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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 27 Antworten
und wurde 26.449 mal aufgerufen
  
 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
Seiten 1 | 2
Capo Offline



Beiträge: 53

29.08.2006 10:03
bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten
Ist es heutzutage in Kroatien und Durchfahrt Slowenien noch notwendig bei Nutzung eines Firmenfahrzeuges eine Vollmacht der Nutzung bei sich zuführen ?

Viele Grüsse von

Klaus

Alle Beiträge im Kroatien-Forum zum Thema Vollmacht Firmenfahrzeug

Soline Offline

verstorben

Beiträge: 499

29.08.2006 10:13
#2 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten

Hallo Klaus!

Ob es unbedingt notwendig ist, kann ich Dir auch nicht sagen. Anzuraten ist es aber auf jeden Fall!

Pozdrav! Soline

Orebic&Peljesac Offline

verstorben


Beiträge: 10.640

29.08.2006 10:16
#3 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten

Du kannst ohne im Ernstfall schlecht erklären, wieso Du ein Kfz fährst, dessen Eigentümer Du nicht bist.
Das Papier macht doch nicht viel Mühe.
(Normalerweise wird ja bei D / A / etc. Fahrzeugen und entspr. Pässen/Ausweisen durchgewunken.)

Anselm Offline




Beiträge: 877

29.08.2006 11:31
#4 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten

Ich bin schon öfters mit Firmenwagen dort lang gefahren. Eine Vollmacht habe ich nie gebraucht, obwohl ich kontrolliert wurde. Wie soll ein Grenzer/Polizist dort auch feststellen, ob die Personen A und B, die eine solche Vollmacht unterschreiben, auch Prokura besitzen wodurch eine solche Vollmacht erst rechtswirksam wird. Wer den Kfz-Schein in der Hand hat, ist zunächst rechtmäßiger Besitzer des Fahrzeugs (Diebstahl von Kfz und Kfz-Schein vorbehalten).

Die gleiche Frage kommt auch immer wieder bei der Mitnahme von Minderjährigen und Jugendlichen. Wie soll ein Grenzer beurteilen, ob Fritz Müller, der die Vollmacht für seinen Sohn Hans Müller unterzeichnet hat (Passkopie liegt vor), tatsächlich der leibliche Vater ist und das Sorgerecht besitzt, so dass er eine solche Vollmacht ausstellen darf ?

Anselm aus Stuttgart/Esslingen

Capo Offline



Beiträge: 53

01.09.2006 12:40
#5 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten

Danke, habe mir die Vollmacht ausstellen lassen.

Viele Grüsse von

Klaus

Tom ( Gast )
Beiträge:

28.02.2007 20:25
#6 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten

In Antwort auf:
Wie soll ein Grenzer/Polizist dort auch feststellen, ob die Personen A und B, die eine solche Vollmacht unterschreiben, auch Prokura besitzen wodurch eine solche Vollmacht erst rechtswirksam wird. Wer den Kfz-Schein in der Hand hat, ist zunächst rechtmäßiger Besitzer des Fahrzeugs (Diebstahl von Kfz und Kfz-Schein vorbehalten).


Leider falsch Anselm! Ich kann Dir nur sagen, was ein deutscher Grenzer machen würde DU bist als Fz.-Führer verpflichtet, MEINE Bedenken zu zerstreuen! Wenn Du dass nicht kannst, Pech gehabt. Dann gibt es eine Ausreiseuntersagung mit diesem Kfz. Also entweder umdrehen oder Nachweis besorgen. Gutes Beispiel ist z. B. der deutsche Mietwagen. Auch wenn Du den Fz.-Schein hast, bist Du noch lange nicht berechtigt, jedes Kfz in jedes Ausland zu "entführen"! Das geht teilweise soweit, dass an der Grenze in der Zentrale der Vermieter angerufen wird, ob ja oder nein. Manchmal werden sogar an der Grenze die Mietwagen sichergestellt, "um den rechtmäßigen Eigentümer vor Verlust zu schützen" und gegen den Fahrer wird eine Anzeige wegen des Versuchs der Unterschlagung geschrieben.

Also, besser den Weg zum Automobilclub. Dort gibt es eine mehrsprachige Vollmacht zu Fz.-Nutzung!


