Hallo, Wir sind schon in Dubrovnik und haben nun festgestellt, dass der Kinderausweis unserer Tochter seit über 2 Jahren abgelaufen ist. Weiß jemand, was da bei der Rückreise an den Grenzen Bosnien-Herzigovina (nicht Eu), Slowenien und Österreich auf uns zukommt? Bei der Einreise hatte uns niemand kontrolliert, deshalb haben wir das auch nicht bemerkt, aber darauf können wir uns ja bei der Rückreise nicht verlassen. Danke und Grüße
Du kannst mir erheblichen Schwierigkeiten rechnen. Zumal du auf der Rückreise auch noch in den Schengenraum (SLO / HR) mußt. Ich würde dir empfehlen, dich mit der Deutschen Botschaft in Zagreb unverzüglich in Verbindung zu setzen. Tel: +385 1 6158100 -02. Vermutlich wirst du dorthin fliegen müssen wegen eines Ersatzdokumentes. Ich würde mich nicht auf das Risiko einlassen, mit einem ungültigen Dokument die Grenze zu übertreten. Viel Erfolg
es gibt doch eine Lösung für das Problem gilt zumindest für Bosnien, wenn auch etwas umständlich:
Fahre bei Ston auf die Halbinsel Peljesac bis nach Trpanj, nehme die Fähre rüber nach Ploce und von da aus auf die Autobahn, damit hast Du Bosnien umfahren!
Ich kann mir nicht vorstellen, daß es an der Grenze HR-SLO Probleme mit einem abgelaufenem Kinderausweis gibt,wir wurden die letzten 5 Jahre nicht einmal kontrolliert!
An den anderen Grenzen gibt es eh keine Kontrollen mehr.
ZitatIch kann mir nicht vorstellen, daß es an der Grenze HR-SLO Probleme mit einem abgelaufenem Kinderausweis gibt,wir wurden die letzten 5 Jahre nicht einmal kontrolliert!
Darauf würde ich mich nicht verlassen. Wenn kontrolliert wird, dann hast du die A....karte definitiv gezogen. Allerdings ist es eine Optionso so wie angegeben zumindest BiH zu umfahren und auf dem Rückweg dann einfach in Zagreb bei der Deutschen Botschaft vorbei und sich das Ersatzdokument besorgen.
Warum sollte ein abgelaufener Kinderausweis anders beurteilt werden als der Ausweis eines Erwachsenen? Zumal das Bild im Kinderausweis vom Aussehen des Kindes abweichen dürfte...
Ich könnte mir bei einer Rückreise am einem Wochentag folgende Variante vorstellen: BiH in der vorgeschlagenen Weise umfahren, dann Grenzübergang in Macelj (hinter Krapina) nutzen - wenn es klappt, dann o.K. Wenn es nicht klappt, ist es bis nach Zagreb zum Konsulat nicht weit. Die Alternative wäre, gleich zum Konsulat zu fahren. Ich kenne nur leider die Dauer einer solchen Aktion nicht. Ganz wichtig ist natürlich, während der Öffnungszeiten im Konsulat aufzutauchen, sonst wird eine zusätzliche Übernachtung fällig.
Zitat von Vera im Beitrag #6Warum sollte ein abgelaufener Kinderausweis anders beurteilt werden als der Ausweis eines Erwachsenen? Zumal das Bild im Kinderausweis vom Aussehen des Kindes abweichen dürfte...
Ich weiß keinen Fall wo so großer Ärger entstanden wäre zumal ja die Eltern dabei sind.
Im Normalfall hat man genügend Beweise dabei das es deren Kind ist.
Vielen Dank an alle! Wir werden erstmal versuchen, auf normalem Wege über Bosnien zu kommen. Mehr, als uns nicht einreisen zu lassen, kann ja nicht passieren. Falls da nicht klappt, werden wir die o.g. Variante versuchen. Nach Slowenien werden wir auch reinkommen (hoffe ich:-))., denn wir sind auch wieder nach Kroatien reingelassen worden, als wir ein Tagestrip nach Montenegro machen wollten, die uns aber nicht reingelassen haben. Beim Umkehren sind wir auch wieder nach Kroatien reingekommen, allerdings mit ca. 110.-€ Strafzahlung. Übrigens ist uns wegen dieses misslungenen Ausfluges die ganze Sache erst aufgefallen.
