@Asael: Ein guter Freund hatte mal das gleiche Problem, der Zufall wollte es so, dass ihm der Lappen unmittelbar vor Abgabetermin irgendwie abhanden kam (verloren/gestohlen), beim Abgabetermin musste er eine eidesstattliche VS abgeben und die Sperrfristuhr tickte.
Bei der nächsttägigen Urlaubsfahrt griff er, als Beifahrer, unter den Sitz um etwas Heruntergefallenes zu ertasten und hatte seinen Lappen in der Hand...er verbrachte vier Wochen fahrend in Frankreich, bei der Rückfahrt ist ihm der alte Lappen in Frankreich irgendwie verbrannt....
Einer visuellen Kontrolle durch die Polizei im Ausland hielt der "verlorene" Lappen Stand, bei Unfall oder intensivem Check hätte er allerdings die Doppelarschkarte mit ohne Vaseline gezogen!
Also,das Vergnügen mal einen Monat ohne Lappen zu sein, hatte ich vor etlichen Jahren auch schon mal.Nur,da ich seit 1998 Doppelstaatler bin, ging mir das am Allerwertesten vorbei. Ich habe mich also,ganz den Auflagen des Gesetzgeber folgend, bis an den Walser Berg fahren lassen und bin von dort aus mit der kroatischen Fahrerlaubnis weiter gefahren. Zum oben beschriebenen Fall.Die Polizeibehörden innerhalb der EU sind heutzutage miteinander vernetzt,so das,solltest du bei einer Kontrolle keinen Führerschein vorweisen können,der jeweilige Polizeibeamte noch vor Ort abfragen kann ob eine solche überhaupt vorhanden ist. Da dein einmonatiges Fahrverbot hier in Deutschland aber im Systhem der Polizei gespeichert ist,wird mit Sicherheit herauskommen,das du eigendlich nicht fahren dürftest.Das,könnte dann allerdings üble Folgen haben. Richtig eng,könnte es aber werden,solltest du einen Unfall haben.Da könnte es dann leicht sein,das du mal eine staatliche Einrichtung mit vergitterten Fenstern kennenlernen darfst. Mir,wäre so wie du es planst,das Risiko zu groß.Muß aber jeder für sich selbst entscheiden. Gruß Mrvica
Lass besser Deine Frau fahren, ich habe gerade mal nachgeschaut, es sind dann ca. 1330 km ( Erfurt - Split ) und legt irgendwo zwischen deutsch-österreichischer Grenze und Zagreb eine Zwischenübernachtung ein ! Die reine Fahrzeit, wenn Ihr gut durch kommt und einigermaßen zügig fahrt ( 100 - 130 km/h ) dürfte für die Gesamtstrecke so bei ca. 13 - 14 Stunden liegen, dann zuzüglich zwei oder drei Pausen und einer größeren Pause zum Übernachten von ca. 8 Stunden, dann seit Ihr auch nur 24 Stunden insgesamt unterwegs ! Falls Ihr im PKW ohne Anhänger unterwegs seit !
ne. ich bin kroate, aber hier in deutschland geboren. jetzt verlege ich meinen wohnsitz nach kroatien und möchte dort einen schein machen. für die anmeldung in der fahrschule ist eine art mpu notwendig, und für die anmeldung zur mpu eben diese "povijest bolesti od izabranog obiteljskog liječnika" Das ding sollte der Hausarzt ausstellen, also hier in Deutschland und dann muß es beglaubigt übersetzt werden. Bevor ich nun also einen Zettel vom Arzt bekomme und den für viel Geld übersetzen lasse will ich näturlich sicher gehen welche Fragen in diesem Zettel beantwortet sein müßen. Eben weil es in Deutschland nicht gereglt ist eine Krankengeschichte seit Geburt Zentral irgendwo niederzulegen. Ich habe durch Umzüge oder Tod des Hausarztes keinen "durchgehenden" Hausarzt.
Zitat von turbogeorgi im Beitrag #29 für die anmeldung in der fahrschule ist eine art mpu notwendig,
Wenn in Cro. jeder Fahrschüler eine MPU machen müsste, dann hätten wir hier ein Radfahrervolk.
