Ich habe eine Frage zur Versteuerung von ausländischen Mieteinnahmen.
Wenn man in Kroatien Mieteinnahmen hat, die vor Ort auch besteuert wurden, dann muss ich diese Einnahmen trotz Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland beim Finanzamt angeben und diese werden dann vom Finanzamt noch einmal besteuert, aber halt nur progressiv? Was heißen würde der Steuersatz in Deutschland erhöht sich für die deutschen Einkpnfte. Ist das richtig so?
Bei Ländern die ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Freistellungsmethode haben wäre das nicht notwendig, aber Kroatien scheint nur das normale Doppelbesteuerungsabkommen zu haben, daher die progressive Besteuerung.
Habe ich das so richtig verstanden?
Im Voraus herzlichen Dank für die Antworten
Gemäß Artikel 6 Abs. 1 DBA Deutschland / Kroatien steht das Besteuerungsrecht Kroatien zu. In Deutschland sind diese Einkünfte gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG als steuerfrei anzusehen und gemäß § 32 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EStG unterliegen sie auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Da Kroatien seit 01.07.2013 Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, findet die Befreiung vom Progressionsvorbehalt Anwendung.
Mit anderen Worten: gebe bei deiner Steuererklärung in DE in den ergänzenden Angaben zur Steuererklärung mit an, dass du eine Immobilie in HR besitzt und daraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielst. Die Höhe der Einnahmen bzw. des evtl. Gewinns musst du dem deutschen FA nicht gleich unter die Nase reiben. Kann aber sein, dass die das nachträglich von dir einfordern. Keine Angst, ist dann nur zur Information und hat keine Auswirkung - siehe oben! Zusätzlich, wenn du einen Wohnsitz in HR und DE hast, läßt du dir noch bei dem HR Finanzamt auf die Bescheinigung EU/EWR (vorher aus dem Internet laden, Formular auf Deutsch und Kroatisch sonst wird es nicht bei dem lokalen FA in HR bearbeitet) ausfüllen, stempeln und unterschreiben und packst dieses Formular auch mit zu der Steuererklärung in DE. Und fertig. Kein Progressionsvorbehalt.
nur "colandi causa" meine Erfahrung: eine mir nicht besonders wohlgesonnene Ex hatte dem FA gesteckt, dass ich in HR ein Anwesen habe, das ich sicherlich dem FA noch nicht gemeldet hatte, was zutraf. Als sich das FA dann bei mir beiläufig dannach erkundigte, war ich hocherfreut, würde das doch bedeuten, dass ich die negative Bilanz ( Finanzierung in D, lfd. Unterhaltskosten in HR) steuermindernd in D geltend machen könnte ? Dies bedenkend, hatte das FA nun plötzlich jegliches Interesse verloren und mich nie mehr belästigt. Da ich in D für den Kauf ein Darlehen aufgenommen hatte, hätte bei Anerkennung durch das FA mir das eine jahrelange Verlustanerkennung / Steuerminderung eingebracht.Auch in HR erzielte Mieteinnahmen hätten da zu keinem Überschuss geführt. Bei Dir mag das anders sein; wenn Du aus Deinem Objekt in HR Gewinn schöpfst, kann ich Dir nur gratulieren Gruss Jochen aus Sucuraj / Otok HVAR
Ich habe eine ähnliche Frage - welche ich einfach mal hier anfüge.
Habe vor 2 Mietobjekte hier in D zu kaufen und eine in HR wo ich leben möchte. Wie habe ich mit meinen Mieteinnahmen in D zu verfahren - bzw was erwartet mich da ca an Abgaben (ca 5000 Euro/Monat)
Zitat von butch111 im Beitrag #4Wie habe ich mit meinen Mieteinnahmen in D zu verfahren
Da würde ich mal einen Steuerberater in DE aufsuchen und mich beraten lassen.
Grundsätzlich aber gilt: die Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung werden in dem jeweiligen Land besteuert, in welchem sich die Immobilie befindet. Hast du also eine / zwei Wohnungen in DE vermietet, dann musst du das deutsche Einkommensteuergesetz berücksichtigen und dort die Steuer erklären. Hast du noch eine weitere Immobilie in HR, dann gilt für ebendiese das kroatische Einkommensteuergesetz und verlangt nach einer eigenen Steuererklärung. Wirst du dann auch noch in HongKong eine weitere Immobilie erwerben, dann gilt - du ahnst es schon - das chinesische Steuergesetz.
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