Ist es heutzutage in Kroatien und Durchfahrt Slowenien noch notwendig bei Nutzung eines Firmenfahrzeuges eine Vollmacht der Nutzung bei sich zuführen ?
Du kannst ohne im Ernstfall schlecht erklären, wieso Du ein Kfz fährst, dessen Eigentümer Du nicht bist. Das Papier macht doch nicht viel Mühe. (Normalerweise wird ja bei D / A / etc. Fahrzeugen und entspr. Pässen/Ausweisen durchgewunken.)
Ich bin schon öfters mit Firmenwagen dort lang gefahren. Eine Vollmacht habe ich nie gebraucht, obwohl ich kontrolliert wurde. Wie soll ein Grenzer/Polizist dort auch feststellen, ob die Personen A und B, die eine solche Vollmacht unterschreiben, auch Prokura besitzen wodurch eine solche Vollmacht erst rechtswirksam wird. Wer den Kfz-Schein in der Hand hat, ist zunächst rechtmäßiger Besitzer des Fahrzeugs (Diebstahl von Kfz und Kfz-Schein vorbehalten).
Die gleiche Frage kommt auch immer wieder bei der Mitnahme von Minderjährigen und Jugendlichen. Wie soll ein Grenzer beurteilen, ob Fritz Müller, der die Vollmacht für seinen Sohn Hans Müller unterzeichnet hat (Passkopie liegt vor), tatsächlich der leibliche Vater ist und das Sorgerecht besitzt, so dass er eine solche Vollmacht ausstellen darf ?
In Antwort auf:Wie soll ein Grenzer/Polizist dort auch feststellen, ob die Personen A und B, die eine solche Vollmacht unterschreiben, auch Prokura besitzen wodurch eine solche Vollmacht erst rechtswirksam wird. Wer den Kfz-Schein in der Hand hat, ist zunächst rechtmäßiger Besitzer des Fahrzeugs (Diebstahl von Kfz und Kfz-Schein vorbehalten).
Leider falsch Anselm! Ich kann Dir nur sagen, was ein deutscher Grenzer machen würde DU bist als Fz.-Führer verpflichtet, MEINE Bedenken zu zerstreuen! Wenn Du dass nicht kannst, Pech gehabt. Dann gibt es eine Ausreiseuntersagung mit diesem Kfz. Also entweder umdrehen oder Nachweis besorgen. Gutes Beispiel ist z. B. der deutsche Mietwagen. Auch wenn Du den Fz.-Schein hast, bist Du noch lange nicht berechtigt, jedes Kfz in jedes Ausland zu "entführen"! Das geht teilweise soweit, dass an der Grenze in der Zentrale der Vermieter angerufen wird, ob ja oder nein. Manchmal werden sogar an der Grenze die Mietwagen sichergestellt, "um den rechtmäßigen Eigentümer vor Verlust zu schützen" und gegen den Fahrer wird eine Anzeige wegen des Versuchs der Unterschlagung geschrieben.
Also, besser den Weg zum Automobilclub. Dort gibt es eine mehrsprachige Vollmacht zu Fz.-Nutzung!
Aus eigener Erfahrung: Vor einigen Jahren holte mein Mechaniker einen hochwertigen Geländewagen bei mir ab um einige Umbauten daran zu vorzunehmen. Die ganze Aktion sollte mehrere Tage in Anspruch nehmen, ein WoEnd lag auch dazwischen. Samstag spät Nachmittag klingelt mein Telefon und ein Deutscher Grenzpolizist der Deutsch/ Tschechischen Grenze sagt, dass der Herr Sowieso mit meinem Auto von ihnen in Gewahrsam genommen wurde und ich solle doch bitte schnellstmöglichst vorbeikommen.
Das war natürlich nicht Bestandteil der Umbauarbeiten, der Mechaniker wollte mal eben über´s weekend in Tschechien auf dicke Hose machen (die Oberpfeife). Als ich dann an der Grenzstation ankam, wollten mir (uns) die überaus fleißigen und phantasievollen Herren mit den durchfallbraunen Hosen versuchten Versicherungsbetrug anhängen, da sie der Meinung waren, dass der Wagen nach Tschechien verbracht werden sollte um dort illegal verkauft zu werden. Es hat mich einiges an Zeit und Mühe gekostet die Herren davon abzubringen und zum Schluss warfen sie mir vor, an dieser Misere schuld zu sein, weil ich keine Vollmacht ausgestellt hätte (wer gibt dem Mechaniker schon eine Vollmacht !?) !
Die Notwendigkeit einer Vollmacht liegt immer im Auge des (uniformierten) Betrachters !
