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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 12 Antworten
und wurde 1.838 mal aufgerufen
  
 Anfragen und Beiträge aller Art zum Thema Kroatien - Sonstiges
Kati ( Gast )
Beiträge:

04.04.2005 18:58
Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland Antworten

Hallo,

ich habe eine Frage: Mein Freund arbeitet seit 2 Jahren in Deutschland, d. h. er müsste jetzt für mind. 1 Jahr wieder nach Kroatien zurück, bevor er erneut hier arbeiten dürfte. Wie verhält sich die Sache, wenn ich im Oktober ein Kind von ihm erwarte und er jetzt natürlich gerne mit mir zusammen dafür sorgen möchte? Hat jemand Ahnung, wie die gesetzlichen Bestimmungen sind oder - noch besser - praktische Erfahrungen? Falls er ja dableiben darf, bekommt er dann nur eine Aufenthaltsgenehmigung oder auch eine Arbeitserlaubnis? An wen kann man sich im Zweifelsfall wenden? Im Internet bin ich bis jetzt nicht so richtig fündig geworden zu dieser Sache.

Danke schon mal für eure Hilfe.

Kati

Zabica Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.876

04.04.2005 19:12
#2 RE:Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland Antworten

Hallo Kati,

leider kann ich Dir nicht zu 100 % helfen. Mein Cousin ist seit fast 13 Jahren in Deutschland, konnte zum Schluß nur noch durch ein Sport-Visum hier in Deutschland bleiben. Selbst dass er hier (auch eine Kroatin) geheiratet und einen Sohn bekommen hat, konnte an der rechtlichen Situation nichts ändern. Er durfte nicht arbeiten, seine Frau auch nicht. Zurück wollten sie aber auch nicht.

Durch das neue Zuwanderungsgesetz (erst seit ein paar Wochen in Kraft) hat er endlich eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis erhalten. Welche weiteren Neuerungen dadurch entstanden sind, kann ich allerdings nicht sagen. Mein Tipp: frag doch einfach mal bei dem für Euch zuständigen Ortsamt bzw. der Ausländerbehörde an, ob es nicht Sonderregelungen für Euren speziellen Fall gibt. Ich drücke Euch jedenfalls ganz doll die Daumen und für Euer Baby und Euch alles Gute!

Liebe Grüße Uschi

Armin Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 2.570

04.04.2005 20:25
#3 RE:Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland Antworten

Hallo Kati,

das Ausländeramt der nächsten Stadt kann Dir sicherlich eine rechtsverbindliche Auskunft geben. Diese sind für solche "Probleme" zuständig.
Ach ja, und alles Gute zum Nachwuchs! (musste ich leider nacheditieren)

Gruß Armin

Tikap Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 3.459

04.04.2005 21:35
#4 RE:Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland Antworten

Was ist mit einer Hochzeit? Eure Liebe, ein gemeinsames Kind und sein Wunsch hier zu bleiben wäre schon drei gute Gründe ....

Viel Glück jedenfalls!

Liebe Grüße
Tikap

Aetz Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 791

05.04.2005 12:27
#5 RE:Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland Antworten

Mit einer Hochzeit ist es wohl am einfachsten. Wenn ich mich Recht erinnere (ist jetzt schon ein paar Jahre her)
gab es zunaechst eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, danach eine unbefristete und nach 5 (oder 7?) Jahren
Aufenthaltsrecht. Mit diesen Arten von Aufenthaltsgenehmigungen hat man auch ein Anspruch auf eine
Arbeitsgenehmigung.

Kati ( Gast )
Beiträge:

05.04.2005 12:27
#6 RE:Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland Antworten

Ja, darüber haben wir auch schon nachgedacht.

Danke auf jeden Fall erst mal für eure Tipps.

Kati

Aetz Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 791

05.04.2005 12:28
#7 RE:Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland Antworten

Huups, ich habe dabei vorausgesetzt, dass Du die Deutsche Staatsbuergerschaft besitzt...

Kati ( Gast )
Beiträge:

05.04.2005 20:11
#8 RE:Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland Antworten

Das hast du richtig vorausgesetzt, die besitze ich.

Kati

mb ( Gast )
Beiträge:

14.11.2005 20:59
#9 RE: Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland Antworten

darf ich als kroatin in österreich arbeiten und leben. ich wurde in deutschland geboren und habe eine unbefristete aufenthaltsgenehmigung


Tikap Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 3.459

14.11.2005 22:50
#10 RE: Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland Antworten

Hallo!

Nein, nicht so ohne Weiteres. Wenn Du längerfristig in Österreich lebst und arbeitest (mit den entsprechenden Genehmigungen), dann kann es sogar sein, dass Du eine unbefristete Aufenthalts- und Arbeitslerlaubnis für Deutschland verlierst und dann ganz den Behörden in Österreich in die Hände fällst - und die verlagen ziemlich bald den Staatsbürgschaftswechsel von ihren kroatischen Mitbürgern.

Das ist zumindest der Wissensstand, den mir meine kroatischen Freunde so weitergegeben haben

Gruß

Tikap

jacques63 Offline



Beiträge: 14

18.11.2005 09:26
#11 RE: Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland Antworten

Ein Kind ist für die Behörden kein Grund, einem Nicht - EU - Bürger den Aufenthalt in D zu erlauben. Nicht einmal in Härtefällen.
Was die Aufenthaltserlaubnis anbetrifft, so ist sie zunächst befristet und wird Bewilligung genannt. Meines Wissens nach auf 2 Jahre. Danach unbefristet bei Heirat. Hierbei ist der Antragsteller einem deutschen Arbeitnehmer in allen Punkten gleichgestellt. Außer bei Wahlen und Militärdienst. Bei einer unbefristeten Erlaubnis, gilt diese für die BRD. Ebenso für Arbeiten in der EU, vorausgesetzt der Wohnsitz liegt in D und wird beibehalten. Nebenwohnsitze im Ausland dürfen nur für eine gewisse Zeit in Anspruch genommen werden. Über diesen Zeitraum hinaus verliert man die Erlaubnis meist unwiederbringlich. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie mir das Arbeitsamt und die Ausländerbehörde vor schon einiger Zeit mitteilte. Jedoch nur bei Saisonarbeit.
Schaust Du hier:

Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe

Weitere Auskünfte erteilt jede Ausländerbehörde und das Auswärtige Amt.

Gruss KLaus

Anselm Offline




Beiträge: 877

18.11.2005 10:45
#12 RE: Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland Antworten
In Antwort auf:
Ein Kind ist für die Behörden kein Grund, einem Nicht - EU - Bürger den Aufenthalt in D zu erlauben. Nicht einmal in Härtefällen.
Das kenne ich anders. Da die Familie unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht, sind die Behörden angehalten, dem leiblichen Vater eines Kindes den Aufenthalt in D und die Erziehung seines Kindes zu ermöglichen. Außerdem soll er sich doch um den Unterhalt für Mutter und Kind kümmern, für den in vielen Fällen der Staat aufkommen muss.
Wie sich das aber im Einzelfall darstellt, weiß ich nicht. Kati hatte diese Frage Anfang April gestellt und sollte inzwischen stolze Mutter sein. Vielleicht erzählt sie uns ja mal, was daraus geworden ist.

Anselm aus Stuttgart/Esslingen

Golphi Offline



Beiträge: 1.906

18.11.2005 10:54
#13 RE: Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland Antworten

In Antwort auf:
Außerdem soll er sich doch um den Unterhalt für Mutter und Kind kümmern, für den in vielen Fällen der Staat aufkommen muss.

Ohne Arbeitserlaubnis? Wie geht das?

.................
Golphi

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