Hallo, ich hätte mal eine Frage und zwar habe ich gelesen, das man für die Einreise nach Slowenien und Kroatien einen "D" - Aufkleber fürs auto braucht! Stimmt das oder genügt es, wenn es am Nummernschild bereits gekennzeichnet ist!
daraus: Autourlauber, die in Länder reisen, die nicht der Europäischen Union angehören, brauchen weiterhin das große ovale "D"-Schild. Das Eurokennzeichen mit dem integrierten kleinen blauen Nationalitätszeichen ersetzt laut ADAC nur in den 15 Mitgliedstaaten der EU das separate "D"-Schild.
Für andere "Sachen" hab ich schon zahlen müssen in CRO, für so einen 70erJahre-fürMercedes200DSchlitten-designten-Aufkleber noch nicht. Vielleicht hat das der ADAC aus Tradition noch auf seinen Infoseiten stehen.
In Antwort auf:Vielleicht hat das der ADAC aus Tradition noch auf seinen Infoseiten stehen.
ob es dann beim AvD auch Tradition ist
Übrigens: Ein deutsches Auto in einem EU-Land benötigt das D-Schild am Auto nicht mehr, wenn das Fahrzeug ein Euro-Kennzeichen aufweist. Die darin integrierten Nationalitätszeichen gelten europaweit als Kennzeichen des Zulassungsstaates. Bei Reisen außerhalb der EU muss allerdings nach wie vor ein großes D-Schild im Format 11,5 mal 17,5 Zentimeter am Fahrzeug mitgeführt werden. Lediglich in der Schweiz wird das kleine "D" im Euro-Kennzeichen akzeptiert. mid/hh
In Antwort auf:ich hab seit 12 Jahren kein A Schild mehr und nie hat es eine Beanstandung gegeben.
AFAIR brauchte man das D-Schild für Österreich. Aber seit ihr in der EU seid hat sich das ja erledigt. Ich bin schon weit in HR und seinen Nachbarländern herumgekommen und von Zöllnern und Polizisten des öfteren kontrolliert worden (wg. zu schnell gefahren). Ein fehlendes D-Schild hat noch niemand moniert. Einmal haben österreichische Grenzer bei meinem Schwager ein fehlendes HR-Schild beanstandet ...
Als pdf-Datei, wenns klappt, klappt nicht, wie krieg ich das D + A-Schild zum selbstausdrucken rein? Könnte man ja sicherheitshalber mal ins Handschuhfach legen.Ah, klappt doch! Nö, doch nicht!
In Antwort auf:Licht an, ist aber auch in D und HR empfohlen
In D empfohlen wäre mir neu. Hier geht man davon aus, das Tagfahrlicht zum Nachteil der schwächeren Verkehrsteilnehmer wäre: Motorradfahrer, Radfahrer, Fußgänger. Auf Autobahnen findet man aber auch am Tag immer mehr Fahrzeuge, die mit Licht fahren. Der Sicherheit dient es nicht, wenn einige es so machen und andere anders ... In HR dagegen ist Licht am Tag vorgeschrieben !
Zitat Auf Autobahnen findet man aber auch am Tag immer mehr Fahrzeuge, die mit Licht fahren. Der Sicherheit dient es nicht, wenn einige es so machen und andere anders ...
Ich sehe ein Fahrzeug, was von hinten mit Licht herankommt, auf alle Fälle viel eher als eines ohne Licht. Gerade auf Autobahnen und Landstraßen finde ich das wichtig.
Auch der ADAC, der sich manchmal als letzte wissende Insatanz sieht, kann umdenken. Zu Beginn der Diskussion war er gegen das TF, gucke schau, inzwischen veröffentlicht er folgenden Standpunkt.
(Zitat ADAC) Um Autos insbesondere für Fußgänger noch auffälliger zu machen, denkt der Gesetzgeber über eine Lichtpflicht am Tag nach. Der ADAC fordert nach wie vor den serienmäßigen Einbau eines speziellen Tagfahrlichts, nicht jedoch eine generelle Nachrüstung der vorhandenen Fahrzeuge. Einen deutlichen Sicher- heitsgewinn bringt auch ein so genannter Dämmerungsschalter, der bei schlechten Sichtverhältnissen das Abblendlicht automatisch zuschaltet. Dieser sollte bei Neufahrzeugen serienmäßig sein. Nach einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen in Deutschland ließen sich durch das Fahren mit Licht am Tag etwa drei Prozent aller Unfälle vermeiden. Bis alle Autos mit Tagfahrlicht ausgerüstet sind, fordert der ADAC eine generelle Licht- pflicht am Tag. Nur so kann ein länger dauerndes Nebeneinander von beleuchteten und unbeleuchteten Fahrzeugen verhindert werden. Allerdings dürfen mit einer Lichtpflicht keine Sanktionen für Autofahrer verbunden sein. Um die Auffälligkeit von Motorradfahrern zu sichern, ist eine Änderung des bisheri- gen Signalsbilds erforderlich. In puncto Lichtpflicht für Pkw und Beleuchtung für Mo- torräder wird sich der ADAC verstärkt für eine einheitliche europaweite Lösung ein- setzen. In Europa haben sich zwölf Länder bereits für eine ganzjährige Lichtpflicht am Tage entschieden. Dies sind Dänemark, Estland, Finnland, Island, Kroatien, Lettland, Ma- zedonien, Norwegen, Österreich, Rumänien, Schweden und Slowenien. Weitere Regelungen zur Lichtpflicht am Tag gibt es in folgenden Staaten: Italien: ganzjährig, aber nur außerorts Litauen:1. November bis 1. März Polen: 1. Oktober bis Ende Februar Slowakei:15. Oktober bis 15. März Tschechien: 31. Oktober bis Ende März Ungarn: ganzjährig, aber nur außerorts Portugal: nur auf der Autobahn IP5
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