#21 RE: Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch)
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Nach meinem Kenntnisstand ist eine doppelte Staatsbuergerschaft (seit 1999 fuer Volljaehrige, vorher auch fuer Minderjaehrige) in Deutschland nur moeglich - fuer Staatsangehoerigkeiten einiger Laender, mit denen entsprechende binationale Abkommen bestehen (z.B. Spanien) - fuer Staatsbuergerschaften, die automatisch erworben wurden (z.B. bei Geburt in der USA) Die nicht-automatische Annahme einer Staatsbuergerschaft eines Landes, mit dem nicht so ein Abkommen besteht, fuehrt (mein Kenntnisstand) zur Verlust der Deutschen Staatsbuergerschaft. (Ist einem Bekannten (geboren in Deutschland, Vater Deutscher, Mutter Oesterreicherin) von mir passiert, als er sich eines Tages die oesterreichische Staatsbuergerschaft besorgte...)
In dem vorliegenden Fall haben wir unstrittig die Deutsche Staatsbuergerschaft bei Geburt, aber (siehe hier) nicht automatisch die kroatische. Somit bezweifele ich nach wie vor, dass eine doppelte Staatsbuergerschaft nach Erreichen der Volljaehrigkeit moeglich ist. Zumindest wuerde ich mir eine rechtsverbindliche Auskunft geben lassen, damit Probleme, wie hier geschildert, vermieden werden.
#22 RE: Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch)
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In Antwort auf: Die nicht-automatische Annahme einer Staatsbuergerschaft eines Landes, mit dem nicht so ein Abkommen besteht
Nun ist es aber so, dass in vielen Fällen, wie in dem von Toni, die jeweils ausländische Staatsbürgerschaft automatisch erworben wird. Meine Kinder haben z.B. Geburtsurkunden beider Länder. Deutschlands sowohl auch Kroatiens. Diese Kinder brauchen sich als Erwachsene nicht zwischen ihren Staatsbürgerschaften entscheiden und eine abgeben. Das war ja schließlich Tonis Frage. Er hat doch schon ganz legal beide Staatsbürgerschaften.
Ich habe mich da auch ein bisschen informiert, weil ich da gerne Klarheit drüber haben wollte.
Aetz
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16.09.2005 11:19
#23 RE: Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch)
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In Antwort auf: Nun ist es aber so, dass in vielen Fällen, wie in dem von Toni, die jeweils ausländische Staatsbürgerschaft automatisch erworben wird.
Wenn aber nur ein Elternteil zu Zeiten der Geburt des Kindes die kroatische Staatsbürgerschaft besessen hat, erhält das Kind die kroatische Staatsangehörigkeit nur dann automatisch, wenn das Kind in Kroatien geboren wird.
#24 RE: RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch)
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Wenn aber nur ein Elternteil zu Zeiten der Geburt des Kindes die kroatische Staatsbürgerschaft besessen hat, erhält das Kind die kroatische Staatsangehörigkeit nur dann automatisch, wenn das Kind in Kroatien geboren wird. @ Aetz Diesen Satz habe ich deinem Link entnommen und der stimmt ganz einfach nicht.
Meine Kinder haben definitiv die kroatische Staatsbürgerschaft. (Und die deutsche gleich mit dazu.) Mit Geburtsurkunden, Domovnica, mit allem was dazugehört. Sie haben sogar eine kroatische Adresse, unter der sie gemeldet sind.
#27 RE: RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch)
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Und wie sieht das deiner Meinung nach im Fall meiner Kinder aus ?
Nicht jeder Satz, der auf irgendwelchen Internet-Seiten steht, ist zwangläufig richtig.
Aetz
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16.09.2005 11:31
#28 RE: RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch)
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In Antwort auf: Meine Kinder haben definitiv die kroatische Staatsbürgerschaft. (Und die deutsche gleich mit dazu.) Mit Geburtsurkunden, Domovnica, mit allem was dazugehört. Sie haben sogar eine kroatische Adresse, unter der sie gemeldet sind.
Ich nehme mal an, dass sie die Staatsbuergerschaft durch Wenn dieses Kind im Ausland geboren wird, so erhält dieses Kind die kroatische Staatsangehörigkeit nur, wenn die Geburt bei den kroatischen Behörden angezeigt wird. erhalten haben. Das waere fuer mich aber nicht mehr automatisch, so dass ich nicht davon ausgehen wuerde, dass sie die doppelte Staatsbuergerschaft auch bei Volljaehrigkeit behalten koennen. Zumindest wuerde ich mir bei der zustaendigen Deutschen Behoerde eine rechtsverbindliche Auskunft dazu einholen (der schon oben erwaehnte oesterreichische Bekannte hatte naemlich damals die muendliche Aussage eines Beamten, dass er die doppelte Staatsbuergerschaft haben koenne und er hatte sich darauf verlassen...)
Aetz
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16.09.2005 11:36
#29 RE: Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch)
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In Antwort auf: Und wie sieht das deiner Meinung nach im Fall meiner Kinder aus ?
Nach meiner (sicherlich voellig unerheblichen) Ansicht nach genauso.
In Antwort auf: Nicht jeder Satz, der auf irgendwelchen Internet-Seiten steht, ist zwangläufig richtig.
Natuerlich, aber sehe es als Chance sich noch einmal genauestens zu informieren. (Solange Deiner Kinder nicht volljaehrig sind, muesste das ja ggf. noch zu korrigieren sein.)