MfG

Tom

pez Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 283

01.03.2007 07:16
#7 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten

Hallo
Man kann auch ein Formular auf der HP von ÖAMTC bzw. nehme ich auch an, ADAC herunterladen.
Viele Grüße
Pez

Ribar Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 10.672

01.03.2007 07:53
#8 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten

Aus eigener Erfahrung:
Vor einigen Jahren holte mein Mechaniker einen hochwertigen Geländewagen bei mir ab um einige Umbauten daran zu vorzunehmen. Die ganze Aktion sollte mehrere Tage in Anspruch nehmen, ein WoEnd lag auch dazwischen.
Samstag spät Nachmittag klingelt mein Telefon und ein Deutscher Grenzpolizist der Deutsch/ Tschechischen Grenze sagt, dass der Herr Sowieso mit meinem Auto von ihnen in Gewahrsam genommen wurde und ich solle doch bitte schnellstmöglichst vorbeikommen.

Das war natürlich nicht Bestandteil der Umbauarbeiten, der Mechaniker wollte mal eben über´s weekend in Tschechien auf dicke Hose machen (die Oberpfeife).
Als ich dann an der Grenzstation ankam, wollten mir (uns) die überaus fleißigen und phantasievollen Herren mit den durchfallbraunen Hosen versuchten Versicherungsbetrug anhängen, da sie der Meinung waren, dass der Wagen nach Tschechien verbracht werden sollte um dort illegal verkauft zu werden.
Es hat mich einiges an Zeit und Mühe gekostet die Herren davon abzubringen und zum Schluss warfen sie mir vor, an dieser Misere schuld zu sein, weil ich keine Vollmacht ausgestellt hätte (wer gibt dem Mechaniker schon eine Vollmacht !?) !

Die Notwendigkeit einer Vollmacht liegt immer im Auge des (uniformierten) Betrachters !

Lieber einen Thun als nix tun!

Anselm Offline




Beiträge: 877

01.03.2007 08:30
#9 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten
. . . also wenn ich das nächste Mal ein Auto klaue, dann lade ich mir beim ADAC bzw. ÖAMTC eine mehrsprachige Vollmacht runter und fülle sie aus, damit ich an der Grenze keine Probleme mit den Uniformierten bekomme ? Die spinnen doch . .

Anselm aus Stuttgart/Esslingen

hase28 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 173

01.03.2007 11:54
#10 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten

Also eine Vollmacht ist auch bei einem privaten Fahrzeug ratsam.

Ich hatte einen Vorfall mit meinem Auto in Kroatien mit Aussage bei der Polizei. Ich habe meinen Fahrzeugschein vorgelegt und die nächste Frage war gleich, ob ich auch eine Vollmacht habe, denn das Auto ist auf meinen Vater zugelassen. Alles wurde kopiert für deren Unterlagen.

LG Mandy

Ratibier Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 7.607

01.03.2007 12:20
#11 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten

Zitat von Tom

Leider falsch Anselm! Ich kann Dir nur sagen, was ein deutscher Grenzer machen würde DU bist als Fz.-Führer verpflichtet, MEINE Bedenken zu zerstreuen! Wenn Du dass nicht kannst, Pech gehabt. Dann gibt es eine Ausreiseuntersagung mit diesem Kfz. Also entweder umdrehen oder Nachweis besorgen. Gutes Beispiel ist z. B. der deutsche Mietwagen. Auch wenn Du den Fz.-Schein hast, bist Du noch lange nicht berechtigt, jedes Kfz in jedes Ausland zu "entführen"! Das geht teilweise soweit, dass an der Grenze in der Zentrale der Vermieter angerufen wird, ob ja oder nein. Manchmal werden sogar an der Grenze die Mietwagen sichergestellt, "um den rechtmäßigen Eigentümer vor Verlust zu schützen" und gegen den Fahrer wird eine Anzeige wegen des Versuchs der Unterschlagung geschrieben.
Also, besser den Weg zum Automobilclub. Dort gibt es eine mehrsprachige Vollmacht zu Fz.-Nutzung!
MfG
Tom


Habe selten soviel Schwachsinn gelesen.
Wenn dieser Tom wirklich ein Zöllner ist, soll er nicht unsere Steuergelder schmarotzen, sondern irgendwo als Gemüseverkäufer arbeiten gehen.

Was wäre für einen Profidieb einfacher, als sich die Vollmacht beim ADAC selber runter zu laden und unterschreiben, wenn er dadurch zum Besitzer wird?

