Für die vielen europäischen Bürger, die jedes Jahr in anderen Ländern der Europäischen Union Urlaub machen, auf Geschäftsreisen gehen oder an einem Schüleraustausch teilnehmen, wird es im Krankheitsfall durch die neue Krankenversicherungskarte leichter, Zugang zur Gesundheitsversorgung zu bekommen.
Die Versicherungskarte ersetzt die bisherigen Vordrucke der Krankenkassen. Sie von den nationalen Sozialversicherungsträgern also in Deutschland den Krankenkassen ausgegeben.
Die folgenden Mitgliedstaaten wollen die Karte bereits zum 1.Juni 2004 einführen: Belgien, Frankreich, Luxemburg, Spanien, Deutschland, Griechenland, Irland, Schweden, Dänemark, Finnland, Norwegen, Estland und Slowenien. Bis Ende 2005 sollen dann alle Mitgliedsstaaten die Karte verwenden.
Europäische Krankenversicherungskarte: häufig gestellte Fragen
Am 1. Juni 2004 wird die europäische Krankenversicherungskarte in Verkehr gebracht. Mit der Karte sollen die Verfahren für den Zugang zu den Gesundheitssystemen der anderen Mitgliedstaaten vereinfacht werden.
Welche Mitgliedstaaten werden die Karte einführen?
Die europäische Krankenversicherungskarte wird in allen Mitgliedstaaten eingeführt. Auf Antrag können die Länder, die dies wünschen - insbesondere Länder ohne eigene nationale Krankenversicherungskarte -, eine Übergangsphase bis Ende 2005 zwischenschalten. Bis Ende 2005 werden alle Mitgliedstaaten die Karte verwenden. Nach derzeitigen Angaben wollen Belgien, Frankreich, Luxemburg, Spanien, Griechenland, Irland, Schweden, Dänemark, Finnland, Norwegen, Estland und Slowenien die Karte ab dem 1. Juni einführen, wenn auch zum Teil erst schrittweise, so dass nicht jeder Bürger schon am 1. Juni 2004 eine Karte haben wird.
Wozu wird die Karte benutzt?
Ab dem 1. Juni 2004 wird die Karte die Papiervordrucke ersetzen, die für den Zugang zu medizinischen Leistungen bei vorübergehendem Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten bestimmt sind.
Derzeit muss für jeden Aufenthalt ein neuer Vordruck beantragt werden. In einigen Ländern muss der Vordruck den nationalen Stellen vorgelegt werden, bevor eine Behandlung genehmigt wird.
Mit der Krankenversicherungskarte wird es nicht mehr erforderlich ist sein, bei jeder Auslandsreise alle Vordrucke auszufüllen, und die bürokratischen Verfahren werden stark verkürzt und vereinfacht. Auf Vorlage der Karte kann die Behandlung erfolgen. Über die Gültigkeitsdauer der Karte entscheiden die einzelnen Mitgliedstaaten.
Wenn sich z. B. ein britischer Urlauber in Frankreich ein Bein bricht, kann er auf Vorlage der Krankenversicherungskarte behandelt werden.
Welche Veränderungen bedeutet die Karte für das System der Koordinierung der sozialen Sicherheit?
Das System bleibt unverändert; der Mitgliedstaat, in dem die Behandlung erfolgte, erhält eine Kostenerstattung von dem heimischen Sozialversicherungsträger der betroffenen Person. Es wurden jedoch einige Änderungen zur Vereinfachung der bestehenden Ansprüche eingeführt, nach denen alle Bürger bestimmte Rechte auf den Zugang zu medizinisch notwendiger Versorgung haben.
Der Vorteil der Karte besteht darin, dass die Kostenerstattung beschleunigt wird, weil Probleme durch unvollständige oder unleserliche Vordrucke vermieden und Verwaltungskosten gesenkt werden.
Wie bekomme ich eine europäische Krankenversicherungskarte?
Wenn Ihr Mitgliedstaat zu denen gehört, die die Karte ab dem 1. Juni 2004 einführen, müssen Sie sich an Ihren nationalen Sozialversicherungsträger oder dessen örtliche Niederlassung wenden, wo Sie erfahren, welche Maßnahmen auf nationaler Ebene zur Ausgabe der Karte vorgesehen sind.
Kann ich die Karte verwenden, um mich eigens für eine Behandlung in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben?
Die Karte gilt nur für unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung, wie bei einem gebrochenen Bein, einem kranken Zahn, einem Virus, oder für fortlaufende Versorgung bei schweren chronischen Erkrankungen wie Diabetes. Sie gilt nicht für Personen, die sich aus bestimmten Gründen für eine Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat entscheiden. Eine solche Behandlung kann nur nach Zustimmung des Versicherungsträgers des Betroffenen oder der nationalen Stellen für die soziale Sicherheit erfolgen.
Wer hat Anspruch auf eine Karte?
Jeder, der bei einem sozialen Sicherungssystem eines Mitgliedstaats versichert ist und Anspruch auf Behandlung in diesem Mitgliedstaat hat, kommt in den Genuss der Bestimmungen über die Koordinierung der sozialen Sicherheit und hat somit Anspruch auf die europäische Krankenversicherungskarte.
Wird der Anwendungsbereich erweitert?