. . . also wenn ich das nächste Mal ein Auto klaue, dann lade ich mir beim ADAC bzw. ÖAMTC eine mehrsprachige Vollmacht runter und fülle sie aus, damit ich an der Grenze keine Probleme mit den Uniformierten bekomme ? Die spinnen doch . .
Also eine Vollmacht ist auch bei einem privaten Fahrzeug ratsam.
Ich hatte einen Vorfall mit meinem Auto in Kroatien mit Aussage bei der Polizei. Ich habe meinen Fahrzeugschein vorgelegt und die nächste Frage war gleich, ob ich auch eine Vollmacht habe, denn das Auto ist auf meinen Vater zugelassen. Alles wurde kopiert für deren Unterlagen.
Zitat von Tom Leider falsch Anselm! Ich kann Dir nur sagen, was ein deutscher Grenzer machen würde DU bist als Fz.-Führer verpflichtet, MEINE Bedenken zu zerstreuen! Wenn Du dass nicht kannst, Pech gehabt. Dann gibt es eine Ausreiseuntersagung mit diesem Kfz. Also entweder umdrehen oder Nachweis besorgen. Gutes Beispiel ist z. B. der deutsche Mietwagen. Auch wenn Du den Fz.-Schein hast, bist Du noch lange nicht berechtigt, jedes Kfz in jedes Ausland zu "entführen"! Das geht teilweise soweit, dass an der Grenze in der Zentrale der Vermieter angerufen wird, ob ja oder nein. Manchmal werden sogar an der Grenze die Mietwagen sichergestellt, "um den rechtmäßigen Eigentümer vor Verlust zu schützen" und gegen den Fahrer wird eine Anzeige wegen des Versuchs der Unterschlagung geschrieben. Also, besser den Weg zum Automobilclub. Dort gibt es eine mehrsprachige Vollmacht zu Fz.-Nutzung! MfG Tom
Habe selten soviel Schwachsinn gelesen. Wenn dieser Tom wirklich ein Zöllner ist, soll er nicht unsere Steuergelder schmarotzen, sondern irgendwo als Gemüseverkäufer arbeiten gehen.
Was wäre für einen Profidieb einfacher, als sich die Vollmacht beim ADAC selber runter zu laden und unterschreiben, wenn er dadurch zum Besitzer wird?
War schon x-Mal in HR mit dem Dienstfahrzeug und hatte auch noch nie Probleme. Neulich hat zwar ein slowenischer Zöllner nach dem KFZ-Schein gefragt – mehr aber auch nicht. Wozu auch? Ich hätte ihn die Vollmacht glatt auf Stück Papier hingekritzelt und die Sache „legalisiert“.
In HR sieht die Sache aber anders aus, aber das hat Steuergründe und betrifft nur in HR zugelassene Firma-KFZ.
Gast
Beiträge:
01.03.2007 15:44
#12 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ?
In Antwort auf:Habe selten soviel Schwachsinn gelesen.
Augen zu und weiterblättern
In Antwort auf:Wenn dieser Tom wirklich ein Zöllner ist, soll er nicht unsere Steuergelder schmarotzen, sondern irgendwo als Gemüseverkäufer arbeiten gehen.
Schrieb ich Zöllner Nein ich schrieb GRENZER! Wer lesen kann ... Übrigens, an EU-Binnengrenzen (A,PL,CZ,F,B,NL usw.) stehen schon seit 01.05.2005 keine Zöllner mehr
In Antwort auf:Was wäre für einen Profidieb einfacher, als sich die Vollmacht beim ADAC selber runter zu laden und unterschreiben, wenn er dadurch zum Besitzer wird?
Schrieb ich runterladen Nö, ich schrieb Ab auf den Weg zum Automobilclub! Also noch mal für Dich Ratibier, geh hin oder nimm die Beine in die Hand oder setz Dich ins Auto Ach so, eh jetzt wieder ein Proteststurm ausbricht, bitte die Vollmacht vom Fahrzeugeigentümer unterschreiben und ggf. abstempeln lassen.
In Antwort auf:War schon x-Mal in HR mit dem Dienstfahrzeug und hatte auch noch nie Probleme.
Ich schrieb auch nicht, dass Du Probleme haben musst! Aber der Grenzer hat das Recht Dich nach der Erlaubnis für die Auslandsfahrt mit dem fremden Auto zu fragen. Er muss es nicht. Aber wenn er es schwarz auf weiss sehen will, dann bist Du in der Beweispflicht! Ich weiss, Schmarrn, Schwachsinn
Wenn Du es selbst nachlesen willst, dann hier:
Das Bundespolizeigesetz BPOLG (wie schon gesagt, es ging nur um den deutschen Grenzer an deutschen Grenzen!)
(1) Der Bundespolizei obliegt der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes (Grenzschutz), soweit nicht ein Land im Einvernehmen mit dem Bund Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes mit eigenen Kräften wahrnimmt.
