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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 100 Antworten
und wurde 51.493 mal aufgerufen
  
 Mit Hund oder Katze in den Urlaub nach Kroatien
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Resa Offline



Beiträge: 28

16.07.2005 13:16
Einreisebestimmungen Kroatien / Tollwutimpfung für Hunde Antworten
Hallo,
also, nachdem ich nun von den geänderten Einreisebestimmungen (Tollwut-Impung: mind. 6 Monate, max. 12 Monate) gelesen habe, habe ich nun ein riesengroßes Problem!!

Die Tollwutimpfung von unserem Hund ist am 12.8. genau ein Jahr her, d.h. bei Einreise ist sie noch gültig bei Ausreise nicht mehr!!
Was mache ich denn nun?

Gilt "max. 6 Monate" für die Erstimpfung oder für die LETZTE Tollwutimpfung?
Darf ich denn nun vor meinem Urlaub noch auffrischen lassen?

Wer kann mir helfen??

Danke!

beka Offline

Moderator im Kroatien-Forum


Beiträge: 47.845

16.07.2005 15:53
#2 RE:Einreisebestimmungen Kroatien - Hilfe ! / Tollwutimpfung für Hunde Antworten

Du hast doch in anderen Threads schon genug Antworten deswegen bekommen

z.B. Zitat "Golphi":

Die letzte Tollwut muß bei Einreise mindestens ein halbes Jahr her und darf während des Urlaubes nicht älter als ein Jahr sein. Übersetzt heißt es, wenn der Jahrestag der Tollwutimpfung bevorsteht, solltest Du wieder mit dem Hund außerhalb Kroatiens sein. Kein Witz, so sind die Bestimmungen. Vorher war eine Frist von nur 4 Wochen nach Impfung. Warum das aufgehoben wurde, ist mir nicht bekannt.

-----
MfG BK

Resa Offline



Beiträge: 28

16.07.2005 17:32
#3 RE:Einreisebestimmungen Kroatien - Hilfe ! / Tollwutimpfung für Hunde Antworten

Hallo,
ich habe lediglich EINE Antwort in meinem anderen Thread bekommen, nicht mehrere und auch nicht genug Antworten!
Deshalb der neue Thread...

Außerdem wollte ich wissen, ob die LETZTE Tollwutimpfung mind. 6 Monate her sein muss oder die Erstimpfung...
Und dazu wollte ich gern noch andere Meinungen und Erfahrungen hören, da das in den Bestimmungen nicht eindeutig geklärt ist!

Außerdem glaube ich, dass ein Forum dazu da ist, um offene oder unklare Fragen zu klären und mehrere Meinungen dazu zu hören, oder??

Golphi Offline



Beiträge: 1.906

16.07.2005 17:54
#4 RE:Einreisebestimmungen Kroatien - Hilfe ! / Tollwutimpfung für Hunde Antworten

Es gibt keine andere Antwort, die Einreisebestimmungen sind eindeutig. Da ändert eine Threaderöffnung gar nichts dran.

Ich habe Dir doch eine PM geschickt, in der beschrieben ist, was zu tun ist.

Golphi

Golphi Offline



Beiträge: 1.906

16.07.2005 18:14
#5 RE:Einreisebestimmungen Kroatien - Hilfe ! / Tollwutimpfung für Hunde Antworten

Für alle "Ungläubige":

Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe

und so sieht der Ausweis aus:

Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe

Golphi

Resa Offline



Beiträge: 28

16.07.2005 18:49
#6 RE:Einreisebestimmungen Kroatien - Hilfe ! / Tollwutimpfung für Hunde Antworten

Ich wollte doch gar nicht "ungläubig" sein, nur in anderen Ländern heißt es so:
"Für Reisen muss die Erstimpfung mindestens 30 Tage alt sein und die Wiederholungsimpfung nach maximal 12 Monaten durchgeführt werden".
Das ist ja auch logisch...

Darum denke ich, dass für Kroatien auch gilt, dass eine Impfung mind. 6 Monate bestehen muss, aber das nicht die LETZTE sein muss!
Deshalb wollte ich noch andere Meinung hören, wie die das verstehen...

Das Gesundheitszeugnis - hast du das vom TA bekommen?

