Österreich: In Österreich regelt § 14 Abs. 1 Führerscheingesetz (FSG), dass der Fahrer eines Kfz auf der Fahrt das erforderliche Führerscheindokument im Original mitzuführen hat. Ein Verstoß hat eine Sanktion von mindestens 20 € zur Folge. Wird allerdings festgestellt, dass in Deutschland ein Fahrverbot verhängt wurde, was auch in der Republik Österreich zu einem Verlust der Lenkberechtigung führt, kommt es zur Verhängung einer Strafe von mindestens 726 €.
Zitat von Daxbauereine deutsche Behörde kann hoheitlich natürlich nur in Deutschland tätig werden
eine einmonatiges Fahrverbot kann somit nur für Deutschland verhängt werden
ein Entzug der Fahrerlaubnis ist damit nicht verbunden
Ich sehe das ebenfalls so !
Ich nicht. Die Fahrerlaubnis wird von einer deutschen Behörde ausgestellt und ist dennoch international gültig. Wird sie von dieser Behörde eingezogen, kann sie demnach auch im Ausland nicht mehr gelten.
Fazit: Wer im europäischen Ausland während der Dauer eines in Deutschland verhängten und bestehenden Fahrverbotes fährt riskiert überwiegend durchaus erhebliche Strafen. Viele Staaten können unter Bezugnahme auf Art. 42 des Wiener Übereinkommens ein ausländisches Fahrverbot übertragen.Dennoch dürfte in den überwiegenden Fällen lediglich der Bußgeldtatbestand des Nichtmitführens eines gültigen Führerscheindokumentes geahndet werden, da es in der Praxis bei einer Verkehrskontrolle für die ausländischen Behörden relativ schwierig sein dürfte, festzustellen, dass der Grund für das Nichtmitführen des Führerscheins ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot darstellt (außer in Österreich, wo es in der Praxis einen recht zügigen Informationsaustausch gibt). Keinesfalls sollten sich Autofahrer bei einer Polizeikontrolle redselig geben und den ausländischen Beamten erklären, dass der Führerschein aufgrund eines in Deutschland verhängten Fahrverbotes nicht oder nicht im Original mitgeführt wird.
Der Verfasser, Christian Demuth, ist Rechtsanwalt in Düsseldorf und bundesweit als Verteidiger im Bereich des Verkehrsstraf- und Bußgeldrechts tätig. Weitere Infos unter: www.cd-recht.de
Dieses Posting enthält Spuren von Interpretationsspielräumen.
ZitatDer Verfasser, Christian Demuth, ist Rechtsanwalt in Düsseldorf und bundesweit als Verteidiger im Bereich des Verkehrsstraf- und Bußgeldrechts tätig. Weitere Infos unter: www.cd-recht.de
Hier sind von Christian Demuth auch Bußgelder aus 2010 aufgelistet. Das "Problem" beim Fahren ohne Fahrerlaubnis im Ausland ist einfach, dass der Lappen in D abgegeben werden muss...
Ich kenne einen hier, der es vor ein paar Jahren riskiert hat und das ging gut aus allerdings hat er sich dabei nicht wirklich wohl gefühlt, …wie er sagt
Die Logik dahinter war, …wenn mir Kroaten den D-Lappen einziehen, darf ich in D trotzdem fahren, dann ises nur logisch, dass man das auch umkehren kann.
Also den Lappen gleich Zuhause gelassen und nach CRO gefahren. Unten heile angekommen und Zuhause Bescheid gesagt, dass der Lappen am Revier abgegeben werden kann. Im Vorfeld schon alle Dokumente fotokopiert und als E-Mail im Postfach gelagert, so dass man sie jederzeit am Laptop abrufen resp.vorzeigen kann, wenn nötig, …was für die Insel allemal gereicht hätte und zum Einkaufen nach Zadar kann man auch das Boot benutzen.
