Sowie ich das verstehe, funktioniert das also? Aber wie ist das mit der Bundeswehr, ich habe meinen Wehrdienst nicht geleistet in Deutschland und werde auch nicht mehr eingezogen, da es jetzt freiwillig ist, muss ich dann freiwillig gehen, damit mich Kroatien nicht einzieht?
Zitat Außerdem geht es mir auch darum wenn ich in den Urlaub fahre nach Kroatien hab ich es an den Grenzen deutlich einfacher..
Ich verstehe nich inwiefern du es einfacher haben solltest!??
Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit, meine Cousine die kroatische. Ihr Reisepass wurde bisher immer genauso schnell begutäugelt wie mein Perso. Wie gut das ich nämlich mit dem deutschen-Perso ohne weiteres einreisen kann, während meine Cousine ihr kleines Büchlein (Reisepass) bei sich tragen muss.
Laß es uns mal sortieren: Du sagts, Deine Mutter hat dir aus Vorsichtsgründen "den deutschen Paß" gegeben. Ist es so, daß Du nur die Deutsche Staatsangehörigkeit hast oder auch die Kroatische"?
In Kroatien besteht zwar aus formellen Gründen noch die allgemeine Wehrpflicht; nur diese wurde ausgesetzt. Kroatien hat insofern nur noch eine Berufsarmee (Freiwilligenarmee). Sollte es zu einem militätischen Notfall, bzw. Verteidigungsfall kommen, nur dann würde die Wehrpflicht wieder greifen. Ist ja auch logisch.
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube ich habe die Staatsangehörigkeit nicht, ist es dann nicht möglich die im nachhinein zu beantragen? Und es ist doch eigentlich egal warum ich den Pass haben will, wenn ich ihn will ist das doch meine Sache, ihr sollt mir doch nur sagen ob es möglich ist oder nicht... Ich danke den Leuten die sich nur mit meiner Frage befassen und versuchen mir zu helfen ;)
Da ich in der BRD geboren und aufgewachsen bin und meine Entourage ebenfalls nur aus Deutschen betand, fühlte ich mich auch immer als solcher. Als ich mit der A-Jugend mal nach Schweden fuhr, wollte man mir die Einreise wegen meines kroatischen Passes und fehlendem Visums verwehren (ich war 17)...
Ich ging irgendwann Mitte 2003 ins Konsulat nach Bonn um meine Staatsbürgerschaft aufzugeben. Auffällig war schon die lange Schlange, die mir Sorgen machte, als dann auch noch ein "Landsmann" wutentbrannt mit den Worten "Prije ces dobiti albanski Pasos, nego ovdje jedan stambil" (zu dt.: Ich bekomme eher einen albanischen Pass, als hier auch nur einen Stempel) aus dem Konsulat herauseilte, habe ich schon Schlimmes befürchtet. Als ich an der Rezeption meinen Pass abgeben musste und irgendwann mal aus dem Wartezimmer hinein beordert wurde, fragte ich den zuständigen Beamten höflich auf gebrochenem Kroatisch, ob die Möglichkeit besteht die Konversation auf Deutsch zu führen, da ich dem Kroatischen nicht so mächtig war und es hier nicht um einen Restaurantbesuch, sondern um staatliche Angelegenheiten ging. Plötzlich fing er mir auf hohem Amtskroatisch mitzuteilen, dass ich mich auf kroatischem Territorium befinde und hier dementsprechend Kroatisch zu sprechen sei. Dass er mich die ganze Zeit gedutzt hatte und mich noch ab und an noch "Mali" (kleiner) nannte, war echt erniedrigend. Als er merkte, dass ich die Hälfte seines Vortrags nicht verstanden hatte, sagte er mir, natürlich duzend, ich solle mich wegen meiner schlechten Kenntnisse schämen und fragte, weshalb ich nicht zum Muttersprachlichen Ergänzungsunterricht gegangen sei und wenn ich die Staatsbürgerschaft ablegen will, soll ich gefälligst meinen Wehrdienst leisten oder mich herauskaufen. Als ich ihn fragte, ob die Söhne von Tudjman (Ex-Präsi)oder seine Kinder auch ihren Wehrdienst geleistet hätten und ihm sagte, dass ich nicht