ZitatIch hab es gefunden........Reisepass abgelaufen Ein und Ausreise anklicken..ist ja nun eine offizielle Seite des Österreichischen A-Amt
...Ich habe es eben gelesen und bin erstaunt....Österreicher dürfen tatsächlich mit seit 5 Jahren abgelaufenen Reisepässen einreisen...da frage ich mich warum diese Wichtigtuer an der Kroatischen Grenze überhaupt noch dort sitzen....
Zitat von drago1 im Beitrag #19Wenn ich hier in D-Land auf die Seite des Auswärtigen Amtes gehe kann ich mir alle Info ziehen die ich brauche. Ich denke das es etwas vergleichbares auch in Ö-Land gibt.
Wenn du die Eingangsfrage gelesen hättest...
ZitatHallo
Ich und mein Vater planen morgen nach Krotien zu fahren, nur haben wir 2 Probleme:
A) Laut dem Österreichischen Bundesministerum ist sein Pass 5 Jahre über Ablauf in CRO noch gültig, Ablaufdatum war der 28.08.15 Sehen das die Kroaten auch so wie unsere Regierung?
B) Wird noch immer so Massiv Kontrolliert oder wie ist das jetzt nach dem 1. July 2015?
PS. Offtopic - Was ich nicht wusste das Abschleppen durch private Pkw verboten ist und das man keinen Reservekanister mitführen darf.
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Zitat von Kerum im Beitrag #22 Was ich nicht wusste das Abschleppen durch private Pkw verboten ist und das man keinen Reservekanister mitführen darf.
Ich habe die Eingangsfrage gelesen, kannst du sonst noch was zum Thema beitragen? Wenn nicht verzichte auf Antworten das macht das hier nur unübersichtlich, ok?
laut Anhang Stand 06/2015 gehört Kroatien auch heute noch nicht dazu
da aber für das Reisen eines EU-Bürgers innerhalb der EU grundsätzlich kein gültiges Passpapier erforderlich ist, wird Kroatien dieses Abkommen wohl trotzdem anwenden....
Immer an das Diskriminierungsverbot denken: Man muss immer überlegen, was würde passieren, wenn es sich nicht um einen Deutschen/Österreicher handelt, sondern um einen Kroaten?
Darf ein Kroate mit abgelaufenem Pass nach Kroatien einreisen? Wenn ja, dann darf das jeder andere EU-Bürger auch.....
Muss ein Kroate Strafe zahlen? Wenn nein, dann alle anderen auch nicht....
Aber auch hier gilt natürlich, Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Schuhe....
Für viele schwer zu verstehen (insbesondere für den kleinen Grenzpolizisten), ist aber so.....
Zitatda aber für das Reisen eines EU-Bürgers innerhalb der EU grundsätzlich kein gültiges Passpapier erforderlich ist
Nicht ganz, für Großbritannien braucht man (als EU-Ösi) für die Dauer sehr wohl einen gültigen Pass/Personalausweis für die Aufenthaltsdauer.
ZitatIch habe die Eingangsfrage gelesen, kannst du sonst noch was zum Thema beitragen? Wenn nicht verzichte auf Antworten das macht das hier nur unübersichtlich, ok?
Das habe/n ich/wir bereits schon, wenn du lesen könntest...
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In Ö ist der PA total unüblich. Ich habe keinen und kenne auch niemanden, der einen hat. Man kommt hier gar nicht auf die Idee, sich etwas anderes als einen Reisepass zu lösen.
Zitat von Scampi im Beitrag #28In Ö ist der PA total unüblich. Ich habe keinen und kenne auch niemanden, der einen hat.
ich war ja vor ca. einem jahr noch in der Bewachung militärischer Objekte tätig, da hatte wir eines Tages eine Anlieferung aus Österreich, wo der Fahrer nur seinen Führerschein bei sich geführt hatte, nach einigen Telefonaten hin und her durfte der Spediteur seine Ladung anliefern.. Unter den Kollegen haben wir damals diskutiert dass man sich das als Deutscher der ins benachbarte Ausland "fährt" gar nicht vorstellen kann..
