#1Dt. Kindergeld / Erziehungsgeld weiterhin bei Auswanderung?
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Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen. Ich bin Deutsche, mein Mann ist Kroate, unser 4 Monate alter Sohn hat beide Staatsbürger- schaften. Nun haben wir uns entschlossen Ende diesen Jahres von Deutschland nach Kroatien zu ziehen. Habe ich dann weiterhin Anspruch auf Kindergeld und Erziehungsgeld von Dtl. oder erlischt das bei Auswanderung? Ich werde auf jeden Fall auch in Dtl. gemeldet bleiben. Danke für Eure Info´s.
#2 RE: Dt. Kindergeld / Erziehungsgeld weiterhin bei Auswanderung?
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Wer bekommt Kindergeld?
Grundsätzlich kann Kindergeld erhalten,
wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder im Ausland wohnt, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder entsprechend behandelt wird.
#3 RE: Dt. Kindergeld / Erziehungsgeld weiterhin bei Auswanderung?
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Wenn Du auswanderst gibt es kein Kindergeld. Wenn Du aus Deutschland weg ziehst, Dich aber beim Einwohnermeldeamt nicht abmeldest, verstößt Du gegen des Melderecht. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, durch die Du Dir eine Menge Ärger einhandeln kannst. Wenn Du vortäuschst in Deutschland zu leben, um Kindergeld zu bekommen, dann ist das ebenfalls strafbar, abgesehen davon, dass dies eine riesige Sauerei von Dir wäre. Aber das hast du ja nicht vor, oder?
Übrigens: Es heißt "Ende dieses Jahres" und "Anfang nächsten Jahres". ;-)
Da musst Du aufpassen. Wer Deutscher werden will, muss ja nun seine Deutschkenntnisse beweisen. Es dauert nicht mehr lange, dann muss man regelmäßig einen Deutschtest machen, wenn man als Deutscher die Staatsangehörigkeit nicht verlieren will.
#4 RE: Dt. Kindergeld / Erziehungsgeld weiterhin bei Auswanderung?
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In Antwort auf:Wenn Du auswanderst gibt es kein Kindergeld. Wenn Du aus Deutschland weg ziehst, Dich aber beim Einwohnermeldeamt nicht abmeldest, verstößt Du gegen des Melderecht. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, durch die Du Dir eine Menge Ärger einhandeln kannst. Wenn Du vortäuschst in Deutschland zu leben, um Kindergeld zu bekommen, dann ist das ebenfalls strafbar, abgesehen davon, dass dies eine riesige Sauerei von Dir wäre. Aber das hast du ja nicht vor, oder?
Übrigens: Es heißt "Ende dieses Jahres" und "Anfang nächsten Jahres". ;-)
Da musst Du aufpassen. Wer Deutscher werden will, muss ja nun seine Deutschkenntnisse beweisen. Es dauert nicht mehr lange, dann muss man regelmäßig einen Deutschtest machen, wenn man als Deutscher die Staatsangehörigkeit nicht verlieren will.
#8 RE: Dt. Kindergeld / Erziehungsgeld weiterhin bei Auswanderung?
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@ Albert
In Antwort auf:dumm oder unverschämt
Ich gehe hier mal von Ersterem aus und nenne es nicht Dummheit, sondern schlicht Unwissenheit bezüglich dieser Dinge, was nicht immer allzu verwerflich ist.
#9 RE: Dt. Kindergeld / Erziehungsgeld weiterhin bei Auswanderung?
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@ Golphi
In Antwort auf: In Antwort auf:Auswanderung
und
In Antwort auf:Ich werde auf jeden Fall auch in Dtl. gemeldet bleiben.
widersprechen sich.
Ich denke, hier ist mit "AUSWANDERN" einfach die Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland gemeint. Man darf dann durchaus auch noch in D gemeldet sein.
Ihr seid hier heute aber wirklich pingelig.
Albert
(
Gast
)
Beiträge:
21.04.2006 11:48
#10 RE: Dt. Kindergeld / Erziehungsgeld weiterhin bei Auswanderung?
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Snjegulica, nichts für ungut - es macht dich ja sympatisch dass du ein "Gutmensch" bist.
Anja hat nur eine Anfrage gestellt in der Hoffnung, Antworten zu bekommen und nicht als unverschämt oder Schmarotzer hingestellt zu werden. Es sind nicht alle so allwissend wie unser Albert, deswegen gibts ja das Forum, um sich vorher zu erkundigen Gruß Dan
In Antwort auf:Wie sollte sich denn eigentlich das Verlangen nach weiterer finanzieller Unterstützung durch den dt. Staat begründen ?
Ralf hat das sehr höflich ausgedrückt - ich nenne solche Leute wie Florida-Kalle und Konsorten ganz einfach Sozialschmarotzer !!
Ach, ihr seid sooo putzig manchmal. Erinnert mich an "Stille Post" im Kindergarten. Einer schmeisst ein Wort auf den Markt und heraus kommt nach zig Verwurstungen etwas ganz anderes. Ist mit Start-Postings eines Threads nichts anderes.
@ Fred
Liess doch mal Teil zwei meiner ersten Antwort, da bekommt man sogar unter bestimmten Umständen Kindergeld, wenn man im Ausland lebt, STATT IN JEDER HINSICHT AUS DER GESELLSCHAFT AUSZUSCHEIDEN. Dröööhn, tuuut, ins dicke Horn blas. Quelle ist auch mit angegeben.