War schon x-Mal in HR mit dem Dienstfahrzeug und hatte auch noch nie Probleme.
Neulich hat zwar ein slowenischer Zöllner nach dem KFZ-Schein gefragt – mehr aber auch nicht. Wozu auch? Ich hätte ihn die Vollmacht glatt auf Stück Papier hingekritzelt und die Sache „legalisiert“.

In HR sieht die Sache aber anders aus, aber das hat Steuergründe und betrifft nur in HR zugelassene Firma-KFZ.

Gast
Beiträge:

01.03.2007 15:44
#12 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten

In Antwort auf:
Habe selten soviel Schwachsinn gelesen.


Augen zu und weiterblättern

In Antwort auf:
Wenn dieser Tom wirklich ein Zöllner ist, soll er nicht unsere Steuergelder schmarotzen, sondern irgendwo als Gemüseverkäufer arbeiten gehen.


Schrieb ich Zöllner Nein ich schrieb GRENZER! Wer lesen kann ...
Übrigens, an EU-Binnengrenzen (A,PL,CZ,F,B,NL usw.) stehen schon seit 01.05.2005 keine Zöllner mehr

In Antwort auf:
Was wäre für einen Profidieb einfacher, als sich die Vollmacht beim ADAC selber runter zu laden und unterschreiben, wenn er dadurch zum Besitzer wird?


Schrieb ich runterladen Nö, ich schrieb Ab auf den Weg zum Automobilclub! Also noch mal für Dich Ratibier, geh hin oder nimm die Beine in die Hand oder setz Dich ins Auto Ach so, eh jetzt wieder ein Proteststurm ausbricht, bitte die Vollmacht vom Fahrzeugeigentümer unterschreiben und ggf. abstempeln lassen.

In Antwort auf:
War schon x-Mal in HR mit dem Dienstfahrzeug und hatte auch noch nie Probleme.

Ich schrieb auch nicht, dass Du Probleme haben musst! Aber der Grenzer hat das Recht Dich nach der Erlaubnis für die Auslandsfahrt mit dem fremden Auto zu fragen. Er muss es nicht. Aber wenn er es schwarz auf weiss sehen will, dann bist Du in der Beweispflicht!
Ich weiss, Schmarrn, Schwachsinn

Wenn Du es selbst nachlesen willst, dann hier:

Das Bundespolizeigesetz BPOLG (wie schon gesagt, es ging nur um den deutschen Grenzer an deutschen Grenzen!)

http://bundesrecht.juris.de/bgsg_1994/BJNR297900994.html

Eigentlich reichen diese Auszüge:

1. Die Aufgabe, im § 2 BPOLG

In Antwort auf:
§2 Grenzschutz

(1) Der Bundespolizei obliegt der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes (Grenzschutz), soweit nicht ein Land im Einvernehmen mit dem Bund Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes mit eigenen Kräften wahrnimmt.

(2) Der Grenzschutz umfaßt

1. die polizeiliche Überwachung der Grenzen,
2. die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs einschließlich

a) der Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Berechtigung zum Grenzübertritt,
b) der Grenzfahndung,
c) der Abwehr von Gefahren,


... usw.


und hier die Kontrollbefugnis:

In Antwort auf:
§ 23 Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen

(1) Die Bundespolizei kann die Identität einer Person feststellen

1. zur Abwehr einer Gefahr,
2. zur polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs,

3. im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von dreißig Kilometern zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet oder zur Verhütung von Straftaten im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 4,
4. wenn die Person sich in einer Einrichtung der Bundespolizei (§ 1 Abs. 3), einer Anlage oder Einrichtung der Eisenbahnen des Bundes (§ 3), einer dem Luftverkehr dienenden Anlage oder Einrichtung eines Verkehrsflughafens (§ 4), dem Amtssitz eines Verfassungsorgans oder eines Bundesministeriums (§ 5) oder an einer Grenzübergangsstelle (§ 61) oder in unmittelbarer Nähe hiervon aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dort Straftaten begangen werden sollen, durch die in oder an diesen Objekten befindliche Personen oder diese Objekte selbst unmittelbar gefährdet sind, und die Feststellung der Identität auf Grund der Gefährdungslage oder auf die Person bezogener Anhaltspunkte erforderlich ist, oder
5. zum Schutz privater Rechte.



