Hallo, wo kann man erkennen, ob beim Kauf eines alten Hauses eventuelle Wohnrechte für ältere Generationen der Verkäufer bestehen. In vielen alten Häusern, die zum Verkauf stehen, wohnen noch Omi´s oder Opi´s drinnen - wo gehen die dann hin?? Wie kann ich das erfahren oder erkunden - damit ich dann nicht blöd aus der Wäsche gucke, wenn ich Mitbewohner mitkaufe?? Bitte um jegliche Information die hilfreich ist....
ihr werdet euch ja sicher erstmal das Haus/Objekt betrachten, zusammen mit allem Interieur. Sollten dann noch Personen in diesem Haus wohnen, so ist es am besten eine für alle Beteiligten günstige Lösung zu finden, um sich nicht gleich in der Nachbarschaft unbeliebt zu machen. Wie auch immer das Ergebniss der Übereinkunft aussieht, es sollte in jedem Fall schriftlich/vertraglich fixiert werden.
Generell ist es empfehlenswert sich vom Verkäufer bescheinigen zu lassen, dass das Objekt frei von irgendwelchen "Altlasten" ist, und im Falle das dies nicht so ist, ihr keinerlei Gewährleistung übernehmt und der Verkäufer für die Klärung zu sorgen hat. Dies sollte bereits Teil des Vorvertrages sein oder als eine extra Bestätigung zu diesem Zeitpunkt angefertigt sein. Somit seit Ihr rechtlich zumindest abgesichert. Sollte der Verkäufer dann zögern, so scheint etwas nicht in Ordnung zu sein.
Meist läuft aber alles glatt und es gibt keine Probleme wenn man diese Dinge offen anspricht und ein wenig flexibel und verständnissvoll agiert.
Hallo Tim, danke für deinen Eintrag - ich dachte schon niemand hätte was dazu zu sagen.
Im konkreten Fall lebt in diesem Haus noch eine alte Dame, die (meiner Meinung nach) nicht weiss, dass das gesamte Haus von Ihren Erben verkauft wird, und weiterhin einen Hausabschnitt bis zum ..... bewohnen darf.
Ich denke wenn im Vorvertrag diese Dinge geregelt sind, ist das sicher die beste Sache.
Kann man jedoch eventuelle div. Wohnrechte irgendwo erlesen oder wo sind diese denn vermerkt?
Also ich wuerde diese Sache noch vorsichtiger angehen. Das kann naemlich richtig schief laufen. In Kroatien gibt es auch ein Grundbuch Eintrag indem unter anderen Erben und auch Bauerlaubniss eingetragen sein sollten.
Gruss Londi
PS Das gab es aber schon im Forum. Irgendeiner wird Dir bestimmt sagen koennen wo.
wenn Ihr die Katasternummer des Objektes habt, sowie die zuständige Opcina kennt, könnt Ihr ja mal versuchen unter http://www.pravosudje.hr im elektronischen Grundbuch nachzuschauen. Es sind aber noch nicht alle Gemeinden vollständig erfasst.
Das kroatische Grundbuch kennt drei Abschnitte. In Abschnitt A findet Ihr die Beschreibung des Objektes mit Katasterplannummer. Unter B sind dann die Besitzer mit Besitzanteilen eingetragen. Unter C sind sonstige Eintragungen vorzufinden, z.B. Hypotheken, Wegerechte,...
Gibt es in eurem Fall bei C keine Einträge und ist unter B der Verkäufer als alleiniger Besitzer eingetragen, so ist es vom Grundbuch her sauber.
Dennoch sollte man bevor man es in Vorvertrag aufnimmt mit der alten Dame klären - früher oder später wird Sie es ja sowieso erfahren. So kann man hoffentlich Missverständnisse vermeiden und Missstimmungen vorbeugen.
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