Golphi Offline



Beiträge: 1.906

16.07.2005 18:54
#7 RE:Einreisebestimmungen Kroatien - Hilfe ! / Tollwutimpfung für Hunde Antworten

1. Du hattest nach Kroatien gefragt und hast eine Antwort bezüglich Kroatien erhalten.
2. Selbstverständlich muß das Zeugnis vom Tierarzt ausgestellt werden. Das gilt auch für alle EU-Länder.

Golphi

Dieter A. Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 175

17.07.2005 23:45
#8 RE:Einreisebestimmungen Kroatien - Hilfe ! / Tollwutimpfung für Hunde Antworten

Hallo,
Einreisebestimmung für Hunde in Kroatien.
Am Freitag 15.07. vom ADAC bekommen.

Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und Tollwutimpfung.
Die Tollwutimpfung muss mindestens 15 Tage und darf maximal 6 Monate vor Grenzübertritt erfolgt sein. Eine bis zu 12 Monate zurückliegende Impfung wird toleriert, wenn der Hund nachweislich jährlich korrekt gegen Tollwut geimpft wurde.

mfg. Dieter A.

Golphi Offline



Beiträge: 1.906

18.07.2005 12:39
#9 RE:Einreisebestimmungen Kroatien - Hilfe ! / Tollwutimpfung für Hunde Antworten

@Dieter,

diese Auskunft ist definitiv falsch, denn die beschreibt die alte Regelung, die seit dem 01.10.2004 außer Kraft ist.
Den Text der neuen Regelung kannst Du oben nachlesen.

Golphi

PS:

Zitat
Reisen mit Haustieren



Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Rochusstraße 1
53123 Bonn


Heimtierausweis für die Reise mit
Hunden, Katzen und Frettchen in andere Mitgliedstaaten
(Stand: 22. Februar 2005)

Aufgrund einer neuen gemeinschaftsrechtlichen Regelung 1) muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verbracht werden, grundsätzlich ein Pass nach einheitlichem Muster2) mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Für aus Deutschland stammende Tiere heißt dies, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 21 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt oder als Wiederholungimpfung längstens 12 Monate nach vorausgegangener Schutzimpfung und höchstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt wurde.

Für die Durchführung und Überwachung dieser neuen gemeinschaftlichen Regelung sind in Deutschland die Bundesländer (s. Oberste Veterinärbehörden 3) ) zuständig.

Die Mitgliedstaaten Irland, Malta, Schweden, Vereinigtes Königreich sind ermächtigt, für eine Übergangsfrist von fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall beizubehalten.
Informationen können von den Websites der schwedischen und britischen Behörden unter http://www.defra.gov.uk und http://www.sjv.se sowie der irischen Behörden unter Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe abgerufen werden.


Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr wie auch für den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU.


Für Tiere, die jünger als drei Monate und nicht geimpft sind, sieht die EU-Rechtsvorschrift Folgendes vor:
Die Einreise dieser Tiere


nach Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich ist nicht zulässig. Die zuständigen Behörden dieser Länder können jedoch zur Berücksichtigung besonderer Fälle Ausnahmegenehmigungen erteilen;


in die übrigen Mitgliedsstaaten kann von dem betreffenden Mitgliedsstaat im Rahmen nationaler Regelungen unter bestimmten Voraussetzungen gestattet werden. (Eine Übersicht über diese nationalen Regelungen liegt derzeit noch nicht vor.)


Aus anderen EU-Mitgliedsstaaten dürfen diese Tiere einreisen, wenn
sie von einem Muttertier begleitet werden oder
für sie zusätzlich zum Heimtierausweis eine schriftliche und unterschriebene Erklärung des Verfügungsberechtigten mitgeführt wird, dass das Tier bislang ausschließlich am Ort seiner Geburt gehalten wurde und nicht mit wild lebenden Tieren in Kontakt gekommen ist.