(2) Der Grenzschutz umfaßt
1. die polizeiliche Überwachung der Grenzen, 2. die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs einschließlich
a) der Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Berechtigung zum Grenzübertritt, b) der Grenzfahndung, c) der Abwehr von Gefahren,
... usw.
und hier die Kontrollbefugnis:
In Antwort auf:§ 23 Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
(1) Die Bundespolizei kann die Identität einer Person feststellen
1. zur Abwehr einer Gefahr, 2. zur polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs, 3. im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von dreißig Kilometern zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet oder zur Verhütung von Straftaten im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, 4. wenn die Person sich in einer Einrichtung der Bundespolizei (§ 1 Abs. 3), einer Anlage oder Einrichtung der Eisenbahnen des Bundes (§ 3), einer dem Luftverkehr dienenden Anlage oder Einrichtung eines Verkehrsflughafens (§ 4), dem Amtssitz eines Verfassungsorgans oder eines Bundesministeriums (§ 5) oder an einer Grenzübergangsstelle (§ 61) oder in unmittelbarer Nähe hiervon aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dort Straftaten begangen werden sollen, durch die in oder an diesen Objekten befindliche Personen oder diese Objekte selbst unmittelbar gefährdet sind, und die Feststellung der Identität auf Grund der Gefährdungslage oder auf die Person bezogener Anhaltspunkte erforderlich ist, oder 5. zum Schutz privater Rechte.
In Antwort auf:§ 47 Sicherstellung
Die Bundespolizei kann eine Sache sicherstellen,
1. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren, 2. um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen oder
Wenn Du sonst Fragen hast, trau Dich ruhig Bekommst immer ne nette Antwort
In Antwort auf:...soll er nicht unsere Steuergelder schmarotzen, sondern irgendwo als Gemüseverkäufer arbeiten gehen.
Habe ich auch schon dran gedacht! Wenn dann alle noch so aufmerksam meine Angebote lesen, so wie Du meinen vorangegangenen Eintrag, dann verkauf ich problemlos Kartoffeln als Bananen
In Antwort auf:Schrieb ich runterladen Nö, ich schrieb Ab auf den Weg zum Automobilclub! Also noch mal für Dich Ratibier, geh hin oder nimm die Beine in die Hand oder setz Dich ins Auto Ach so, eh jetzt wieder ein Proteststurm ausbricht, bitte die Vollmacht vom Fahrzeugeigentümer unterschreiben und ggf. abstempeln lassen.
Ein privater Autobilclub erstellt Dokumente, mit denen einem die Grenzschutzorgane die Ausreise mit dem "fremden" PKW gestatten ? Ich glaube es piept.
In Antwort auf:Ich schrieb auch nicht, dass Du Probleme haben musst! Aber der Grenzer hat das Recht Dich nach der Erlaubnis für die Auslandsfahrt mit dem fremden Auto zu fragen. Er muss es nicht. Aber wenn er es schwarz auf weiss sehen will, dann bist Du in der Beweispflicht!
Ich habe ein behördliches Dokument - das ist der Kfz-Schein. Den muss der Grenzer akzeptieren. Alle anderen Papiere sind "Wisch", sie regeln die Rechte und Pflichten von Firmen und Fahrern bzw. Mietern untereinander, sind aber in keiner Art und Weise bindend für einen staatlichen Beamten.
Natürlich darf der Grenzer Verdacht schöpfen, wenn wie geschehen ein Mechaniker mit einem teuren Auto über die Grenze nach Tschechien fährt. Es könnte sich um den Versuch einer Straftat handeln - es könnte aber auch völlig in Ordnung sein, weil er sich das Auto von seinem Schwager ausgeliehen hat. In dem Fall muss der Grenzer anhand der Zulassungsdaten, die er anhand der Fahrgestellnummer ermitteln muss, den Halter und dessen Telefonnummer ausfindig machen und die Sache klären.
Wenn ich als Autodieb zuerst die Fahrgestellnummer manipuliere (beim gestohlenen Auto die Nummer eines Mietwagens des gleichen Typs "einbaue"), den Mietwagen in Berlin stehenlasse und mit dem gestohlenen Wagen und den Papieren des geliehenen Wagens nach Polen fahre - dann kann der Grenzer nix machen.
In Antwort auf:Schrieb ich runterladen Nö, ich schrieb Ab auf den Weg zum Automobilclub! Also noch mal für Dich Ratibier, geh hin oder nimm die Beine in die Hand oder setz Dich ins Auto Ach so, eh jetzt wieder ein Proteststurm ausbricht, bitte die Vollmacht vom Fahrzeugeigentümer unterschreiben und ggf. abstempeln lassen.
