#1Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch)
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Hallo,
ich hab da mal eine Frage! Ich habe zwei Staatsbürgerschaften (deutsch und kroatisch)! Und ich wollte fragen ob ich beide nach meinem 18 Lebensjahr noch behalten kann oder ob ich mich entscheiden muss! Ich hab mal irgendwo gehört , dass man beide behalten kann, wenn der eine Elternteil z.B. die deutsche und der andere z.B kroatische hat! Stimmt dass?
Liebe Grüße Toni ------------------------------------- Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten
Ich glaube nicht, dass es eine doppelte Staatsbürgerschaft noch gibt. Bei Erreichen der Volljährigkeit, wirst Du wohl entscheiden müssen, ob Du die deutsche Staatsbürgerschaft behälst oder die kroatische. Beides geht sicher nicht. Frage rechtzeitig bei den zuständigen Behörden nach. Thofroe
Zitat von der Internetseite: (1) Ein Deutscher, der nach dem 31. Dezember 1999 die Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 oder durch Einbürgerung nach § 40b erworben hat und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, hat nach Erreichen der Volljährigkeit und nach Hinweis gemäß Absatz 5 zu erklären, ob er die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will. Die Erklärung bedarf der Schriftform.
#4 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch)
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hmm ich hab aber seid meiner geburt beide angehörigkeiten! ------------------------------------- Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten
Aetz
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22.08.2005 10:51
#5 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch)
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In Antwort auf: ich hab aber seid meiner geburt beide angehörigkeiten!
Da ich annehme, dass Du vor 1999 geboren bist, nehme ich an das das zum Zeitpunkt Deiner Geburt (nach Deutschem Recht) nicht legal war. (Fuer meine Kinder gelten die gleichen Voraussetzungen und sie sind nur Deutsche.)
Ich nehme aber mal an, (da Du ja die Voraussetzungen gehabt haettest, spaeter die doppelte Staatsbuergerschaft nach § 40b zu erwerben), dass Du so behandelt wirst, als ob Du die doppelte Staatsbuergerschaft nach § 4 Abs. 3 oder § 40b erworben haettest...
Aetz
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22.08.2005 11:15
#6 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch)
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Ich nehme alles zurueck und stelle fest, dass Du nach Paragraph 4, Absatz 1 Deutscher bist. Somit sind die Voraussetzungen fuer Paragraph 29 nicht gegeben und ich kann Dir nicht mehr weiter helfen...
Aetz
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#7 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch)
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Kann es sein, das Du mit dem Erwerb der kroatischen Staatsbuergeschaft, eigentlich die Deutsche nach Paragraph 25 verloren hast (oder haben muesstest), diese dann aber nach Paragraph 40b wieder erlangen koenntest (oder koennen muesstest)?
#8 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch)
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Also ich habe momentan beide! ich hab nen deutschen und nen kroatischen Reisepass, beide noch gültig! Ich hab beide Urkunden ! Übrigens hab ich herausgefunden das Bekannte von uns auch beide Staatsangehörigkeiten haben! Bei beiden sind der Vater Kroate und die Mutter Deutsche! -------------------------------------
Aetz
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#9 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch)
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In Antwort auf: ich hab nen deutschen und nen kroatischen Reisepass, beide noch gültig!
Damals waehrend des Heimatkrieges haben wir fuer unsere Kinder die Deutsche Staatsbuergerurkunde besorgt. Wir mussten damals lernen, dass der Besitz eines deutschen Reisepasses, in dem drinsteht, dass der Inhaber Deutscher ist, nicht beweist, dass der Inhaber auch wirklich Deutscher ist.
In Antwort auf: Ich hab beide Urkunden !
Meines Wissens bescheinigen diese Urkunden nur zeitlich befristet eine gewisse Staatsbuergerschaft; zumindest vor 10 Jahren war es so...
In Antwort auf: Übrigens hab ich herausgefunden das Bekannte von uns auch beide Staatsangehörigkeiten haben!
Ich nehme an, Du hast rausgefunden, dass sie jeweils zwei Reisepaesse haben... (Davon kenne ich auch einige, sie sollten IMHO aber besser nicht so laut davon reden...)
#10 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch)
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In Antwort auf: Übrigens hab ich herausgefunden das Bekannte von uns auch beide Staatsangehörigkeiten haben! Ich nehme an, Du hast rausgefunden, dass sie jeweils zwei Reisepaesse haben... (Davon kenne ich auch einige, sie sollten aber besser nicht so laut davon reden...)
Ich würde es so belassen wie es ist und nichts dran ändern !!!
