Hallo da ich wahrscheinlich meinen alten Wohnwagen verzollen muß, welcher in Martinscica am Campingplatz steht, wollte ich wissen ob das zuständige Zollamt in Cres-Stadt oder Mali Losinj ist. Vielen Dank. Viele Grüße Pez
die Jungens sollen nun ja bald in die EU kommen, bis dahin würde ich das Ding lieber irgendwo da unten eingraben als freiwillig Zoll zu bezahlen, muss ja nicht unbedingt auf nen Campingplatz stehen bleiben. gruss dieter
Wenn man die EUR-1 Bescheinigung hat, zahlt man nur 22% des Zeitwertes vom WW. Für die Ertsen 3 Jahre werden 8% berechnet, danach 5%. Gruß Camper (haben auch Dauerplatz in Martinscica)
Hallo Danke für die Rückantwort - habe das Formular EUR 1 für den WW beim Zoll auftreiben können, wird aber in HR nicht anerkannt, da der WW vor dem EU-Beitritt gebaut wurde. Hätte mir einige "Rennereien" erspart wenn die nette Dame beim Zoll in Losinj dies gleich gesagt hätte. Rechnung habe ich auch schon erhalten - die langen kräftig zu. Viele Grüße Pez
Hallo ich meine Österreich, da ich das Formular auch aus Österreich habe. Ist mir zwar selber unklar - aber jetzt in Berufung gehen .....??? Viele Grüße Pez
Ganz einfach - frag die vom Zoll in HR warum sie dieses Formular anerkennen. Zur Erläuterung - das Formular EUR 1 sagt nur aus, dass der WW aus einem EU-Land stammt. Kann man auch in verschiedenen Berichten/Foren nachlesen. Viele Grüße
In Antwort auf: Kann man auch in verschiedenen Berichten/Foren nachlesen.
Man hat nachgelesen mein Freund, man hat .......
Daher weiß ich auch, daß für die "Einfuhr" dieser bereits sich in HR befindlichen WW eine Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 10% des Schätzwertes (geschätzt von kroatischen Zoll) sowie 22% aus diesem Betrag zu zahlen ist.
Das mit dem EU-Papier ist kalter Kaffee .....
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Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
Ich habe im Depot in Kroatien noch einen kleinen Anhänger ( als Lastanhänger) stehen. Dieser Anhänger kostete vor 7 Jahren n e u 350 Euro. Meines Erachtens ist der derzeitige Wert noch ca. 100 Euro oder darunter. Ich konnte ihn im vergangenen Sommer nicht verzollen(krankheitsbedingt /Schwerbehinderung).Ich konnte aufgrund des großen Andrangs beim Zoll nicht mehrere Stunden warten und dort stehen. Ich habe einem Einheimischen eine schriftliche Vollmacht mit allen Daten gegeben, damit er die Verzollung im Winter, wenn der Andrang vorüber ist, für mich vornimmt.
Frage: Ist dies möglich und erkennt der Zoll diese Vollmacht an ( Fotokopie des Personalausweises liegt vor)? Gibt es dafür beim Zoll ein spezielles Formular um die Verzollung in dieser Weise durchführen zu können?
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