Ich habe eine Einbürgerungszusicherung, seitens der "Deutschen" erhalten!
Nun muss ich den Verlust bzw. den Nichtbesitz der bosnischen und kroatischen Staatsangehörigkeit nachweisen!? Ich hab aber eigentlich nur die kroatische Staatsangeh. - wie kommen die darauf? Liegt es an der Teilung bzw. daran das meine Mutter in Bosnien geboren/aufgewachsen ist?
Wie weise ich den Nichtbesitz der bosnischen Staatsangeh. nach? Beim Konsulat...?
Wie schwer ist es aus der kroatischen Staatsangehörigkeit entlassen zu werden, wenn man(n) den Wehrdienst noch nicht abgeleistet hat? Nebenbei: Wann und Wohin kommt der Einberufungsbescheid? Werde diesen Juli 20 / bin Schüler / aus München (auch geboren) und habe noch nix bekommen??
es gibt ein sehr gutes Forum für diese Fragen, wo Dir Fachleute helfen können. Wenn Du im Archiv etwas rumblätterst bzw. nach Kroatien und Bosnien suchst, wirst Du fündig werden. Solche Fälle wurden da schon besprochen.
also mein Neffe ist noch nicht 18, hat auch schon die Einbürgerungs-Zusicherung der deutschen Behörden bekommen, jedoch kann er sich erst einbürgern lassen, wenn er 18 Jahre alt ist. Meine Schwester (Kroatin) war dafür, dass er den deutschen Pass bekommt, jedoch sein Vater (auch Kroate) hätte auch einwilligen müssen und das hat er nicht, für ihn ist es absolut indiskutabel, also muß mein Neffe warten, bis er volljährig ist. Da er dann noch zur Schule geht, kann er auch nicht zum Bund nach Kroatien gezogen werden, insofern ist es von der Seite her egal. Ich weiß ja nicht, wie alt Du bist aber wenn Deine beiden Eltern damit einverstanden sind, müsste es ok sein. Das kann gut sein, wenn Deine Mama in Bosnien gemeldet ist, dass Du dann quasi nachweisen musst, dass Du nicht auch die bosnische Staatsangehörigkeit hast. Allerdings, wenn Du den kroatischen Pass hast (Putovnica) hast Du auch eine Domovnica - (Meldebescheinigung), aus der ja nun eindeutig hervorgeht, wo Du gemeldet bist und von dort müsstest Du Dich ausbürgern lassen. Das Konsulat ist aber ein guter Ausgangspunkt, je nachdem wo DU gemeldet bist, musst Du beim entsprechenden Konsulat hier in D anrufen oder hingehen und dort alles abklären.
-werd dieses Jahr 20 und fang voraussichtlich im Oktober an zu studieren!!! Können die einen auch während dem Studium einziehen??? Bis zu welchem Alter können die mich einziehen?
-meine Mutter ist (momentan)in Kroatien gemeldet - so wie ich...
Also ab zum kroatischen Konsulat . Bei meiner Schwester hat die Ausbürgerung etwas über ein Jahr gedauert, während des Studiums ziehen sie soweit ich weiß nicht, aber solltest Du dennoch, so Du es wirklich willst, die Ausbürgerung schnell in die Wege leiten, dann hast Du es hinter Dir und brauchst Dir auch nach dem Studium keine Gedanken mehr zu machen. Dies nur als Tipp... Die Ausbürgerung ist aber auch nicht billig und die Übersetzung von Dokumenten (muß ein vereidigter Dolmetscher/Übersetzer machen) ist auch nicht ohne..... Vor allem wenn man bedenkt, dass man die Übersetzung im Grunde selber machen könnte aber ohne Beglaubigung geht es nun mal nicht!
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