Da sich ja immer besonders viele Leute beschweren, auf Kroatiens Straßen abgezockt worden zu sein, möchte ich mich doch jetzt auch einmal zu Wort melden.
Vorletzte Woche sind wir auf einer kleinen Nebenstraße in Österreich, die zu einem Ausflugsziel führt und sicher zu 90 % von Touristen befahren wird, im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten worden, obwohl wir mit vorschriftsmäßiger Geschwindigkeit und eingeschaltetem Licht daher kamen. Es kann also von vornherein nur darum gegangen sein, irgendwo etwas zu finden, was man zu Geld machen kann.
Leider stellte der Polizist dann fest, dass meine Tochter mit 11 Jahren und 1,45 m Körpergröße zu klein ist, um ohne Sitzerhöhung im Auto mitfahren zu dürfen. OK, den Schuh muss ich mir ja anziehen, denn bis zu einer Größe von 1,50 m oder 12 Jahren ist dies vorgeschrieben. Da der Polizist sich aber nicht ganz sicher war, wie die Gesetzeslage in Deutschland aussieht, sagte er, er würde vor Ort nichts kassieren, schrieb die Autodaten auf einen karierten Zettel und sagte, er werde das Ganze nach Deutschland weiterleiten. Wir haben kein Protokoll oder dergleichen erhalten. In Deutschland kostet dieses Vergehen 30 €, und ich habe schon befürchtet, dass noch einige Bearbeitungsgebühren dazukommen.
Nun kommt aber der Hammer!!! Heute kam Post aus Österreich: Dieses Vergehen soll 200 € kosten oder ersatzweise 72 Stunden Arbeit!!!
Ich finde schon alleine die willkürlichen Kontrolle im Prinzip eine Frechheit und habe mich auch bisher immer gewehrt, solche Berichte von Betroffenen als die Normalität anzusehen, aber nun kann ich diesen nur noch zustimmen.
Natürlich werde ich mich erst einmal informieren, ob ich überhaupt verpflichtet bin, diese horrende Summe zu zahlen, denn wozu ist man im Rechtsschutz?
So schön es in Österreich war, aber damit bin ich erstmal fertig!_
Hallo Vera, mit Österreich gibt es ein Rechtshilfeabkommen, d.h., wenn "Dein Bußgeld" rechtskräftig geworden ist und Du nicht zahlst, wird zwangsweise beigetrieben.
...und die Tochter kann wachsen. Am Ende könnte man behaupten sie sei damals schon 1,50 cm groß gewesen. Oder hat der Schandi das gemessen und dokumentiert?
In Antwort auf:Diese Höhe erscheint mir völlig ungerechtfertigt.
Wenn es in Österreich so festgelegt ist, wirst Du daran nicht rütteln können.
Wie wär´s mit einem Spendenfonds des Kroatienforums? Bei 4.852 Mitgliedern bräuchte Dir jeder nur 0,40 EUR zu überweisen, dann hast Du das Geld für die Strafe zusammen. Ob Du wohl Deine Kontoverbindung öffentlich machen würdest? Meine 0,40 EUR wären Dir sicher.
Der Schandi hat weder die Größe gemessen, noch irgendwelche Personalien noch eine Unterschrift, wo ich oder der Fahrer etwas bestätigt haben. Außer dem Namen des Fahrers hat er gar nichts... Es musste auch niemand aus dem Auto aussteigen.
Ich fürchte, die Idee mit dem Fonds werden nicht genug Leute aufgreifen. Trotzdem danke für dein Angebot.
In Antwort auf:Der Schandi hat weder die Größe gemessen, noch irgendwelche Personalien noch eine Unterschrift, wo ich oder der Fahrer etwas bestätigt haben. Außer dem Namen des Fahrers hat er gar nichts... Es musste auch niemand aus dem Auto aussteigen.
Hm. Dann würde ich mal sagen, die Tochter ist mind. 1,50 Meter groß, womit der Strafzettel unbegründet wäre.
Das macht mich traurig, so etwas zu lesen Gerade mich als Österreicher ärgert es, denn hier wurde eindeutig unmenschlich (wenn vielleicht auch gesetzeskonform) gehandelt. Es ärgert mich umso mehr, da ich auch schon viel unfreiwilligen Kontakt mit unserer Polizei hatte, aber NIE negative Erfahrungen gemacht habe - im Gegenteil, ich kenne die öst. Exekutive als zuvorkommend und freundlich. Trifft es aber einen Gast in Österreich wie bei Vera, wirft das meines Erachtens ein extrem schlechtes Licht auf unsere Polizei.
Tut mir echt leid für dich, vielleicht hats ja noch ein gutes Ende. Und bitte, seh es als "Pech" bzw. unglücklichen Einzelfall.
