Ich habe an meinem GW Tagfahrleuchten eines deutschen Herstellers montiert, die eine Betriebserlaubnis nach der ECE-Regelung haben. Da diese Leuchten nur nach vorne leuchten, habe ich den Vorteil, dass andere Leuchten am Zugfahrzeug und Bootstrailer bei Tag nicht mitleuchten.
Jetzt habe ich gehört, dass in Slowenien und Kroatien spezielles Tagfahrlicht nicht akzeptiert wird und nur normales Abblendlicht erlaubt ist.
Hat jemand von euch schon diesbezügliche Erfahrungen gemacht, wie die Polizei in SLO bzw.CRO vorgeht, bzw. wie die Rechtslage wirklich aussieht?
ich habe die Dinger vom Werk aus als Serienausstattung im Auto und hatte bis jetzt, weder in HR noch in SLO Probleme da mit. Allerdings hat mir ein Dorfsheriff aus Ösistan, im Herbst 2005 bei schönsten Sonnenschein, 20,-€ abgeluchst, mit der Begründung; das sei kein Abblendlicht, aber das ist eh als Schikane zu betrachten, da das Gesetz in Ö noch nicht im Kraft war und laut Audi, die Lichter mit allen EU Vorschriften konform sind.
In Antwort auf:und laut Audi, die Lichter mit allen EU Vorschriften konform sind
Ja klar, das heißt, dass die Benutzung dieser Leuchten überall in der EU erlaubt ist. Das heißt aber noch lange nicht, dass man durch die Benutzung dieser Leuchten eine Vorschrift erfüllt, laut der man mit Abblendlicht fahren muss.
welches Auto hat denn serienmäßig zusätzliche Tagfahrlichtlampen ab Werk dran ? Und wenn keins dran ist was nimmt man dann als Tagesfahrlicht oder schreibt es vor ?? Fernlicht oder Abblendlicht ?? Dreimal darf geraten werden ! Und wenn so ein Ösipolizist jemanden Geld abknöpft dann ist das ne Abzockmasche um an andere Leute Ihr Geld zu kommen sonst gar nichts. 39 Jahre Fahrt durch Ösiland haben mich da auch so manches wunderliches erleben lassen. z.B. mal eine Masche vor ca.20 Jahren oder länger wo der Bootsanhänger nicht schwerer sein durfte als das Zugfahrzeug, den genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr, hatte man da ein Ösi-Gesetz von anno pief ausgekramt und freundlicherweise zu Urlaubsbeginn angewendet> Folge > man hat die Leute nicht mehr über die Grenze gelassen und wieder umgeschickt, was haben die Leute gemacht, fünf km vor der Grenze gewartet bis jemand mit nen Geländewagen vorbei kam, denjenigen 50 DM in die Hand gedrückt damit er den Hänger mal eben über die Ösigrenze bis zum nächsten Parkplatz zieht. Und das alles wegen diesen Ösitortenboxern. Waren und sind auch sehr erfinderich wenn es ums schikanieren und Geld abnehmen geht.
hab ich noch vergessen, bei dem ganzen Tageslichtgedöns geht es nur um das von vorne gesehen werden und dafür braucht man nur vorne für diesen Zweck zugelassene Lampen die dann brennen, hat der Ösi-Dorfsheriff mit Sicherheit auch gewusst, aber Denkweise wohl > schaun wir mal, legen wir mal etwas anders aus, vielleicht bezahlt er.
Wenn das Zugfahrzeug nicht leichter sein darf als der Anhänger dann macht das sicher auch sinn. Und das hat sicher nichts mit Abzocken oder schikanieren zu tun. Es gibt eben Leute die sich nicht zu benehmen wissen, fahren durch Österreich und glauben sie selbst sind das Gesetz. Und dann noch so Blödsinn verzapfen wie erfinderische Polizisten, Abzocke etc. Wer sich nicht benehmen kann gehört eben bestraft. Und wenns Dieter nicht passt dann kann er ja über die Schweiz fahren. Dort ist es aber sicher nicht billiger und die Polizisten dort sind auf besserwisserische durchreisende Urlauber sicher auch nicht neugirig.
freundlicherweise haben nach Protest des ACAC die Ösis die Schikane wieder dran gegeben, freundlicherweise kann man ja das , was bei uns rechtens ist, auch dort gelten lassen, wie gesagt freundlicherweise. Sonst hätte man auch zu dem Zeitpunkt überhaupt keine deutschen Autos mehr nach Ösiland reinlassen müssen, WARUM ?? Weil die Beschaltung der Nebellampen eine andere war wie in Ösiland vorgeschrieben, also nicht vorschriftsmäßig. Aber dann keine Touristen mehr und damit keine Kohle. Man sollte also freundlicherweise und im Zuge der Zusammenarbeit das zulassen was andere Länder auch machen und sich nicht quer stellen. druss Dieter
merkwürdigerweise lässt sich mein Beitrag nicht editieren, noch folgendes , all die Jahre davor und all die Jahre danach ging es ja auch !!!