Hier möchte ich nur mit einem Zitat von der Internetseite des Bundesministeriums für Inneres der Republik Österreich antworten:
Benötige ich bei jedem Grenzübertritt ein Reisedokument?
Ja. Reisefreiheit heißt nicht Passfreiheit. Obwohl es nach der Schengen-Erweiterung keine Grenzkontrollen mehr gibt, muss man auch im Schengen-Raum ein Reisedokument mitführen. Das gilt auch für kurze Fahrten über die Grenze. Ein Grenzübertritt ohne Reisdokument stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist strafbar.
Reisedokumente sind entweder ein Reisepass oder ein Personalausweis Personalausweis – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist –, nicht jedoch ein Führerschein.
Zitat von Thofroe im Beitrag #30Hier möchte ich nur mit einem Zitat von der Internetseite des Bundesministeriums für Inneres der Republik Österreich antworten:
Benötige ich bei jedem Grenzübertritt ein Reisedokument?
Ja. Reisefreiheit heißt nicht Passfreiheit. Obwohl es nach der Schengen-Erweiterung keine Grenzkontrollen mehr gibt, muss man auch im Schengen-Raum ein Reisedokument mitführen. Das gilt auch für kurze Fahrten über die Grenze. Ein Grenzübertritt ohne Reisdokument stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist strafbar.
Reisedokumente sind entweder ein Reisepass oder ein Personalausweis Personalausweis – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist –, nicht jedoch ein Führerschein.
Das gilt natürlich auch für alle ausländischen Mitbürger in Deutschland.
Und als Deutscher (ab 16 Jahre) muss man ein gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Der Verstoß dagegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die regelmäßig mit rund 100 EUR inkl. Nebenkosten (Bayern) geahndet wird.
Zitat von Daxbauer im Beitrag #25Immer an das Diskriminierungsverbot denken: Man muss immer überlegen, was würde passieren, wenn es sich nicht um einen Deutschen/Österreicher handelt, sondern um einen Kroaten?
Darf ein Kroate mit abgelaufenem Pass nach Kroatien einreisen? Wenn ja, dann darf das jeder andere EU-Bürger auch.....
Muss ein Kroate Strafe zahlen? Wenn nein, dann alle anderen auch nicht....
Kroaten dürfen - im Gegensatz zu Österreichern - nicht mit einem bis zu 5 Jahren abgelaufenen Pass in Kroatien einreisen! Das wurde letztes Jahr meiner Frau auf dem kroatischen Konsulat in Österreich mitgeteilt als sie einen neuen Reisepass beantragt hat. Da die Bearbeitungsdauer für den neuen Pass ca. 5-6 Wochen gedauert hätte und der alte nur noch knapp 4 Wochen gültig war und wir genau in diesem Zeitfenster nach Kroatien fahren wollten, hat sie extra nachgefragt. Nach mehreren Telefonaten und Bitten, dass der Pass früher benötigt wird, war dann der neue Pass 2 oder 3 Tage vor dem geplanten Abreisetermin fertig - allerdings mussten wir den Pass in Wien abholen. Welche Konsequenzen es haben würde, mit abgelaufenen kroatischen Pass einzureisen, weiß ich allerdings nicht.
GRUNDSÄTZLICH baucht man ein GÜLTIGES Reisedokument (Paß ODER PA) das mit den 5 Jahren abgelaufen gilt NUR innerhalb einer Gruppe von Staaten, welche dieses mit bilateralen Abkommen so geregelt haben. ABER Kroatien gehört ganz sicher NICHT zu dieser Gruppe ! (und Tschechien auch nicht - hab ich bei der Eishockey-WM erfahren)
BITTE diesen obigen TEXT GENAU LESEN - ist halt von Juristen etwas kompliziert mit Schachtelsätzen formuliert !!!!
Zitat von Scampi im Beitrag #28In Ö ist der PA total unüblich. Ich habe keinen und kenne auch niemanden, der einen hat. Man kommt hier gar nicht auf die Idee, sich etwas anderes als einen Reisepass zu lösen.
Ich habe einen...und keinen (gültigen) Reisepass...
Ich schrieb bereits in meinem Beitrag, dass ich diesen Satz von der Internetseite des Bundesministeriums für Inneres der Republik Österreich zitiert habe.
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