Hier mal eine Liste der Geldbußen für Verkehrsverstöße im europäischen Ausland. So etwas hatte wir sicherlich schon mal, aber ich glaube nicht so übersichtlich.
Verkehrssünden im Ausland
Da hört der Urlaubsspaß auf
Auf der Fahrt in den Urlaub sollte man sich Zeit lassen. Während bei uns relativ neidrige Geschwindigkeits-Übertretungen (bis 20 km/h) mit maximal 35 Euro geahndet werden, kostet dieser Verstoß in den meisten europäischen Ländern erheblich mehr.
Nach einer aktuellen Liste des ADAC von Verkehrssünden im Ausland bestraft Norwegen Temposünder mit 390 Euro, viele Länder ahnden diesen Verstoß mit Beträgen von weit mehr als 100 Euro.
Bewachter Autoput
Aber auch bei anderen Verkehrsübertretungen kann die Urlaubskasse ganz schön leiden. Wer beispielsweise auf dem so genannten Autoput über Slowenien, Kroatien, Serbien und Mazedonien an die Ägäis oder durch Bulgarien zum Bosporus fährt, sollte sich strikt an die Verkehrsregeln halten.
So kostet etwa in Slowenien Überholen trotz Verbots umgerechnet 170 Euro, ein Rotlichtverstoß 250 Euro. Etwas preiswerter ist Kroatien, wo die Nichtbeachtung des Rotlichts rund 135 Euro ausmacht, in Serbien 110 Euro (ebensoviel wie falsches Überholen). In Mazedonien schließlich kommt man für beide Zuwiderhandlungen mit jeweils 65 Euro, in Bulgarien mit etwa 40 Euro davon.
Auf der Via Baltica durch die neuen EU-Staaten Polen, Litauen, Lettland und Estland ist vor allem Alkohol am Steuer nahezu tabu: Während in Litauen noch 0,4 Promille gestattet sind, beträgt das Maximum in Polen 0,2 Promille, in Lettland und Estland ist absolute Nüchternheit beim Autofahren angesagt.
Bis zu 1200 Euro
Sonst werden Geldstrafen von meist mehreren hundert Euro fällig, in Polen bis zu 1200 Euro. Zusätzlich wird in der Regel die Weiterfahrt untersagt, und wenn alkoholisiert oder unter Drogeneinwirkung ein Unfall, womöglich mit Verletzten, verursacht wird, droht sogar eine Haftstrafe.
Im Februar 2005 hat der EU-Ministerrat endgültig den Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen verabschiedet. Diese Vereinbarung wird allerdings in diesem Jahr nicht mehr zum Tragen kommen. Vermutlich werden sogar erst von 2007 an Bußgeldbescheide von mehr als 70 Euro europaweit vollstreckt.
Bisher ist die zwangsweise Eintreibung von Geldbußen (ab 25 Euro) nur zwischen Deutschland und Österreich möglich. Wer im Ausland zu einer Verkehrsstrafe auch noch Punkte erhält, muss nicht befürchten, dass diese nach Flensburg weitergemeldet werden.
Mit 120 KM/h in die Mautstelle bei Sibenik wo 40 steht kostete mich letztes Jahr "2100"Kuna's leider,aber waren ja selbst schuld.Weil geschlafen!!!!! Dafür waren die Beamten sehr freundlich :-)))) und begleiteten mich zur nächsten Bank. Und eine Quittung gab es auch. Gruß euer Brac-Clan
In Antwort auf: Dafür waren die Beamten sehr freundlich :-)))) und begleiteten mich zur nächsten Bank. Und eine Quittung gab es auch.
Ja wenn man auf ne Quittung besteht. Meine Erfahrung ist: Freundlich ueber das Wetter, die Verkehrsdichte und den tollen lokalen Fussballverein diskutieren, dann wird es billiger, es werden auch Devisen genommen, aber es gibt keine Quittung.
also als strafbestimmungs-fachmann kann ich dir nur sagen, dass das meiste in deiner tabelle in bezug auf österreich nicht stimmt!
man muss schließlich unterscheiden, zwischen bezahlung an ort und stelle oder anzeige über die österr. behörden.
an ort und stelle kann ich dir sogar ganz genau sagen: so liegt die strafe bei 20 km/h geschwindigkeitsüberschreitung bei 21 euro (stimmt mit 20,- noch so einigermaßen). das rotlicht bei 36,- (und nicht 70,-). das überholen bei 36,- (und nicht 70,-) und ich kenne keinen parkverstoss, welchen es bereits um 10,- euro gibt. sondern mind. 21,- euro, auf parkplatz der autobahn sogar 36,- euro.
man findet also dieser tabelle fehlerquoten von mehr als 100 %
verlasst euch nicht immer auf solche listen.
das ist aber typisch adac. diese tabelle ist ungefähr so zuverlässig wie der routenplaner des adac.
