Zitat von prati im Beitrag #18 Servus, falls ihr in Malinska vorbeikommt oder residiert, kann ich euch die Pizzeria Matteo (dort gibts nicht nur Pizzen!!!) und die Konoba Bracera empfehlen.
Zitatwir fahren über Salzburg,Villach,E61? Da die einfache fahrt knapp 1100km ist,und wir eine reine Fahrzeit von 11 Stunden haben ohne Pause und Stau`s kommt auch die Frage auf nach einer günstigen zwischen-übernachtung für 4 personen (2 kleinkinder).
Abends gehen wir immer im Gasthof Mauthner essen, ca. 2km von der Pension Schiefer entfernt. http://www.mauthner.at/ Ich reserviere meist schon von zu Hause aus einen Tisch für draußen - könnte man evtl. auf der Fahrt machen, damit man sieht, wie das Wetter ist; in Kärnten scheint aber meist die Sonne - wenn wir reisen.
Ich habe immer so ein Blatt im Auto liegen; ich nenn` es Notfallkarte. So hat man alles für die drei Transitländer auf einem Blick. Stand: 2013, also keine Gewähr auf Aktualität und Richtigkeit. Ich lege mir für jeden Urlaub so eine kleine Mappe an.
Wichtige Telefonnummer in Österreich: (Ländervorwahl: 0043) Informationen für Autofahrer erteilt der Österreichische Automobil - und Touring - Club (Tel. 01 / 71 19 90). Pannendienste: ÖAMTC/Europanotruf: 120; ARBÖ: 123 Reisenotruf: 01 / 895 60 60 Internationale Vorwahl von Österreich: 0043 Euronotruf (In A Weiterleitung zur Polizei: 112) Erste Hilfe, Rettung: 144 Feuerwehr: 122 Polizei: 133 Servicenummer der Polizei: 059 133 Durch die Wahl dieser Nummer werden sie automatisch und unabhängig von ihrem Standort in Österreich mit der nächstgelegenen Polizeidienststelle verbunden. Dt. Vertretung (01)71154 wichtige Verkehrsvorschriften: Achtung! In der Zeit von 22.00 - 5.00 Uhr gilt auf allen Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h. Seit 01.01.2012 ist auf österreichischen Autobahnen bei Stau die Bildung einer Rettungsgasse verpflichtend. Warnwestenpflicht. Beim Verlassen des Fahrzeugs, bei Panne oder Unfall muss eine Warnweste (EN471) getragen werden. Diese muss griffbereit im Fahrzeug (im Innenraum!) bereit liegen, damit sie noch vor verlassen des Fahrzeugs angelegt werden kann, ansonsten droht ein Bußgeld.
Wichtige Telefonnummern in Slowenien: (Ländervorwahl: 00386) Rufnummer Polizei: 113 Mobil: 112 Rufnummer Rettung: 112 ADAC-Partnerclub: Auto Moto Zveza Slovenije, Tel.: (01) 530 53 53 Dt. Vertretung (01)4790300 wichtige Verkehrsvorschriften: Abblendlicht ist auch tagsüber vorgeschrieben. ca. 40,- Euro Strafe Fahren ohne gültige Vignette werden mit Geldstrafen in Höhe von 300,- € bis 800,- € geahndet! Beim Verlassen des Fahrzeugs, bei Panne oder Unfall muss eine Warnweste (EN471) getragen werden. Während des gesamten Überholvorganges muss geblinkt werden. Beim Zurücksetzen Warnblinkanlage einschalten.
Wichtige Telefonnummern in Kroatien: (Ländervorwahl: 00385) Straßenhilfsdienst: 987 Polizeinotruf: 92 Feuerwehr: 93 Unfallrettung: 94 Dt. Vertretung (01)630 01 00 ADAC-Notrufstation: 01/526668 deutschsprachig Touristische Information: 0800 200 200 Taxi: 970 wichtige Verkehrsvorschriften: Während des gesamten Überholvorganges muss geblinkt werden. Es muss ein Satz Glühlampen als Reserve mitgeführt werden. Alle Personen, die nach einer Fahrzeugpanne oder einem Unfall auf Autobahnen oder Schnellstraßen das Fahrzeug verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Immer die Polizei rufen und eine Bestätigung ausstellen lassen. Die Schadensfeststellung ist für die Ausreise zwingend erforderlich. Das Mitführen von Reservekanister ist verboten.
@Vera, danke! Werde ich dann bei mir auf`m Rechner verbessern.
Gruß Armin
Edit:
ZitatDie nächtliche Begrenzung auf 110 km/h gilt nur auf der Tauernautobahn, nicht auf der Phyrnroute:
Auf folgenden Autobahnen gilt von 22 bis 5 Uhr 110km/h: Tauernautobahn (A10), Inntalautobahn (A12), Brennerautobahn (A13) und Rheintalautobahn (A14).
Kindersicherung Der Lenker des Kfz hat dafür zu sorgen, dass Kinder unter 14 Jahren im Fahrzeug entsprechend gesichert werden. Bis zu einer Körpergröße von 150 cm muss eine der Größe und dem Gewicht des Kindes entsprechende Rückhalteeinrichtung gem. ECE-Regelung Nr. 44 verwendet werden. Ab einer Körpergröße von 135 cm darf ausnahmsweise ein höhenverstellbarer Dreipunktgurt ohne Kindersitzpolster benützt werden, wenn sichergestellt ist, dass der Schultergurt nicht über den Hals des Kindes verläuft. Größere Kinder müssen den Sicherheitsgurt verwenden. Ist das Fahrzeug nicht mit Sicherheitsgurten oder Rückhalteeinrichtungen ausgerüstet, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden und ältere Kinder dürfen nicht auf den Vordersitzen befördert werden. Kinder dürfen auf dem Beifahrersitz nur dann entgegen der Fahrtrichtung befördert werden, wenn der Airbag deaktiviert wurde.
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