#31 RE: Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch)
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Multiple Staatsbürgerschaft
Multiple Staatsbürgerschaft (auch Mehrstaatigkeit genannt) bezeichnet den Fall, dass eine Person mehr als eine Staatsbürgerschaft gleichzeitig hat. Dies entsteht durch das Zusammenwirken von Erwerbstatbeständen verschiedener Staatsangehörigkeitsgesetze. Häufiger Unterfall ist die doppelte Staatsbürgerschaft bei binationalen Elternpaaren oder bei Einbürgerungen.
Wikipedia
Dies soll angeblich auch in Deutschland gesetzmässig verankert sein.
Aetz
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16.09.2005 12:19
#32 RE: Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch)
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In Antwort auf: Hast du denn noch andere Informationen als die Migranten-Seite und deinen Freund ?
Ich habe z.B. einen Kumpel, der ist halb Australier, halb Deutscher. Der hat auch zwei Pässe und die deutschen Behörden wissen das auch.
Nur noch eine: die Kommunikation zwischen den kroatischen und den Deutschen Behoerden ist nicht so gut wie die zwischen den Oestereichern und Deutschen. (Uebrigens, das mit meinem Bekannten war VOR 1999 und er war schon volljaehrig.)
#33 RE: Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch)
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Ich muss Britta zustimmen, meine Jungs sind beide hier geboren und haben auch beide Staatsbürgerschaften, da mein Mann Deutscher ist. Es hat also nicht wirklich was damit zu tun, wo die Kinder geboren werden....
#34 RE: Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch)
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Es ist ja hoch spannend, dass Leute mit doppelter Staatsbürgerschaft morgen nicht wählen dürfen, folgt man dem Artikel in der heutigen Mopo:
Zitat Zwei Pässe - Wahl verboten Fast 20.500 Türken haben deutsche Staatsangehörigkeit wieder verloren Berlin - Fast 20 500 bereits eingebürgerte Deutsch-Türken dürfen am Sonntag nicht wählen, weil sie sich zusätzlich zum deutschen ihren alten türkischen Paß wiedergeholt haben. Damit haben sie nach geltendem Recht ihre deutsche Staatsangehörigkeit wieder verloren. Das ergab eine Umfrage bei den Innenministerien der Bundesländer. Seit der Neuregelung des Staatsbürgerschaftsrechts vor fünf Jahren verliert jeder, der eine fremde Staatsbürgerschaft annimmt, automatisch die deutsche - sofern dies nicht genehmigt wurde. Bei EU-Staaten gibt es allerdings Ausnahmen.
Die betroffenen Deutsch-Türken sind nun offiziell wieder Ausländer und müssen ihren Aufenthalt in Deutschland erneut beantragen. Die bei vielen Menschen entstandene Verwirrung wird zum Teil auf Fehlinformationen durch die türkischen Konsulate zurückgeführt. Wie viele eingebürgerte Türken sich tatsächlich wieder einen türkischen Paß besorgt haben, wissen die deutschen Behörden jedoch nicht. Nach Schätzung türkischer Verbände könnten es bundesweit etwa 50 000 sein.
In Niedersachsen bleibt 1155 eingebürgerten Türken der Gang zur Wahl verwehrt. Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hatte mehr als 13 400 Türken anschreiben lassen und um Aufklärung gebeten, ob sie zwei Pässe besitzen. Etwa jeder fünfte Angeschriebene reagierte nicht. Das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen spricht von rund 4000 nicht wahlberechtigten Deutsch-Türken, in Rheinland-Pfalz zählte die Behörde 811 Betroffene, 5390 eingebürgerte Türken haben in Hessen keine gültige Stimme, 559 in Hamburg und 518 in Bremen.
Auch 1350 Berliner Deutsch-Türken mit zwei Pässen müssen sich für eine Nationalität entscheiden, wollen sie bei der Bundestagswahl 2009 ihre Stimme abgeben. Im Süden Deutschlands sind etwa 6700 Menschen von der Neuregelung des Staatsbürgerschaftsrechts betroffen; allein in Bayern dürfen 6000 Deutsch-Türken am Sonntag nicht wählen, sagte Innenminister Günther Beckstein (CSU). "Wer dennoch wählt, macht sich strafbar."
In den neuen Bundesländern spielt das Thema eher eine untergeordnete Rolle. Die in Thüringen lebenden 80 Deutsch-Türken sind alle wahlberechtigt. In Brandenburg wurde nach Angaben des Innenministeriums vier Menschen die Wahl verwehrt, in Sachsen sind es nur drei Deutsch-Türken.
Wer von ihnen weiter Deutscher sein möchte, verliert zwar zunächst seine frühere deutsche Staatsbürgerschaft und erhält eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung. Er hat jedoch die Chance, erneut offiziell eingebürgert zu werden. dpa
#35 RE: Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch)
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Gott, was für eine Dikussion! Also zu allgemeinen Aufklärung : Ich habe beide Staatsbürgerschaften (ich hab die Urkunde, dass ich kroatischer Staatsbürger bin und ich bin in Köln sowie in Jelsa gemeldet) Wir haben bekannte, bei denen ist es der gleiche Fall, die Kinder sind schon über zwanzig und die haben auch beide Staatsbürgerschaften!
#37 RE: Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch)
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Warum ist das vorteilhafter im Leben?? Kann ich gar nicht so sehen. Sicher muß man einen Lebensmittelpunkt festlegen, damit sowas wie Wahlrecht und Wehrdienst geregelt werden können, aber das ist es dann auch schon.
Man kann sich durchaus aus der eigenen Geschichte heraus mit zwei Ländern stark identifizieren und sich zugehörig fühlen und ich finde es angemessen, wenn sie so eine Identität, die sich aus der Zugehörigkeit zu zwei Ländern zusammensetzt, auch in der Staatsbürgerschaft widerspiegelt.
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