Hallo, Ich würde mich freuen, wenn mir jemand Auskunft darüber geben kann ob ich als Deutscher in Kroatien das Auto von kroatischen Freunden (in Kroatien registriert) fahren darf?
Theoretisch muss in Kroatien der Zulassungsbesitzer des Kfz im Auto dabei sein. Ansonsten ist eine (notariell beglaubigte) Vollmacht von nöten. Schließlich müßte man sonst von einem Autodiebstahl ausgehen.
Ich bin auch viel im Hinterland unterwegs, dazu folgende Erfahrung: An der Grenze Licko Petrovo Selo/HR - Izazic/BiH saß ein Freund am Steuer, ich als Zulassungsbesitzer als Beifahrer. Da hier sowieso strikt alles kontrolliert wird (grüne Karte, Führerschein, Zulassung, Reisepass), fiel der kroatischen Grenzbeamtin oben genannte Situation auf und forderte die entsprechende Vollmacht. Die hatten wir natürlich nicht. Wir mussten die Plätze tauschen. Ansonsten hätte man uns nicht nach Kroatien einreisen lassen ! Auf unser Murren hin meinte die Frau sinngemäß, sie "vertrete hier den kroatischen Rechtsstaat"
An den Touristengrenzen in Istrien wird einem dass wohl nie passieren.
Michael
(
Gast
)
Beiträge:
19.07.2005 20:40
#6 RE:Darf ich in Kroatien registrierte Autos fahren?
In Antwort auf: Was hat das den mit dem Zoll zu tun wenn ich das Auto meines Onkels unten fahre??
Es ist ganz einfach so, wieso weiß ich auch nicht. Glaub´ es oder laß es bleiben und zahle im Ernstfall alle Kosten nach einem evtl. Unfall aus Deiner Tasche, weil die kroatische Versicherung nicht zahlt.
Ich darf in Pula nicht einmal den Hänger meines Freundes an mein Fahrzeug hängen und zur Müllkippe fahren ....
.
In Antwort auf:Schließlich müßte man sonst von einem Autodiebstahl ausgehen.
Damit hat das überhaupt nichts zu tun. .
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
In Antwort auf: Damit hat das überhaupt nichts zu tun.
Selbstverständlich auch ! Wie sonst soll man ein gestohlenes Auto bei einer Verkehrskontrolle als ein solche identifizieren. Sitzt nicht der Zulassungsinhaber am Steuer ist das allemal verdächtig.
Das mit der Versicherung finde ich interessant. Ist in HR denn der Fahrer versichert und nicht - wie zB. bei mir in Österreich - das Auto als Gegenstand ? Es muss doch für die Kaskoversicherung egal sein, wer was wann mit dem Auto gemacht hat, sobald ein Schadensfall eintritt.
Hallo Habe mir in Deutschland einen internationalen Führerschein besorgt und damit bei Kontrollen, wenn ich ein in Kroatien zugelassenes Auto gefahren habe, noch nie Probleme gehabt
In Antwort auf: Das mit der Versicherung finde ich interessant. Ist in HR denn der Fahrer versichert und nicht - wie zB. bei mir in Österreich - das Auto als Gegenstand ? Es muss doch für die Kaskoversicherung egal sein, wer was wann mit dem Auto gemacht hat, sobald ein Schadensfall eintritt.
Ich denke mal, daß auch in Österreich eine Versicherung nicht verpflichtet ist eine Leistung zu erbringen, wenn ein nicht berechtigter Fahrer am Steuer saß ! Sie wird, ähnlich wie auch in Deutschland, zwar zunächst einmal den Unfallgegener finanziell befriedigen, dann jedoch Regreß nehmen. .
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
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