In Antwort auf: also als strafbestimmungs-fachmann kann ich dir nur sagen, dass das meiste in deiner tabelle in bezug auf österreich nicht stimmt!
Erfreulicherweise ist es gar nicht MEINE Tabelle, ich habe sie nur in der Sueddeutschen gefunden. Verzeih doch bitte, dass ich sie hier einfach so reingestellt habe, ohne mich über kompetentere Stellen abzusichern.
In Antwort auf: Erfreulicherweise ist es gar nicht MEINE Tabelle, ich habe sie nur in der Sueddeutschen gefunden. Verzeih doch bitte, dass ich sie hier einfach so reingestellt habe, ohne mich über kompetentere Stellen abzusichern
natürlich ist es nicht deine tabelle. war ja auch nicht so gemeint. es ist nur immer wieder witzig, dass leute (und damit meine ich nicht dich, sondern den ersteller der tabelle) sachen veröffentlichen und tausenden lesern als kompetente info unter die nase reiben, ohne sich vorher wirklich gut darüber zu informieren. war ja nicht gegen dich gerichtet
Wer mit dem eigen Auto auf Urlaub fährt, sollte die Verkehrsregeln im Ausland kennen und einhalten. Der ÖAMTC hat zur Orientierung einen Überblick über die Strafhöhen in Europa recherchiert. "Ein direkter Vergleich der konkreten Strafhöhen ist aufgrund unterschiedlicher Verkehrsstrafensysteme nicht möglich. Deshalb sollte man vor allem im Ausland besonders umsichtig unterwegs sein, damit der Urlaub ohne böse Überraschungen endet", so ein ÖAMTC-Jurist. Die Strafdrohungen für gängige Vergehen im Überblick:
"Alkohol am Steuer": Zu Recht sind die Strafandrohungen für alkoholisierte Lenker auch im Ausland sehr hoch. In Deutschland werden ab 250 Euro, in Italien ab 260 Euro und in der Schweiz ab 775 Euro fällig. "Dabei sprechen wir aber nur von einer geringfügigen Überschreitung der gesetzlichen Promillegrenzen", so der ÖAMTC-Experte. "Werden die Werte massiv überschritten oder wird unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung ein Unfall verursacht, droht oft auch eine Haftstrafe." Absolut nüchtern muss man beim Autofahren in Ungarn, Tschechien, Slowakei, Kroatien, Rumänien und Estland sein.
"Zu schnell unterwegs": Geringfügige Geschwindigkeitsübertretungen um bis zu 20 km/h kommen häufig vor. In Italien wurden die Strafen für diese Delikte erst heuer erhöht. Bei mehr als 10 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit sind 143 Euro statt bisher rund 138 Euro fällig. Ist man mehr als 40 km/h über dem Erlaubten unterwegs, sind 357 Euro statt bisher rund 344 Euro zu bezahlen. In Kroatien, ebenfalls eine Lieblingsdestination der Österreicher, hat man bereits im August 2004 das Bußgeld angehoben. Eine Überschreitung von 10 km/h wird außerorts mit 40 Euro geahndet. In Slowenien liegt der Strafrahmen für Geschwindigkeitsüberschreitungen um 20 km/h bei 40 bis 125 Euro. "In Österreich muss man im schlimmsten Fall mit bis zu 726 Euro rechnen. Österreich hat aber im europäischen Vergleich bei allen Übertretungen einen sehr weiten Strafrahmen mit enorm hohen Strafdrohungen", warnt der ÖAMTC. Dieser Strafrahmen wird vor allem bei Wiederholungstätern und bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschöpft.
"Bei Rot über die Ampel": Wer das Rotlicht einer Ampel missachtet, muss in Italien mit einer Strafe ab 140 Euro, in Kroatien mit 130 Euro, in der Schweiz mit 160 Euro und in Slowenien mit 250 Euro rechnen. In Deutschland gibt es einen Strafrahmen von 50 bis 200 Euro. In Tschechien kommt man bei diesem Delikt mit 60 Euro "relativ günstig" weg.