zur neugegründeten kroatischeen Schule gegangen bin, weil keine Notwendigkeit bestand "Ustaske Pjesme" und Serben-Hass zu lernen, warnte er mich nicht frech zu werden. Zudem teilte ich ihm häufig mit, dass ich überhaupt keinen Bezug zu HR habe und mich meine Eltern "zwngseingebürgert" hatten. Ich bat daraufhin um meinen Pass und als ich ihn in den Händen hielt und schon fast draußen war, habe ich ihm auf Kroatisch gesagt, dass er eine Schande für einen Repräsentanten ist und sich von seiner Mutter f.cken soll, halt die üblichen Jugofloskeln... Darauf hin wollte er mich noch festhalten lassen aber ich bin schnell auf deutsches Territorium gerannt und hab ihm vor allen Wartenden auf Deutsch zugerufen, was für ein Schwein er ist und bestimmt zu den Kriegsprofiteuren gehört...Zwar hab ich mich in diesem Moment auch nicht besser verhalten, aber das ging mir zu weit... bin einfach nur froh den deutschen Pass zu haben. Meinen kroatischen hab ich nach der Geschichte verbrannt
sehr interessant aber ansscheinend sind hier auch viele der deutschen sprache nicht mächtig, ich habe doch gesagt es ist meine sache warum ich die staatsangehörigkeit will und warum ich stolz drauf bin! Ich will hier nur hilfe ob und falls es möglich ist diese jetzt noch zu beantragen...mich interessieren auch eure biographien herzlich wenig...ist das wirklich so schwer einfach nur eine frage zu beantworten ohne den senf dazu zu geben? Ich wäre sehr verbunden wenn mir bitte nur jemand bei meiner frage helfen könnte, danke :)
Zitat von bd-oneAußerdem geht es mir auch darum wenn ich in den Urlaub fahre nach Kroatien hab ich es an den Grenzen deutlich einfacher...
dann musst du auch damit rechnen, dass jemand dir mitteilt, das es sich dabei um Blödsinn handelt. Außerdem tun doch alle das was du willst-> nämlich auf dein Geschriebenes reagieren. Du kannst nicht jemanden zum Tanz auffordern und dann erwarten, dass er steif rumsteht.
Zitat von DrFoxDa ich in der BRD geboren und aufgewachsen bin und meine Entourage ebenfalls nur aus Deutschen betand, fühlte ich mich auch immer als solcher. Als ich mit der A-Jugend mal nach Schweden fuhr, wollte man mir die Einreise wegen meines kroatischen Passes und fehlendem Visums verwehren (ich war 17)...
Ich ging irgendwann Mitte 2003 ins Konsulat nach Bonn um meine Staatsbürgerschaft aufzugeben. Auffällig war schon die lange Schlange, die mir Sorgen machte, als dann auch noch ein "Landsmann" wutentbrannt mit den Worten "Prije ces dobiti albanski Pasos, nego ovdje jedan stambil" (zu dt.: Ich bekomme eher einen albanischen Pass, als hier auch nur einen Stempel) aus dem Konsulat herauseilte, habe ich schon Schlimmes befürchtet. Als ich an der Rezeption meinen Pass abgeben musste und irgendwann mal aus dem Wartezimmer hinein beordert wurde, fragte ich den zuständigen Beamten höflich auf gebrochenem Kroatisch, ob die Möglichkeit besteht die Konversation auf Deutsch zu führen, da ich dem Kroatischen nicht so mächtig war und es hier nicht um einen Restaurantbesuch, sondern um staatliche Angelegenheiten ging. Plötzlich fing er mir auf hohem Amtskroatisch mitzuteilen, dass ich mich auf kroatischem Territorium befinde und hier dementsprechend Kroatisch zu sprechen sei. Dass er mich die ganze Zeit gedutzt hatte und mich noch ab und an noch "Mali" (kleiner) nannte, war echt erniedrigend. Als er merkte, dass ich die Hälfte seines Vortrags nicht verstanden hatte, sagte er mir, natürlich duzend, ich solle mich wegen meiner schlechten Kenntnisse schämen und fragte, weshalb ich nicht zum Muttersprachlichen Ergänzungsunterricht gegangen sei und wenn ich die Staatsbürgerschaft