ich trage mich mit dem Gedanken, ein kleines Spass-/Jux-/Transportfahrzeug bei meinem Haus zu deponieren. Ich denke da z.B. an die schnuckelige Ente, die in Hvar gemietet werden kann oder auch an einen R 4( oder Jugotyp), einen Suzuki oder ein Piaggo-3-Radgefährt, was auch immer. Problem 1: als gebraucht eingeführt ( mit dt. Kennzeichen) bedeutet alle 2 Jahre damit zum TÜV nach Deutschland zurück?! Problem 2: dito - aber in HR gemeldet, bedeutet wohl(?), dass ein Mindestalter der Karre nicht überschritten sein darf und Problem 3: ich noch nicht in Erfahrung gebracht habe, wie eine Anmeldung eines (angenommen) inländischen Fahrzeugs sich für mich als Ausländer darstellt. irgendwelche Hinweise Eurerseits?Danke!
Mein in die Jahre gekommener (Edel!)Vw-bus erweckt immer wieder Begehrlichkeiten bei meinen Nachbarn. Gern würd ich ihn dem Einen oder Andern auch mal zu einer Urlaubstour nach Bosnien ( oder auch EU) leihen - weiß aber nicht, wie das zu handeln wäre, ohne, dass ich ( oder er)im Falle eines Falles Probleme bekommt? Hierzu Hinweise? Danke auch hierzu! Rassmus
Wir waren in 1998 in Orebic gewesen - habe da erfahren, dass dort wo wir wohnten ein Familienmitglied in D verheiratet ist.
Am Grundstück war auch ein Kfz vorzufinden mit deutscher Autonummer.
Auf Grund des Urlaubs entstanden einige Fotos welche ich dann später der Familie in D (als Überraschung) zukommen lassen wollte, weil deren Sohn bei Oma und Opa zur selben Zeit in Orebic weilten, wie wir.
Die Recherche nach dem Halter des deutschen Kennzeichens ergab, dass es dieses Kennzeichen in der deutschen Stadt wo die Eltern des Sohns leben, gar nicht (mehr) gibt ???
Wie dieser Zustand nun rechtlich oder versicherungstechnisch aussieht ? Keine Ahnung! Nur irgendwie muss das Auto mal von D nach HR gekommen sein?
Sobald das Fahrzeug in D abgemeldet ist, interessiert es die Zulassungsbehörden hier nicht mehr. Das deutsche Nummernschild ist dann nicht mehr als ein am Auto festgeschraubtes Stück Blech. Anders bei Überführungskennzeichen, die nur zur Ausfuhr dienen und nach ihrer Gültigkeit (meist 1 Monat) ohne Zutun des Besitzers ablaufen. Nach dem Krieg fuhr bei Dubrovnik sogar ein (aus D importierter) Rettungswagen mit abgelaufenem deutschen Überführungskennzeichen ´rum, bestimmt zwei Jahre lang! Zum Verleih an Diene Bekannten: Sobald das Ganze entgeltlich wird, ist es eine Autovermietung mit allen Konsequenzen (Firma, Steuer etc.), ansonsten ist vor allem die Frage, wer das Risiko trägt, wenn etwas passiert, das muß vorher geklärt und fixiert werden, da bei Geld leider die Freundschaft schnell aufhört.
In Antwort auf:Problem 1: als gebraucht eingeführt ( mit dt. Kennzeichen) bedeutet alle 2 Jahre damit zum TÜV nach Deutschland zurück?!
Problem 2: dito - aber in HR gemeldet, bedeutet wohl(?), dass ein Mindestalter der Karre nicht überschritten sein darf und
Problem 3: ich noch nicht in Erfahrung gebracht habe, wie eine Anmeldung eines (angenommen) inländischen Fahrzeugs sich für mich als Ausländer darstellt. irgendwelche Hinweise Eurerseits?Danke!
zu 1. => so ist es
zu 2. => wie meinst Du das "in HR gemeldet" ? Offiziell eingeführt mit Zoll usw. und dann auf einen Kroaten angemeldet ? Sofern Du davon "träumst", das Auto auf Deinen Namen anzumelden, mußt Du in HR einen festen Wohnsitzhaben d.h. - eine dauernde Aufenthaltsgenehmigung.
zu 3. => in HR angemeldete Fahrzeuge darfst Du aus steuerrechtlichen Gründen nicht fahren. Ausnahme Mietwagen.
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Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
zunächst Danke an alle Diskutanten! Ich habe verstanden, dass die Eigen-Anmeldung eines Fahrzeugs in kroatien meine vorherige Beantragung ( und Erteilung ) einer Aufenthaltsgenehmigung voraussetzt. Ich arbeite daran!
Noch nicht klar ist mir zum einen, ob ich - in diesem Fall - ein in Kroatien ( aber z.B. auf einen dortigen Inländer) zugelassenes Fahrzeug (leihweise -gefälligkeitshalber - also kein Mietverhältnis) fahren darf oder nicht und vice versa,ob meine kroatischen Freunde mein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug ( gleiche Bedingungen: kein Mietverhältnis) etwa nicht fahren dürfen?! Puno pozdrava Rassmus
In Antwort auf:Noch nicht klar ist mir zum einen, ob ich - in diesem Fall - ein in Kroatien ( aber z.B. auf einen dortigen Inländer) zugelassenes Fahrzeug (leihweise -gefälligkeitshalber - also kein Mietverhältnis) fahren darf oder nicht und vice versa,ob meine kroatischen Freunde mein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug etwa nicht fahren dürfen?!
