Nun mal eine spezielle Frage ins Forum. Meine Frau und ich möchten nach Kroatien auswandern. Allerdings nicht von heute auf morgen. Ich bin selbständig und möchte meine Arbeit auch weiterhin ausüben. Allerdings sind die Einsatzorte in D oder auch Österreich. Die Frage ist, wie es mit der Besteuerung in Kroatien aussieht. Im Net habe ich keine eindeutige Antwort gefunden und vielleicht ist jemand hier, der darüber Auskunft geben kann. Einzig auf Rückkehrer nach Kroatien oder beim Vorhaben, sich in Kroatien selbständig zu machen, habe ich Antworten gefunden. Nur eben nicht zu meinem Fall. Auch darüber hinausgehende Informationen sind nicht zu finden. Lediglich dieser Link: Leider ist der Link nicht mehr aktuell. - Thofroe
Meine Frage(n) beziehen sich nur auf die kroatische Seite. Deutsche Rechtsfragen kläre ich über das AA und FA ab.
Der von Dir aufgeführte Link ist meiner Meinung nach sehr eindeutig.
Du willst auswandern, d.h., Dein Lebensmittelpunkt soll Kroatien werden. Du mußt Dein Gewerbe in Kroatien anmelden (Du bist selbständig)und Du zahlst dann auch nur in Kroatien die Steuern. Nur macht der kroatische Staat da ein deutliche Einschränkung, die Du im Link nachlesen kannst:
In Antwort auf:Ein häufig gewählter Weg in die Selbständigkeit ist das einfache Gewerbe ("obrt") in Handwerk oder Handel. Der Gewerbetreibende ist, ähnlich einem Freiberufler, ein auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung Selbständiger.
Der Antragsteller muss kroatischer Staatsbürger sein.
Wenn Du kein Kroate bist, hast Du hier ein Problem.
In Antwort auf:Handelsgesellschaften sind in Kroatien juristische Personen, die durch Eintragung in das Handelsregister entstehen.
Es gibt zwei Arten von Handelsgesellschaften:
Personengesellschaften
Kapitalgesellschaften.
Die Vorzüge von Gesellschaften liegen in der höheren Kapitaleinlage und in der Haftung, die bei Kapitalgesellschaften lediglich für die Einlagen gilt, nicht aber für das Privatvermögen. Handelsgesellschaften benötigen keinen Nachweis über Geschäftsräume, können also im Prinzip vom Küchentisch aus geführt werden. Die Buchhaltung ist jedoch umfangreicher und der Kapitaleinsatz unterliegt einer größeren Kontrolle - durch das Amt für Zahlungsverkehr. Die kroatische Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich.
Das verstehe ich jetzt nicht. Das Gewerbe ist doch in Deutschland angemeldet ud soll auch in Deutschland weiterbetrieben werden, nur von Kroatien aus. Wenn ich alles per Telefon und Internet aus dem Ausland regeln kann, muss ich denn da die Firma in Kroatien anmelden? Das erscheint mir nicht logisch.
Wie Golphi schon schrieb, es geht um auswandern, dort leben, Steuern zahlen und das Geld in Deutschland verdienen. Sollte es an der engen Auslegung scheitern, daß man kroatischer Staatsbürger sein muß, so hat meine Frau keine Probleme. Alle Familienmitglieder haben mit Dauer des Krieges und danach, die kroatische Staatsbürgerschaft beantragt und erhalten. Allerdings werde ich mich bei unserem nächsten Aufenthalt im Dezember vorort noch einmal informieren und den Fall schildern. Ansonsten unter Umständen eine andere Geschäftsform wählen. Danke für die schnelle Antwort.
In Antwort auf:Wie Golphi schon schrieb, es geht um auswandern, dort leben, Steuern zahlen und das Geld in Deutschland verdienen.
Ich habe geschrieben, dass dieses genau nicht geht! Wenn Du als Deutscher Deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst, aber weiter in Deutschland Dein Geld verdienst, mußt Du weiter in Deutschland Deine Steuern, Sozialbeiträge etc. zahlen. Wenn es ganz dumm kommt, sogar zusätzlich zu den Steuern an Deinem neuen Wohnsitz!
Zu einem ganz anderen Fall wird es, wenn Du die kroatische Staatsbürgerschaft erhalten solltest. Dann kannst Du aber nicht mehr so einfach in Deutschland arbeiten, weil Koratien noch nicht in der EU ist........
-------------------------------------------------------------------------------- Wie Golphi schon schrieb, es geht um auswandern, dort leben, Steuern zahlen und das Geld in Deutschland verdienen. --------------------------------------------------------------------------------
So habe ich es auch verstanden. Daher will und werde ich mich auch von beiden Seiten informieren. Allerdings habe ich nicht vor die kroatische Staatsbürgerschaft anzunehmen. Es macht ja auch keinen Sinn, in Deutschland zu zahlen und in Kroatien . Wenn die Möglichkeit nicht besteht oder von den Kosten her zu teuer kommt, dann eben eine andere Lösung.
Gruss Klaus
Aetz
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18.11.2005 08:01
#8 RE: Leben in Kroatien und Arbeiten in Deutschland
In Antwort auf:Wenn es ganz dumm kommt, sogar zusätzlich zu den Steuern an Deinem neuen Wohnsitz!
Zwischen Kroatien und Deutschland gilt weiterhin das Ende der 80er zwischen der SFR und der BR abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen. [Vor ein paar Jahren wurde mal ein neues ausgehandelt, ist aber (so viel ich weiss) nie in Kraft getreten.]
In Antwort auf:Zu einem ganz anderen Fall wird es, wenn Du die kroatische Staatsbürgerschaft erhalten solltest.