Die Einreise aus einem gelisteten Drittland (Anhang II derVerordnung [EG] Nr. 998/2003, Teil B Abschnitt 2 oder Teil C - geltende Fassung - 4) ) kann im Einzelfall von der obersten Veterinärbehörde des zuständigen Bundeslandes genehmigt werden.
Inhaltlich müssen die Anforderungen der EU-Regelungen seit dem 01.Oktober 2004 erfüllt werden. In Bezug auf die mitzuführenden Dokumente gelten für den privaten Reiseverkehr Übergangsmaßnahmen; demnach können die bisher verwendeten Gesundheits- und Impfzeugnisse oder Bescheinigungen weiter verwendet werden, wenn sie



vor dem 01.10. 2004 ausgestellt wurden,


noch gültig sind (in Bezug auf Impfschutz, ggf Antikörpertiter und Behandlung gegen bestimmte Bandwürmer und Zecken),


den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierausweises entsprechen (d. h. in Bezug auf Angaben zum Tier, zu seiner individuellen Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochipping und seinem Besitzer).

Die EU-einheitlichen Passformulare müssen also zunächst nur für Heimtiere der betroffenen Arten verwendet werden, deren Besitzer ab dem 01.10.2004 nicht mehr über geltende ("alte") Bescheinigungen verfügen und die daher ein neues Dokument für die Reise in andere Mitgliedstaaten benötigen.


Auch die neuen EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt hierfür allerdings eine Ermächtigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden. Ausweismuster werden den Tierarztpraxen von den drucklegenden Unternehmen zur Verfügung gestellt (siehe Liste der Bezugsquellen für den Heimtierausweis).

--------------------------------------------------------------------------------

1) Bezugsquellen für den Heimtierausweis

2) Heimtierausweis

3) oberste Veterinärbehörden der Bundesländer

4) Gelistete Drittländer

[Zurück]



--------------------------------------------------------------------------------

© Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) 2005


Silke123 ( gelöscht )
Beiträge:

18.07.2005 20:00
#10 RE:Einreisebestimmungen Kroatien - Hilfe ! / Tollwutimpfung für Hunde Antworten

Hallo,
ich möchte mich gerne in dieses Thema einklinken, da wir ja selbst im August mit Hund nach Kroatien fahren.

Aus diesem Grund habe ich heute zuerst mit unserer TÄ und dann mit dem zuständigen Veterinäramt telefoniert.
Es ist richtig, dass man eine tierärztliche Bescheinigung benötigt, in der der Gesundheitszustand des Tieres festgestellt wird (da bekommt man einen Stempel in den EU-Heimtierausweis unter "Klinische Untersuchungen").
Außerdem stimmt auch, dass eine Tollwutimpfung (mind. 6 Monate und max. 12 Monate alt) nachzuweisen ist.
Es stimmt allerdings nicht, dass die letzte Impfung 6 Monate her sein muss, wenn dies nicht die Erstimpfung ist.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen!

Gruß,
Silke

mucici ( Gast )
Beiträge:

03.04.2006 23:47
#11 RE: Einreisebestimmungen Kroatien - Hilfe ! / Tollwutimpfung für Hunde Antworten
Ich würde zuerst mit dem Tierarzt sprechen, unserer fand IMMER eine Lösung :-)

ursula Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 275

05.04.2006 13:19
#12 RE: Einreisebestimmungen Kroatien - Hilfe ! / Tollwutimpfung für Hunde Antworten
Hallo an Alle,

wir und unsere Bekannten sind letztes Jahr mit unseren Hunden fünf mal nach Kroatien eingereist. sowohl während der hauptreisezeit wie auch an zeiten an denen sonst keine urlauber einreisen. und nicht ein einzigstes mal hat die grenzbeamten unsere hunde interessiert.

nur einmal bei der ausreise!! wurden unsere freunde mit ihrem schäferhund kontrolliert bzw. mußten sie den heimtierausweis vorzeigen!

gruß
ursula

martl Offline



Beiträge: 19

29.06.2006 12:27
#13 RE: Einreisebestimmungen Kroatien - Hilfe ! / Tollwutimpfung für Hunde Antworten

Hallo,

hab auch noch mal ne Frage. Es wurde jetzt schon mehrfach darauf hingewiesen, dass für Hunde ein tierärztliches Gesundheitszeugnis vorzulegen ist. Unser Tierarzt sagt allerdings, man bräuchte seit diesem Jahr keins mehr. Auf welcher offiziellen Seite kann ich mich denn nun genau informieren? Hab nix gefunden zum Thema.