In Antwort auf:
§ 47 Sicherstellung

Die Bundespolizei kann eine Sache sicherstellen,


1. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,
2. um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen oder



Wenn Du sonst Fragen hast, trau Dich ruhig Bekommst immer ne nette Antwort

In Antwort auf:
...soll er nicht unsere Steuergelder schmarotzen, sondern irgendwo als Gemüseverkäufer arbeiten gehen.


Habe ich auch schon dran gedacht! Wenn dann alle noch so aufmerksam meine Angebote lesen, so wie Du meinen vorangegangenen Eintrag, dann verkauf ich problemlos Kartoffeln als Bananen



MfG Tom

(der kein Zöllner ist)

Anselm Offline




Beiträge: 877

01.03.2007 16:39
#13 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten
In Antwort auf:
Schrieb ich runterladen Nö, ich schrieb Ab auf den Weg zum Automobilclub! Also noch mal für Dich Ratibier, geh hin oder nimm die Beine in die Hand oder setz Dich ins Auto Ach so, eh jetzt wieder ein Proteststurm ausbricht, bitte die Vollmacht vom Fahrzeugeigentümer unterschreiben und ggf. abstempeln lassen.
Ein privater Autobilclub erstellt Dokumente, mit denen einem die Grenzschutzorgane die Ausreise mit dem "fremden" PKW gestatten ? Ich glaube es piept.
In Antwort auf:
Ich schrieb auch nicht, dass Du Probleme haben musst! Aber der Grenzer hat das Recht Dich nach der Erlaubnis für die Auslandsfahrt mit dem fremden Auto zu fragen. Er muss es nicht. Aber wenn er es schwarz auf weiss sehen will, dann bist Du in der Beweispflicht!
Ich habe ein behördliches Dokument - das ist der Kfz-Schein. Den muss der Grenzer akzeptieren. Alle anderen Papiere sind "Wisch", sie regeln die Rechte und Pflichten von Firmen und Fahrern bzw. Mietern untereinander, sind aber in keiner Art und Weise bindend für einen staatlichen Beamten.

Natürlich darf der Grenzer Verdacht schöpfen, wenn wie geschehen ein Mechaniker mit einem teuren Auto über die Grenze nach Tschechien fährt. Es könnte sich um den Versuch einer Straftat handeln - es könnte aber auch völlig in Ordnung sein, weil er sich das Auto von seinem Schwager ausgeliehen hat. In dem Fall muss der Grenzer anhand der Zulassungsdaten, die er anhand der Fahrgestellnummer ermitteln muss, den Halter und dessen Telefonnummer ausfindig machen und die Sache klären.

Wenn ich als Autodieb zuerst die Fahrgestellnummer manipuliere (beim gestohlenen Auto die Nummer eines Mietwagens des gleichen Typs "einbaue"), den Mietwagen in Berlin stehenlasse und mit dem gestohlenen Wagen und den Papieren des geliehenen Wagens nach Polen fahre - dann kann der Grenzer nix machen.

Anselm aus Stuttgart/Esslingen

Ratibier Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 7.607

01.03.2007 21:07
#14 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten


In Antwort auf:
Schrieb ich runterladen Nö, ich schrieb Ab auf den Weg zum Automobilclub! Also noch mal für Dich Ratibier, geh hin oder nimm die Beine in die Hand oder setz Dich ins Auto Ach so, eh jetzt wieder ein Proteststurm ausbricht, bitte die Vollmacht vom Fahrzeugeigentümer unterschreiben und ggf. abstempeln lassen.


Ich soll irgendwo hinlaufen und mir ein Wisch holen, nur damit der Grenzer sein Spaß hat oder die Berechtigung seines Daseins suggeriert bekommt?

Ich weiß zwar nicht wer du bist, aber entweder glaubst du, dass ich Drogen nehme oder nimmst du selber welche.

Wie bekloppt müsste der Grenzer sein, wenn er ein amtlich ausgestelltes Dokument wie KFZ-Schein als Nachweis nicht akzeptiert, anderseits sich mit Privatzetteln zufrieden gibt.
Dann könnte ich mir aus die 50,-€ für den Pass sparen und irgendwas in ein Heft malen und „Ausweis“ drauf schreiben.

huegus Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 2.245

01.03.2007 21:13
#15 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten

ich bin selbst im Außendienst mit einem in Kroatien zugelassenem Fahrzeu6g unterwegs und muss eine Vollmacht mitfuehren.

