Wir wollen ein Ferienhaus in Istrien kaufen. Die Immobilien Agentur kommt aus Deutschland und der Verkäufer aus dem deutschsprachigen Raum. Der Verkäufer möchte knapp 8% des Kauspreises „schwarz“ bekommen. Wir wissen um die Konsequenzen, dass diese „Unterbriefungen“ Betrug und strafbar sind und der Kauf in vielen Ländern dann sogar für ungültig erklärt werden könnte. Wir haben gelesen, dass das Problem ist, dass sie in einigen Ländern wie z.B. Spanien, Italien trotzdem üblich sind und sogar vom Verkäufer praktisch vorausgesetzt werden. Der Makler sagte uns, dass das in Kroatien auch üblich und normal sei. Auch er hat uns vorgeschlagen, dass wir uns die Umsatzsteuer sparen könnten, wenn wir von ihm keine Rechnung verlangen würden. Das alles entspricht aber nicht unseren Prinzipien.
Dazu kommt, dass auch wenn wir durch die geringere Kaufsumme etwas weniger Grunderwerbsteuer zahlen müssten, wir bei einem evtl. Weiterverkauf aber auch auf die 8% trotzdem Wertzuwachssteuern zahlen müssten. Da für die Basis der Berechnung ja der „offizielle“ (tiefe) Preis gilt, könnte das viel stärker ins Gewicht fallen. Kann uns jemand sagen, wie hoch die aktuelle Grundstückgewinnsteuer in Kroatien ist. Wir sind um jeden Erfahrungsaustausch und Tipp dankbar... und freuen uns auch über Adressen oder Empfehlungen von deutschsprachigen, guten, seriösen Steuerberatern und Anwälten.
die Erwerbsteuer beim Hauskauf oder Grundstückskauf beleuft sich auf 4% vom Kaufpreis aus dem Vertrag fals dieser gleich oder höher als der Steuersatz für dieses Gebiet ist. Manchmal nützt es nichts der Vertragspreis zu senken da das Steueramt den Kauf je nach Gebiet schätzt. Aber manchmal lohnt es sich vorher zu prüfen wie die Preise in diesem Gebiet geschätzt werden.
Dass ein Teil von Immobilienkaufpreisen unterm Tisch durchgereicht wird ist kein kroatisches/italienisches Phänomen, sondern gibt es nahezu weltweit. Z.B. hat der Vater eines Freundes in D sogar eine ganze Mio. unterm Tisch durchgereicht, für eine überaus herrschaftliche Immobile mitten in Deutschland.
Wenn du dich besser fühlst irgendwo den Tatsächlichen Kaufpreis stehen zu haben, dann schreibt in den Vorvertrag den tatsächlichen Kaufpreis, in den Hauptvertrag den reduzierten Preis. Der Fiskus bekommt nur den Hauptvertrag zu sehen.
Beim Makler solltest du unbedingt auf eine Rechnung bestehen, sonst hast du keinerlei Handhabe falls er/sie seine/ihre Arbeit nicht komplett ableistet !!
Willst du mit der Immo spekulieren, oder warum willst du wissen wieviel % bei profitablem Weiterverkauf du versteuern musst ? Falls ja: Gehe hin und bezahle Profis für derlei Auskünfte !
ich leite eine Immobilienagentur in Zagreb und kann Ihnen nur raten sich an das Gesetz zu halten. Wie schon gesagt, das Fianzamt wird unabhängig von dem Preis im Kaufvertrag eine Wertschätzung machen und nach dieser Wertschätzung werden Sie die Steuer zahlen. Hier ist viel wichtiger, dass das rechtliche richtig durchgeführt wird. Was wenn etwas dazwischen kommt, Sie vielleicht den Verkäufer anklagen müssen usw, da zählt nur das, was im Vertrag steht. Suchen Sie sich euf jeden Fall einen guten Anwalt und eine seriöse Agentur. Achten Sie auch darauf, dass die Agenturgebühr nur der Antraggeber zahlt. Also wenn Sie über eine Anzeige auf eine Immobilie gestossen sind (der Antraggeber ist dann der Verkäufer) sind Sie nicht verpflichtet die Gebühr zu zahlen, ausser Sie werden, wie es oft so ist, von der Agentur betrogen, indem Sie einen Agenturvertrag anstatt Besichtigungsbestätigung unterschreiben. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Zitat von SanjaPS im Beitrag #4...kann Ihnen nur raten sich an das Gesetz zu halten. Wie schon gesagt, das Finanzamt wird unabhängig von dem Preis im Kaufvertrag eine Wertschätzung machen und nach dieser Wertschätzung werden Sie die Steuer zahlen....
Genau so ist es! Die "Balkan-Geschäfte" funktionieren in Kroatien nicht mehr, da wird behördlicherseits heute genauer hingeschaut als in Deutschland. Klar kann man immer noch ein paar Tausender unter dem Tisch durchreichen, aber, wie Sanja richtig schreibt: wenn etwas dazwischen kommt, dann gibt's Probleme - und in Kroatien kommt fast immer noch was dazwischen. Mal erhebt ein Nachbar Einspruch, mal melden sich längst vergessene Erben aus Australien. Und was die Besteuerung angeht: ich selbst habe vor ca. 15 Jahren legal und zu dem im Vertrag angegebenen wahren Preis ein kleines Grundstück zugekauft, Kataster und Grundbuch aber erst vor zwei Jahren ändern lassen, weil: ich hatte Zeit. Für die Grunderwerbssteuer hat das Finanzamt dann den heutigen Grundstückswert ziemlich genau doppelt so hoch angesetzt wie das, was ich damals tatsächlich bezahlt hatte. Fazit: eine Villa am Meer unter der Hand kaufen und wie einen Ziegenstall versteuern - das läuft nicht (mehr).
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