Weder - noch !! Denn da hat unsre Dubrovnik leider mal nicht Recht.
Aus steuerlichen, bzw. zollrechtlichen Gründen ist das verboten. Ich durfte letztes Jahr nicht einmal den kleinen Hänger meines kroatischen Freundes bei mir anhängen, um Abfall zu entsorgen !
Ich erinnere daran wie es war, als Österreich noch nicht zur EU gehörte. Da hatte ich in Ö gearbeitet und durfte nicht einmal das Geschäftsfahrzeug benutzen !
Genauso verhält es sich in Kroatien. .
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
Also, jetzt nochmal langsam zum Mitschreiben für mich.
Darf ich meinen hier in D zu Besuch weilenden Freunden aus Cro mein Auto leihen für Fahrten hier in D, oder nicht? Ist das abhängig von der Nationalität?
Und wenn ich es richtig verstanden habe, darf ich z.B. in Zagreb mit einem dort zugelassenen Fahrzeug meiner Freunde nicht fahren? Ups, dann habe ich ja Glück gehabt, dass bisher nichts passiert ist
Warum sollte ich nicht in HR mit dem Fahrzeug eines kroatischen Familienmitgliedes fahren dürfen ???? Die Versicherung ist doch nicht personenbezogen sondern fahrzeugspezifisch und einen Führerschein habe ich ja auch. Der deutsche FS wird ja in HR wohl anerkannt sein.
Andersherum ist meine Frau (damals noch Freundin) in Deutschland mit meinen Auto mit ihrem kroatischen Führerschein auch gefahren und kontrolliert worden. Gut nach einem halben Jahr musste sie die deutsche Prüfung machen um den Schein umzuschreiben.
Also klärt uns mal auf, mit Rechtsgrundlagen unterfüttert bitte.
Andersherum ist meine Frau (damals noch Freundin) in Deutschland mit meinen Auto mit ihrem kroatischen Führerschein auch gefahren und kontrolliert worden. Gut nach einem halben Jahr musste sie die deutsche Prüfung machen um den Schein umzuschreiben.
Also klärt uns mal auf, mit Rechtsgrundlagen unterfüttert bitte.
Also - ich habe jetzt extra in HR angerufen, um Nägel mit Köpfen zu machen :
Wenn ein Ausländer in HR eine dauernde Aufenthaltsgenehmigung besitzt, dann darf er kroatische Autos fahren - ansonsten nicht !!
Umgekehrt wird es sich wohl auch mit Deiner Freundin verhalten haben, Alex. Mit dem Führerschein hat das absolut nichts zu tun.
Da weder ich noch mein Freund in Medulin, den ich angerufen habe, ein wandelndes Gesetzbuch bin, kann ich Euch leider keine Rechtsgrundlagen bieten.
Ob Ihr / Du mir das glaubt ist völlig belanglos und mir auch relativ egal. Ich habe nur mein Wissen um diese Sache weitergegeben und mir das auch bestätigen lassen. .
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
In Antwort auf: Darf ich meinen hier in D zu Besuch weilenden Freunden aus Cro mein Auto leihen für Fahrten hier in D, oder nicht? Ist das abhängig von der Nationalität?
Nein, Dein Besuch darf nicht - mit der Nationalität hat es nichts zu tun.
Wer´s nicht glaubt, darf bei der Polizei bzw. beim Zoll anrufen. .
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
Wie liebreizend Fred, aber die erste Frage war eher rhetorischer Natur. Mich interessierte das "Was passiert dann ?" Auch nach wiederholtem Studium der Beiträge konnte ich nichts dazu entdecken. Da du nicht mal einen Anhänger an deinen Wagen hängen durftest, bin ich leider wohl fälschlicherweise davon ausgegangen, dass du wüsstest, was dich bei einer etwaigen Kontrolle erwartet. Vielleicht gibt's ja auch erst Streß im Schadensfall. Wer weiss ! Verzeih doch bitte meine grenzenlose Dummheit, ich werde dich auch sicher nicht mehr mit meinem Schwachsinn behelligen.
Ein Kroate, der mit einem ausländischen Fahrzeug unterwegs ist, das ihm nicht gehört, braucht mindestens eine Vollmacht des Besitzers. So kenne ich das. Mein Mann hat sich vor einiger Zeit von einem Freund an den Flughafen bringen lassen. Der Freund ist mit unserem Wagen, der unten blieb, wieder nach Hause gefahren und hat unterwegs heftige Probleme mit der Polizei bekommen. Besonders am Zoll gibt es wohl häufig Schwierigkeiten, wenn der Fahrer nicht gleichzeitig auch der Besitzer ist (und der Besitzer nicht auch im Wagen sitzt). Bevor mein Mann in Deutschland gemeldet war, ist er oft mit meinem Wagen gefahren und sehr häufig kontrolliert worden. Beanstandet wurde das in Deutschland allerdings nicht. Wie hier die Gesetzeslage ist, weiß ich nicht. Mittlerweile müssen Kroaten in Deutschland aber auch keine neue Fahrprüfung mehr ablegen, sondern können wie viele andere Nationalitäten (z.B. Japaner), den Schein bei längerem Aufenthalt einfach umschreiben lassen. Früher ging man davon aus, daß Führerscheine und andere Diplome aus dem ehemaligen Jugoslawien, sehr häufig gekauft waren. Ältere PKWs aus Deutschland (glaube ab 7 Jahren), dürfen nach Kroatien nicht dauerhaft eingeführt werden um das Aufkommen von Schrott zu bremsen. und verzollt werden
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