Ribar Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 10.672

01.03.2007 21:40
#16 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten

Vom ADAC beglaubigte Vollmachten sind weitestgehend anerkannt (SLO/HR/SbCG/H/BG..) !

"Begalubigt"= Stempel vom ADAC und Unterschrift eines Gelbträgers, wobei natürlich hier Tür und Tor offenstehen, da es genügt eine Pass/Ausweiskopie des FZ-Halters mitzubringen nebts unterschriebem Vordruck...aber die sind tatsächlich von den öffentlichen Stellen verschiedener Staaten anerkannt !

Ach ja: in SbCG (Sribja bez Crne Gore ) gibt´s natürlich auch die passenden ADAC-Stempel (auch Tüv-, Zulassungsstellen- usw..Stempel) für dünnes .

Lieber einen Thun als nix tun!

Ratibier Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 7.607

01.03.2007 23:47
#17 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten
In Antwort auf:
Vom ADAC beglaubigte Vollmachten sind weitestgehend anerkannt (SLO/HR/SbCG/H/BG..) !


Von wem anerkannt?
Hat dich jemals jemand in HR danach gefragt?
Die Strassenbullen würden den Wisch noch nicht mal lesen können und außerdem
darf man nicht davon ausgehen, dass alle Polizisten bescheuert genug sind und
ein amtliches Dokument von einen Wisch nicht unterscheiden können.

Ich würde mir jedenfalls nie von einem Autoclub bescheinigen lassen, dass ich mein Auto fahren darf.
Ich glaube es als noch nicht, dass der Anonymus ein Zöllner ist.

Man könnte es auch beim Finanzamt mit ne Selbstbescheinigung versuchen
Angefügte Bilder:
fnanzamt.jpg  
Korcula_Wolf Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 610

02.03.2007 09:38
#18 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten

Vollmacht Authorisation Procuration


Herr
Mr .............................
M.

ständiger Wohnsitz
permanent residence .............................
domicilie


ist berechtigt, unser Fahrzeug zu Fahrten ins Ausland zu benutzen
unter Berücksichtigung der nationalen Zollvorschriften und Steuergesetze.

is authorized to use our vehicle for driving abroad, provides that he
observes the national customs regulatios taxation laws.

est autorise a conduire notre vehicule lars de voyages a l'etranger,
a condition de respecter les reglementations douanieres nationals
et la legislation fiscale.

Marke
Make ............................
Marque

Amtl. Kennzeichen ............................
Registration no
No d'immatruculation


Datum ............................
Date


Name des Kraftfahrzeuginhabers
Name of the vehicle owner or firm's stamp
Nom du propretairedu vehiclu ou timbre de l'enterprise
......................
......................
......................
......................
......................


Unterschrift des Kraftfahrzeuginhabers
Signature of the vehicle owner
Signature du poeprietaire du vehicle ............................................................

Viele Grüße
Wolfgang

www.korcula-fewos.de

Ratibier Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 7.607

02.03.2007 10:33
#19 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten
Das sieht doch richtig amtlich aus
Da ist doch der KFZ-Schein ein Witz dagegen
Wenn ich ein Zöllner wäre, würde ich vor Ehrfurcht glatt auf die Knie fallen
Angefügte Bilder:
vollmachtfürdiedoofenullen1.jpg  
Albert ( Gast )
Beiträge:

02.03.2007 12:34
#20 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ? Antworten

Frage,
gibt es in dem Forum auch einen Thread in dem Schwafeln verboten ist?

Meine Erfahrung ist, wie auch in diesem Fall, dass jemand eine Frage stellt, wenn auch nicht immer umfassend oder 100% verständlich, und als erstes die Alles- und Besserwisser auf den Plan gerufen werden.

Beispiel: „Der Zöllner ist doof wenn er meine Papiere nicht akzeptiert“ oder „bin schon immer so gefahren und hatte noch nie Probleme“ – was bringen diese Antworten?

Tritt aber jemand auf, wenn auch anonym (was macht eigentlich den Unterschied?) und versucht sachlich und, wie in diesem Fall, rechtlich fundiert zu antworten, wird abgelästert.

Ich habe kein Problem wenn z.B. über das Thema „Grenzstreit zwischen Slowenien und Kroatien“ geschwafelt wird, da mache ich gerne mit. Aber bei Fragen wo Fehlinformationen dem Fragesteller später Probleme bereiten können, sollte man sachlich bleiben und nur antworten wenn man etwas zum Thema beitragen kann.


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