Hallo! Ich habe eine Frage. Meine Schwester fährt nach Kroatien, möchte aber meine Tochter mitnehmen. Welche Papiere/Dokumente benötige ich? Kinderausweis hat die Tochter nicht. Jetzt sind die Wochenende, kann kein beantragen lassen. Reicht es wenn ich meine Erziehungsvollmacht und den Reisepass mitgebe, in dem meine Tochter eingetragen ist?
mir wurde vom Einwohneramt aus mitgeteilt, dass das Kind von dem Elternteil begleitet werden muss, in dessen Pass es eingetragen ist. Ansonsten ist ein eigener Ausweis mit Erziehungsvollmacht notwendig. Deshalb habe ich meinen Kinder eigene Ausweise machen lassen, damit es möglich ist, dass sie auch ohne mich, z.B. nur mit meinem Mann verreisen können. Hast du denn gar keine Möglichkeit mehr einen vorläufigen Reisepass für deine Tochter zu besorgen ?
Mein Neffe war damals auch nur im Ausweis meiner Schwester eingetragen. Wir ließen uns damals vom EW eine Vollmacht geben, in der der Name, Anschrift meiner Schwester eingetragen war und die Dauer und das Reiseziel in Kroatien, die in Kroatisch übersetzt wurde und so konnte er problemlos mit mir fliegen.
In Antwort auf: Kinderausweis hat die Tochter nicht. Jetzt sind die Wochenende, kann kein beantragen lassen.
Lösungsmöglichkeiten:
(1) Tochter bleibt zuhause und macht auf Balkonien Urlaub.
(2) Schwester verschiebt Abreise solange, bis Ausweis für Tochter ausgestellt ist.
(3) Tochter nimmt Deinen Pass mit. An der Grenze dann alle Ausweispapiere geöffnet, aber in einem Stapel vorzeigen. Die Chancen stehen gut, dass sich die Kontrolle auf einen flüchtigen Blick beschränkt, bei dem nur die Anzahl der Ausweise mit der Anzahl der im Fahrzeug befindlichen Personen verglichen wird. Es kann gelingen.
Variante 3 kann sich auch zu einem echten Abenteuerurlaub entwickeln. So zum Beispiel, wenn man zwischen den beiden Grenzübergängen von Slowenien und Kroatien ist, wenn einen die Kroaten nicht einreisen lassen und man auch nicht mehr an der slowenischen Kontrolle vorbei zurück kommt....
In Antwort auf: Variante 3 kann sich auch zu einem echten Abenteuerurlaub entwickeln. So zum Beispiel, wenn man zwischen den beiden Grenzübergängen von Slowenien und Kroatien ist, wenn einen die Kroaten nicht einreisen lassen und man auch nicht mehr an der slowenischen Kontrolle vorbei zurück kommt....
Da kann ich dazu nur sagen, Übernachtung in SLO einplanen, am nächsten Tag Gerichtsverhandlung, Geldstrafe ca. 100 EUR, Ausweisung und im nächsten deutschen Konsulat z.B. Klagenfurt, einen vorläufigen Ausweis besorgen. mr2
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Hallo Evelyn, meine Nachbarin hat ihre Tochter mit dem Schwiegervater fahren lassen. Und wurde an der kroatischen Grenze wieder zurückgeschickt. Beide hatten den bosnischen Reisepass. Die Tochter war bei der Mutter im Pass eingetragen. (Aber ohne Mutter unterwegs). Dann mußten die den ganzen Weg nach FFM wieder zurück. Viele Grüße Nena
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