Ein ziemlich harmloses Posting, ob das Kindergeld nun erlischt oder nicht und es wird gleich von Sozialschmarotzern gesprochen. Sonst geht's noch ????
Ihr reimt euch hier aus dem NICHTS irgendwelchen Quatsch zusammen - wirklich zum Piepen.
Ich meine, dass nicht jeder bei solchen Fragen automatisch böse bzw sozialschmarotzerische Absichten hat. Es gibt unglaublicherweise auch Menschen, die tatsächlich unwissend sind und daher hier posten! Gruß Dan
Du zitierst mich und hast mich doch nicht verstanden, daher nochmals fett hervorgehoben :
In Antwort auf:Ralf hat das sehr höflich ausgedrückt - ich nenne solche Leute wie Florida-Kalle und Konsorten (Mallorca-Suse) ganz einfach Sozialschmarotzer !!
Kennst Du denn die Story um den Florida-Kalle und genannte ??
Bitte nicht gleich falsche Interpretationen machen und auf mich drauf hauen. Ich hatte ja auch zusätzlich die Frage gestellt :
In Antwort auf:Wie sollte sich denn eigentlich das Verlangen nach weiterer finanzieller Unterstützung durch den dt. Staat begründen ?
Wer hat denn darauf relevante eine Antwort ??? Natürlich habe ich Deine Antwort gelsen und auch die Quelle dazu im Google gefunden - sie stammt jedoch nicht aus dem KG-Gesetz ! Ich suche weiter, denn ich kann mir nicht vorstellen, daß nach dem Auswandern eines Bundesbürgers noch KG-Anspruch besteht. Ich sage nochmals unmißverständlich : nach dem Auswandern !!!
Selbstverständlich gibt es genügend Fälle, daß Deutsche, die im Ausland leben, KG beziehen - und zwar völlig legal - nämlich wenn sie z.B. für eine dt. Firma im Ausland tätig sind. Siehe auch : Bundeskindergeldgesetz
.
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
In Antwort auf:Kennst Du denn die Story um den Florida-Kalle und genannte ??
Aber natürlich kenne ich die ! (Aber war es nicht Florida-Rolf ???) ;) Und sollte Anja sich in die Riege dieser Tunichtgute einreihen wollen, gehörte sie zu recht angeprangert.
Das kann ich aber aus ihrem Posting auch bei aller Mühe nicht herauslesen.
In Antwort auf:Wie sollte sich denn eigentlich das Verlangen nach weiterer finanzieller Unterstützung durch den dt. Staat begründen ?
Ob Anja das nun hinreichend begründen könnte oder nicht, das wissen wir nicht zu sagen. Vielleicht arbeitet sie in Kro für Siemens, vielleicht jobbt sie aber auch als Elefantenwärterin im Zoo. Das hat sie uns Zwietracht säend nicht offenbart. Ist mir persönlich auch wurscht. Sie kann das für sie Relevante selbst nachlesen.
Ihre Frage mag ja nun doch sehr unbedarft gestellt worden sein, aber ich denke man sollte nicht gleich die Florida-Rollos dieser Welt beschwören, bei so einem mickrigen, wenig aussagekräftigen Posting.
In Antwort auf:Ich suche weiter, denn ich kann mir nicht vorstellen, daß nach dem Auswandern eines Bundesbürgers noch KG-Anspruch besteht.
Da brauchst du doch gar nicht suchen. Wer definitiv AUSWANDERT kriegt nüscht. Das steht ja auch nirgendwo. Aber da sie ja auch in D gemeldet sein wird, wandert sie eben nicht definitiv aus. Es sei denn, sie plant wirklich illegale Machenschaften, das böse Ding. Anhand ihres Textes nehme ich wie schon gesagt an, dass sie offenbar ihren ERSTEN Wohnsitz ins Ausland verlegt. Wird sie also Siemens-Tippse kriegt sie Kindergeld, wäscht sie für einen kroatischen Zoo Rüsseltiere, kriegt sie nichts. Gemeldet bleiben in D darf sie trotzdem, auch wenn dies mit einigen behördlichen Klärungen verbunden sein wird.
Auswandern als Begriff war da vielleicht nicht passend von ihr gewählt. Aber auch das liegt irgendwo im Dunkeln und wir zermatern uns ganz umsonst die Köpfe, wie der TATSÄCHLICHE Sachverhalt in dieser Angelegenheit aussieht.
@ Anja
Falls du das hier nochmal liest, ignoriere uns einfach.
In Antwort auf: (Aber war es nicht Florida-Rolf ???)
Sind wir heute wieder kleinlich? Hier hast Du die genaue Benennung:
In Antwort auf:Florida-Rolf, Viagra-Kalle und Yacht-Hans
Meine "höfliche" Umschreibung beruht auf der Tatsache, dass der Florida-Rolf damals seine Knete zurecht bekommen hatte. Die deutsche Gesetzgebung mußte erst verändert werden, um so etwas zu unterbinden. Ich habe noch nie ein solch schnelles Gesetzgebungsverfahren gesehen. Die Brüder und Schwestern im Bundestag könnten, wenn sie wollten....
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