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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 53 Antworten
und wurde 9.511 mal aufgerufen
  
 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
Seiten 1 | 2 | 3
merlinrovinj2 Offline



Beiträge: 516

21.09.2005 15:39
#21 RE: Dauercamper in Kroatien - Wohnwagen verzollen Antworten
Da waren wir Bootsfahrer ja immer noch gut dran. Hab aber schon früher gehört, dass Dauer-Campingplätze gewaltig Geld kosten. Ohne Konzept und Einigkeit mit ebenfalls betroffenen läuft da nix. Man kann bestenfalls sagen, Kroatien ist für uns ein austauschbares Urlaubsland geworden und woanders hin gehen. z.B Ungarn
mr2
In Antwort auf:
Das Problem mit dem Einsparen ist doch Folgendes: Jedes Jahr wird auf dem Campingplatz (wir sind in Valkanela) der Dauercampingplatz um ca. 20 % erhöht, seit 1999 von 1.800 DM (!) auf nunmehr 2.200 Euro!!

merlinrovinj2 Offline



Beiträge: 516

22.09.2005 07:11
#22 RE: Dauercamper in Kroatien - Wohnwagen verzollen Antworten
jetzt warte ich auf das nächste Ereignis!
...das kommt
Als kleiner Trost, in Novigrad, in der neuen Marina kostet der billigste Jahresplatz 3200 EUR.
Sie haben in diesem Jahr schon die normalen Übernachtungspreise trotz Baustelle genommen
mr2

Jürgen ( Gast )
Beiträge:

30.01.2006 21:30
#23 RE: Dauercamper in Kroatien - Wohnwagen verzollen Antworten
Wir kommen seit Jahren nach Kroatien, lassen so 2000,00-2500,00 Euro im Land (Vrsar).
Da anscheinend Camper nicht willkommen sind, bin soweit meinen Wohnwagen (16 Jahre alt) seit einem Jahr im Depot nach Hause zu ziehen.

Das war`s dann!!!. Kroatien ist nicht die Welt. Auch daheim, oder sonst wo, kann man schönen Campingurlaub machen!!
J. aus Esslingen

bonaca Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 2.510

30.01.2006 21:40
#24 RE: Dauercamper in Kroatien - Wohnwagen verzollen Antworten

na dann viel Spaß ..daheim

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

30.01.2006 21:41
#25 RE: Dauercamper in Kroatien - Wohnwagen verzollen Antworten

In Antwort auf:
Da anscheinend Camper nicht willkommen sind, bin soweit meinen Wohnwagen (16 Jahre alt) seit einem Jahr im Depot nach Hause zu ziehen.

Dann nicht vergessen gleich zum ersten TÜV nach der dt. Grenze und den Wohnwagen Einfuhrverzollen, da länger als 3 Jahre im Ausland gewesen !
.

Gruß Fred

-------------------------------
Medulin, meine zweite Heimat !

Jüergen ( Gast )
Beiträge:

30.01.2006 22:10
#26 RE: Dauercamper in Kroatien - Wohnwagen verzollen Antworten

Rotes Überführungskennzeichen gilt!!

Jürgen ( Gast )
Beiträge:

30.01.2006 22:12
#27 RE: Dauercamper in Kroatien - Wohnwagen verzollen Antworten

Aber Hallo!

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.647

30.01.2006 22:29
#28 RE: Dauercamper in Kroatien - Wohnwagen verzollen Antworten

Ich dachte, die Verzollungsgeschichte wäre lt. ADAC und kroatischer Tourismuszentrale so gut wie vom Tisch:

Leider ist der Link nicht mehr aktuell. - Thofroe

Georg ( Gast )
Beiträge:

30.01.2006 22:34
#29 RE: Dauercamper in Kroatien - Wohnwagen verzollen Antworten

Zoll oder Euros, was ist besser?

ratibier ( Gast )
Beiträge:

