na dodanu vrijednost (PDV) = IVA = VAT (value added tax) = ....... und hat nix mit Einkommensteuer zu tun

Schönen Tag noch.

susi696 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 204

29.05.2015 17:23
#28 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Hallo miteinander,

wir haben nun neue Informationen von der Finanzbehörde in Zagreb, nachdem die ganze Woche wohl niemand in Zadar
erreichbar war.

Es sieht wohl so aus, daß es auf eine monatliche Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer-Anmeldung hinausläuft. Wie bei einer deutschen Firma.
Man muß bis zum 20. eines jeden Monats seine Mehrwertsteuer(sprich Umsatzsteuer) vom Vormonat angeben und bezahlen. Vorsteuer, also sprich selbst bezahlte Mehrwertsteuer von Rechnungen kann gegengerechnet werden und es ist wohl auch ein Jahresausgleich vorgesehen.
Dies kann auch online geschehen, ohne Steuerberater. Man kann sich wohl dann ein kroatisches "Elster"Programm herunterladen.
Ich finde es, trotz Steuerberater, schon in Deutschland nicht ohne, eine Umsatzsteuererklärung zu machen und dann erst auf kroatisch.
Also, wenn jemand im Raum Zadar einen Steuerberater kennt? Wir sind dankbar für Tipps.

Diese Informationen sind natürlich ohne Gewähr. Unser Bekannter ist Gerichtsdolmetscher und hat für uns diese Informationen telefonisch eingeholt.
Herzliche Grüße
Susanne

susi696 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 204

29.05.2015 17:24
#29 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Jetzt hab ich noch was vergessen.
Mit dem folgenden Formular muss man zuerst eine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer beantragen.

http://www.porezna-uprava.hr/HR_obrasci/...DNOST/P-PDV.pdf

susi696 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 204

30.05.2015 11:01
#30 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Das Formular ist übersetzt und jetzt wissen wir noch weniger.....Was sollen wir denn da bitte als private Vermieter ausfüllen?

Dateianlage:
AMBACHER - FINANZMINISTERIUM 29.5.15.doc
susi696 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 204

15.08.2015 18:37
#31 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Hallo,
haben jetzt unsere Mehrwertsteuer ID Nummer aus Zagreb erhalten.
Kennt jemand einen Steuerberater oder ein Buchhaltungsunternehmen in Zadar, bei denen jemand Deutsch spricht.
Niemand weiß irgendwie so richtig Bescheid wie es weitergeht
Gruß Susanne

Storm Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 140

18.10.2015 11:07
#32 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

so - und hier ist nun Ruhe eingekehrt, weil wieder keiner so richtig Bescheid weiß und mal nur Fakten auf den Tisch legen kann - stimmts?

susi696 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 204

18.10.2015 12:49
#33 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

also von wegen "Ruhe eingekehrt". Wir haben inzwischen 3 Steuerberater in Kroatien kontaktiert. Die erste wollte sich melden, hat sie nicht getan.
der 2.Steuerberater in Zadar hat uns erzählt wir müssen Mehrwertsteuer auf die Vermietung bezahlen. Das war ja schon klar.
Sie ist monatlich abzurechnen, das ganze Jahr, auch wenn keine Einnahmen. Man muss die Einnahmen auf ein kroatisches KOnto verbuchen, auf das das Finanzamt Zugriff hat. Bareinnahmen nur noch über eine Fiskalkasse (FINA). Es kann nichts gegengerechnet werden, also keine Ausgaben wie Strom, Wasser Müll, etc.
Kosten mindestens 200 Kn pro Monat.
Die 3. Steuerberaterin in Zadar wiederum sagte, Konto müsste nicht in Kroatien sein, da auch Kroaten selber im Zuge der EU ein Konto im Ausland haben könnten.
Ich muss einfach meine Buchungsbestätigungen einreichen und den Nachweis der Einzahlung. Wenn ich sie richtig verstanden habe kann ich meine Barzahlungen auch mit einem Buchungsvermerk einzahlen. Sie meinte, Fiskalkasse könnte nicht verlangt werden. Im Gegensatz zum 2. Steuerberater sagte sie, daß alle Steuern unserer Ausgaben gegengerechnet werden können, das ganze Jahr über. Das wird dann mit den Mehrwertsteuerzahlungen in der Saison verrechnet. Kosten sind 30€ pro Monat für die Erstellung der Steuererklärung, also gleich wie bei Steuerberater 2.
So, wer hat nun recht? Die 3.Steuerberaterin meinte auch, es werden Strafen fällig, wenn man die Mehrwertsteuer Erklärung nicht regelmäßig macht.
Sie ist mir doch sehr sympathisch, da wenigstens etwas gegengerechnet werden kann, genau wie hier in D mit Umsatzsteuer und Vorsteuer. Ob es aber tatsächich so ist, wer weiß? Es werden ja auch Klagen geführt, zwecks Gleichbehandlung von Einheimischen und Ausländern in der EU.
Ich bin nur erstaunt, wie Wenige das anscheinend betrifft, da sich ja kaum jemand mit Tipps und weiterem Wissen beteiligt. Ich wäre sehr dankbar, wenn noch andere uns an Ihrem Wissen teilhaben lassen. Vielleicht gibt es ja noch weitere Steuerberater Informationen um Licht in den kroatischen Steuerdschungel zu bringen.
Liebe Grüße
Susanne

