Stelle sicher, dass in dem Vorvertrag alle Eigentümer laut Grundbuchauszug mit aufgelistet sind. Diese müssen ebenfalls alle Verträge, auch den Vorvertrag, mit unterschreiben. Wenn die nicht vor Ort sind (sein können) für eine Unterschrift, dann müssen die VORHER eine beglaubigte Vollmacht (Apostille) für den Verkauf ihres Anteiles vorlegen.
Das Objekt soll sehr genau beschrieben sein: Wohnung in der Strasse xyz, Hausnummer, PLZ Ort im x. Geschoss mit Nr. nnn der Teilungserklärung, besteht aus nnn Zimmer, nnn Küche, nnn Bad, nnn keine Ahnung was, ist Parkplatz / Garage dabei, wenn ja wo und wie eindeutig identifizierbar Gesamtpreis für alles, nicht pro Eigentümer; davon Datum der Anzahlung und Zahlungsplan für den Rest Was passiert, wenn einer der Vertragsparteien doch vor Hauptvertrag einen Rückzieher machen möchte oder du mit den Zahlungen in Rückstand kommst (aus welchen Gründen auch immer) Wer bezahlt die Gebühren bei Notar Wer bezahlt den Makler (sofern nicht schon anderweitig vertraglich geregelt) usw.
@schwabe87 mach deinem ländle nicht noch mehr ehre und nimm dir ein anwalt.... der cro-ivo weiss da nämlich richtig gut bescheid, jedoch wird das etwas kosten.... diese philosophiererei bringt dich nicht weiter sondern verunsichert dich nur.
Anwalt muss sein !!!! Es gibt ZU VIELE Fallstricke. Kostet weniger als in D oder A, meiner nahm vor 10 Jahren 1000 € inklusive Notar und alles. Voll zufrieden, hat mich noch Jahre später (kostenlos) beraten. Viel Erfolg !
Zitat von pool im Beitrag #3@schwabe87 mach deinem ländle nicht noch mehr ehre und nimm dir ein anwalt.... der cro-ivo weiss da nämlich richtig gut bescheid, jedoch wird das etwas kosten.... diese philosophiererei bringt dich nicht weiter sondern verunsichert dich nur.
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