Danke, gruß

Martl

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

29.06.2006 12:39
#14 RE: Einreisebestimmungen Kroatien - Hilfe ! / Tollwutimpfung für Hunde Antworten
Siehe Beitrag von Golphi weiter oben mit Abbildungen der Bestimmungen, 16.07.2005

Mehr gibt es nicht zu sagen ......


.

Gruß Fred

-------------------------------
Medulin, meine zweite Heimat !

Gast ( Gast )
Beiträge:

29.06.2006 12:43
#15 RE: Einreisebestimmungen Kroatien - Hilfe ! / Tollwutimpfung für Hunde Antworten

Hallo Hundebesitzer,
hätte mal ne andere Frage ihr schon so oft mit Hund in Kroatien ward. Wo gibt es schöne, nicht überlaufene Strände, wo man mit Hund hinkan?

LG ST

martl Offline



Beiträge: 19

29.06.2006 12:54
#16 RE: Einreisebestimmungen Kroatien - Hilfe ! / Tollwutimpfung für Hunde Antworten

@ Fred:

Ich weiß, ich hab letztes Jahr auch so ein Zeugnis beantragt und den Pass hab ich auch (bzw der Hund...). Ehrlich gesagt ist es auch kein großer Aufwand, das Zeugnis dieses Jahr wieder zu beantragen. Mich würd nur interessieren, ob es – abgesehen von diesem Forum – auf einer offiziellen Seite Infos darüber gibt, damit ich dies dem Tierarzt mitteilen kann. Der ist nämlich fest davon überzeugt, dass kein Gesundheitszeugnis gebraucht wird, und er sollte ja eigentlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bescheid wissen!?

gast ( Gast )
Beiträge:

29.06.2006 13:52
#17 RE: Einreisebestimmungen Kroatien - Hilfe ! / Tollwutimpfung für Hunde Antworten

In Antwort auf:
Hallo Hundebesitzer,
hätte mal ne andere Frage ihr schon so oft mit Hund in Kroatien ward. Wo gibt es schöne, nicht überlaufene Strände, wo man mit Hund hinkan

im Naturpark Kamenjak ( liegt nach Pula ) gibts jede Menge ruhige Plätze zum schwimmen mit Hundi , ist auch nicht überlaufen

zum Grenzübertritt möcht ich nur sagen, habe erst diesen Monat die Grenze viermal überschritten und keiner hat sich für den Hund interessiert obwohl er nicht zu übersehn war

Gast
Beiträge:

29.06.2006 14:05
#18 RE: Einreisebestimmungen Kroatien - Hilfe ! / Tollwutimpfung für Hunde Antworten

Hallo Gast,

und wo übernachtet Ihr da immer? CP oder Ferienwohnung? Ist es für Kids dort auch interessant???

LG

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

29.06.2006 14:20
#19 RE: Einreisebestimmungen Kroatien - Hilfe ! / Tollwutimpfung für Hunde Antworten

In Antwort auf:
Mich würd nur interessieren, ob es – abgesehen von diesem Forum – auf einer offiziellen Seite Infos darüber gibt, damit ich dies dem Tierarzt mitteilen kann.

Es wäre sehr nett, wenn Du etwas Eigeninitiative zeigen würdest !!!
In diesem Ordner ist sogar ein Auszug des neuen Gesetzes abgebildet, man muß es nur ein ganz kleines bißchen suchen aber man kann es garantiert nicht übersehen !!!
.

Gruß Fred

-------------------------------
Medulin, meine zweite Heimat !

martl Offline



Beiträge: 19

29.06.2006 14:57
#20 RE: Einreisebestimmungen Kroatien - Hilfe ! / Tollwutimpfung für Hunde Antworten

Und eben jener Gesetzesauszug ist vom 22.5.05! Ich habe allerdings nach den Änderungen gefragt, die für dieses Jahr gelten. Was meine Eigeninitiative angeht: Ich habe diesen Thread gelesen und auch gegoogelt – keine eindeutige Antwort! Hab nicht mal was beim Auswärtigen Amt gefunden.

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