Ein Hauskauf in Hr ist evtl. in Planung; f. d. Rente.
Wie schaut es aktuell aus, wenn zb. der Perma-Wohnsitz in Kroatien angemeldet wird und eine deutsche Rente bezogen wird.
Muss dieses " Einkommen " in Kroatien versteuert werden ? Langt für den Krankenversicherungsnachweis das Formular ( X-Y-Z ) in der Regel oder muss eine Zusatzversicherung eingedeckt werden ?
Ursprünglich war Slowenien in Planung - dort wird aber das Renteneinkommen aus dem Ausland versteuert. Ungarn war auch in Planung - ist aber von der Sprache her eher der Horror. Halbes Jahre probiert...da tut man sich nach > 30 Jahren Kroatien-Urlaub doch einfacher, mit der kroatischen Sprache.
Für Informationen, besten Dank im Voraus ( waren von Umag bis Split überall unterwegs, ausser Makarska + Dubrovnik )
Zitat von kastela im Beitrag #3Wäre Interessant zu wissen.Man kann es auch öffentlich schreiben , wenn sich jemand auskennt. Gibt bestimmt viele , die es dann auch lesen möchten.
Finanzamt Brandenburg anklicken und alle infos stehen da Aber von Fall zu Fall gibt Unterschiede daher wollte ich zu el.mare persoenlich beraten zu mal er auch ein Haus kaufen moechte.🤝
Mir ist lieber etwas zu haben was ich nicht brauche, als etwas zu brauchen was ich nicht habe
Hallo e-mare, ein Blick ins Gesetz (Quelle FA Brandenburg) FA Brandenburg gibt Auskunft darüber. § 18 des Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Kroatien / Dentschland von 2006, Absatz (1) regelt die Bezüge aus einer betrieblichen Alterversorgung, die, wenn ich das richtig interpretiere, in HR versteuert wird hingegen Absatz (2) besagt, dass die Rente aus der Sozialversicherung in D besteuert wird.
Wende dich am Besten mal an dieses FA und lasse dich beraten. Das machen die. Wenn es zu kompliziert wird, dann kannst du immer noch einen geeigneten Steuerberater befragen.
Zuständigkeit hat für Auslandsrentner das FA Neubrandenburg. https://www.steuerportal-mv.de/Finanzaem...Neubrandenburg/ Für Deutsche im Ausland ist dieses FA zuständig, wenn Ehepartner ebenfalls Hauptrente aus D. bezieht, ebenfalls. Auch Betriebsrenten ect. werden dort erfaßt, dank automatischer Meldung in Deutschland . Eventuelle Auslandsrenten können in der Anlage R deklariert werden, und ganz wichtig (nicht Pflicht, aber von Vorteil wegen eventuell gewährter Freibeträge durch das FA) die Bescheinigung EU/EWR Kroatien für das jeweilige Jahr, von der örtlichen Steuerbehörde in HR auszufüllen. Alles zu finden unter dem obigen Link. Dann allen in einen Umschlag und ab nach Neubrandenburg. Wenn noch was fehlt, melden die sich schon, ansonsten kommt nach einigen Wochen der Steuerbescheid.
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