Ich weiss nicht, ob wir diese Frage, in dieser Konstellation schon mal hatten:
Ehepartner A hat in HR einen PKW auf sich zugelassen, PKW befindet sich auch (fast) durchgehend in HR.
Ehepartner B, HR-Staatsbürger mit Aufenthaltstitel in D (er arbeitet und lebt fast das ganze Jahr in D, hat auch D-Führerschein) will mit dem HR-PKW für eine Woche nach D fahren.
Da es anscheinend ein Familienauto ist, beide die HR-Staatsbürgerschaft haben, ist das kein Problem und er (sie) kann unbesorgt in D fahren. Sollten die beiden keine Ehe führen, so genügt eine Überlassungserklärung.
Zitat von Iain im Beitrag #4Da es anscheinend ein Familienauto ist, beide die HR-Staatsbürgerschaft haben, ist das kein Problem und er (sie) kann unbesorgt in D fahren. Sollten die beiden keine Ehe führen, so genügt eine Überlassungserklärung.
Iain
Ich glaub so einfach ist das nicht. Das hängt anscheinend auch nicht mit dem Zoll, sondern der KFZ-Steuer zusammen.
Das hatte ich auch schon gefunden, jedoch ist dort die Konstellation anders: Fahrer ist dort auch Halter, hier ist der im Ausland lebende Ehegatte Halter.
Dass man solch ein Fahrzeug nicht über einen längeren Zeitraum oder gar dauerhaft in D. fahren darf, ist mir klar. Es geht um einen Zeitraum von ca. einer Woche.
Ich weiß nicht, ob es einen Unterschied gibt bei dauernder oder nur kurzfristiger Nutzung. Da es, wenn überhaupt, ein steuerliches Problem ist und die KFZ-Steuer vom Zoll erhoben wird, würde ich dort mal anrufen.
ZitatIch weiß nicht, ob es einen Unterschied gibt bei dauernder oder nur kurzfristiger Nutzung.
Den gibt es in jedem Fall ! Bei längerfristiger oder ständiger Nutzung/Verbleib eines ausländischen PKW in D. ist das auf jeden Fall ein Steuervergehen.
Vera Und Daxbauer haben auch recht.......Aber da das Auto auf den in Kroatien lebenden Partner angemeldet ist und nicht auf den in Deutschland lebenden, trifft das alles nicht zu und ist so, wie ich es oben geschrieben habe
Nein ich habe keine Quelle, aber eine Freundin von uns hatte vor etwa 3-4 Jahren das gleiche Problem und sie ist damals ,weil sie unsicher war, bei einer Rechtsberatung gewesen.
Eine Quelle habe ich auch nicht, aber ich (Deutscher) bin schon mal mit einem kroatischen Mietwagen von AutoEurope für mehrere Tage zurück nach Deutschland gefahren. In den Mietbestimmungen (falls gewünscht, kann ich sie hier posten) stand der Hinweis, dass für das Befahren mancher Innenstädte mit diesem (kroatischen) PKW in Deutschland eine Umweltplakette erforderlich ist, im Umkehrschluss: klar darfst Du (Deutscher) mit diesem Auto auch mal eben nach Deutschland fahren, nur nicht in Umweltzonen. Weshalb sollte das für Privatwagen anders sein?
Zitat von Ribar im Beitrag #14Mietwagen haben da wohl einen etwas anderen Status.
Warum? Die sind genau so versteuert und versichert wie Privatfahrzeuge auch - nur, dass sie eben einem gewerblichen Vermieter und nicht einer Privatperson gehören. Meines Wissens - ich lasse mich gerne korrigieren - ist die Frage, ob, wo und wie lange man mit einem im EU-Ausland zugelassenen Fahrzeug woanders 'rumfahren darf, nur bei längerem Gebrauch steuerrechtlich relevant. Wenn ich mit dem HR-Auto von Sixt mal eben nach Deutschland fahren darf, wieso dann nicht mit dem Auto meines Freundes Rajko? Ich habe ab und zu in D Besuch aus Rijeka und fahre dann auch schon mal mit dem Auto mit RI-Kennzeichen in die Stadt. OK, ich bin noch nie kontrolliert worden, aber: wo steht, dass ich das nicht darf?
Zitat von kornatix im Beitrag #16Ich habe ab und zu in D Besuch aus Rijeka und fahre dann auch schon mal mit dem Auto mit RI-Kennzeichen in die Stadt. OK, ich bin noch nie kontrolliert worden, aber: wo steht, dass ich das nicht darf?
Wenn Sie sich weniger als 6 Monate in einem anderen EU-Land aufhalten und Ihr Auto dort nicht angemeldet haben, dürfen Sie Ihr Auto nicht einer Person mit Wohnsitz in diesem Land leihen oder vermieten. Eine solche Person darf Ihr Auto nur fahren, wenn Sie mit ihr im Auto sitzen.
Zitat von Vera im Beitrag #17 Wenn Sie sich weniger als 6 Monate in einem anderen EU-Land aufhalten und Ihr Auto dort nicht angemeldet haben, dürfen Sie Ihr Auto nicht einer Person mit Wohnsitz in diesem Land leihen oder vermieten. Eine solche Person darf Ihr Auto nur fahren, wenn Sie mit ihr im Auto sitzen.
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