Hallo, am kommenden Samstag den 10.09.16 wollen meine Frau Ich für 6 Tage nach Camp.Indije (Banjole).
So, leider habe ich gestern schon die Vignette für Ö u. Slo. gekauft, mit Gültigkeit ab 10.09.16. wie sich jetzt kurzfristig herausstellt zu früh!
Denn, jetzt möchten wir schon einen Tag früher (Freitag) losfahren mit einer zus. Übernachtung in Ö. oder Slo. (Bemerkung: auch da bin ich noch auf Suche nach einer Unterkunft)
Abfahrt wäre um ca. 14 Uhr Raum Nürnberg! so geplant!
@holidaymaker Ich habe sogar zwei Vorschläge: 1. Fahre so wie geplant oder 2. Fahre freitags und kauf dir eine neue Vignette.
Eins ist klar: Wenn man erwischt wird, wird es ungemütlich teuer. 10 MAUTPRELLEREI 10.1 Strafbarkeit des Mautprellens Die Benützung des mautpflichtigen Straßennetzes mit mautpflichtigen Kraftfahrzeugen im Sinne dieser Mautordnung, ohne eine gültige Vignette ordnungsgemäß angebracht bzw. gemäß Punkt 7.2 Mautordnung Teil A I ordnungsgemäß mitgeführt zu haben, ist verboten. Kraftfahrzeuglenker, die gegen dieses Verbot verstoßen, begehen gemäß § 20 Abs. 1 BStMG eine Verwaltungsübertretung und werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von EUR 300,00 bis EUR 3.000,00 bestraft. Und bei der Gesamtsumme eines Urlaubs würde ich mir wegen 8,80 Euro nicht den Kopf machen. Dann fährst du zwar ein bisschen ärgerlich - dafür aber sehr beruhigt los. Und der Ärger ist sehr schnell verflogen wegen der Vorfreude auf den Urlaub.
Gruß Armin
Edit: Mir ist noch eine dritte Idee gekommen. Schreib mal die Asfinag http://www.asfinag.at/ an und teil ihre deine Urlausdaten mit und dass du die Vignette falsch gekauft hast. Auf die Schnelle habe ich im Downloadbereich einen Antrag auf Ausnahme von der Mautpflicht gesehen.https://www.asfinag.at/documents/10180/1...37-795e60817b6c Ob dein Fall darunter fällt? Vermutlich nicht!
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