Steuerlich betrachtet aenderte sich nichts.
Aetz
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18.11.2005 08:05
#9 RE: Leben in Kroatien und Arbeiten in Deutschland
In Antwort auf:Wenn Du als Deutscher Deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst, aber weiter in Deutschland Dein Geld verdienst, mußt Du weiter in Deutschland Deine Steuern, Sozialbeiträge etc. zahlen.
Das ist definitiv bezueglich der Steuern falsch (bei den Sozialbeitraegen weiss ich es nicht).
Aetz
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18.11.2005 08:16
#10 RE: Leben in Kroatien und Arbeiten in Deutschland
In Antwort auf:Wie Golphi schon schrieb, es geht um auswandern, dort leben, Steuern zahlen und das Geld in Deutschland verdienen.
Wenn es Dir moeglich ist, in Kroatien zu wohnen und das Geld dabei in Deutschland zu verdienen, dann bist Du in Deutschland NICHT steuerpflichtig.
In Antwort auf:Sollte es an der engen Auslegung scheitern, daß man kroatischer Staatsbürger sein muß, so hat meine Frau keine Probleme. Alle Familienmitglieder haben mit Dauer des Krieges und danach, die kroatische Staatsbürgerschaft beantragt und erhalten.
Wenn Deine Frau die kroatische Staatsbuergerschaft besitzt, dann ist es fuer Dich (im Team mit Deiner Frau) kein Problem eine Aufenthaltsgenehmigung (und Arbeitsgenehmigung, die Du gar nicht haben moechtest) zu bekommen.
Hört sich doch schon besser an.Eine Aufenthaltsgenehmigung ist auch nicht das Problem.Nur selbständig in Kroatien ohne Arbeitsgenehmigung wird bei mir nicht nicht gehen,auch wenn ich nicht in dieser Tätigkeit dort tätig sein werde und somit dem kroatischen Markt keine Arbeit wegnehme.Daher wohl nur über meine Frau,die als Kroatin keine Genehmigung braucht. Ende des Jahres sind wir unten und werden uns vorort informieren. Danke für die doch sehr aufschlussreichen Infos.
Gruss Klaus
Aetz
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18.11.2005 09:30
#12 RE: Leben in Kroatien und Arbeiten in Deutschland
In Antwort auf:Nur selbständig in Kroatien ohne Arbeitsgenehmigung wird bei mir nicht nicht gehen
Ich dachte Du wolltest freiberuflich in Deutschland und Oetserreich von Kroatien aus arbeiten (wie immer das bei Dir funktionieren kann); ich glaube nicht, dass das in Kroatien ein Problem darstellt...
In Antwort auf:Ich habe geschrieben, dass dieses genau nicht geht! Wenn Du als Deutscher Deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst, aber weiter in Deutschland Dein Geld verdienst, mußt Du weiter in Deutschland Deine Steuern, Sozialbeiträge etc. zahlen.
Ob das so stimmt möchte ich mal anzweifeln. Ein Gewerbe in Kroatien angemeldet, Kunden sind im Ausland. Wozu sollte man dann noch Steuern im Ausland abführen? Ergibt keinen Sinn.
In Antwort auf:Wenn es Dir moeglich ist, in Kroatien zu wohnen und das Geld dabei in Deutschland zu verdienen, dann bist Du in Deutschland NICHT steuerpflichtig.
Wirklich? Dann lies mal nach, warum Boris Becker auf prima Steuernachzahlungen verknackt wurde. Entscheidend für die Steuer ist die Frage, wo sich der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen befindet. In der Praxis geht man davon aus, dass ein Aufenthalt in Deutschland von mindestens 180 Tagen ausreicht, um hier Steuern einzufordern.
Wenn man nun - wohl gemerkt als Deutscher - von Kroatien aus in Deutschland arbeiten (Tel. + Internet jetzt mal beiseite gelassen) will, kann man unterstellen, dass der Steuerpflichtige nicht jeden Tag nach der Arbeit nach Hause fährt. Ergo wird er in Deutschland übernachten müssen. Da kommen 180 Tage schnell zu zusammen.
Bei Boris wurde eine Dachgeschoßwohnung seiner Schwester zum Verhängnis.....
.......................... Golphi
Aetz
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18.11.2005 11:13
#15 RE: Leben in Kroatien und Arbeiten in Deutschland
In Antwort auf:Wirklich? Dann lies mal nach, warum Boris Becker auf prima Steuernachzahlungen verknackt wurde. Entscheidend für die Steuer ist die Frage, wo sich der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen befindet. In der Praxis geht man davon aus, dass ein Aufenthalt in Deutschland von mindestens 180 Tagen ausreicht, um hier Steuern einzufordern.
Nun, ich kenne zwar keinen Boris Becker, aber ich nehme mal an, er hat nur behauptet, nicht in Deutschland zu wohnen...
In Antwort auf:In der Praxis geht man davon aus, dass ein Aufenthalt in Deutschland von mindestens 180 Tagen ausreicht, um hier Steuern einzufordern.
Das ist auch nicht das Problem, da es wichtig ist, wo man lebt. Bei dem genannten Fall war der Lebensmittelpunkt eben nicht Monaco, sondern Deutschland. Gleiches gilt auch für Franzosen, die als Wohnsitz Monaco angeben, um dem Fiskus in Frankreich ein Schnippchen zu schlagen. Um hier ausführlich die möglichen Möglichkeiten aufzulisten, was die 180 Tage betrifft, würde es den Rahmen sprengen. Dafür gibt es ein spezielles Forum, was sich mit derartigen Problematiken beschäftigt. Ausschlaggebend ist, daß ich als Firma auftrete und nicht als Einzelperson. Somit sind die 180 Tage auch kleine Thema.
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