ich bin gerade auf das Kroatien-Forum hier gestossen. Wusste gar nicht, dass es sowas gibt .
Mein Problem:
Wir haben dieses Jahr ein Haus in Kroatien gekauft, und wollen es - zur Finanzierung - auch an Gäste vermieten. Meine Frage ist jetzt, wie sieht es mit den Steuern aus. So wie ich das verstanden habe, zahlen ich auf jeden Fall, Steuern in Kroatien. Wie sieht es in Deutschland aus? Muss ich da etwa auch Steuern zahlen?
was aber nicht heisst, dass man die einnahmen bei der steuererklärung nicht angeben muss. es erfolgt zwar keine erneute besteuerung, aber das finanzamt berücksichtigt diese einnahmen bei der festlegung des steuersatzes.
nikl
(
gelöscht
)
Beiträge:
22.09.2004 18:40
#4 RE:Steuerliche Behandlung von privaten Ferienwohnungen in Kroatien
also ich bin der Überzeugung, dass eine Ferienwohnung, die man nur zwischenzeitlich an Fremde vermietet, also hauptsächlich selbst nutzt in Kroatien ebenso wie auch in Deutschland steuerfrei ist. In den allermeisten Fälle wird doch dabei nach Abzug der Werbungskosten (AfA, Zinsen, Fahrtkosten, Reparaturen) kein Gewinn mehr erzielt. Sollte dennoch ein Gewinn anfallen, ist dieser in Kroatien zu versteuern. In Deutschland ist der Gewinn dann ebenfalls steuerpflichtig, da aber meines wissens ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Kroatien besteht, wird die ausländische Steuer vom Deutschen Finanzamt auf die Steuerschuld angerechnet. Eine doppelte Besteuerung in Kroatien und Deutschland ist ausgeschlossen. Ich habe 15 Jahre bei einem Steuerberater Einkommensteuererklärungen bearbeitet und da hatten einige Ferienwohnungen in Spanien oder Frankreich, ich kenne keinen Fall wo dabei Gewinne entstanden sind.
Habe zu diesem Thema schon viele Experten befragt, u.a. meinen Steuerberater, das Finanzamt und die Steuerexperten der Bild Aktion. Übereinstimmende Auskünfte bekommt man dabei leider nicht so richtig. Es scheint so zu sein, dass man in Kroatien die landesübliche Steuer zahlen muß, die Einkünfte aber auch dem deutschen Finanzamt melden muß. Hier wird die in Kroatien entrichtete Steuer angerechnet, aber weitere Steuer verlangt, wenn der deutsche Steuersatz höher sein sollte (Differenz). Man zahlt also den höheren Satz von beiden Ländern. So habe ich das zumindest bisher verstanden In Kroatien entscheidet man sich zwischen zwei Steuermodellen (nach Umsatz). Bei dem niedrigeren Modell (geringe Einnahmen) kann man keine Unkosten geltend machen und zahlt bei privater Vermietung 7% Steuern, die direkt nach Abreise der Gäste selbst ausgerechnet werden müssen und sofort auf ein entsprechendes Konto gezahlt werden müssen. Im Prinzip läuft eine Privatvermietung dann so ab.
1. Man stellt einen Antrag bei der Behörde auf touristische Vermietung 2. Eine Komission besichtigt die Wohnung, kategorisiert, setzt den Vermietpreis fest und erteilt die Genehmigung. 3. Vermieter besorgt sich Rechnungsblocks, Aushang für Wohnung (mit den genehmigten Preisen) bei der entsprechen- den Stelle. 4. Alle Gäste werden direkt nach Ankunft gemeldet und die Kurtaxe wird entrichtet 5. Jeder Gast erhält bei Zahlung eine vorgeschriebene Rechnung 6. Nach Abreise der Gäste wird innerhalb von ein paar Tagen die Steuer von 7% eingezahlt
Würde mich jetzt noch interessieren, ob ich beim deutschen Finanzamt die Unkosten absetzen kann, die ich in Kroatien nicht geltend machen kann. Weiß da jemand Bescheid?
Viele Grüße Jutta
ilmaestro
(
Gast
)
Beiträge:
31.10.2004 19:46
#6 RE:Steuerliche Behandlung von privaten Ferienwohnungen in Kroatien
Hallo Jutta,
deine Infos bzgl. der Besteuerung in Deutschland decken sich mit den Informationen die mir vorliegen. Wir wollen ein Ferienhaus sporadisch an Bekannte vermieten - nach deinen Erfahrungen - ist hier wohl das Modell mit pauschalen Besteuerung von 7 % vorzuziehen, oder?
