ich bin neu hier und hätte gleich mal eine Frage und benötige eure Hilfe.
Mein Schwiegerpapa will nach über 30 Jahren als Gastarbeiter in Deutschland, seine Rente in der Heimat genießen. Da Er natürlich früher schon in Kroatien ebenfalls berufstätig war, bekommt er auch dort eine kleine Rente und auch eine Krankenversicherung. Ins Alter gekommen ist ihm klar, er wird nicht mehr nach Deutschland kommen, der Weg ist zu anstrengend. Demzufolge soll hier nun alles gekündigt und aufgelöst werden, Wohnung, Bank, KV etc.... Hier nun meine Frage: wenn nun in Deutschland alles aufgelöst wird und die Rente dann direkt nach Kroatien überwiesen wird, fallen dann irgendwelche Steuern auf den Rentenbetrag an, in Deutschland oder in Kroatien??? Der aktuelle Status ist der, daß der Umzug bereits vollzogen ist und der deutsche Wohnsitz nun abgemeldet werden soll.
Hat denn hierzu jemand Erfahrung von Euch? Ich freue mich auf mich auf Eure Rückmeldung.
Bei der Rentenanstalt haben wir noch nicht angefragt.... informiert haben wir dort auch noch niemanden über den Umzug, es ist bis Dato ja auch noch keine Abmeldung erfolgt.
Zitat von Thomes3164 im Beitrag #1Hier nun meine Frage: wenn nun in Deutschland alles aufgelöst wird und die Rente dann direkt nach Kroatien überwiesen wird, fallen dann irgendwelche Steuern auf den Rentenbetrag an, in Deutschland oder in Kroatien???
In der Regel keine Versteuerung in Deutschland, aber Steuerpflicht in Kroatien. siehe click, Artikel 18, Absatz1 (Ausnahmen, folgend)
Ich kann dir zwar nicht helfen, weil ich selber keine Rente beziehen will und mich deshalb nicht informiert habe aber warte erst mal ab mit der Abmeldung, denn das ist bestimmt nicht ganz gesund.
Wir haben ein paar Rentner im Forum, die in CRO leben und wissen, wie es geht.
Warte lieber ab, bis sich jemand meldet, der Bescheid weiß, ...bevor du was Dummes machst, ...denn die Hunde sollte man nicht grundlos wecken und das mit der KK muss auch noch gründlich überlegt werden, denn eins ist sicher ...die CRO-Krankenkasse ist Schrott.
Zitat von Sockenmann im Beitrag #5Warte lieber ab, bis sich jemand meldet, der Bescheid weiß, ...bevor du was Dummes machst, ...denn die Hunde sollte man nicht grundlos wecken
Wer will da dem anderen Forumsphilosophen widersprechen wollen.
Allerdings gibt es auch einen Nachteil, wenn man in Deutschland gemeldet bleibt: Es wird der Krankenversicherungsbeitrag (+ Pflegeversicherung(?)) von der Rente einbehalten.
Zitat von Sockenmann im Beitrag #5und das mit der KK muss auch noch gründlich überlegt werden, denn eins ist sicher ...die CRO-Krankenkasse ist Schrott.
Das mag sein, aber mit der Deutschen (gesetzlichen) Krankenkasse kriegst Du weder in Kroatien noch in Deutschland bessere Leistungen als mit der kroatischen Kasse.
Zitat von kastela Warum ist das nicht gesund? Bin zwar noch lange nicht in Rente aber seit fast 10 Jahren in Deutschland abgemeldet.
Ich habe da einiges darüber gehört und kenne einige, die in CRO leben, aber nicht abgemeldet sind Das hat sicherlich einen Grund.
Für ein junges Mädel ist das Thema vielleicht uninteressant, nur werden alle irgendwann mal alt.
Junges Mädel,oh Danke. Ich kenne auch genügende hier aus D und sind auch weiter in D gemeldet.Verstehen tue ich es nicht.Sehe keine Vor oder Nachteile. Aber das kann hier sicher einer erklären.
Zitat von Sockenmann im Beitrag #9Ich habe da einiges darüber gehört und kenne einige, die in CRO leben, aber sind Das hat sicherlich einen Grund.
Bei ausl. Rentnern, die sich in Deutschland wohnsitzmäßig abmelden erhalten eine dem Lebensstandard des Heimatlandes angepassten Rente - bezüglich Kroatien bedeutet das Rentenkürzung !
Bei gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union erhalten Berechtigte ihre volle Rente aus allen Beitrags- und beitragsfreien Zeiten wie in Deutschland. Das gilt auch für Rentenansprüche aus Zeiten, die außerhalb des Gebiets der heutigen Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt wurden (Reichsgebiets-Beitragszeiten / Beitrags- und Beschäftigungszeiten nach dem FRG).
Zu einer Minderung der Rente kann es aber kommen, wenn die Rente auf dem Rentenabkommen mit Polen vom 9. 10.1975 beruht oder in der deutschen Rente auch ausländische Zeiten nach einem Abkommen der früheren DDR enthalten sind.
