wer weiss über die neuen bestimmungen von permit bzw. crewlisten in kroatien für 2005 bescheid ??? angeblich gibts die crewlisten, wie in den letzten jahren für 2005 nicht mehr.
derzeitiger stand der dinge laut hafenkapitän von mali losijn, der momentan von klub zu klub in österreich tingelt: 2005 gibts kein permit mehr, dafür jedoch eine plakette ohne abzug des mehrjahresrabattes u n d es gibt k e i n e crewlisten wie bisher, sondern man muss bei der anmeldung des bootes bereits die namen der mitfahrenden gäste für das folgejahr bekannt geben - d.h. ein mit 6 plätzen registriertes boot darf max. 12 personen im laufe des jahres mitnehmen!!! gruss wereda
ich persönlich glaube auch, dass dies ein blödsinn ist, aber dieser kapitano war wirklich am 03 11 2004 bei uns in der stmk bei einem klubabend des ösyk und hat diese meinung kundgetan --- darum meine frage, ob irgendwer, so einen blödsinn auch schon gehört oder gelesen hat wereda
Auf der Interboot im September hatte ich ein längeres Gespräch mit dem stellv. Direktor der ACI-Marinas HR, Herrn Mirko Jezina. Thema war u.a. die Neugestaltung der Permits.
Es wird vom zuständigen Ministerium insofern eine Veränderung angestrebt, als die Eintrittskosten für die verschiedenen Nationalparks wie z.B. Telascica und Kornati in Zukunft in die Permits eingeschlossen sein sollen. Wie sich dadurch die Höhe des Permits verändern wird, blieb noch offen.
Bezüglich der Crewlisten wurde lediglich bekannt, dass die Charterfirmen ihre Crewlisten jetzt selbst abstempeln dürfen, was jedoch nicht unbedingt eine sensationelle Neuerung sein dürfte.
In Antwort auf: … derzeitiger stand der dinge laut hafenkapitän von mali Losijn, der momentan von klub zu klub in österreich dingelt ….
laß es „dingeln“, jedoch lasse Dich nicht veralbern ! .
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
Damit der Advent und Weihnachten nicht ganz so ruhig über uns ergeht -versendet auch der YCA (Andrea Winterauer) per E-mail diesen Blödsinn!(07.12.) Damit ergibt sich für die bevorstehenden Weihnachtsfeiern viel Gesprächstoff, danach noch viel Diskussion und der Winter ist vorbei. In diesem Sinne, Schönen Advent! Borabär
Hi, in der letzten Ausgabe des Boote-Magazins ist ein Kroatien-Sonderteil, der auch das Thema Crew-Liste, gebühren usw. umfasst. Danach wird sich beim Thema Crewliste nichts ändern; erforderlich ist diese wie bisher nur bei "Yachten", d.h. größeren Booten mit (permanenter?) Übernachtung. MfG Achim
Zitat Bezüglich der Crewlisten wurde lediglich bekannt, dass die Charterfirmen ihre Crewlisten jetzt selbst abstempeln dürfen, was jedoch nicht unbedingt eine sensationelle Neuerung sein dürfte
@ Fred diesen großen Vorteil konnte ich schon letztes Jahr geniesen. Das wird aber auch alle anderen Bootfahrern freuen das sie jetzt von den Charterkunden nicht mehr beim Hafenkapitän blockiert werden.
Hab soeben E-Mail bekommen,seit gestern 13.1.2005 ist das eingetretten was ALLE Eigner befürchtet haben. Bin ernsthaft am überlegen ob ich Kroatien verlasse,da auch in fast allen Marinas die Liegegebühr um 15 bis 20 % angehoben wurde. Kann mir fast keinen Bootsbesitzer vorstellen der jetzt schon weiss wenn er diese Saison mitnimmt,abgesehen von der begrenzten Personenanzahl. Mir kommts vor als wollten sie uns nur mehr abzocken oder mit Gewalt vertreiben. Borabär
Die kroatische Regierung hat am 29.12.2004 (Geschäftsblatt Narodne Novine NN, Nr. 181/2004) eine neue Verordnung erbracht. kLASA: 342-01/04-01/02 URBROJ: 5030115-04-3
DIE NEUE VERORDNUNG ÜBER:
DIE EINREISE UND AUFENTHALT FREMDER WASSERFAHRZEUGE, DIE DEM SPORT UND REKREATION DIENEN, IN DIE TERITORIÄLE GEWÄSSER DER REPUBLIK KROATIEN IST GESTERN, AM 13.01.2005 IN KRAFT GETRETEN UND BESAGT FOLGENDES.
Art. 1 (Teile des Textes) Betr. alle fremde Wasserfahrzeuge, die dem Sport, touristischen Kreuzfahrten, Wettbewerben oder einer Bootsausstellung dienen
Art.3 Mit den Booten aus Art. 1 darf keine gewerbliche Tätigkeit (Personen gegen Entgelt fahren o.ä.) ausgeübt werden.