Ob man die Unkosten zumindest anteilsmäßig (Anteil je nach Anteil der Fremdvermietung) absetzen kann, würde mich auch interessieren. Voraussetung ist auf alle Fälle, dass eine Totalüberschussabsicht gegeben ist. Ansonsten liegt Liebhaberei vor und die Verrechnung scheidet sowieso aus.
gruss,
ilmaestro
Ergänzung zur Liebhaberei: Außerhalb der steuerlichen Berücksichtigung liegt die sogenannte "Liebhaberei", was wohl am besten als "Hobby" beschrieben werden kann. Wer ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt und im Prinzip eine Tätigkeit betreibt, die nur Verluste bringen kann, darf auch zuweilen steuerfreie Einnahmen haben. Dabei kommt es aber nicht auf die - für das Finanzamt nicht erkennbare - Absicht des Steuerpflichtigen an, sondern auf eine Prognose. Ist aber nachweisbar, daß die gelegentliche Vermietung nur dazu da ist, die Verluste in Grenzen zu halten, wird wohl von Liebhaberei auszugehen sein.
Dann scheidet zwar eine Verrechnung der negativen Einkünfte aus, allerdings werden die positiven Einkünfte steuerlich auch nicht erfasst!
das 7% Modell wird eigentlich auch von den meisten Kroaten angewendet. Es ist auch ohne fundierte steuerliche Kenntnisse relativ leicht zu verstehen und die Abwicklung ist leicht nachvollziehbar. Der Steuersatz ist akzeptabel, obwohl es einen schon ärgert, daß man absolut nichts absetzen kann. So nimmst du auch deinen einheimischen Nachbarn den Wind aus den Segeln, die es gar nicht gerne sehen, wenn Ausländer in "ihrem Land" in der gleichen Sparte profitieren wie sie selbst. Was ich allerdings nicht eindeutig weiß, ist, ob Ausländer in Kroatien überhaupt vermieten dürfen. Ich kenne einen Deutschen, der zwei Häuser gekauft hat, aber gesagt bekommen hat, daß er auf keinen Fall vermieten darf. Aus einer anderen Quelle habe ich gehört, daß ein solches Gesetz (kaufen ja, vermieten nein) in Vorbereitung sei. Wiederum andere wissen davon nichts. Vielleicht kann mir hier ja jemand diese Frage eindeutig beantworten (ich meine nicht nach dem Motto: "von einer Freundin einer Nachbarin meiner Schwiegermutter habe ich gehört, daß sie jemanden kennt, der...")
sicher können auch Ausländer ihre Häuser, Boote usw. vermieten und verpachten. Das geht aus der Broschüre, die ich oben vorgestellt habe hervor. Sie brauchen eine Steuernummer, die sie vom örtlichen Finanzamt in Kroatien (porezna uprava) erhalten.
Viele Grüße crofan
ilmaestro
(
Gast
)
Beiträge:
09.11.2004 19:01
#12 RE:Steuerliche Behandlung von privaten Ferienwohnungen in Kroatien
Hallo Jutta,
also wenn in Croatien dieses Gesetz tatsächlich erlassen werden sollte, ist es eindeutig Europarechtswidrig und müsste spätestens mit dem Beitritt Croatiens zur EU entfallen.
Kann mir aber nicht vorstellen, dass man vorher noch solch offensichtlich europarechtswidrige Gesetze erlassen wird.
gruss
ilmaestro
Hallo, mir hat man auch gesagt, dass Ausländer nicht vermieten dürfen, sondern einen Vertrag mit einer kroatischen Agentur schließen müssen. Der Mann war sehr glaubwürdig, ich habe das aber noch nicht überprüfen können. Weiß hier jemand was darüber?
ich habe gerade diesen Beitrag gelesen und dann dazu deine weitere Anfrage, da mich dieses Thema - Vermietung von Ferien-Wohnungen - selbst interessiert. Leider musste ich feststellen und möchte dich darauf hinweisen, dass der gesamte Beitrag von 2004 ist... - Vielleicht macht es Sinn, dass du einfach eine neue Anfrage eröffnest. Vielleicht kannst du mich über eine direkte Antwort informieren.
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