Gurtmuffeln droht ab sofort in Österreich ein Bußgeld in Höhe von 35,- Euro (bisher 21,- Euro). Auch wer ohne Freisprecheinrichtung zum Handy greift zahlt in Österreich jetzt 25,- statt wie bisher 21,- Euro. Vom 01. Mai 2005 ist außerdem in Österreich vorgeschrieben, eine Warnweste im Wagen mitzuführen, die immer anzulegen ist, wenn eine Person auf dem Standstreifen der Autobahn aus dem Fahrzeug steigt oder wegen eines Unfalles oder einer Panne ein Warndreieck aufgestellt werden muß. Wer auf Österreichs Autobahnen unterwegs ist, sollte auch daran denken, dass seit 01. Februar nur noch die neue Vignette in der Farbe mintgrün gültig ist. Sie löst die bisherige rubinrote Plakette ab. Die Vignettenpflicht gilt übrigens auch teilweise auf Bundesstraßen und Autobahnzubringern, die über Raststätten und Tankstellen führen, ebenso auf einigen Streckenabschnitten in Wien, Tirol und Vorarlberg: Wien: Nordbrücke und Praterbrücke Tirol: Landecker-Tunnel Vorarlberg: A 14 Rheintalautobahn. Die Vignettenpflicht ab Bregenz beginnt beginnt bereits auf der Autobahnauffahrt Hörbranz-Lochau (in Fahrtrichtung Deutschland) Übrigens dürfen nur maximal zwei österreichische Mautvignetten auf der Windschutzscheibe angebracht werden. Außerdem ist es ratsam, den Vignettenabschnitt unbedingt aufzuheben, damit man sich eine Ersatzvignette beschaffen kann, sollte die Windschutzscheibe etwa durch Unfall, Steinschlag oder sonstige Umstände zu Bruch gehen.
Das mit den Strafen finde ich gut. Aber was ich nicht ganz verstehe ist das mit der Vignette.Du sagst das die rote durch eine mintgrüne ersetzt wird. Sind die alle einheitlich von der Frabe, egal ob nur für 10 Tage oder für ein Jahr bezahlt wird. Das würde mich mal interessieren.
war eben nochmal ans Auto die alte (Vignette ) gucken. (Meine Frau hat sie immer noch nicht weggemacht!!! ) Die alte Vignette hatte die Farbe "rubinrot".
Daher gehe ich davon aus, dass mein erster Beitrag stimmt und die neue dann "mintgrün" ist.
Ist doch eigentlich egal, welche Farbe die Vignette hat Kaufen müssen wir sie, egal ob rot oder grün, und die Verkaufsstellen und der ADAC werden schon die richtige Farbe haben. Da bin ich zuversichtlich
und wenn sie dann noch schön vorschriftsmäßig an der Windschutzscheibe pappt, dann gibt es während oder nach dem Urlaub auch keine unliebsamen, sauteure Überraschungen!
In Antwort auf: Für 2004 war mintgrün, für dieses Jahr hat die Plakette die Farbe rubinrot (egal welche Zeitdauer).
Ooops, sorry, habe es verkehrt geschrieben 2004 war rubinrot, nun sind sie mintgrün. Ist in meinem Fall egal, denn ich muß sowieso die Jahresplakette "blechen" ;O) -- lG Lucky
In Antwort auf:Vorarlberg: A 14 Rheintalautobahn. Die Vignettenpflicht ab Bregenz beginnt beginnt bereits auf der Autobahnauffahrt Hörbranz-Lochau (in Fahrtrichtung Deutschland)
Das war schon immer so, sehr zum Leidwesen der Bregenzer Bevölkerung !
Die Regierung in Wien war uneinsichtig ..... .
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
Viele nutzen das verlängerte Pfingstwochenende für eine kurze Reise ins benachbarte Ausland, und auch der Sommerurlaub rückt bereits in greifbare Nähe. Wer seine Urlaubskasse schonen will, der sollte auch im Ausland die Verkehrsregeln einhalten. Der ÖAMTC hat zur Orientierung einen Überblick über die Strafhöhen in Europa recherchiert.
