Man muß sich doch melden bei der örtlichen Polizei (wenn man eine eigene Immobilie besitzt) in Kroatien, die meisten die ich kenne machen dies eben nicht. Mit welchen Sanktionen muß man rechnen. Weil wenn mich die Polizei anhält könnte ich ja jederzeit sagen, daß ich eben erst eingerist bin. Weiß jemnad mehr oder hat jemand Erfahrung auf dem Gebiet. Was hat es auf sich ?? und wen betrifft es ? Nur Ausländer oder auch Kroaten die in Deutschland leben ??
Wenn ich mich melde bei der Polizei nach meiner Ankunft (innerhalb von 24 Stunden) hab ich mehrere Fragen die mir bis jetzt keiner richtig beantworten konnte.
1) Wielange darf ich max. im Land bleiben ? Angeblich 90 Tage. Wann darf ich wieder einreisen nach dieser Zeit ?
2) Wie wäre es wenn ich nur 89 Tage bleibe? Welche Bestimmungen ??
3) Angenommen ich bleibe nur 3 Wochen und plane in 5 Wochen wieder zukommen, soll ich mich dann für den desamten Zeitraum anmelden weils einfacher ist oder immer wieder neu ??
4) Wielange darf ich mich überhaupt im Land aufhalten, wenn ich Hausbesitzer bin ??
auf den Seiten des auswärtigen Amtes werden deine speziellen Fragen leider auch nicht exakt beantwortet. Aber dort gibt es Links zu kroatischen Vertretungen, darunter das Konsulat in Frankfurt. Vielleicht bekommst du dort eine kompetente Auskunft.
Einreisebestimmungen: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe Liste der Vertretungen: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Auch als Hausbesitzer darfst du dich nicht länger als 90 Tage am Stück im Land aufhalten, wenn du keine anderweitige Aufenthaltserlaubnis hast.
Ich habe etwas von drei Monaten gelesen. Aber bevor ich was Falsches sage, frag doch lieber beim Konsulat in Frankfurt nach. Die wissen es genauer als ich.
Ich hab das in einem anderen thread schon mal geschrieben: Du darfst 90 Tage im Halbjahr bleiben. Wenn du jetzt 40 Tage im Januar/Februar bleibst, bleiben dir noch 50 Tage übrig, die du dann zu anderer Zeit in Kroatien verbringst. Auf jeden Fall darfst du 90 Tage pro Halbjahr nicht überschreiten (du wirst im Computer registriert, wenn du dich anmeldest). Bist du insgesamt 90 Tage in Kroatien gewesen (z.B. zwischen Januar und Ende Juni) müssen wieder 90 Tage (soweit ich weiß) verstreichen, bis du wieder 90 Tage in einem Halbjahr bleiben darfst. Soweit mir bekannt ist, ist es nicht möglich, z.B. von Oktober, November, Dezember seine 90 Tage zu bleiben und dann geht das gleich im Januar mit den 90 Tagen bis Ende März fürs neue Halbjahr weiter. Es geht also nicht nach Kalenderjahr, sondern nach deinen Aufenthaltszeiten. Sind die 90 Tage voll, musst du wieder warten, bis du die nächsten 90 Tage antreten kannst. So war das zumindest vor 1 1/2 Jahren, als ich hierher gekommen bin. Wird immer noch so sein.
Frag doch mal Bavarac aus dem Forum hier, vielleicht kann er dir diese Angaben noch bestätigen.
In Antwort auf:3) Angenommen ich bleibe nur 3 Wochen und plane in 5 Wochen wieder zukommen, soll ich mich dann für den desamten Zeitraum anmelden weils einfacher ist oder immer wieder neu ??
Nein, ich würde mich wieder abmelden, wenn ich fahre. Ich habe das vor 1 1/2 Jahren auch so gemacht. War 10 Tage im Urlaub und bin dann im September hergekommen. Die Tage des Urlaubs waren im Computer, diese Tage wurden also von meinen 90 Tagen abgezogen, soweit ich mich erinnern kann.
Für Kroaten, die im Ausland leben, gilt diese Regelung der 90 Tage mit Sicherheit nicht, denn sie haben ja einen kroatischen Pass, können sich also aufhalten hier, so lange sie wollen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dies für Hausbesitzer gilt, das sind ja auch keine "normalen" Touristen. Frag am besten in der Kroatischen Botschaft in Berlin (oder noch Düsseldorf) nach, dort kann man dir sicherlich die besten Auskünfte geben. In den Konsulaten ist es oft nicht sooo einfach, kompetente Ansprechpartner zu finden.