Was da verlangt wird ist nichts Anderes als eine ärztl. Bescheinigung, dass man fahrtauglich ist oder eben auch nicht, also kein Epileppi- oder Herzkasperkanditadt o.ä. ist. Ob du mal nen Tripper-, Syphilis-, Fußpilz- oder sonst was hattest, geht die Behörde einen feuchten Kehricht an.
ich sagte eine ART von MPU. Wenn ich nachfolgenden Text richtig deute, wird die körperliche und geistige Fähigkeit geprüft. Also Medizinisch,Psychologisch im entfentensten Sinn.
U „Narodnim novinama“ br. 01/11 od 3. siječnja 2011. godine objavljen je novi Pravilnik o zdravstvenim pregledima vozača i kandidata za vozače, kojim su propisani uvjeti za obavljanje zdravstvenih pregleda, vrste i opseg pregleda, način vođenja evidencije i medicinske dokumentacije, dokumentacije vezane uz psihologijsko testiranje, izdavanje uvjerenja i izvještavanja o zdravstvenoj sposobnosti vozača i kandidata za vozače.
Aber nichts desto trotz, der Satz von die mit der ärztlichen Bescheinigung zur Fahrtauglichkeit. Das sind die Worte die mir gefehlt haben. Mit dieser Fragestellung gehe ich zum Hausarzt und das daraus resultierende "Atest ?" lasse ich dann übersetzen. Juhuuu ich bin geistiger Milionär
ZitatMit dieser Fragestellung gehe ich zum Hausarzt
Ich weiss nicht wies in D ist aber in A darf man seinen Hausarzt nicht wählen wenn es um die Führerscheinuntersuchung geht. Sofern er überhaupt Berechtigt ist diese auch durchzuführen.
Ein paar Fragen wird er dir stellen, kurzer Sehcheck und das wars.
Dieses Posting enthält Spuren von Interpretationsspielräumen.
Prima Leute, Ihr habt mir super weitergeholfen. Ich habe schon seit Tagen versucht mit meinen halbwissen irgendwie herauszufinden was diese Krankengeschichte bedeutet. Aber das Wort "Fahrtauglichkeit" ist mir niergendwo begenet. Jetzt ist klar was ich vom Hausarzt will.
Mal davon abgesehen, dass ich das ganze nicht gutheiße, eine interessante Frage....
meine Meinung dazu:
eine deutsche Behörde kann hoheitlich natürlich nur in Deutschland tätig werden
eine einmonatiges Fahrverbot kann somit nur für Deutschland verhängt werden
ein Entzug der Fahrerlaubnis ist damit nicht verbunden
nur der Führerschein, also der Anscheinsbeweis für das Vorhandensein der FE, muss bei eine Behörde für diesen Monat hinterlegt werden
somit besteht weiterhin eine gültige Fahrerlaubnis, nur in Deutschland, denn nur da haben deutsche Behörden hoheitliche Befugnisse, besteht ein zeitlich begrenztes Fahrverbot
dieses wird vermutlich in das ZEVIS eingetragen, darauf haben ausländische Behörde aber höchstwahrscheinlich keinen Onlinezugang
ich glaube nicht, dass dieses Fahrverbot ins SIS eingetragen wird, warum sollte es, nach dem Fahrer wird ja nicht gefahndet
ob also das Führen eines Fahrzeuges während eines deutschen kurzfristigen Fahrverbots in dem jeweiligen Land erlaubt ist, wäre interessant rauszufinden.....
Du musst den Schein abgeben bez. auf dir haben beim Fahren. Wenn was passiert und in D gemeldet wird ist das ein Straftatbestand. Urkundenfälschung, falsche Angaben usw. Weiss ned was da zum tragen kommt.
Wie Du doch geschrieben hattest, fahre ich auch gern kleine Umwege oder transportiere auch mal eine Stadt in eine andere Region.
Nein Spaß bei Seite, habe ich mich dann wohl mit was anderem vertan, genau weiß ich jetzt nicht wie ich auf Split kam, war ja auch schon spät ! Sorry !
Also @Asael , dann also nicht nach Split, sondern nach Istrien, sagen wir mal Pula, da sind es dann ca. 1.000 km., natürlich ist dann die Fahrzeit auch entsprechend kürzer, aber nichts desto Trotz solltet Ihr dann über eine Zwischenübernachtung nachdenken, wenn Deine Frau nicht so gern lange Strecken am Stück fährt !
Viele Grüße
Udo
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Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu !
Der Führerschein wird wegen eines Vergehens eingezogen. Für mich bedeutet das, dass man dann keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, auch nicht im Ausland. Genaueres wird ein Anwalt wissen.
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