Alkohol am Steuer" Zu Recht sind die Strafandrohungen für alkoholisierte Lenker auch im Ausland sehr hoch. In Deutschland werden ab 250 Euro, in Italien ab 260 Euro und in der Schweiz ab 775 Euro fällig. Werden die Werte massiv überschritten oder wird unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung ein Unfall verursacht, droht oft auch eine Haftstrafe, warnt der ÖAMTC. Absolut nüchtern muss man beim Autofahren in Ungarn, Tschechien, Slowakei, Kroatien, Rumänien und Estland sein.
"Zu schnell unterwegs" Geringfügige Geschwindigkeitsübertretungen um bis zu 20 km/h kommen häufig vor. In Italien wurden die Strafen für diese Delikte erst heuer erhöht. Bei mehr als 10 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit sind 143 Euro statt bisher rd. 138 Euro fällig. Ist man mehr als 40 km/h über dem Erlaubten unterwegs, sind 357 Euro statt bisher rd. 344 Euro zu bezahlen. In Kroatien, ebenfalls eine Lieblingsdestination der Österreicher, hat man bereits im August 2004 das Bußgeld angehoben. Eine Überschreitung von 10 km/h wird außerorts mit 40 Euro geahndet. In Slowenien liegt der Strafrahmen für Geschwindigkeitsüberschreitungen um 20 km/h bei 40 bis 125 Euro. In Österreich muss man im schlimmsten Fall mit bis zu 726 Euro rechnen. Österreich hat aber im europäischen Vergleich bei allen Übertretungen einen sehr weiten Strafrahmen mit enorm hohen Strafdrohungen, sagt Hoffer. Dieser Strafrahmen wird vor allem bei Wiederholungstätern und bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschöpft.
"Bei Rot über die Ampel" Wer das Rotlicht einer Ampel missachtet, muss in Italien mit einer Strafe ab 140 Euro, in Kroatien mit 130 Euro, in der Schweiz mit 160 Euro und in Slowenien mit 250 Euro rechnen. In Deutschland gibt es einen Strafrahmen von 50 bis 200 Euro. In Tschechien kommt man bei diesem Delikt mit 60 Euro "relativ günstig" weg.
"Überholen verboten" Das Missachten von Überholverboten kommt z.B. in Slowenien teuer. Dort verrechnet die Exekutive 170 Euro. In der Schweiz kostet ein Überholverstoß ab 150 Euro, in Italien ab 70 Euro und in Kroatien ab 40 Euro. Übrigens: Sehr teuer kann es in Norwegen werden, wo eine Strafe von 640 Euro vorgesehen ist.
"Parken verboten" Falschparken wird oft als Kavaliersdelikt betrachtet. Die Strafen können aber schmerzen. Teuer wird es z.B. in Italien, wenn man die Parkverbote in den Touristenzentren missachtet. Unerlaubtes Parken wird mit mindestens 35 Euro und maximal 143 Euro geahndet. Schwere Parksünden, wie die Benützung eines Behinderten-Parkplatzes, werden mit mindestens 71 Euro und maximal 286 Euro bestraft. In Slowenien und Kroatien kostet Falschparken ab 40 Euro, in der Schweiz verrechnet man ab kulanten 25 Euro.
Strafen Derzeit ist eine zwangsweise Eintreibung von Geldbußen bei Strafen über 25 Euro nur zwischen Österreich und Deutschland möglich. Im Jahr 2007 wird ein europaweites Abkommen über die grenzüberschreitende Strafenvollstreckung in Kraft treten. Aber auch bis dahin muss man als Kraftfahrer mit Konsequenzen rechnen. Verkehrssünder werden oft sofort angehalten und es wird vor Ort eine sogenannte 'vorläufige Sicherheitsleistung', also ein Wertgegenstand oder sogar ein Ausweis, als Pfand abgenommen, warnt der ÖAMTC. Bei falsch geparkten Autos werden die Räder angeklammert.
...aus: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Ne Frage: Was kostet es mich wenn ich mit einem deutschen kennzeichen in österreich auf der bundesstraße/landstraße 10km/h bzw. 15km/h zu schnell fahre? ab welchen betrag wird mir ein strafzettel nach deutschland geschickt?
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