Was mir noch einfällt: Wenn du deine 90 Tage wirklich auf das Halbjahr verteilst, also z.B. pro Monat 15 Tage da bist, weiß ich nicht, wie du dein "Anschlusshalbjahr" gestalten kannst bzw. wann es losgeht. Was ziemlich sicher nicht ging/geht, dass du die 90 Tage "verbrätst" und dann sofort das nächste Halbjahr mit den 90 Tagen am Stück anschließt, also somit zusammenhängend 180 Tage bleibst. Da muss eine gewisse Zeit dazwischen liegen (ich glaube, auch 90 Tage). Dieses Schnell-über-die-Grenze-fahren, wie oft beschrieben, hilft also gar nichts.
So war die Lage vor 1 1/2 Jahren, ich denke, das wird jetzt auch noch so sein. Aber wie gesagt: Für dich gelten diese Regelungen wahrscheinlich gar nicht.
Du komplizierst die Sache aber auch unnötig. Fahr doch nach Bockenheim aufs Konsulat (Weingarten oder Weinbergstr.) und stelle einen Antrag auf die Aufenthaltsgenehmigung
Dafür brauchst du; 2x Passbilder (nicht vorher machen lassen. Man wird dir sagen wie sie sein müssen) Pass-Ausweis-Kopie - wird dort gemacht Geburtsurkunde Anmeldebescheinigung in D Krankenversicherung Nachweis (am besten die Versicherungspolice) Verdienstnachweis ( BWA oder 2-3 Bilanzen) Nachweis über Wohnmöglichkeit in HR Poliz. Führungszeugnis
Brauchst nix übersetzen lassen, da Konsulat auch eigenen Übersetzer/Notar hat und das dort nur paar Euros kostet. Glaube, 1 Blatt = 10,€
Die fünf Jahren gehen ratz-fratz um und dann ist Ruh Auf dem Quatsch mit der KV, würde ich mich nicht drauf einlassen. Im Gesetztext steht definitiv nix über gesetzlichen KV, sonder nur Versicherungs-Nachweis
1. Innerhalb 24 Stunden nach der Einreise muß man sich polizeilich melden. Auf der Insel Rab z.b. kann man dies im Tourist-Büro erledigen und muss nicht extra zur Polizei. "Hausbesitzer" zahlen während der Saison vom 15.06. bis 15.09. die Kurtaxe. Ausserhalb der Saison fällt keine an.
2. Der Aufenthalt ist in Kroatien geregelt wie in Deutschland lt. dem Schengener Abkommern für Staatsangehörige ohne Visumspflicht für gewöhnliche Kurzaufenthalte:
Ab der ersten Einreise kann man sich innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten bis zu 90 Tagen in Kroatien ohne Aufenthaltserlaubnis aufhalten ( Am Stück oder mit mehreren Aufenthalten). Überschreitet man diese 90 Tage kann man eine befristete Aufenthaltsgenehmigung bei der örtlichen Polizeibehörde beantragen. Geschieht dies nicht hält man sich unerlaubt im Lande auf. Sind die 6 Monate abgelaufen muss man ausreisen und die Frist beginnt bei der erneuten Einreise von neuem.
Die Frage wird sein wann hat bei langjährigen "Hausbesitzern" die erste Einreise stattgefunden und wie wird dies zukünftig von den Behörden gehandhabt werden. Fakt scheint zu sein, dass dies in Zukunft strenger kontrolliert wird. Wir sind auch Besitzer einer Wohnung und melden uns grundsätzlich immer an und haben unsere Anmeldungen auch dokumentiert. Wir sind letztes Jahr auch das erste Mal kontrolliert worden.
Wie uns unsere kroatischen Nachbarn schon länger erzählen, möchte der kroatische Staat auch zukünftig die "Schwarzvermietung" der Ferienimmobilien die im Besitz von ausländischen Staatsbürgern sind mit heftigen Strafen (bis zum Entzug der Immobilie) in den Griff bekommen.
Diese Auskünfte habe ich schon vor längerem beim kroatsichen Konsulat in Stuttgart eingeholt.
Na, das ist eine fundierte und sehr zuverlässig klingende Antwort. Mit meinen Angaben, was die 90 Tage anbelangt, lag ich also doch ziemlich richtig. Was mir jetzt klarer ist, ist dieses halbe Jahr. Hat man also die 90 Tage am Stück in Kroatien verbracht, muss man ein Vierteljahr außer Landes bleiben, erst dann ist dieses halbe Jahr "abgelaufen". Verteilt man seine Tage auf das Halbjahr, geht die Frist sofort von Neuem los.
Gast
Beiträge:
04.05.2006 11:44
#16 RE: Was hat es jetzt mit den 90 Tagen Aufenthalt auf sich ???
Super....also jetzt sind wir alle ein wenig schlauer......! Muß man eigentlich ein Buch führen....!! Wenn meine ELtern das Haus nutzen und mich besuchen. Müssen die dann genauso vorgehen oder ist da noch was zu beachten ???