ablegen will, soll ich gefälligst meinen Wehrdienst leisten oder mich herauskaufen. Als ich ihn fragte, ob die Söhne von Tudjman (Ex-Präsi)oder seine Kinder auch ihren Wehrdienst geleistet hätten und ihm sagte, dass ich nicht zur neugegründeten kroatischeen Schule gegangen bin, weil keine Notwendigkeit bestand "Ustaske Pjesme" und Serben-Hass zu lernen, warnte er mich nicht frech zu werden. Zudem teilte ich ihm häufig mit, dass ich überhaupt keinen Bezug zu HR habe und mich meine Eltern "zwngseingebürgert" hatten. Ich bat daraufhin um meinen Pass und als ich ihn in den Händen hielt und schon fast draußen war, habe ich ihm auf Kroatisch gesagt, dass er eine Schande für einen Repräsentanten ist und sich von seiner Mutter f.cken soll, halt die üblichen Jugofloskeln... Darauf hin wollte er mich noch festhalten lassen aber ich bin schnell auf deutsches Territorium gerannt und hab ihm vor allen Wartenden auf Deutsch zugerufen, was für ein Schwein er ist und bestimmt zu den Kriegsprofiteuren gehört...Zwar hab ich mich in diesem Moment auch nicht besser verhalten, aber das ging mir zu weit... bin einfach nur froh den deutschen Pass zu haben. Meinen kroatischen hab ich nach der Geschichte verbrannt
Hier kann ich als Kroate nur den Kopf schütteln
Was stört den einen Menschen ein kroatischer Pass ,zumal Kroatien auch ein EU Mitglied wird .
Die ganze Italiener die ich kenne ,leben zwar hier ,sind auch hier geboren ,aber deutschen Pass haben sie nicht ,nur unbefristeten Aufenthalt,sowie ich .
Ich war auch in der D/ Ausl.behörde ,weil mir rechtlich rechnerisch ein D/Pass zustehen würde .
Bin in D geboren ,habe eine D/ Frau geheiratet und habe Kinder .
ABER,dort sagte man mir ,dass es gar nicht in meinem Falle geht einfach so einen D/ Pass zu bekommen OHNE mein CRO/Pass abzugeben
Sie sagten ,treten sie aus der kroatischen Staatsbürgerschaft aus und dann ist für Sie KEIN Problem einen D/Pass zu bekommen
Natürlich nicht im Traum würde ich meine kroatische Biebel abgeben(CRO/Pass).
Kenne viele Russen/Deutsche ,die als Aussiedler hier nach D eingewandert sind ,und die dürfen ihren russischen Pass weiterhin besitzen neben dem Deutscem Pass,und DIE KROATEN nicht ,wo ist hier die GERECHTIGKEIT .
Ein Russe sagte mir sogar frech ,ich bin deutscher nur auf Papier ,weil ich die Vorteile geniese ,die mir ein D/Staat zu bieten hat ,sonst pfeife ich auf den D/Pass und alles was damit zusammen hängt ,habe russchischen Pass .
aus diesen Gründen wollte ich ehrlich bleiben und meinen CRo/Pass behalten mit all den Nachteilen ,die man so im täglichem Leben hat ,aber egal ,das ist mir EGAL.
Ich bleibe Kroatien treuu,habe meine halbkroatische Kinder in die kroatische Staatsbürgerschaft eingetragen ,die haben jetzt DOMOVNICA /CRO/Staatsangehörigkeitsurkunde und darauf bin ich STOLZ genau wie meine Jungs .
Schaut euch mal das Video . Deutschland schafft sich ab!
Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Zitat von VeraHier steht eigentlich alles: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Und das ignorierst du einfach, bd-One ?
Nein aber da steht ja nix ob man die auch im nachhinein mit 20 bekommt weil ein papier mit der staatsangehörigkeit habe ich ja nicht. Und an die leute die jetz sachen schreiben die nicht meine frage beantworten: eure beiträge werden ignoriert!
@pyari Wo bleibt das niveau wenn man auf mist mit mist antwortet? oO
Nein aber da steht ja nix ob man die auch im nachhinein mit 20 bekommt weil ein papier mit der staatsangehörigkeit habe ich ja nicht.
Hast du nicht gesagt, du besitzt einen deutschen Pass? Darin steht ja wohl auch deine Staatsangehörigkeit.