31.01.2006 01:27
#30 RE: Dauercamper in Kroatien - Wohnwagen verzollen Antworten

Wie wird das bei den Booten bzw. Bootsanhängern gehandhabt? Habe mir noch nie Kopf gemacht, dabei habe ich sogar auch noch ne Leiche im Keller liegen. (das alte Boot ist auch noch unten)
Wenn ich es richtig verstanden habe, würde es ausreichen, wenn ich alle 2 Jahre eine neue TÜV Plakette + TÜV Bericht, zum vorzeigen mitbringen würde.

ratibier ( Gast )
Beiträge:

31.01.2006 01:31
#31 RE: Dauercamper in Kroatien - Wohnwagen verzollen Antworten
DAs Problem mit dem Einsparen ist doch Folgendes:
Jedes Jahr wird auf dem Campingplatz (wir sind in Valkanela)
der Dauercampingplatz um ca. 20 % erhöht, seit 1999 von 1.800 DM (!) auf nunmehr 2.200 Euro!!


@ingrid
Ich glaube, ich spinne. Ihr zahlt 2200,-€ für ein Stellplatz?
Wie oft, bzw. wie lange muss man Urlaub machen, dass sich so was rechnet?
Das ist schon unmoralisch.
So gesehen, kann ich mich glücklich schätzen.
Ich zahle für ein Hallenplatz in der Marina 1000,-€

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

31.01.2006 09:24
#32 RE: Dauercamper in Kroatien - Wohnwagen verzollen Antworten

In Antwort auf:
Rotes Überführungskennzeichen gilt!!

Nur innerhalb Deutschland !
.

Gruß Fred

-------------------------------
Medulin, meine zweite Heimat !

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

31.01.2006 09:26
#33 RE: Dauercamper in Kroatien - Wohnwagen verzollen Antworten

In Antwort auf:
Ich dachte, die Verzollungsgeschichte wäre lt. ADAC und kroatischer Tourismuszentrale so gut wie vom Tisch:

Im Prinzip : ja - aber das gilt nicht für die Rückholung nach Deutschland.
.

Gruß Fred

-------------------------------
Medulin, meine zweite Heimat !

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.647

31.01.2006 09:29
#34 RE: Dauercamper in Kroatien - Wohnwagen verzollen Antworten

In Antwort auf:
aber das gilt nicht für die Rückholung nach Deutschland.

Schon klar, aber ich war davon ausgegangen, dass er den Wagen wegen der Verzollung in Kroatien zurückholen will...

pez Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 283

31.01.2006 09:32
#35 RE: Dauercamper in Kroatien - Wohnwagen verzollen Antworten
Hallo
Es werden auch immer weniger Dauercamper durch die saftigen Preiserhöhungen.
Wir zahlen den Platz am Anfang des Jahres - kommt eine schöne Summe bei
ca. 100 Dauercamper/Platz zusammen - mit der schon einiges gemacht werden kann.
Ohne diesen fixen Einnahmen wird es für viele sehr eng werden.
Abgesehen von den Platzkosten wird auch eine Menge Geld ins Land gebracht,
wie z.b. für Lebensmittel, Maut, Fähre, Benzin, Kurtaxe, Restaurant etc...
Mal sehen wie weit die Betreiber mit 3 Monaten Geschäft im Jahr - davon 3 Wochen ganz voll -"überleben" können.
Hier sollte man auch mal zum Umdenken beginnen - andere Urlbaubsländer sind schon dabei.
Viele Grüße
Pez

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

03.02.2006 13:22
#36 Wohnwagen verzollen bei Wiedereinfuhr Antworten

In Antwort auf:
Schon klar, aber ich war davon ausgegangen, dass er den Wagen wegen der Verzollung in Kroatien zurückholen will...