Deine Nerven möchte ich haben! BiH lässt dich rein, aber du wirst an der Grenze bei der Wiedereinreise nach HR (zweiter Grenzübergang) nicht rein gelassen. Dann zahlst du wieder eine Strafe und darfst dann nach Sarajevo (nächstes deutsches Konsulat) fahren. Das liegt sicherlich nicht auf dem Heimweg. Ausserdem bist du jetzt schon wegen unerlaubten Grenzübertritt registriert (du hast eine Strafe gezahlt wenn ich das richtig verstehe). Wenn du so locker drauf bist, dann hat sich ja eigentlich schon deine ursprüngliche Frage erübrigt. Gute Reise
PS: in SLO nehmen Sie dir wegen ungültiger Papiere mehr als 110 EUR ab.
hab's vor ein paar Jahren mal an der Grenze SLO-HR erlebt, der Slowene hat kontrolliert, ein 5 Monate abgelaufener Ausweis hat damals Nichteinreise nach HR + 500€ Strafe bedeutet die derzeitige Flüchtlingsproblematik auf dem Balkan wird die ganze Sachse sicher nicht einfacher machen und Kontrollen werden sicher verstärkt
Bisher ging ich davon aus, dass man lediglich bei der Grenze nicht rein- oder rausgelassen wird, wenn ein ungültiges Ausweisdokument festgestellt wird. Das würde ja dann bedeuten, man muss zum Konsulat des jeweiligen Landes. Passiert das bei der ersten Kontrolle - Ausreise aus Kroatien bei Neum - dann hieße das unter Umständen die Fähre zu nehmen und nach Zagreb zu dackeln. Passiert es allerdings erst bei der Ausreise aus BiH, dann gute Nacht. Die Fahrerei nach Sarajevo ist nicht zu unterschätzen. Von den nicht gerade kleinen Strafen wusste ich bisher noch nichts, daher mein Tipp im Beitrag 7. Wenn allerdings noch mal mindestens 110,- Euro im Raum stehen, wäre mir ein Versuch zu heiß. Immerhin weißt Du ja das bereits die Kroaten 110,- Euro Strafe berechnen. Der Supergau währe, die Kroaten kontrollieren bei Neum, bemerken den abglaufenen Ausweis, kassieren 110,- Euro, lassen Dich aber weiterfahren. Einreise in BiH, keine Kontrolle, Ausreise aus BiH Kontrolle und man berechnet ein saftiges Busgeld, läßt Dich aber wieder weiterfahren. Dann Einreise in Kroatien wird verweigert usw. Das Spielchen ließe sich beliebig weiterführen. Mit anderen Worten, mir wäre nicht wohl in meiner Haut.
@Cabrio Was hat man denn für Beweise, dass das anwesende Kind das eigene ist? Im Personalausweis steht es nicht mehr drin und im Reisepass auch nicht. Das Kind könnte noch sagen, dass man sein Vater ist. Das war es aber auch schon.
@Ribar Das Vorhandensein von Zeugungswerkzeugen läßt nicht automatisch daraus schließen, dass man sie auch schon mal benutzt hat.
Warum sollte ich nach Sarajevo müssen? Ich bin doch, wie beschrieben, schon mal ( von Montenegro nach Krotatien) aus einen Nicht-EU-Land nach Kroatien eingereist - klar mit Strafzahlung, aber es ging. Wo liegt denn der Unterschied, aus BiH Einreisen zu wollen oder aus Montenegro?
Es kommt ja noch erschwerend hinzu, dass die staatlichen Organe durch die spektakuläre Kindesentführung in Serbien von vor einigen Monaten (welche durch alle Medien ging) sensibilisiert sind.