Zitat Meine Mutter ist Kroatin mit kroatischem Pass und mein Vater ist Deutscher, allerdings hat meine Mutter mir zur Geburt nur den deutschen Pass "gegeben"
Irgendwie kann ich das Gefühl nicht loswerden, du willst uns hier ein bißchen veräppeln.
(Zitat aus) § 25 STAG: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
"(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt... Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlos-sen hat. (Anm. einen solchen Vertrag gibt es mit Kroatien nicht) (2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörig-keit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Hat ein Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist die deutsche Auslandsvertretung zu hören. Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen und privaten Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann."
Siehe auch: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe und Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe (Zitat): "III. Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Der praktisch am häufigsten auftretende Verlustgrund ist der Erwerb einer ausländischen Staatsange-hörigkeit auf Antrag. Nach dem neuen Gesetz tritt dieser Verlust grundsätzlich, d.h. unabhängig vom Wohn- oder Aufenthaltsort, automatisch ein. Das bedeutet z.B., dass der Erwerb der kroatischen Staatsangehörigkeit durch die einfache Erklärung, sich als Kroate zu fühlen, automatisch den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gem. § 25 StAG nach sich zieht." (Zitat Ende)
Eine doppelte Staatsangehörigkeit wird von deutscher Seite nur dann dauerhaft geduldet, 1. wenn beide Staatsangehörigkeiten durch Geburt (§ 4 StAG, zB von den Eltern) erworben wurden (Abstammungsprinzip) oder 2. wenn die andere Staatsangehörigkeit nach einer Beibehaltungsgenehmigung (§ 25, Abs. 2 StAG) erworben wurde oder 3. wenn die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes oder der Schweiz erworben wurde (§ 25, Abs. 1, Satz 2 StAG) 4. wenn bei der Einbürgerung von der Abgabe der früheren Staatsangehörigkeit abgesehen wurde (§ 12 StAG).
In allen anderen Fällen (außer obigen 2 + 3), in denen die andere Staatsangehörigkeit erst nachträglich durch Antrag erworben wird, geht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren (gem. § 17 Abs, 1 Nr. 2 und § 25 Abs. 1 Satz 1 STAG).
Eine doppelte Staatsangehörigkeit wird nur zeitweise (max. bis zum 23. Lebensjahr) geduldet, wenn ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland (Territorialprinzip) erwirbt (§ 4 Abs. 3 StAG), „wenn ein Elternteil bei der Geburt seit mindestens acht Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt (d.h. mit gültiger Aufenthaltserlaubnis) in Deutschland hat und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit mindestens drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzt. Hier ist Erreichen der Volljährigkeit zu erklären, ob die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten wird (§ 29 Abs. 1 StAG, Optionsverfahren). Wer dabei die ausländische Staatsangehörigkeit wählt, verliert die deutsche (§ 29 Abs. 2 StAG), wer die deutsche Staatsangehörigkeit wählt, muss die ausländische spätestens bis zum 23. Lebens-jahr abgeben (§ 29 Abs. 3 StAG), andernfalls verliert er die deutsche. Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Zitat: „Der praktisch am häufigsten auftretende Verlustgrund ist der Erwerb einer ausländi-schen Staatsangehörigkeit auf Antrag. Nach dem neuen Gesetz tritt dieser Verlust grundsätz-lich, d.h. unabhängig vom Wohn- oder Aufenthaltsort, automatisch ein. Das bedeutet z.B., dass der Erwerb der kroatischen Staatsangehörigkeit durch die einfache Erklärung, sich als Kroate zu fühlen, automatisch den Verlust der deutschen Staatsangehörig-keit gem. § 25 StAG nach sich zieht.“
Konsequenzen bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit: 1. Verlust des Aufenthaltsrechts in D und ggf. in der EU, 2. Verlust des deutschen Passes, 3. Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts,
Niveuvolle user hier im forum... Also ich hab einen deutschen pass mit deutscher staatsangehörigkeit und meine frage ist ob ich jetz die kroatische annehmen kann, aber die deutsche auch behalten kann? Wie gesagt 20jahre alt in deutschland geboren und deutscher vater, kroatische mutter. Aus den ergebnissen bei google werd ich nicht zu 100% schlau...
@chris Ich meine ich habe keine staatsangehörigkeit von kroatien, eine deutsche natürlich.
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