Langfristig soll die Karte mit einem elektronischen Chip versehen werden, der den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten beträchtlich erleichtert und das Risiko von Irrtümern, Betrug und Missbrauch verringert. Für diese kommenden Phasen gibt es keinen festen Zeitplan; dieser richtet sich nach der Auswertung der ersten Ausgabe der Karte und der Entwicklung technischer Systeme, die den Informationsaustausch ermöglichen, ohne dabei die Strukturen der nationalen Systeme zu verändern.
Können die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit ihre eigenen Krankenversicherungskarten beibehalten?
Einige Mitgliedstaaten haben bereits nationale Krankenversicherungskarten und können nun entweder die Elemente der europäischen Krankenversicherungskarte in ihre nationale Karte einbauen oder aber getrennte europäische Karten herausgeben.
Wird die Karte persönliche Daten des Patienten enthalten?
Die Karte soll den Zugang vereinfachen und die Kostenerstattung beschleunigen, sie dient nicht zur Weitergabe von Informationen über den Gesundheitszustand, die allgemeine Verfassung oder Behandlungen. Persönliche Daten zum Karteninhaber z. B. Blutgruppe oder Krankenakten - werden nur aufgenommen, wenn die europäische Krankenversicherungskarte als eine Seite einer nationalen Karte ausgestellt wird und die nationale Karte bereits derartige Angaben enthält.
Nicht alle Mitgliedstaaten geben nationale Karten heraus und nur wenige dieser Mitgliedstaaten tragen persönliche Gesundheitsdaten in die Karten ein.
Wird die Karte für alle Mitgliedstaaten gleich aussehen?
Alle Mitgliedstaaten werden ein gemeinsames Muster mit einem charakteristischen europäischen Symbol verwenden. So soll sichergestellt werden, dass die Karte von allen Beteiligten im Gesundheitssystem anerkannt wird, unabhängig vom Aufenthaltsort des Karteninhabers. Die obligatorischen Informationen gehen nicht über das notwendige Mindestmaß hinaus und die Aufmachung dieser Angaben wird genormt, damit die Karte durch übereinstimmende Felder für die Benutzer unabhängig von deren Sprache lesbar wird.
Grund für die Verzögerung: 2006 wird in Deutschland ohnehin europaunabhängig eine neue elektronische Krankenversicherungskarte eingeführt. Die europäische Karte soll dann einfach auf die Rückseite dieser neuen Standardversicherungskarte gedruckt werden. Die Versicherten können somit im In- und Ausland dieselbe Karte benutzen. Da nicht alle Länder Europas bis zu diesem Termin die Umstellung auf die neue EHIC verwirklichen können, gilt dort übergangsweise eine Ersatzbescheinigung. Auch in Deutschland stellen wir Ihnen seit 01.06.2004 eine Ersatzbescheinigung für die EHIC aus. Alle bis zum 31.05.2004 ausgestellten E111-Vordrucke sind jedoch weiterhin bis längstens 31.12.2004 gültig.
Der Auslandskrankenschein hat ausgedient. Wer in Europa Urlaub macht, braucht jetzt die neue Krankenversicherungskarte EHIC, damit er im Krankheitsfall versorgt ist. Was die gesetzlich Versicherten darüber wissen müssen:
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Europäische Versicherungskarte jetzt auch in Kroatien gültig
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist Medienberichten zufolge ab sofort auch in Kroatien gültig. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite der Krankenversichertenkarte und dient als Nachweis für die vorhandene Krankenversicherung in Deutschland. Durch diesen Nachweis ist ein Auslandskrankenschein nicht mehr nötig. Die EHIC kann allerdings nicht eingesetzt werden, wenn die Auslandsreise gezielt angetreten wurde, um sich am Zielort behandeln zu lassen.
In zahlreichen europäischen Ländern wie den EU-Staaten, Norwegen, Island, Liechtenstein, Mazedonien und der Schweiz gilt die EHIC schon länger. Deshalb wird ein Auslandskrankenschein auch nur noch in wenigen Ländern (z.B. Türkei) benötigt. Mit der EHIC hat der Versicherte in Abhängigkeit von dem Recht des Reiselandes den Anspruch auf alle medizinisch erforderlichen Leistungen, die keinen Aufschub bis zur Rückkehr nach Deutschland dulden. Das Nachrichtenmagazin n-tv weist darauf hin, dass die EHIC auch in einigen außereuropäischen Hoheitsgebieten gilt, z.B. in Französisch-Guyana oder auf Martinique. Die einzelnen Geltungsbereiche der EHIC können bei den Krankenkassen erfragt werden.
Allerdings muss man in vielen Ländern bei Arzt- oder Zahnarztbehandlungen oder in der Apotheke mit Zuzahlungen oder Eigenanteilen rechnen, die vor Ort fällig werden. Die Krankenkassen dürfen diese Kosten in vielen Fällen nicht übernehmen, ebenso wie Krankenrücktransporte oder ähnliches. Hierfür empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung, die diese Leistungen bietet.
Wer einen Urlaub in Kroatien plant und noch keine EHIC auf seiner Karte besitzen, sollte diese möglichst frühzeitig vor dem Reisebeginn bei seiner Krankenkasse bestellen, rät n-tv.
Kroaten und andere Mitglieder (z.B. ich), die in der HZZO versichert sind, müssen diese europäische Krankenversicherungskarte separat anfordern, geht auch per Internet bei e-Gradani. Gültigkeit dieser Karte jeweils ein Jahr.
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