Hallo, wie funktioniert das hier? Mache das zum ersten mal. Ich probiers einfach. Hier meine Frage: Habe kroatischen Pass und würde ihn auch gerne behalten. Visaanträge nerven. Kann ich eine doppelte Staatsbürgerschaft beantragen?
Nein. In Deutschland gibt es keine doppelte Staatsbürgerschaft (es sein durch Geburt aber das liegt hier ja nicht vor.) Um die deutsche Staatsbügerschaft zu bekommen, musst Du die kroatische Staatsbürgerschaft niederlegen. Es gibt keinen anderen Weg. Da in Kroatien eine doppelte Staatsbürgerschafr möglich ist, kann man sich theoretisch, wenn die deutsche Staatsbügerschaft erlangt ist, wieder einbürgern lassen und den kroatischen Pass zurückbekommen.
ABER: 1. Das kostet alles eine Menge Geld. 2. Diese Wiedereinbürgerung ist von deutsche Seite aus illegal. Fliegt das auf, wird einem die deutsche Staatsbürgerschaft für immer entzogen und man riskiert, dass man keine Aufenthaltserlaubnis für D mehr bekommt.
Du wirst Dich zwischen der deutschen und der kroatischen Staatsbürgerschaft entscheiden müssen.
Hallo! Hab hier schon als "Zaungast" viel gelesen, schreibe jetzt das erst Mal, ich trau mich! Mein Fall ist umgekehrt: Mein Mann ist Kroate, unsere Kinder haben die dop.St.: Wir spielen mit dem Gedanken, nach Kroatien zurückzugehen, wie wäre das z.B. mit dem Kindergeld aus Deutschland oder Arbeitslosengeld, wenn ich als Deutsche dort doch kaum Arbeit finde? Viele Grüße!
Hallöschen! Um auf Deine Frage zu antworten! Also du kannst Kindergeld und Arbeitslosengeld nur bekommen, wenn du auch in Deutschland angemeldet bist! Sonst ist es nciht der Fall! Aber ich frage morgen nochmal auf der arbeit nach!! Ich sitze ja an der Quelle Und gebe dir nochmal ganz genau Bescheid darüber
Danke für Deine nette Antwort. Nein, ich bleibe schon deutsche Staatsbürgerin. Ich denke da auch an die Sache mit Erst- und Zweitwohnsitz, wenn ich z.B. in Zukunft mehr Zeit in Kroatien als in Deutschland verbringen werde/möchte. P.S. Was meinst Du mit "an der Quelle"?
Die Sache mit dem Erst- oder Zweitwohnsitz kommt hier nicht zum Tragen, denn dir stehen während des Bezuges von Arbeitslosengeld nach vorheriger Beantragung nur drei Wochen Urlaub zu, sonst wird das Geld komplett gestrichen und muss ganz neu beantragt werden.
Aber wenn mein Mann doch Kroate ist, bin ich doch nicht im Urlaub sondern lebe dort, im umgekehrten Fall ist er ja auch durch unsere Heirat in Deutschland zeitlos aufenthaltsberechtigt (verflixtes Amtsdeutsch).
wenn dein Mann hier arbeitslos wird, bekommt er doch auch keine Unterstützung vom kroatischen Staat. Da hat Vera schon recht. Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Auch Sozialhilfe gibt es nur noch in absoluten Ausnahmefällen für Deutsche, die im Ausland leben, obwohl das manchmal sogar teurer sein kann.
Also Vera hat schon recht! Du musst dem Arbeitsamt halt zur Verfügung stehen, um diese Leistung beziehen zu können/dürfen! Und das ist ja nicht der Fall, wenn du in Kroatien lebst!!! Das hat auch nix mit der deutschen Staatsbürgerschaft zu tun!!! Dir steht in dem Jahr auch nur 3 Wochen Urlaub zu (inkl. Sa.+So.) Du kannst zwar länger unten bleiben, bekommst aber keine Leistung in dem Zeitraum!!! Also falls was noch ist, frag nach! Ich bin ja beim Arbeitsamt beschäftigt
wie kann ich es denn schaffen, dass der kroatische staat mich nicht entlassen will! dann hab ich doch ein recht auf anerkennung der mehrstaatlichkeit in der brd??
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