#11 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch)
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@Toni
Da du beide Staatsbürgerschaften von GEBURT an hast, darfst du auch beide BEHALTEN. GANZ LEGAL !!! Ich habe jetzt leider den entsprechenden Paragraphen dazu nicht mehr im Kopf, aber das habe ich gerade letzten Monat irgendwo nachgelesen, weil ich eben just diese Auskunft brauchte.
#14 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch)
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Toni ist ja noch unter 18, da darf er doch sowieso beide haben, oder? Ich hab das allerdings jetzt schon mehrmals gehört, dass einer beide Staatsangehörigkeiten mit Wissen der Behörden hat und das wäre in Ordnung so...
#15 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch)
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Ja ok..ich geh mal davon aus er wird 18 und sich denkmal dann entscheiden muß.
Hier was über Türken..aber denk ist das gleiche.
Schily: Doppelte Staatsbürgerschaft für tausende von Türken nicht rechtmäßig Otto Schily streitet mit Ankara über die Herausgabe der Namen aller Personen, die einen doppelten Pass beantragt haben. Es gebe zehntausende Türken, die sich nach der Einbürgerung wieder 'rückeinbürgern' ließen. Der politische Mann für diese Angelegenheit in der Türkei heißt Abdülkadir Aksu und ist zur Zeit zu einem Gespräch in Berlin. In Deutschland ist nach wie vor eine doppelte Staatsangehörigkeit nicht zugelassen. Als Lösungsvorschlag gilt, dass alle neuen Einbürgerungen gegenseitig eingesehen werden dürfen und weiterhin nur eine Staatsangehörigkeit zählt. Ca. 50.000 Türken könnten demnach ihre Wahlberechtigung und deutsche Staatsbürgerschaft verlieren.
#16 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch)
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In Antwort auf: Also ich könnt schwören wenn du die Deutsche hast..ist es verankert das du keine andere mehr haben darfst.
Und wenn sie es rauskriegen verlierst du sofort die Deutsche:
Das gilt nur für Kinder, deren Eltern BEIDE Ausländer sind, aber lange genug in Deutschland leben, dass das Kind vorläufig die doppelte Staatsbürgerschaft erhält. Für Kinder aus "Mischehen" mit Deutschen gilt diese Regelung aber nicht. Ich habe mich für meine Kinder erkundigt und die oben von mir genannte Auskunft erhalten.
Toni ist GEBÜRTIGER Deutscher und hat die deutsche Staatsbürgerschaft nicht als Gnadenakt erhalten. Da wird die deutsche Staatsbürgerschaft NICHT aberkannt. Sie steht ihm definitiv ganz legal zu. Er darf die kroatische ZUSÄTZLICH behalten.
Ein Freund von mir hat deshalb auch die Deutsche SOWOHL die australische Staatsbürgerschaft.
#18 RE:Doppelte Staatsbürgerschaft! (deutsch und kroatisch)
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In Deutschland, Schweden, Österreich und Luxemburg müssen dagegen Ausländer generell ihren ersten Paß abgeben, wenn sie die Staatsangehörigkeit des Gastlandes erhalten. In der Bundesrepublik gibt es aber schon jetzt zahlreiche Ausnahmen von dieser Regel. Nach Angaben des Verbandes binationaler Familien besitzen schätzungsweise mindestens zwei Millionen Deutsche einen zweiten Paß. Die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten können zum Beispiel Kinder aus binationalen Ehen, wenn Vater oder Mutter Deutscher ist. Sie haben nach dem noch aus dem Kaiserreich stammenden Reichs- und Staatsbürgerschaftsgesetz wegen ihrer Abstammung ein Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit, auch wenn ihnen durch den anderen Elternteil zugleich eine zweite zuwächst. Aufgrund des in vielen Ländern noch männlich dominierten Staatsbürgerschaftsrechts bekommen nach Angaben des Verbandes binationaler Familien auch viele Frauen, die mit Ausländern verheiratet sind, einen zweiten Paß praktisch ,,geschenkt" beispielsweise nach iranischem Recht und eingeschränkt auch nach türkischem.
Zwei Pässe besitzen vielfach auch deutschstämmige Aussiedler, wenn sie die Staatsangehörigkeit des Landes behalten, in dem sie zuvor gelebt haben.
,,Doppelte Bürger" sind auch Kinder von deutschen Eltern, die während eines längeren Aufenthaltes der Familie in den USA oder einem anderen Land geboren werden, wo das sogenannte Territorialitätsprinzip gilt, also der Ort der Geburt für die Staatsbürgerschaft ausschlaggebend ist. Die Kinder erhalten dann beispielsweise einen US-Paß und werden von den US-Behörden nicht gezwungen, dafür ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufzugeben.
Leider ist der Link nicht mehr aktuell. - Thofroe
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