Auszug aus den Zollbestimmungen :

6. behandlung von wassersportfahrzeugen
6.3 als rückware
wassersportfahrzeuge und ausrüstungsgegenstände, die in der eu hergestellt oder die unter erhebung der einfuhrabgaben eingeführt wurden.....sind bei ihrer rückkehr in das gebiet der eu nur dann zoll- und umsatzsteuerfrei, wenn diese heimreise innerhalb von 3 jahren erfolgt.......
....im einzelfall kann aufgrund besonderer umstände eine verlängerung der wiedereinfuhrfrist um 3 jahre zugelassen werden....
...besondere umstände sind vor allem höhere gewalt und unvorhersehbare ereignisse, aber auch wirtschaftliche, kulturelle oder politische gründe.....

entnommen aus der broschüre
"merkblatt über deutsche zollbestimmungen für schiffsführer von wassersportfahrzeugen"


"...es ist notwendig, die verlängerung der wiedereinfuhrfrist im VORAUS, also VOR beginn der ausreise aus dem gebiet der eu zu beantragen. hierzu ist ein entsprechender antrag beim örtlichen hauptzollamt zu stellen. als begründung kann die dauer einer längeren weltumreisung angegeben werden. der nachweis der bezahlten mehrwertsteuer ist durch rechnungen zu belegen.
selbstbauer sollen sich von einer befugten behörde, in der regel dem finanzamt, einen umsatzsteuernachweis anhand der einzelrechnungen ausstellen lassen, damit nicht alle einzelrechnungen auf die reise mitgenommen werden müssen.

die wiedereinfuhrfrist beginnt mit dem ausklarieren aus dem letzten eu hafen, beispielsweise der kanarischen inseln. vor beendigung der maximal 6 jahre muß eine wiedereinreise in einen eu- hafen erfolgen. die französischen auslandsterritorien tahiti oder franz guayana gelten nicht als eu-gebiete...."

.

Gruß Fred

-------------------------------
Medulin, meine zweite Heimat !

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.647

03.02.2006 13:28
#37 RE: Wohnwagen verzollen bei Wiedereinfuhr Antworten

In Antwort auf:
wenn diese heimreise innerhalb von 3 jahren erfolgt.......

Das dürfte aber doch nur für offiziell ausgeführte Gegenstände gelten, sei es nun Boote oder Wohnwagen. Die meisten Deutschen haben doch ihre "Anhängsel" bisher einfach nur unten "geparkt", oder seh ich das falsch? Wenn ich das Ding also nicht ausgeführt habe, kann ich es doch auch jederzeit wieder mit zurückbringen, oder? An der deutschen Grenze häng ich dann die rote Nummer dran und hab auch keine Scherereien wegen des TÜV, oder?

Ich lass mich gerne korrigieren

mr2/2 Offline



Beiträge: 499

03.02.2006 14:24
#38 RE: Wohnwagen verzollen bei Wiedereinfuhr Antworten

In Antwort auf:
wenn diese heimreise innerhalb von 3 jahren erfolgt.......

So siehts aus. Lässt sich mit einem Boot umgehen, wenn man in dieser Zeit mal in IT einklariert aber viele Boote liegen in KRO, deren MwSt. in der EU nie bezahlt wurde, dann besteht die Gefahr, dass die Italiener gleich mal richtig kassieren.
mr2

Dieter Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 208

05.02.2006 10:09
#39 RE: Wohnwagen verzollen bei Wiedereinfuhr Antworten

die Begriffe Ein bzw. Ausfuhr werden da anders definiert.
Im Amtsdeutsch heißt es : Wenn es länger als drei Jahre dem Wirtschaftsraum der EU entzogen wurde, dann werden die MWSt neu fällig.
Ja, so einfach kann man das definieren wenn man Geld braucht, da ist der Staat sehr erfindungsreich.

gruss dieter

Robert ( Gast )
Beiträge:

13.02.2006 22:18
#40 RE: Dauercamper in Kroatien - Wohnwagen verzollen Antworten

wie ist das dieses Jahr, wenn ich meinen WW verzolle.
Letztes Jahr war die Zeit zu knapp, habe erst 4Tage vor Urlaubsende davon erfahren.
Ich war 2 mal beim Zoll in Porec, hatte aber keine Aussicht dran zukommen.
Gibts da dieses Jahr Probleme, Strafe oder Beschlagnahme?
Wer weiss was??

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