Hallo, wir fahren im Juli auf die Insel Cres. Dort haben wir ein Mobilheim gemietet direkt am Wasser. Nun haben wir in Deutschland ein Schlauchboot gemietet mit 5 PS , das wir für die 14 Tage mitnehmen wollen. Muss man das Boot dort anmelden ? Wenn ja wo und wie geht das von statten ? Das man größere Boote anmelden muss wissen wir, nur wie ist es bei so Kleinen ? Sind die Boote bis 5 PS führerscheinfrei ? Gruß Heike
Hallo Heike, hier ein Text aus einem anderen Beitrag:
Die kroatische Regierung hat am 29.12.2004 (Geschäftsblatt Narodne Novine NN, Nr. 181/2004) eine neue Verordnung erbracht. kLASA: 342-01/04-01/02 URBROJ: 5030115-04-3
DIE NEUE VERORDNUNG ÜBER:
DIE EINREISE UND AUFENTHALT FREMDER WASSERFAHRZEUGE, DIE DEM SPORT UND REKREATION DIENEN, IN DIE TERITORIÄLE GEWÄSSER DER REPUBLIK KROATIEN IST GESTERN, AM 13.01.2005 IN KRAFT GETRETEN UND BESAGT FOLGENDES.
Art. 1 (Teile des Textes) Betr. alle fremde Wasserfahrzeuge, die dem Sport, touristischen Kreuzfahrten, Wettbewerben oder einer Bootsausstellung dienen
Art.3 Mit den Booten aus Art. 1 darf keine gewerbliche Tätigkeit (Personen gegen Entgelt fahren o.ä.) ausgeübt werden.
Art. 4 Der Lenker des Bootes ist verpflichtet, auf dem kürzesten Wege sein Boot in einem Hafen anzumelden (wenn er auf einer Wasserstrasse nach Kroatien kommt) und dort Vignette kaufen, sowie die Personenliste beglaubigen lassen
Art. 5 1) Die Vignette muss an einer gut sichtbaren Stelle am Boot angebracht werden. 2) Die Vignette brauchen NICHT die Boote, die kürzer als 2,5m sind/oder deren Treibkraft aller Motoren NICHT höher, als 5 KW ist. 3) Die Vignette brauchen NICHT, die Wasserfahrzeuge, die mit Rudern betrieben werden, unabhängig von der Länge (z.B. Kajak, Sandolinen, Tretboote u.ä.) 4) Die Vignette brauchen die Boote NICHT, die in einem Hafen aufbewahrt sind (ruhen) 5) Die Vignette ist PRO BOOT 1 Jahr vom Tag der Ausstellung gültig. 6) Die Vignette gibt nur die Hafenkommandatur aus. 7) Bei der Ausstellung der Vignette, prüft die Kommandatur die Fahrtauglichkeit des Bootes. (laut Dokumenten) Cool Der Abschnitt der für dieses Boot ausgestellten Vignette wird auf die Personenliste desselben Bootes aufgeklebt.
PERSONENVERZEICHNIS
Die Personenliste darf maximal die doppelte Anzahl Personen beinhalten von der Zulassungszahl der Sitz-oder Liegeplätze. Also, wenn das Boot für 6 Personen zugelassen ist, dürfen Sie maximal 12 Personen auf die Liste setzen. Sollten Sie während des Urlaubs einen Freund im Camp auf eine Hafenrundfahrt mitnehmen, passiert bei der Kontrolle NICHTS.
Art. 8 Mitzuführen sind: VIGNETTE BEGLAUBIGTE PERSONENLISTE NACHWEIS ÜBER DIE FAHRTAUGLICHKEIT FÜR DAS BOOT BOOTSFÜHRERSCHEIN VERSICHERUNGSNACHWEIS EIGENTUMSNACHWEIS, ODER EINE NUTZUNGSVOLLMACHT
Die Vignette ist: 105 x 149 mm groß
Alle Wasserfahrzeuge, die noch eine gültige Anmeldung haben, können diese bis zum Ablauf nutzen.
Meine Meinung auch, für Zuwiderhandlungen, Gewährleistung, Garantie, dass das Bööööööötchen nach dem Urlaub noch dicht ist, sind wir nicht zuständig. Schöne Rumgurkerei, von fast allen F.-Mitglieder
ihr ratet wirklich jemanden, in der diesjährigen Situation in HR sein Kleinboot nicht anzumelden. Wo dieses Jahr sicher mit verschärften Kontrollen zu rechnen ist. ? Ihr seid ja nett
Ich bin derzeit vor Ort in Pula und hatte ein reges Gespraech mit dem LK in Pula.
Ich kann nur jeden davor warnen, leichtglaeubig irgendwelche vermeintlich gute Ratschlaege anzunehmen ! Der LK in Pula wird in diesem Jahr zusaetzlich zu seinem grossen Boot ausserdem auch noch mit einem Schlauchboot und sogar mit einem Jetski (!!!) Kontrollen machen !
Ich finde es daher unverantwortlich, hier Leute zu offensichtlichen Straftaten zu ermutigen, lieber Robert !
Haltet Euch an die derzeit geltenden Gesetze und Vorschriften, oder lasst die Finger davon - das ist mein Ratschlag !!!! .
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
Hallo Fred, was hat denn der LK in Pula jetzt zu den Crewlisten gesagt? Ist Dir meine damalige "Panikmache" bestätigt worden?, was ich annehme, da man die Kontrollen derart verstärken wird. Bei unserem letzten Gespräch am Wochenende mit dem LK in Malinska hat der jedenfalls noch von keinerlei Änderungen der Verordnung gewußt. Aber bezüglich der Anfrage von Heike kann ich auch nur davor warnen, irgendetwas Unerlaubtes in Kroatien (natürlich nicht nur in Kroatien) zu tun, und dazu gehört nun einmal die Nichtanmeldung von Booten in erster Linie dazu. Die Strafen für solche Vergehen würden ganz schön die Urlaubskasse belasten! Gruß Sonni
ich habe über Ostern meinen Motorbootführerschein in Mali Losinj gemacht. Nach Auskunft des dortigen Hafenmeisters brauche ich für mein Schlauchboot mit 5 PS Außenborder weder Versicherung, Vignette oder Führerschein. Alles das sei aber vorgeschrieben für mein altes 50-PS-Sportboot. So wie ich den Hafenkapitän verstanden habe, benötige ich für das Sportboot auch keine Crewliste. Habe ich da etwas mißverstanden?
Hallo, Sie schreiben, Sie hätten ein Schlauchboot 5 PS gemietet. Ist das wirklich so. Würde mich auch interessieren. Gewerblich gemietet oder über einen Kumpel? Was ist dann mit den Papieren, stehen ja auf eine andere Person? Darf das?
Hallo Leute. Es steht doch ausdrücklich in dem Bericht, dass boote mit einer Motorleistung von weniger als 5 kw nicht angemeldet werden müssen...5 ps sond deutlich weniger als 5 kW !
Vielleicht sollte ich Dir der Fairness halber noch sagen, daß die Übersetzung, die Alex hier im Ordner veröffentlicht hat, nicht der offiziellen Übersetzung entspricht !
Dort heiß es unter :
Artikel 6, Absatz 2
Keine Vignette bedarf ein Wasserfahrzeug, deren Länge nicht mehr als 2,5 m, und ein Wasserfahrzeug mit Motorantrieb, dessen Gesamtleistung weniger als 5 KW beträgt.
Zur Überprüfung meiner Darstellung kannst Du die ganze Verordnung in der offiziellen deutschen Übersetzung hier nachlesen :
Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe .
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