Was war es also : Ein Verärgerungsprogramm für Bootsfahrer die duch Ösiland trailern, tut mir Leid Pelinkovac, nochmal in gross , SCHIKANE aber was soll es, schon länger her,
Liebe Leute! Als Österreicher muß ich schon zugeben, dass bei Verkehrskontrollen manchmal übergenau vorgegangen wird. Aber das habe ich auch schon in Deutschland und in anderen Ländern erlebt.
Meine ürsprüngliche Frage bezog sich jedoch auf das Verhalten der Slowenen und Kroaten in Bezug auf die Verwendung von Tagfahrleuchten ( integriert oder zusätzlicher Anbau).
Während die Mehrzahl der Publikationen aussagt, dass in diesen Ländern ausschließlich ABBLENDLICHT verwendet werden darf, schreibt z.B. der Autofahrerclub ÖAMTC ,dass beide Möglichkeiten,Tagfahrleuchten wie auch normales Abblendlicht, akzeptiert werden. Anderseits gibt es bei der Verwendung von nicht erlaubter Tagfahrbeleuchtung eine Strafandrohung von 40 bzw. 42 Euro.
na es kommt denn wie es kommen muss, Auslegungssache und wie Gummi dehnbar, der freundliche Polizist sagt dann, was geht mich das Geschwätz von ADAC oder ÖAMC an, Du nicht mit Abblendlicht gefahren und darum zahlen oder molim platiti usw., da wette ich drauf. Ich werde mit ner Schaltung, die ich mir noch zusammen basteln muss, die komplette Spannung für die Lichtanlage tagsüber um ca. 1 - 2 Volt herabsetzen und dann bleibt die an und fertig.
gruss Dieter
so bevor ich mich noch weiter unbeliebt mache, Thema für mich beendet.
Ich finde die Diskussion über die Lichter überflüssig. In erster Linie ist es doch am wichtigsten gesehen zu werden und da dürfte es doch kein Problem sein, den ganzen Tag mit Licht zufahren. In Skandinavien werden die Autos so gebaut, dass das Licht immer an geht, sobald die Zündung eingeschaltet wird. Ich glaube daher das es nur eine Frage der Zeit ist, bis es in ganz Europa übernommen wird.
Ich fahre ein Audi A6/4F, der vom Werk aus mit Tagfahrlicht ausgestattet ist, welches wiederum mit einem Lichtsensor gekoppelt ist, so dass im Wald, Tunnel oder auch beim Regen das Abblendlicht angeht.
Eigentlich ist das eine gute Sache, die nix mit gutem oder schlechtem Benehmen zu tun hat und man sollte meinen, dass man damit immer auf der sichere Seite fährt, aber das nützt eben alles nix, wenn…
Ich wollte mich mit dem Deppen auch nicht wegen 20,-€ rumstreiten, aber verärgert war ich schon, da wie gesagt, klare Sicht und Sonnenschein. Glaube sogar, dass die Übergangsfrist immer noch läuft und mich hat man schon im Oktober 05 zur Kasse gebeten.
@ratibier die Übergangsfrist ist abgelaufen. Ab 15. 4. 2006 kostet Fahren ohne Licht 15 Euro.
@ schattis
ist ja jedem Fahrer überlassen, ob er Licht am Tag als gut oder dumm empfindet.
Bei der Anfrage geht es mir alleine darum, ob in SLO und CRO ausschließlich ABBLENDLICHT verwendet werden darf, wie überwiegend behauptet wird. Damit wäre die Verwendung von Tagfahrleuchten in A,D, etc. erlaubt, aber dort verboten.
seit 15.11.2005 besteht in Österreich Lichtpflicht bei Tag. Bis 14.4.2006 wurde von einer Bestrafung abgesehen, damit sich die Lenker in dieser Übergangszeit an das Lichteinschalten gewöhnen können.
Eine Bestrafung im Oktober 2005 wegen Fahrens ohne Licht bei Tag (Sonnenschein) war mit Sicherheit unzulässig.
In Antwort auf:die Übergangsfrist ist abgelaufen. Ab 15.4.2006 kostet Fahren ohne Licht 15 Euro.