Exakt vier Wochen später war der Lappen wieder Zuhause im Briefkasten und man hätte ihn eigentlich mit der Post nachschicken können, …das war dann aber doch nicht mehr soo wichtig
Oh Mann, es wird echt kompliziert. Zwischenstopp in Ljubljana war seit jeher geplant, allerdings will meine Frau partout nicht fahren. Das würde keine machen, sie traut sich solche Strecken nicht zu, ich soll den Lappen wenn ich wiederkomme abgeben. Unterkünfte sind schon alle bezahlt und ich habe keine große Lust, meine "Erlebnisse" später an dieser Stelle berichten zu dürfen. Super Stimmung also. Muss mein Chef eben nach dem Urlaub damit leben und ich mir dann den Zug geben, falls einer zB. nach Saarwellingen fahren sollte. Jedenfalls Danke allerseits.
Die Alte gehört weichgeprügelt Sie soll sich nicht so anstellen
Schließlich steht eure Existenz auf dem Spiel, dann kann Frau auch mal ein paar Abstriche machen.
Meine Kanzlerin hat sich auch immer geweigert in CRO zu fahren, bis ich sie erst mal im Fährhafen alleine in der Schlange gelassen habe und mit der Töle baden gegangen bin. Da musste ich zwar 1-2 Km bis zum Meer laufen, aber dadurch hat sie schnell kapiert, dass ich nicht zurückkommen werde und sie jetzt alleine handeln muss, was in dem Stau auch keine große Kunst war.
Nur hat das Ganze dann doch länger gedauert wie gedacht, so dass ich im Cafe auf sie warten musste, was sie zwar gesehen hat, aber nicht wusste, dass ich nur ein Bier getrunken habe, so dass sie schön die Klappe gehalten hat, als ich mich auf den Beifahrersitz hingelegt habe und ist bis nach Ende Slowenien kommentarlos gefahren, …völlig problemlos und viel besser wie erwartet…wo ich sie dann abgelöst habe, weil es dunkel wurde und sie bei Nacht unsicher ist.
Nicht destotrotz war sie mächtig stolz auf sich und ich glaube, dass sie heute noch daran denkt, also kannst du deiner Frau auch mal zum Glück zwingen und sie ein bisschen stolz machen
Meine Tochter ist auch immer überglücklich, wenn sie unten ankommt. Sie fährt die Strecke ganz alleine, ...mit einem Kotz-Zwerg auf dem Rücksitz
Nö, ...sie fährt überhaupt nicht mehr mit Die Geschichte ist schon älter, aber die Einstellung war dieselbe; Seh zu wie du klar kommst. Ich fahre jedenfalls nicht und basta
und dann hab ich sie in einer Mega-Kolone einfach alleine gelassen und weg war ich und sie hat sich immer noch nicht bewegt und wollte stur bleiben, …bis sie irgendwann gecheckt hat, dass wir nie das Land verlassen werden, wenn alle an uns vorbeifahren.
Außerdem hat sie Angst gekriegt, dass sie irgendwann mal pinkeln muss
Und solchen Männern wie Dir sollte man mal ab und zu den Kopf in einen Eimer kalt Wasser stecken - ungefähr so lange bis Blasen kommen. Das gibt 'nen lecker kühlen Kopf.
Zitatdann kann Frau auch mal ein paar Abstriche machen.
Bekomm ich auch ab und zu zu hören, kommt aber gar nicht mal in die Frage schon gar ned im Urlaub, bin ja kein Frauenarzt.
ZitatMuss mein Chef eben nach dem Urlaub damit leben und ich mir dann den Zug geben, falls einer zB. nach Saarwellingen fahren sollte.
Gib den Lappen ab und du wirst den Urlaub entspannter geniessen können, ohne ständig Gedanklich damit konfrontiert zu werden wie sag ichs dem Boss, falls ers überhaupt schon weiss. Einige verstehen dann keinen Spass, vor allem wenn z.B. wegen Alk der Schein abgenommen wurde, sonst könnte er glatt meinen du hälst deine Reden eingespritzt wie so manch Tschechischer Parlametarier.
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Natürlich ist das ne ernste Sache oder wärst du als Chef nicht sauer, wenn ein Mitarbeiter nach dem Urlaub zu dir käme und sagt; So Chef …jetzt brauche ich erst mal Urlaub, damit ich meinen Lappen abgeben kann?