Storm Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 140

18.10.2015 17:08
#34 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

naja genau das meine ich. Keiner kann etwas genaues sagen - nicht einmal die kroatischen Steuerberater. Im Grunde nur gefährliches Halbwissen. Oder gibt es irgend etwas so richtig konkretes?

trash4u Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 606

19.10.2015 09:09
#35 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Es ist so ziemlich genau wie du vermutest. Selbst die meisten Steuerberater haben nur ein gefährliches Halbwissen! Du hast selbst die Erfahrung gemacht.
Kann leider nicht aus meiner Erfahrung berichten, da ich Aufenthaltsberechtigung habe. Mich trifft lediglich die PDV auf die Provision von bestimmten ausländischen Agenturen - und das ist schon kompliziert genug. Fakt ist jedenfalls, dass ohne einen Steuerberater nichts geht, selbst wenn man sich auskennen sollte. Nimm den Berater, der dir am sympatischsten erscheint. Die genannten Kosten für den Berater kann ich bestätigen. Ich zahle so ca. 200 HRK/Erklärung im Jahr zuzüglich der Steuern. Da Vermieter ohne Wohnsitz in HR wohl monatlich eine Erklärung machen müssen und nicht nur auf die Provision sondern auch die Einkünfte = X 12. Nach Auskunft meiner Steuerberaterin bin ich der Einzigste den sie kennt der das macht und für sie war es ebenfalls Neuland. Kann nur hoffen, dass sie keinen Fehler gemacht hat.

IvoCro Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 108

19.10.2015 09:58
#36 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Zitat von susi696 im Beitrag #34
also von wegen "Ruhe eingekehrt". Wir haben inzwischen 3 Steuerberater in Kroatien kontaktiert. Die erste wollte sich melden, hat sie nicht getan.
der 2.Steuerberater in Zadar hat uns erzählt wir müssen Mehrwertsteuer auf die Vermietung bezahlen. Das war ja schon klar.
Sie ist monatlich abzurechnen, das ganze Jahr, auch wenn keine Einnahmen. Man muss die Einnahmen auf ein kroatisches KOnto verbuchen, auf das das Finanzamt Zugriff hat. Bareinnahmen nur noch über eine Fiskalkasse (FINA). Es kann nichts gegengerechnet werden, also keine Ausgaben wie Strom, Wasser Müll, etc.
Kosten mindestens 200 Kn pro Monat.
Die 3. Steuerberaterin in Zadar wiederum sagte, Konto müsste nicht in Kroatien sein, da auch Kroaten selber im Zuge der EU ein Konto im Ausland haben könnten.
Ich muss einfach meine Buchungsbestätigungen einreichen und den Nachweis der Einzahlung. Wenn ich sie richtig verstanden habe kann ich meine Barzahlungen auch mit einem Buchungsvermerk einzahlen. Sie meinte, Fiskalkasse könnte nicht verlangt werden. Im Gegensatz zum 2. Steuerberater sagte sie, daß alle Steuern unserer Ausgaben gegengerechnet werden können, das ganze Jahr über. Das wird dann mit den Mehrwertsteuerzahlungen in der Saison verrechnet. Kosten sind 30€ pro Monat für die Erstellung der Steuererklärung, also gleich wie bei Steuerberater 2.
So, wer hat nun recht? Die 3.Steuerberaterin meinte auch, es werden Strafen fällig, wenn man die Mehrwertsteuer Erklärung nicht regelmäßig macht.
Sie ist mir doch sehr sympathisch, da wenigstens etwas gegengerechnet werden kann, genau wie hier in D mit Umsatzsteuer und Vorsteuer. Ob es aber tatsächich so ist, wer weiß? Es werden ja auch Klagen geführt, zwecks Gleichbehandlung von Einheimischen und Ausländern in der EU.
Ich bin nur erstaunt, wie Wenige das anscheinend betrifft, da sich ja kaum jemand mit Tipps und weiterem Wissen beteiligt. Ich wäre sehr dankbar, wenn noch andere uns an Ihrem Wissen teilhaben lassen. Vielleicht gibt es ja noch weitere Steuerberater Informationen um Licht in den kroatischen Steuerdschungel zu bringen.
Liebe Grüße
Susanne