"Überholen verboten": Das Missachten von Überholverboten kommt z.B. in Slowenien teuer. Dort verrechnet die Exekutive 170 Euro. In der Schweiz kostet ein Überholverstoß ab 150 Euro, in Italien ab 70 Euro und in Kroatien ab 40 Euro. Übrigens: Sehr teuer kann es in Norwegen werden, wo eine Strafe von 640 Euro vorgesehen ist.
"Parken verboten": Falschparken wird oft als Kavaliersdelikt betrachtet. Die Strafen können aber schmerzen. "Teuer wird es z.B. in Italien, wenn man die Parkverbote in den Touristenzentren missachtet", so der ÖAMTC weiter. Unerlaubtes Parken wird mit mindestens 35 Euro und maximal 143 Euro geahndet. Schwere Parksünden, wie die Benützung eines Behinderten-Parkplatzes, werden mit mindestens 71 Euro und maximal 286 Euro bestraft. In Slowenien und Kroatien kostet Falschparken ab 40 Euro, in der Schweiz verrechnet man ab kulanten 25 Euro.
"Achtung" bei besonderen Ländervorschriften
"Punkteführerschein-System in Italien": Nicht-italienische Führerscheinbesitzer, in deren Heimatland kein Punkteführerschein in Kraft ist, müssen damit rechnen, bei Verkehrsverstößen mit Strafpunkten belegt zu werden. Sobald 20 Punkte innerhalb eines Jahres erreicht sind, ist das Lenken eines Fahrzeuges auf italienischem Territorium für mindestens zwei Jahre verboten. Das Fahrverbot für Italien gilt nur für ein Jahr, wenn die 20 Punkte innerhalb von zwei Jahren gesammelt wurden.
"Mobil telefonieren in Spanien": Die Verwendung von Mobiltelefonen ist während der Fahrt nur mehr mit einer im Fahrzeug eingebauten Freisprecheinrichtung gestattet. Das Telefonieren mit einer Kabelverbindung mit Kopfhörer ist verboten. Beim Auftanken des Fahrzeuges an einer Tankstelle sind während des Tankvorganges sämtliche elektrischen und elektromagnetischen Geräte (z.B. Mobiltelefone, Radio, Fahrzeugbeleuchtung) abzuschalten.
"Unfälle mit Personenschaden in Frankreich": Autofahrer, die fahrlässig einen Unfall mit Personenschaden verursachen, können im Extremfall mit bis zu 10 Jahren Haft sowie mit Geldstrafen bis zu 150.000 Euro bestraft werden. Diese Regelung gilt auch für ausländische Autofahrer.
Derzeit ist eine zwangsweise Eintreibung von Geldbußen bei Strafen über 25 Euro nur zwischen Österreich und Deutschland möglich. Im Jahr 2007 wird ein europaweites Abkommen über die grenzüberschreitende Strafenvollstreckung in Kraft treten. Aber auch bis dahin muss man als Kraftfahrer mit Konsequenzen rechnen. "Verkehrssünder werden oft sofort angehalten und es wird vor Ort kassiert oder eine so genannte 'vorläufige Sicherheitsleistung', also ein Wertgegenstand oder sogar ein Ausweis, als Pfand abgenommen", warnt der ÖAMTC-Jurist. "Bei falsch geparkten Autos werden oft die Räder angeklammert."
Artikel vom 16.07.2005 |ch
...aus: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Verkehrssünden im Ausland: Andere Länder, andere Strafen
ar - 27. März 2007. Mit der europaweiten Vollstreckung von ausländischen Bußgeldern im Heimatland wird es in diesem Reisesommer nun voraussichtlich doch nichts mehr. Damit ist frühestens im Herbst zu rechnen. Dennoch müssen sich Urlauber im Ausland an die Verkehrsvorschriften des Gastlandes halten, denn bei Regelverstößen am Steuer werden sie in vielen Ländern direkt zur Kasse gebeten.
Wie die aktuelle Bußgeldtabelle des ADAC für das Ausland zeigt, haben die meisten europäischen Staaten die Strafen für Verkehrssünden angehoben. In fast allen Ländern liegen sie höher als bei uns. Allerdings gibt es in Deutschland nicht nur Geldbußen, sondern auch Punkte und Fahrverbote.
