mac3000 hatte dieses Thema schon mal, ich möchte jedoch aus aktuellem Anlaß nochmals darauf hinweisen :
Da ja jetzt schon viele nach Kroatien in Urlaub fahren, möchte ich Euch noch dran erinnern, unbedingt einen Auslandskrankenschein von Eurer Krankenversicherung anzufordern und denselben unbedingt mitzunehmen
Wie Ihr Euch verhalten müßt, wenn Ihr in Kroatien einen Arzt benötigt, könnt Ihr hier auf diesem Merkblatt nachlesen :
Leider stimmt der Link nicht mehr. - Thofroe
Ich wünsche Euch einen schönen und unfallfreien Urlaub in Kroatien und daß Ihr meinen (hoffentlich überflüssigen) Tipp nicht benötigt ! .
Gruß Fred
------------------------------- Kroatien, meine zweite Heimat !
ich hoffe, dass mir diese Eigenwerbung hier niemand übel nimmt.
Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt neben den im Ausland angefallenen Krankheitskosten auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport an den Heimatort.
Aber wann ist dieser Rücktransport als medizinisch notwendig anzusehen?
Ich (Versicherungsmakler) habe eine Gesellschaft im Angebot, die diesen Rücktransport auch schon dann übernimmt, wenn eine med. notwendige stationäre Behandlung den Zeitraum von zwei Wochen übersteigen wird .
Auch wer privat krankenversichert ist, sollte genau prüfen, ob sein Vertrag den medizinisch notwendigen Rücktransport überhaupt beinhaltet. Dies ist nämlich bei weitem nicht immer selbstverständlich.
Hallo Leute! Kann mir vieleicht einer sagen wie das ist wenn sich z.B. einer im Urlaub eienen Arm bricht und man kriegt einen Gips für 6 Wochen muß man wenn der Urlaub normalerweise vorbei wäre zurückfahren oder kann man die 6 Wochen da bleiben? Danke im voraus!
Hallo, am besten du fragst deine Krankenversicherung, weil diese in erster Linie die Kosten trägt. Der gesetzliche Urlaub wird durch die Krankheit unterbrochen, da man ja krank geschrieben ist. Ich denke bei einem Knochenbruch oder anderen Krankheiten ist es egal wo man gesund wird. Bei anderen Krankeiten kann und darf man nicht transportiert werden. Das kommt immer auf dem Einzelfall an. Auf jeden Fall die Krankmeldung dem Arbeitgeber schicken und mit der Versicherung sprechen.
....ein Auszug aus: Leider stimmt der Link nicht mehr. - Thofroe
Vier Einsätze in Asien geplant
Nach der Katastrophe: Verletzten-Transport nach Deutschland 10.000 Euro kostet eine Flugstunde des Spezial-Transporters der Luftwaffe. Die erste Rückholaktion aus Phuket wird somit am Ende knapp 200.000 Euro gekostet haben. "So ungern wir auch in diesem Moment über Geld reden - aber hier wird leider sehr deutlich, wie wichtig eine Auslandskrankenversicherung für wenige Euro sein kann", erläutert Robert Fahlbusch von der Europäischen Krankenversicherung AG, Auftraggeber dieser ersten Rückholaktion. Der nächste Transport beginnt bereits am Freitag (31.12.04), spätestens am 4. Januar 2005 soll ein weiterer Transport folgen. Bisher sind insgesamt vier "MedEvac"-Einsätze in Asien geplant.
Ich möchte mich Fred anschließen und noch dazufügen, dass man nicht nur den Auslandsschein für Kroatien besorgen sollte, sondern auch den " E 111 " der in der EU gilt. Es wird für Österreich oder Italien benötigt falls auf der Durchreise was passieren sollte.
ZitatIch möchte mich Fred anschließen und noch dazufügen, dass man nicht nur den Auslandsschein für Kroatien besorgen sollte, sondern auch den " E 111 " der in der EU gilt. Es wird für Österreich oder Italien benötigt falls auf der Durchreise was passieren sollte.
ich habe letzte Woche meine EHIC erhalten,zusätzlich hatte ich noch die Scheine für HR und BiH angefordert, es sind:
für Kroatien: HR/D 111
für BiH wird das Formular BH 6 benötigt!
weitere Info über Reisemedizin unter:
Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
In Antwort auf:Kann mir vieleicht einer sagen wie das ist wenn sich z.B. einer im Urlaub eienen Arm bricht und man kriegt einen Gips für 6 Wochen muß man wenn der Urlaub normalerweise vorbei wäre zurückfahren oder kann man die 6 Wochen da bleiben?
Wenn Du Arbeitnehmer bist, solltest Du mit Deinem Chef telefonieren und das besprechen. Solange Du arbeitsunfähig bist, musst Du natürlich nicht in der Firma erscheinen. Und wenn Du im Urlaub krank bist, zählen die Tage auch nicht als Urlaub. Der Anspruch auf die entsprechende Anzahl von Urlaubstagen bleibt erhalten. Was Du aber nicht so einfach machen darfst, ist, dass Du die Abwesenheit von der Firma einfach um die Anzahl der Tage, die Du im Urlaub krank warst, verlängerst. Das muss schon mit dem Betrieb abgestimmt sein, wann Du Deinen wegen Krankheit ausgefallenen Urlaub nachholst.
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