Bin halt ein guter Gast. Ich gebe immer Trinkgeld
@Flipper Seit Juni 05 bin ich ca. 10TKm durch HR und SLO gefahren und wegen den Tagfahrtlicht, bis auf diese kleine Frühstückspende in Ösistan, keine Probleme gehabt. Kann mir auch nicht vorstellen, dass das TFL verboten sein soll, da fast alle Hersteller künftig diese Technik anwenden wollen.
…und wenn doch, die Autoloby wird schon richten
PS. Die Polizisten in HR sind alle Technikfreaks. Sie haben immer Sachen über mein Auto gewusst, die mir selbst total unbekannt waren;)
Ich habe heute einen slowenischen Grenzpolizisten befragt, ob ich mit Tagfahrlicht in Slowenien fahren darf. Zuerst war die Antwort NEIN. Habe aber dann nicht lockergelassen, bis er die Verkehrspolizei anrief. Und siehe da,die Antwort war JA. Es gibt demnach eine Regelung, die die Verwendung von Tagfahrlicht erlaubt, nur scheinen dies nicht alle Polizisten zu wissen. Dies zur Information.
Naja: Da schreibt einer in einem Internet-Forum, dass er einen slowenischen Grenzpolizisten befragt habe, der ihm eine Auskunft erteilt habe, die dieser nach einem Telefonat mit einem weiteren slowenischen Polizisten widerrufen habe... und so weiter.
Sowas verdient eigentlich nicht die Bezeichnung "Information".
Entschuldige bitte, aber ihr schreibt hier schon ziemlich viel Schrott
In Antwort auf:Allerdings hat mir ein Dorfsheriff aus Ösistan, im Herbst 2005 bei schönsten Sonnenschein, 20,-€ abgeluchst, mit der Begründung; das sei kein Abblendlicht, aber das ist eh als Schikane zu betrachten, da das Gesetz in Ö noch nicht im Kraft war
Tja, das lag aber daran, dass eben nur Abblendlicht erlaubt war. Es ist auch nicht erlaubt gewesen nur mit den Begrenzungsleuchten (auch genannt Standlicht) zu fahren. Entweder Abblendlicht oder gar nichts. So war das damals. Das mit dem Tagfahrlicht gab es noch nicht und andere Kombinationen oder Beleuchtungen waren eben noch nicht zulässig. Ganz einfach. Ausserdem traue ich mir zu wetten, dass du nicht 20 sondern 21 Euro bezahlen musstest.
In Antwort auf:Und wenn so ein Ösipolizist jemanden Geld abknöpft dann ist das ne Abzockmasche um an andere Leute Ihr Geld zu kommen sonst gar nichts. 39 Jahre Fahrt durch Ösiland haben mich da auch so manches wunderliches erleben lassen.
dann bleibst halt im Piefkeland oder suchst dir eine andere Strecke, die du so günstig benützen kannst.
In Antwort auf:mal eine Masche vor ca.20 Jahren oder länger wo der Bootsanhänger nicht schwerer sein durfte als das Zugfahrzeug, den genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr, hatte man da ein Ösi-Gesetz von anno pief ausgekramt und freundlicherweise zu Urlaubsbeginn angewendet
Der Bootsanhänger darf noch immer nicht schwerer sein als das Zugfahrzeug (einzige Ausnahme: bestimmte Allradfahrzeuge). Und wenn du ein wenig was von Fahrphysik verstehen würdest, wäre es auch dir sonnenklar.
In Antwort auf:mal eben über die Ösigrenze bis zum nächsten Parkplatz zieht. Und das alles wegen diesen Ösitortenboxern.
Was bitte ist denn ein Ösitortenboxer? Dein Wortschatz ist echt famos.
In Antwort auf:Ich werde mit ner Schaltung, die ich mir noch zusammen basteln muss, die komplette Spannung für die Lichtanlage tagsüber um ca. 1 - 2 Volt herabsetzen und dann bleibt die an und fertig.
Das ist verboten! Informierst du dich auch, bevor du was postest, oder schreibst du einfach blind drauf los?
In Antwort auf:Aber dann keine Touristen mehr und damit keine Kohle
dieser Satz pass irgendwie nicht du dem nächsten, gelle
In Antwort auf:Ein Verärgerungsprogramm für Bootsfahrer die duch Ösiland trailern
Touristen trailern nicht durch Österreich durch. Sowas nennt man Durchzugsverkehr, der uns nur Mist und Abgase bringt für relativ billiges Mautgeld.
Ich erkenne keine rechtswidrige Amtshandlung hier, da die Tagleuchte noch nicht erlaubt war.
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