Vor allem die Fahrt unter Alkoholeinfluss wird fast überall in Europa als schwere Verkehrssünde betrachtet. Spitzenreiter ist Großbritannien. Dort muss man bei einem hohen Promillewert bis zu 7350 Euro bezahlen. In Kroatien, Rumänien, Ungarn, Tschechien und in der Slowakei ist Alkohol am Steuer ohnehin tabu. Die bisher schon hohen Bußgelder in diesem Bereich wurden 2007 in vielen Ländern nochmals erhöht.
Aber auch andere Verkehrsvergehen wie Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen werden künftig stärker geahndet. So muss man zwischen 15 und 640 Euro zahlen, wenn man in Europa bei Rot über die Ampel fährt. Bei leichten Temposünden reicht die Bußgeldspanne laut ADAC von zehn bis 395 Euro.
Die einzelnen europäischen Länder sind sehr kreativ, wenn es darum geht, die Autofahrer in ihrem Land zu korrekter Fahrweise anzuhalten. In Dänemark bemisst sich das Bußgeld für Alkoholverstöße jetzt nach dem Nettomonatsverdienst. In Italien werden die Strafen an den Lebenshaltungsindex angepasst. Die Niederlande haben nach dem Vorbild Deutschlands einen neuen Bußgeldkatalog eingeführt und gleichzeitig die Bußgeldsätze deutlich nach oben korrigiert. In Rumänien sorgt ab sofort ein komplett neues fünfstufiges Bußgeldsystem für mehr Verkehrsdisziplin. Bei dem Konzept werden die Verkehrsverstöße entsprechend ihrer Schwere eingestuft und geahndet. In der Schweiz hat die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden Empfehlungen für die Gerichte ausgearbeitet. Danach sollen schwere Tempoverstöße (50 km/h zu schnell auf der Autobahn) mindestens 30 Tagessätze kosten. Ein Tagessatz beträgt je nach Einkommen bis zu 3000 Schweizer Franken. (ar/os)
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Die Dauerlinks-100km/h-fahrer sollten mal verstärkt auf´s Korn genommen werden, zu 80% wechseln diese auch noch ohne zu blinken die Fahrspur und 50% fangen obendrein auch noch an zu maulen wenn man fast auf sie aufgefahren ist und sich per Lichthupe/ Hupe beschwert....und viele davon sind von uns "Westdeutschen" zwangsgesponsort... !
...und noch etwas - nicht nur Dauerlinksfahrer Die "TUNNELSCHLEICHER" zb. auf der A9 in A (Wohlfühlroute vielleicht deswegen) wo 80 km/h erlaubt sind und viele nur 50-60 km/h aus lauter Angst dahinschleichen. Das nervt gewaltig! Flott und sicher - bitte weitersagen.
In Antwort auf:Die Dauerlinks-100km/h-fahrer sollten mal verstärkt auf´s Korn genommen werden
Volle Zustimmung. Solche Autofahrer machen mich dermaßen agressiv, und wenn man sie rechts überholt deuten sie alles mögliche. Aber gegen diese Fahrer (in Österreich nennt man sie Spurpicker weil sie in ihrer Spur picken) wird kaum was unternommen. Wenn man auf der Autobahn 30 kmh zu schnell fährt gilt man als Raser und diese Linksfahrer werden verharmlost. In Wirklichkeit machen die das Autobahn gefährlich.
In Antwort auf:und wenn man sie rechts überholt deuten sie alles mögliche....
Rechtsüberholer sind mir auch nicht symathischer, egal wie vorne einer kriecht, rechts überholen ist tabu, wenn so ein Depp nach rechts zieht hat man ein gewaltiges Problem und wenn´s die Bullerei sieht ist der Lappen auch gleich weg und das zu Recht !!
Und wenn sie dir noch so unsympathisch sind: Schleicher gehören von allen Seiten überholt, am besten gehts aber von rechts, denn die Spur ist in der Regel immer frei.
In Antwort auf:Rechtsüberholer sind mir auch nicht symathischer, egal wie vorne einer kriecht, rechts überholen ist tabu
Eigentlich sollte rechts überholen gar nicht möglich sein da der langsamere Autofahrer ja rechts fahren sollte. Anscheinend bist du einer der Autofahrer die immer in der mittleren Spur fahren, auch wenn ewig rechts die 2. Spur frei ist.
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