habe diese Seite entdeckt, die vielleicht ganz interessant ist. Yachtcharter, Versicherungen, Funklizenzen, Küstenpatente erwerben usw. Und das in Porec!
Yachtführerschein für küstennahe Fahrt, Fahrtenbereich II bis 20 Seemeilen
Gültig für Motor- und Segelschiffe, kein kW (PS) Limit
Kurs: Freitag ab 12.00 Uhr
Prüfung: Samstag ab 13.00 Uhr
Anreise mit dem eigenen PKW. Mitzubringen: Reisepass & 2 Passfotos Unterbringung nach Verfügbarkeit im Hotel "Neptun" oder einem anderen verfügbaren Hotel in Porec und Umgebung. Der professionell geführte Unterricht garantiert eine optimale Vorbereitung auf die Prüfung und sichert einen positiven Prüfungsabschluss. Das deutsche Lehrbuch ist sehr gut aufgebaut und strukturiert, einfach erklärt und bietet so eine sichere Vorbereitung auf die amtliche Prüfung im Hafenamt in Porec. Das Buch ist aber auch ein hilfreiches Nachschlagewerk für zukünftige "Kapitäne". Dieses Lehrbuch können Sie nach der Prüfung in Porec retournieren - Sie erhalten auch die Kosten rückerstattet (gilt nur bei Kauf vor Ort in Porec). Sie können das Buch aber auch behalten. Bei den Patenten handelt es sich um amtliche Dokumente, die von den Behörden des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr ausgestellt werden. Die Prüfung wird vor Kapitänen direkt im Hafenamt in Porec abgelegt. Vortrag und Prüfung in Deutsch. Die Prüfung besteht aus einem mündlich abzulegenden Nachweis über das theoretische Wissen. Derzeit ist noch keine Praxis bzw. Praxisprüfung vorgeschrieben. In Vorbereitung sind jedoch Praxisprüfungen - die Kurse werden daher aufwendiger und teurer! » Berechtigung & Gültigkeit:
Der Inhaber ist berechtigt, Motor- und Segelboote bis 18 Meter ungeachtet des Zwecks der Reise auch zu Wirtschaftszwecken und des Fahrtgebietes zu führen. Das Patent hat Gültigkeit für küstennahe Fahrt am Meer und berechtigt nicht für Fahrten auf Binnengewässern, also auf Flüssen und Seen. Ausgenommen ist der gewerbsmäßige Transport von Passagieren. Kein PS/kW Limit. Ab Vollendung des 15. Lebensjahres ist der Erwerb des Befähigungsnachweises möglich, mit der Einschränkung, dass keine Gleitboote geführt werden dürfen. Ab dem 18. Lebensjahr fällt diese Einschränkung automatisch. Der Inhaber ist berechtigt, UKW-Seefunkanlagen zu bedienen (nur in Kroatien). Dieser Befähigungsnachweis ist Voraussetzung zum Chartern von Motor- und Segelbooten. Gleichwertige Patente werden in der Regel anerkannt, sofern diese zum Navigieren auf See berechtigen (keine Donaupatente, Binnenseescheine, etc.) und sofern der Inhaber über ein gültiges Seefunkzeugnis verfügt.
ZitatDer Inhaber ist berechtigt, Motor- und Segelboote bis 18 Meter ungeachtet des Zwecks der Reise auch zu Wirtschaftszwecken und des Fahrtgebietes zu führen.
Ist nicht richtig !!!
12m oder 15 BRZ ausgenommen gewerbsmäßige Beförderung von Passagieren.
erst der nächste Schein wäre dafür geeignet und das erst nach 3 Jahren.
Hallo Pez !!! Ein Boot mit 18m darfst du auch fahren wenn du dabei die 15BRZ nicht überschreitest. Im Gesetz steht aber trotzem: Boote bis 12m O D E R 15BRZ, nicht U N D. Klick mal den Link von Tomerl an und lese unter Küstenpatent (Berechtigung u. Gültigkeit)nach, dann wirst du sehen das es auch dort so drinnen steht wie ich dir es gerade beschrieben habe. Sollte keine Kritik sein, nur ein kleiner Hinweis auf das Wörtchen O D E R.
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