Hi Leute, unser Urlaub steht an. Hier ein paar Updates.
Nach Rücksprache mit einem befreundeten Anwalt: Ich lege fristwahrend Einspruch ein mit der Ankündigung einer Einlassung in drei Wochen. Dann fahre ich normal und mit FS gen Kroatien. Danach schicke ich die Einlassung, dass ich das Fahrzeug beruflich brauche und schlage vor, die Geldstrafe stattdessen zu verdoppeln. I.d.R. wird das akzeptiert. Da das Foto soooo schlecht ist, geht vielleicht noch was anderes, mal sehen.
Jetzt also meine Frage: Wie ist das Wetter in Istrien zurzeit!?
Zitat von Daxbauer im Beitrag #36....meine Meinung dazu: eine deutsche Behörde kann hoheitlich natürlich nur in Deutschland tätig werden. Eine einmonatiges Fahrverbot kann somit nur für Deutschland verhängt werden. Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist damit nicht verbunden...somit besteht weiterhin eine gültige Fahrerlaubnis, nur in Deutschland, denn nur da haben deutsche Behörden hoheitliche Befugnisse, besteht ein zeitlich begrenztes Fahrverbot...ob also das Führen eines Fahrzeuges während eines deutschen kurzfristigen Fahrverbots in dem jeweiligen Land erlaubt ist, wäre interessant rauszufinden.....
Da liegst Du definitiv falsch. Als leidgeprüfter zweimaliger Fahrverbots-Betroffener darf ich Dir aus eigener Erfahrung versichern, dass Du mit der Verhängung des Fahrverbots (= 4 Monate Zeit, den Schein für einen Monat abzugeben) ein ausführliches Schreiben der Bußgeldstelle erhältst, in dem Dir klipp und klar gesagt wird, dass Du während des Fahrverbots weltweit keine Kraftfahrzeuge führen darfst. Und wenn Du es doch tust und dabei erwischt wirst, dann ist das nach deutschem Recht eine Straftat, die obligatorisch den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich zieht (= Führerschein je nach Delikt für 6-18 Monate weg, den kriegst Du nicht wieder, wie manche glauben, sondern Du musst eine neue Fahrerlaubnis beantragen - so, als hättest Du nie einen Führerschein gehabt. Allerdings musst Du, wenn Du weniger als neun Monate ohne Fahrerlaubnis warst, keine neue Fahrprüfung mehr ablegen, und wenn Du nicht besoffen oder bekifft warst, musst Du auch nicht zur MPU - ich habe da Erfahrung! ).
Natürlich kann man das Fahrverbot im Auslandsurlaub umgehen, indem man sich vor Abgabe des Führerscheins einen zwei Jahre gültigen Internationalen Führerschein ausstellen lässt. Damit bekommt man z.B. in den USA, in Russland und in den Vereinigten Emiraten (eigene Erfahrung!) problemlos einen Mietwagen. Aber wenn etwas passiert (Unfall) und das den deutschen Behörden oder der Versicherung gemeldet wird oder die Araber, Russen oder Amis selbst 'rauskriegen, dass Du eigentlich gar nicht fahren darfst, dann hast Du keinen Versicherungsschutz mehr und ein echtes Problem.
Ziemlich nervend, daß hier ständig darüber diskutiert wird, wie ein Fahrverbot umgangen werden kann...ist doch eindeutig das Problem des Betroffenen...er hat es doch verursacht....
Zitat von fredinada im Beitrag #59Ziemlich nervend, daß hier ständig darüber diskutiert wird, wie ein Fahrverbot umgangen werden kann...ist doch eindeutig das Problem des Betroffenen...er hat es doch verursacht....
Wo Du Recht hast, hast Du Recht! Ich habe aus meinen zwei Fahrverboten die Lehre gezogen, dass ich die Tempovorschriften jetzt doch lieber beachte, auch wenn ich ihren Sinn nicht immer verstehe. Wer den Schein abgeben muss, ist selbst schuld und muss die Konsequenzen tragen. Einverstanden?
P.S.: Wer ist eigentich der Typ mit Schlips auf Deinem Avatar? Doch nicht etwa der Steinmeier?
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