Zitat von Wolf2 im Beitrag #14Warum sollte ich nach Sarajevo müssen? Ich bin doch, wie beschrieben, schon mal ( von Montenegro nach Krotatien) aus einen Nicht-EU-Land nach Kroatien eingereist - klar mit Strafzahlung, aber es ging. Wo liegt denn der Unterschied, aus BiH Einreisen zu wollen oder aus Montenegro?
ich glaube es ging darum, das du schon mal "auffällig" warst und eine Strafe gezahlt hast (somit aktenkundig bist), wiederholte Einreise ohne gültiges Dokument könnte eben auch bedeuten, das du gar nicht ein zweites Mal ohne Papiere nach HR einreisen darfst und dann sitzt du in Bosnien fest und musst nach Sarajevo
deswegen, ruf doch mal beim Konsulat an, die können dir vielleicht sagen wie am Besten zu verfahren ist
Zitat von Thofroe im Beitrag #13 @Cabrio Was hat man denn für Beweise, dass das anwesende Kind das eigene ist? Im Personalausweis steht es nicht mehr drin und im Reisepass auch nicht. Das Kind könnte noch sagen, dass man sein Vater ist. Das war es aber auch schon.
Geburtsurkunde, Auslandsreiseversicherung und die Daten können bei dem Kinderausweis verglichen werden.
Ich hatte immer im Urlaub die Geburtsurkunden dabei.
Außerdem dürfte das Mädchen schon so alt sein das sie selbst etwas dazu sagen kann.
Ausreisen in ein Nichteu-Land würde ich nicht, also nicht über BiH fahren, ich kenne die Bestimmungen in Bih nicht, was die versuchte unerlaubte Einreise angeht, in Deutschland ist diese seit einigen Jahren strafbar.
Eine EInreiseverweigerung in ein EU-Land ist bei einem EU-Bürger nur wegen eines abgelaufenen Ausweise nach EU-Recht nicht möglich, zur Not muss halt der Grenzer bei der Einreise einen Ersatzausweis ausstellen, wenn er den für notwendig hält...
Bezüglich der gezahlten 110€ würde ich mich nach Rückkehr nach Deutschland an einen Anwalt wenden, der sich mit EU-Recht auskennt und diesen Betrag zurückfordern, außer auch ein Kroate, der keinen gültigen Pass hat, müsste diesen Betrag auch im gleichen Fall bezahlen....
Zur Not über die EU-Institutionen klären....
Für Drittausländer ist das Durchreiserecht sogar ausdrücklich im Schengenrecht geregelt.
Wäre dein Kind also z.B. syrischer Staatsangehörigkeit und hätte einen nur für Deutschland gültigen Aufenthaltstitel, so dürfte es sogar ohne Pass durch Kroatien, Slowenien und Österreich nach Deutschland reisen.
ZitatDie Voraussetzungen für das Durchreiserecht sind in Art. 5 IVa SGK abschließend genannt. Es müssen die Voraussetzungen des Art. 5 I SDÜ nicht zusätzlich erfüllt werden. So ist nicht einmal ein Reisedokument(Pass, Passersatz) zwingend erforderlich. Die Grenzpolizei wird aber verlangen dürfen, dass der Drittausländer zweifelsfrei nachweist, dass er der rechtmäßige Inhaber des Aufenthaltstitels bzw. des Rückreisevisums ist.
Ob aber der einfache Grenzer an der kroatischen bzw. slowenischen Grenze sich im Europarecht gut genug auskennt, kann man leider nicht vorhersagen.....
Puh, sorry, aber jetzt driftet es langsam etwas ab, mit Kindesentführung und so. Ihr habt mich überredet. werde die Variante mit der Fähre wählen, um BiH zu umgehen. und nach Slowenien komm ich schon rein. Danke, Daxbauer, genau so mach ich es.
Wolf2, ich habe in meinem Beitrag nicht geschrieben, dass Du zwangsläufig zum Konsulat nach Sarajevo musst, sondern dieses nur als schlimmstes Szenario genannt, fass Du ohne gültigen Ausweis nicht von BiH nach Kroatien über die Grenze gelassen wirst. Da Du nun die Fähre wählst, hat sich das Problem schon mal komplett erledigt. Bleibt also nur noch eine einzige Grenzkontrolle zwischen Kroatien und Slovenien. Es kann passieren, dass Du durchgewunken wirst, ohne das jemand in die Ausweise schaut. Das wäre dann die positive Variante.
Ich drücke die Daumen, dass die Rückreise unkompliziert verläuft.
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