Jeder Besucher/Gast der beim "Hausbesitzer" übernachtet ob während dessen Anwesenheit oder auch nicht, muß gemeldet werden und auch die kurtaxe bezahlt werden. bei uns auf rab wird dies alles bereits per edv erledigt und so kann natürlich auch nachvollzogen werden, wer, wie oft beim "Hausbesitzer" wohnt. So werden wahrscheinlich zukünftig die "Schwarzvermieter" herausgefiltert werden können.
Wir heben unsere abgestemmpelten Anmeldungen einfach in einem Ordner auf und ich dokumentiere auf einem Kalender einfach unseren Aufenthalt. So ist auch später ganz einfach nachzuvollziehen wie oft und wie lange man im Lande war.
Für uns war die Anmeldung von vorneherein eine Selbstverständlichkeit, da uns bewußt war, dass im Laufe der Jahre die Überwachung diverser Vorschriften immer mehr zunehmen wird. Einmal weil die Kroaten ja unbedingt in die EU wollen und von dieser Seite aus auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen und zweitens weil wir die Gesetze und Bestimmungen unseres Gastlandes genauso respektieren wie die von Zuhause. Für uns ist es unverständlich wie unverfroren ausländische Staatsbürger (nicht nur Deutsche ) ihre Immobilien in Kroatien über Wochen vermieten und keinerlei Abgaben an den kroatischen Staat zahlen, geschweige denn in ihrem Heimatland. Auch wegen dem 1 Euro/pro Person/pro Tag Kurtaxe wird geschummelt was das Zeug hält. Und sich dann wundern wenn etwas passiert(Bootsunfall / Autounfall etc.) und man hat Schwierigkeiten weil man nicht angemeldet ist.
In Omis muss man die Gäste auch in eine Kladde eintragen, die man bei der Polizei bekommt. Das ist dann die "polizeiliche" Anmeldung. Beim Turist-Biro meldet man die Gäste an und auch wieder ab, meist persönlich. Ein Fax haben die zwar auch, aber von EDV träumt man noch. Die Kontrolle erfolgt nur für die beim Turist-Biro zur Vermietung gemeldeten Zimmer/Wohnungen. Die Mitarbeiter des Turist-Biro haben kein Recht, Privatwohnungen zu inspizieren. Selbst Autos mit deutschen Kennzeichen sind nicht direkt "verdächtig", sie können ja in D wohnenden Kroaten gehören. Wie man gegen "Schwarzvermieter" vorgehen will, ist mir deshalb schleierhaft. Man müsste quasi den Gästen vor der Tür auflauern, sie ansprechen, wenn sie nicht kroatisch können, eine Strafanzeige stellen, mit der Polizei und einer richterlichen Genehmigung Tage später das Haus nach Gästen durchsuchen die längst wieder abgereist sind - alles in allem nicht ganz einfach.
da bei der Anmeldung auch der Wohnungseigentümer angegeben werden muss kann so verfolgt werden wie die Belegung der Wohnung während des Jahres war. Sollte eine Wohnung während der ganzen Saison immer mit anderen gemeldeten Personen belegt sein, so wird irgendwann der Wohnungsbesitzer nachweisen müssen ob die Überlassung der Wohnung immer unentgeldlich war. Ich glaube auch die deutschen Behörden würden irgendwann nicht mehr nachvollziehen können, dass man jahrelang immer ständig wechselnde Freunde/Verwandte unentgeldlich in seiner Wohnung beherbergt. In der kroatischen Presse müssen auch schon seit längerem Gesetzentwürfe diskutiert werden wie man dies reglementieren kann. Ich denke irgendwann wird es wieder eine Vorschrift geben, die allen "ehrlichen" Grundbesitzern tierisch gegen den Geist geht. Die Bootsfahrer können davon seit 2 Jahren ein Lied singen! Alle Bootsfahrer leiden unter neuen Vorschriften, weil der kroatische Staat mit diesen die Schwarz-Charter unterbinden will. Und das nur weil einige oder vielleicht mittlerweile doch viele mit ihrem Besitz eine ganz schön ergiebige unversteuerte und abgabenfreie Einnahmequelle entdeckt haben und so auch den Erwerb der Immobilie finanzieren. Ich kenne aus eigener Erfahrung solche Fälle. Wohnung durchschnittlich 16 Wochen für ca. 60 Euro pro Tag vermietet. Netto-Einnahmen fast 7.000,-- €. Frag doch mal die kroatischen Vermieter wie die darüber denken.
Kontrolliert wird ja auch nicht die Wohnung, sondern ob die Personen angemeldet sind. Auch bei einer Kontrolle der Wasserschutzpolizei wird man gefragt bei wem man wohnt usw. und dies wird bei Verdacht auch notiert und kontrolliert.
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