Ich soll irgendwo hinlaufen und mir ein Wisch holen, nur damit der Grenzer sein Spaß hat oder die Berechtigung seines Daseins suggeriert bekommt?
Ich weiß zwar nicht wer du bist, aber entweder glaubst du, dass ich Drogen nehme oder nimmst du selber welche.
Wie bekloppt müsste der Grenzer sein, wenn er ein amtlich ausgestelltes Dokument wie KFZ-Schein als Nachweis nicht akzeptiert, anderseits sich mit Privatzetteln zufrieden gibt. Dann könnte ich mir aus die 50,-€ für den Pass sparen und irgendwas in ein Heft malen und „Ausweis“ drauf schreiben.
Vom ADAC beglaubigte Vollmachten sind weitestgehend anerkannt (SLO/HR/SbCG/H/BG..) !
"Begalubigt"= Stempel vom ADAC und Unterschrift eines Gelbträgers, wobei natürlich hier Tür und Tor offenstehen, da es genügt eine Pass/Ausweiskopie des FZ-Halters mitzubringen nebts unterschriebem Vordruck...aber die sind tatsächlich von den öffentlichen Stellen verschiedener Staaten anerkannt !
Ach ja: in SbCG (Sribja bez Crne Gore ) gibt´s natürlich auch die passenden ADAC-Stempel (auch Tüv-, Zulassungsstellen- usw..Stempel) für dünnes .
In Antwort auf:Vom ADAC beglaubigte Vollmachten sind weitestgehend anerkannt (SLO/HR/SbCG/H/BG..) !
Von wem anerkannt? Hat dich jemals jemand in HR danach gefragt? Die Strassenbullen würden den Wisch noch nicht mal lesen können und außerdem darf man nicht davon ausgehen, dass alle Polizisten bescheuert genug sind und ein amtliches Dokument von einen Wisch nicht unterscheiden können.
Ich würde mir jedenfalls nie von einem Autoclub bescheinigen lassen, dass ich mein Auto fahren darf. Ich glaube es als noch nicht, dass der Anonymus ein Zöllner ist.
Man könnte es auch beim Finanzamt mit ne Selbstbescheinigung versuchen
ist berechtigt, unser Fahrzeug zu Fahrten ins Ausland zu benutzen unter Berücksichtigung der nationalen Zollvorschriften und Steuergesetze.
is authorized to use our vehicle for driving abroad, provides that he observes the national customs regulatios taxation laws.
est autorise a conduire notre vehicule lars de voyages a l'etranger, a condition de respecter les reglementations douanieres nationals et la legislation fiscale.
Marke Make ............................ Marque
Amtl. Kennzeichen ............................ Registration no No d'immatruculation
Datum ............................ Date
Name des Kraftfahrzeuginhabers Name of the vehicle owner or firm's stamp Nom du propretairedu vehiclu ou timbre de l'enterprise ...................... ...................... ...................... ...................... ......................
Unterschrift des Kraftfahrzeuginhabers Signature of the vehicle owner Signature du poeprietaire du vehicle ............................................................
Das sieht doch richtig amtlich aus Da ist doch der KFZ-Schein ein Witz dagegen Wenn ich ein Zöllner wäre, würde ich vor Ehrfurcht glatt auf die Knie fallen
Angefügte Bilder:
Albert
(
Gast
)
Beiträge:
02.03.2007 12:34
#20 RE: bei Firmenfahrzeugnutzung Vollmacht noch notwendig ?
Frage, gibt es in dem Forum auch einen Thread in dem Schwafeln verboten ist?
Meine Erfahrung ist, wie auch in diesem Fall, dass jemand eine Frage stellt, wenn auch nicht immer umfassend oder 100% verständlich, und als erstes die Alles- und Besserwisser auf den Plan gerufen werden.
Beispiel: „Der Zöllner ist doof wenn er meine Papiere nicht akzeptiert“ oder „bin schon immer so gefahren und hatte noch nie Probleme“ – was bringen diese Antworten?
Tritt aber jemand auf, wenn auch anonym (was macht eigentlich den Unterschied?) und versucht sachlich und, wie in diesem Fall, rechtlich fundiert zu antworten, wird abgelästert.
Ich habe kein Problem wenn z.B. über das Thema „Grenzstreit zwischen Slowenien und Kroatien“ geschwafelt wird, da mache ich gerne mit. Aber bei Fragen wo Fehlinformationen dem Fragesteller später Probleme bereiten können, sollte man sachlich bleiben und nur antworten wenn man etwas zum Thema beitragen kann.
In unserem Kroatien-Forum finden Sie umfassende Informationen über Urlaub und Ferien in Kroatien sowie passende Ferienwohnungen, Hotels, Apartments und Ferienhäuser für den Kroatienurlaub.