Art. 4 Der Lenker des Bootes ist verpflichtet, auf dem kürzesten Wege sein Boot in einem Hafen anzumelden (wenn er auf einer Wasserstrasse nach Kroatien kommt) und dort Vignette kaufen, sowie die Personenliste beglaubigen lassen
Art. 5 1) Die Vignette muss an einer gut sichtbaren Stelle am Boot angebracht werden. 2) Die Vignette brauchen NICHT die Boote, die kürzer als 2,5m sind/oder deren Treibkraft aller Motoren NICHT höher, als 5 KW ist. 3) Die Vignette brauchen NICHT, die Wasserfahrzeuge, die mit Rudern betrieben werden, unabhängig von der Länge (z.B. Kajak, Sandolinen, Tretboote u.ä.) 4) Die Vignette brauchen die Boote NICHT, die in einem Hafen aufbewahrt sind (ruhen) 5) Die Vignette ist PRO BOOT 1 Jahr vom Tag der Ausstellung gültig. 6) Die Vignette gibt nur die Hafenkommandatur aus. 7) Bei der Ausstellung der Vignette, prüft die Kommandatur die Fahrtauglichkeit des Bootes. (laut Dokumenten) Cool Der Abschnitt der für dieses Boot ausgestellten Vignette wird auf die Personenliste desselben Bootes aufgeklebt.
PERSONENVERZEICHNIS
Die Personenliste darf maximal die doppelte Anzahl Personen beinhalten von der Zulassungszahl der Sitz-oder Liegeplätze. Also, wenn das Boot für 6 Personen zugelassen ist, dürfen Sie maximal 12 Personen auf die Liste setzen. Sollten Sie während des Urlaubs einen Freund im Camp auf eine Hafenrundfahrt mitnehmen, passiert bei der Kontrolle NICHTS.
Art. 8 Mitzuführen sind: VIGNETTE BEGLAUBIGTE PERSONENLISTE NACHWEIS ÜBER DIE FAHRTAUGLICHKEIT FÜR DAS BOOT BOOTSFÜHRERSCHEIN VERSICHERUNGSNACHWEIS EIGENTUMSNACHWEIS, ODER EINE NUTZUNGSVOLLMACHT
Die Vignette ist: 105 x 149 mm groß
Alle Wasserfahrzeuge, die noch eine gültige Anmeldung haben, können diese bis zum Ablauf nutzen.
Die Artikel 1, 3, 4 (kürzester Weg..) entsprechen dem internationalen Seerecht, also nix Neues. Das gleiche gilt eigentlich auch für Art. 8 (Mitführen der entsprechenden Dokumente) Sollte eigentlich jeder im Rahmen der Führerscheinausbildung gelernt haben.
Bezgl. der Vignette stimme ich BORABÄR mit seiner Vermutung zu. Und wenn man viele Einträge des vergangen Jahres mal so revue passieren läßt, sind wir nicht die einzigen, die diesen Eindruck haben.
Hi,Vera! Habs auch gestern schon im Istrien-Forum gelesen, wurde heute noch einmal von meinem Dachverband mit dem selben Text darauf hingewiesen. Danke das Du´s rübergebracht hast! Was ich noch vor ein paar Wochen als Faschingsscherz aufgefasst habe ist jetzt traurige Wirklichkeit geworden. So täuscht man sich im Leben! Borabär
Wie soll denn der NACHWEIS ÜBER DIE FAHRTAUGLICHKEIT DES BOOTES aussehen? Sollen die Boote nun auch eine TÜV- ähnliche Abnahme erhalten? Oder was ist gemeint?
Die Fahrtauglichkeit ist alleine schon durch den internationalen Bootsschein bzw. den Seebrief nachgewiesen !
Ansonsten glaube ich, daß noch niemand so richtig begriffen hat, wozu diese Vignette eigentlich dienen soll.
Verhindern will man damit und mit der erweiterten Crewliste nichts anderes als Schwarzcharter, was ja gerne reichlich praktiziert und vor allem gesucht wird.
Nachdem ein Seesprechfunkzeugnis als Charterer einer Yacht Pflicht ist, aber keines meiner Crewmitglieder eines hat und wir trotzdem im Juni einen Törn planen, so frage ich, was passiert, wenn ich diesen Nachweis nicht habe? Kann ich das Schiff gar nicht übernehmen? Lässt mich der Hafenkapitän nicht auslaufen? Muss ich beim Hafenkapitän eines nachmachen? Oder..... Hat jemand von Euch Erfahrung, was die Konsequenzen sind, wenn ich kein Seesprechfunkzeugnis habe?
Ein anständiger Vercharterer wird Dir das Schiff gar nicht geben! Was machst den im Notfall???? Denk an Deine Crew, ich würd nicht mit Dir fahren. Willst Kopf und Kragen riskieren!
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