Bei gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union erhalten Berechtigte ihre Rente in voller Höhe nur aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und gegebenenfalls anteilig aus den zurückgelegten beitragsfreien Zeiten. Staatsangehörige eines Abkommensstaates
Die zweiseitigen Sozialversicherungsabkommen sehen ebenfalls eine Gleichstellung der Staatsangehörigen des anderen Abkommensstaates mit einem Deutschen vor. Bei den Abkommen mit der Türkei und Tunesien wirkt sich diese Gleichstellung aber nur aus, wenn die gleichgestellten Ausländer ihren Aufenthalt im anderen Vertragsstaat haben, nicht jedoch bei Aufenthalt außerhalb der beiden Abkommensstaaten. Den Deutschen nicht gleichgestellte Ausländer
Vor dem 1.10.2013 wurde zwischen Ausländern, die Deutschen gleichzustellen waren, und nicht gleichgestellten Ausländern unterschieden. Letztere erhielten ihre Rente bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland regelmäßig nur aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und mit einem 30-prozentigen Abschlag. Diese Regelung ist zum 1.10.2013 weggefallen. Betroffene Personen sollten sich daher mit ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. http://www.deutsche-rentenversicherung.d...re_staaten.html
Hallo, ich bin vor 3 Jahren von Österreich nach Krotien gezogen und nehme an, dass es in Deutschland in etwa gleich funktioniert: 1. Die Sozialversicherungspflicht besteht immer in Ö (D) Ich musste der Ö. Sozialvers. die Anschrift der Kroatischen SV mitteilen. Diese schickte das Formular E21 an meine Sozialversicherung hier in HR. Nach ein paar Wochen bekam ich die kroatische Gesundheits-Karte und darf ab diesem Zeitpunkt die Ö. nicht mehr verwenden. Die Ansprüche an die Krankenkasse HR werden mit Österreich verrechnet. Also, der Krankenversicherungsbeitrag wird immer im Ursprungsland abgezogen.
2. Pensionsüberweisung direkt nach HR: Dafür brauchte ich vom Ö. Finanzamt ein Formular, welches ich vom HR-Finanzamt unterschreiben lassen musste. Erst ab diesem Zeitpunkt überweist die Pensionsversicherung BRUTO abzgl. SV ins Ausland. Für die Versteuerung in Krotien muss man sich selbst kümmern, bzw. jährlich die Steuererklärung machen. Formular im Internet abrufbar.wel Generell zur Steuerpflicht kann ich nur sagen: Man ist mit seinem Welteinkommen dort steuerpflichtig, wo mei seinen Hauptwohnsitz hat bzw. wo man sich im Jahr mehr als 180 Tage aufhält. Eine Ausnahme sind so viel ich gelesen habe, die ehemaligen Staatsdiener der BRD. Die werden immer in BRD versteuert. Da die Länder untereinander sogen. "Doppelbesteuerungsabkommen" haben, müsste man sich in das jeweilige einlesen. Ich hoffe, dich nicht all zu verwirrt zuhaben, aber, GUTE NERVEN brauchts allemal, bis man das alles erledigt hat:-)
Von D ist alles unkomplizierter. Mit Anmeldung in HR Konto einrichten, dieses der RV in D melden und schon kommt die Rente (nach 2-3 Mon.) dorthin. KV bleibt in D, wenn man pflichtversichert war, bei freiwilliger Pflichtvers. kann man sich in HR gesetzl. versichern, mt der Bescheinigung aus D. daß man raus ist. Hat man einen Anspruch auf HR-Rente, kann man problemlos wechseln nach HR. Bei uns treffen beide Fälle zu, Frau ( Kroatin nach 40 Jahren in D.) ist autom. in HR versichert dank weniger Monate Rentenanspruch in HR und in D raus. Ich (Deutscher) hätte mich freiwillig vers. müssen in D. bei der GKV, weil die Pflichtmonate nicht erreicht waren. Bin raus und seit über 3 Jahren in HR bei der HZZO versichert, ohne Grund zum Klagen. Rente bekommen wir beide in VOLLER Höhe überwiesen, Steuererklärung dank Doppelbesteuerungsabkommen nur beim dt. FA in Neubrandenburg, zuständig für Auslandsrentner. Bescheinigung Bescheinigung EU / EWR nicht vergessen, dann wird sogar nach Splittingtabelle berechnet. Das FA in HR bekommt davon ein Exemplar, man muß dort alles ausfüllen lassen und dann ab nach Neubrandenburg damit. http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/
Ja, komplett. Keine Adresse in D, kein Konto in D., keine dt. KV, kroatisches Bankkonto incl. Mastercard (Debit- und Kreditkarten), einen kroatischen Führerschein, Auto in HR gekauft mit Zulassung ST-...ZL, also komplett. Einzig das dt. FA bleibt für uns zuständig, sonst müßten wir uns dem kroatischen Finanzsystem unterordnen. Da wir aber den größten Teil unseres Einkommens in D. erzielten ist es so und bleibt wie es ist. EU und bilaterale (Steuer)abkommen machen eine ganze Menge möglich.
Gehe zu deine Bank in Kroatien, lass dir ein Bescheinigung ueber dien Konto geben, sende es an DEUTSCHE Post/Renten Service 13496 Berlin ========================================================== oder du schreibst die an, bekommst ein Formular mit deien Daten,laesst das von der Bank stempeln traegst deine Iban,und bekommst dein Kohle. Jahr oder 2 spaeter bekomts du von Brandenburg Steuer Bescheid,nachzahlen oder nicht haeng davon ab wie gross die Rente ist und ob du ander Einkuenfte in Krotaien hast.
Mir ist lieber etwas zu haben was ich nicht brauche, als etwas zu brauchen was ich nicht habe
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