Mich würde noch interessieren, wo genau das passiert ist.
Zitat Mich würde noch interessieren, wo genau das passiert ist.
Im schönen Salzburger Land auf der kleinen Straße von St. Johann im Pongau zur Liechtensteinklamm war das. Immer wenn sie einen Ausländer (waren ja nur solche unterwegs) abgefertigt hatten, kam der nächste an die Reihe.
Ich wollte die ganzen Geschichten über eure Polizei ja bisher auch nicht glauben. Bisher habe ich auch im Netz nichts gefunden, was auf ein so hohes Bußgeld hinweist. Es ist ja fast so, als wäre ein Kleinkind ungesichert durchs Auto gehopst. Dann könnte ich solche Maßnahmen ja noch verstehen, denn sowas ist nicht zu entschuldigen.
Ach Henry, er hat sie ja nur aus 1 Meter Entfernung gesehen und auch meine Mitteilung über die Körpergröße nur von draußen am Fahrer vorbei zur Kenntnis genommen. Vielleicht hat er die Größe ja auch ganz falsch aufgeschrieben? Er hat mir ja seine Notizen auf seinem karierten Zettelchen nicht gezeigt und nicht nochmals bestätigen lassen.
Er hat ja vor ort deshalb kein Bußgeld erhoben, weil er sich angeblich in der deutschen gesetzeslage nicht auskennt und deshalb die Sache nach Deutschland zur Anhörung weiterleiten wollte...
In Antwort auf:ich würde erstmal eine Gegenanzeige machen. Der Kieperer hat deine Tochter abgetascht. Wie schnell das dann eingestellt wird. henry - meine Tips sind die besten
Zum Glück wird Vera wohl kaum so dämlich sein, sie zu befolgen.
"In der Regel muss der Polizist bei Nichtsicherung aber auch die grob fehlerhafte Sicherung eines oder mehrerer Kinder eine Anzeige erstatten (Strafrahmen bis EUR 5.000,-- ). Ein Organmandat ist nur bei ganz geringen Sicherungsfehlern möglich. Seit 1. Juli 2005 wird die Nichtbeachtung der Sicherungspflichten von Kindern zusätzlich zur Verwaltungsstrafe mit einer Vormerkung im Führerscheinregister geahndet. Bei der zweiten Vormerkung ist die Teilnahme an einer Nachschulung verpflichtend. Bei der dritten Übertretung wird die Fahrerlaubnis für die Dauer von 3 Monaten entzogen."
Wenn man das so liest, dann scheinen die 200 EUR für Österreich durchaus üblich zu sein.
Zitat Wenn man das so liest, dann scheinen die 200 EUR für Österreich durchaus üblich zu sein.
Nun, dann dürfte dieses Beispiel ja schonmal alle Österreich(durch)reisenden dran erinnern, ihre Kinder auf jeden Fall vorschriftsmäßig zu sichern, da die Urlaubskasse ansonsten ordentlich drunter leiden kann.
Also auch wenn laut User "1" bzw. seiner Quelle http://www.autokindersitz.at/ die Strafandrohung viel höher liegt als 200EUR finde ich, das hier unverhältnismäßig und unmenschlich gehandelt wurde. Klingt fast etwa nach falschem Polizisten - zumindest meiner Erfahrung nach empfinde ich das so. Oder Vera hat einfach einen *Arsch*kieberer erwischt
Aber das Polizisten ihre Kontrollen willkürlich oder anders gesagt zufällig/individuell machen können finde ich trotzdem ok.
Zitat Klingt fast etwa nach falschem Polizisten - zumindest meiner Erfahrung nach empfinde ich das so. Oder Vera hat einfach einen *Arsch*kieberer erwischt
Der war noch sehr jung und möglicherweise hätte er auch nichts weiter unternommen, aber dann kam seine (vermutlich ranghöhere) Kollegin dazu. Da muss manN sich ja profilieren.
Ja, stimmt schon, zufällige Kontrollen sind nicht gesetzeswidrig, aber so offensichtlich auf die Touris ausgelegt finde ich, dass das kein gutes Licht drauf wirft. Bei einer Geldbuße im ähnlichen Bereich wie in Deutschland würde ich mich ja auch nicht beschweren, aber gleich die 6,5-fache Summe ist einfach brutal.
In Antwort auf:Zum Glück wird Vera wohl kaum so dämlich sein, sie zu befolgen.
Warum?
Wegen § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) z.B.?
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
Alterativ käme auch noch § 187 StGB in Betracht - das dürfte in Österreich wohl auch nicht anders sein als bei uns, und die Tatsache, daß es in diesem Fall um einen Gendarmen geht, wird auch dort sicherlich nicht gerade als mildernder Umstand aufgefaßt werden.
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