ich benötige mal dringend Eure Hilfe. Eine Bekannte von mir wollte sich und ihren Sohn aus Kroatien ausbürgern lassen. Sie ist geschieden - ihr Ex-Mann und sie sind beide Kroaten - ihr gemeinsamer Sohn natürlich auch. Ihr Ex ist wieder in Kroatien - meine Freundin ist mit ihrem Sohn schon seit ihrer Geburt in Deutschland. Problem ist nun, sie ist ohne weiteres ausgebürgert worden, während man ihren knapp 16-jährigen Sohn nicht ausbürgern will, solange er noch nicht volljährig ist. Liegt es evtl. daran, dass der Vater nicht mit der Ausbürgerung einverstanden ist? Sie hat aber das alleinige Sorgerecht! Ist es eine Willkür der kroatischen Behörden oder wie kann man das ganze verstehen? Gibt es eine gesetzliche Grundlage für diese Ablehnung? Kann mir da jemand Links zeigen, wo man sich genaue Informationen holen kann?
Herzlichen Dank für Eure Antworten schon im voraus!
Wäre es nicht angebracht, für solch eine schwierige Frage aus dem kroatischen Recht einen Anwalt zu konsultieren ? Wie leicht kann man da etwas falsch machen !! Ich glaube kaum, daß Du hier außer Vermutungen echt fundierte Auskunft erhalten wirst.
. Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
das mit dem Anwalt wird wohl unvermeidlich sein, ich wollte eigentlich hier im Forum in die Richtung gehen, ob jemandem auch so etwas passiert ist und Erfahrungen austauschen. Meine Freundin ist deshalb ganz schön fertig, deshalb mein Aufruf. Fachlichen Rat kann wirklich nur ein Anwalt geben. Trotzdem DANKE!
wenn Deine Freundin das alleinige Sorgerecht hat, wird es sicher nicht an der Zustimmung des Vaters scheitern, sondern eher um den Militärdienst gehen. Wahrscheinlich geht man davon aus, dass sich der Sohn Deiner Freundin davor drücken möchte. Dieses Thema wurde hier im Forum schon mehrfach diskutiert. Wenn Du einfach mal "Militärdienst" in die Suchfunktion eingibst, müße sich da was finden lassen.
Mit den Vermutungen hat Fred wohl Recht. Meine Vermutung ist folgende: Der Sohn wird nicht ausgebürgert um dann zum Wehrdienst eingezogen zu werden. Aber das ist rein spekulativ!!! Dieses Thema hatten wir ja schon zur Genüge.
Vielleicht gilt die Rechtsgrundlage des alleinigen Sorgerechts in diesem Fall auch nur in Deutschland und Kroatien erkennt diese Regelung nicht an. Das ist eigentlich in vielen Ländern so. Deine Freundin könnte theoretisch einfach mal beim zuständigen Jugendamt nachfragen.
da hast Du mir echt weitergeholfen - aber wie alle anderen Gesetze auch - kompliziert zu lesen. Mann oh Mann, es sieht wirklich so aus, dass meine Freundin warten muß, bis ihr Sohn 18 ist. Solange ihr Ex Kroate ist, ist da wohl nichts zu machen. Sie hat nur überhaupt keine Lust darauf, dass er dort zum Militär muß - was ich sehr gut nachvollziehen kann!
Herzlichen Dank an Euch alle für Eure Tipps und Meinungen!
es gibt immer einen weg, ich glaube nicht das sie warten muß, sie soll nachfragen. ein guter anwalt hilft ihr. sie hat gute gründe: sie hat sorgerecht, der sohn ist in deutschland geboren, schule u.s.w.und der sohn hat auch etwas zu sagen (Za stjecanje ili za prestanak državljanstva potreban je pristanak djeteta starijeg od 14 godina.) auf jeden fall, nicht die zeit verlieren und warten bis der sohn 18 ist. einfach mal an der richtige adresse nachfragen.
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