Willst du dir die dauerhafte Aufenthalterlaubnis nur so pro forma holen oder planst ihr schon in nächster Zukunft nach Kroatien zu ziehen ? Ich hatte nämlich auch schon dran gedacht mir diese Erlaubnis schon mal zu besorgen.
Ich kenne mich mit den Bestimmungen leider auch nicht aus, kann mir aber vorstellen, dass man evtl. seinen 2. Wohnsitz dort anmelden müsste.
Wo steckt denn huegus ? Der weiss das doch sicher.
In Antwort auf:Wo steckt denn huegus ? Der weiss das doch sicher.
Hier bin ich und ich hoffe mal das ich alles zusammenbekomme. 1. polizeiliches Führungszeugnis, notarisch übersetzt und geglaubigt 2. Nachweis eines kroatischen Kontos mit genügend Guthaben gibts von der Bank (wieviel konte man mir auch nicht sagen, aber unser Konto hat denen genügt ) 3. Nachweis einer Krankenversicherung (ich hatte meine deutsche Versicherung von der TKK auf ein Jahr Dauer ausstellen lassen) 4. Heiratsurkunde, am besten international, wenn nicht, notarisch beglaubigen lassen. 5. Geburtsurkunde, selbe wie 4. 6. Nachweis eines Wohnsitzes, dazu ist entweder eine Meldebescheinigung oder eine Bestätigung des EIGENTÜMERS der Wohnung/Hauses notwending das man unter dieser Adresse erreichbar ist. (meine Schwiegermutter hat hier unterschrieben, wohnen tu ich natürlich dort bei Ihr )
Ist es eigentlich auch möglich die Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, wenn man sich nur mit zweitem Wohnsitz in Kroatien anmeldet ? Ist das überhaupt in dieser Form möglich ?
(Also ohne Kontonachweis oder Krankenversicherung)
das, was hier als Erfordernis aufgelistet wird, führt ja zunächst nur zu einer auf ein Jahr befristeten Aufenthaltsgenehmigung ( Passbilder fehlen noch in der Aufstellung). Mir wurde gesagt, ich solle rechtzeitig vor Ablauf des Jahres meinen Antrag ( versehen mit neuen Bildern) erneuern - dieses Spielchen geht dann wohl 5 Jahre so ( falls nicht Kroatien bis dahin in Europa angekommen ist...
Zitat dann ist HR in der EU und ich habe keine Probleme mit der Aufenthaltserlaubnis.
Probleme nicht, aber unverhältnismäßige Kosten schon - zumindest wenn Du dort "wirtschaftlich nicht aktiv" sein solltest, dann betragen die Kosten für eine Aufenthaltsgenehmigung ca. das 10-fache, als wenn Du dort arbeitest oder ordnungsgemäß selbständig bist. Glaub mir, ich kenn das ganze Gezacker zwischen Deutschland und Holland und die sind ja bekanntermaßen schon etwas länger in der EU Wenn Du da nähere Ausführungen zu haben willst (ich meine, wie das z.Zt. innerhalb der EU abläuft), kannst Du mir gerne mal eine PN schreiben.
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