Hallo Susi969,

unser Unternehmen bietet neben unserer Hauptbranche auch den Hausverwaltungs- und Hausmeisterservice im Umgebung Zadar von 60km an.
Falls Du Interresse hast kannst mich ja gerne kontaktieren und wir koennen auch fuer Dich die Hausverwaltung und den Hausmeisterservice uebernehmen.
Fuer einige Kunden haben wir auch den Punkt mit der Mwst. schon uebernommen.
Wir haben unseren Steuerberater der unter Vertrag mit uns Zusammenarbeitet.

MfG.
Ivo
E-mail: info@hausbau-kroatien.hr

www.hausbau-kroatien.hr

Stylo Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1

16.05.2016 23:03
#37 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Hallo!

Ich bin neu hier im Forum, dass zu diesem Thema länger nichts mehr geschrieben wurde. Kannst Du das bitte nochmal genauer erklären mit dem:

"da ich Aufenthaltsberechtigung habe. Mich trifft lediglich die PDV auf die Provision von bestimmten ausländischen Agenturen"

Wie meinst Du das? Bist du kroatischer Staatsbürger?

Bezahlst du die PDV dann wie früher weiter, also Pauschal pro Bett?

Ich habe gerade auch Post vom kroat. Finanzamt bekommen und verstehe nur Bahnhof...:-(

Würde mich freuen wenn jemand neue Infos hat...

trash4u Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 606

17.05.2016 08:41
#38 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

stylo,
die PDV ist die Mehrwertsteuer und hat absolut nichts mit der Pauschalsteuer auf die Einnahmen (nicht zu verwechseln mit dem Einkommen)zu tun. Die Pauschalsteuer wird nach Anzahl der Betten bemessen. Man kann hier nur die Steuer dadurch senken, in dem man in einem Schlafzimmer dann eben nur eine Schlafcouch für zwei Personen hinstellt. Schlafcouchen sind "Hilfsbetten" und unterliegen nicht der Bettensteuer.

Die PDV (also Mehrwertsteuer) ist auf die Vermittlungsprovision von Nichtkroatischen Firmen, z.B. housetrip, AirBnb, .... zu zahlen. Die Erklärung muss unverzüglich, d.h. mit Zahlungseingang gemacht werden. Der Zahlungseingang muss auf einem kroatischen GIRO Konto erfolgen, damit das Finanzamt auch mitbekommt, dass du gerade Umsatz tätigst. Da die Finanzämter aber sich immer mehr und mehr untereinander auch verständigen (Bill Gates sei Dank). Werden die Bürger immer mehr durchsichtig. Also versuche es erst garnicht hier zu schummeln. Der kroatische Staat hat ziemlich hohe Strafen selbst für kleine Steuervergehen, die z.B. in Deutschland noch als Bagatelle durchgehen und korrigiert werden können.

Ohne Steuerberater geht die Erklärung nicht! Das System ist zu kompliziert und undurchsichtig. Ausserdem kann die Erklärung nur von einem Steuerberater abgegeben werden (Stempel, Unterschrift). Was ich hier im Forum poste ersetzt in keinem Fall die Steuerberatung!

Viel Spaß.

susi696 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 204

26.05.2016 23:17
#39 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Hallo Stylo,

die PDV von 13% muss aus deinen Einkünften aus Vermietung bezahlt werden. Du brauchst ein kroatisches Konto, wie schon berichtet. Alle Einnahmen müssen für das kroatische Finanzamt ersichtlich sein. Hat nichts mit pauschaler Bettensteuer zu tun.
Du musst monatlich über einen Steuerberater eine Erklärung abgeben. Mehrwertsteuer aus Ausgaben können gegengerechnet werden. Das gilt so für Ausländer.
Also nicht nur PDV auf Vermittlungsprovisionen.

Herzliche Grüße
Susanne

Chame Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 31

02.06.2016 12:49
#40 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Halo Susanne, Du hast Post in Deinem Kasten
LG Chame

Seiten 1 | 2
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