Das kroatische Parlament hat nam 13.juli 2007 ein neues Gesetz über Ausländer (Zakon o stranicima) verabschiedet. Dieses steht im einklang mit den bestehenden EU-Derektiven und bringt im Vergleich zu den dem bisherigen Gesetz über Ausländer (Zakon o stranicima, NN 109 /2003) zahlreiche, nicht unbedeutende Aenderungen mit sich. Das Gesetz unterscheidet auch weiterhin zwischen einem kurzfristigen Aufenthalt bis zu 90 Tagen, einem voruebergehenden und einem unbefristeten Aufenthalt. Auslaender , die künftig einen unbefristeten Aufenthaltstitel in Kroatien beantragen, muessen grunsaetzlich für einen Zeitraum von 5 Jahren einen befristeten Aufentaltstitel besitzen sowie Kentnisse in der kroatischen Sprache und lateinischen Schrift nachweisen. Auslaendischen Studenten, Saisonarbeitern und sog. „Au-pair“ – Kraeften sowie Dienstleistern wird kein unbefristeter Aufenthalt erteilt. Eine weitere wichtige Aenderung betrifft die bisherige Geschaeftserlaubnis. Kuenftig beinhaltet die Erteilung einer Geschaeftserlaubnis nicht mehr die automatische Erteilung eines vorruebergehenden Aufenthalts in Kroatien. Eine weitere Voraussetzung für die erteilung der Geschaeftserlaubnis ist , dass die geplante Geschaeftstaetigkeit des Auslaenders die geschaeftlichen Aktivitaeten in Kroatien verbessert.
Ich kenne einige Leute, die in Kroatien als Rentner leben, aber derzeit noch eine jährlich Verlängerung brauchen. Werden die jetzt alle ausgewiesen bzw. dürfen nur noch 90 Tage pro Halbjahr dort leben?
Stalni boravak odobrit će se strancu koji, uz uvjete iz članka 78. ovoga Zakona: Eine Aufenthaltberechtigung bekommt wer folgende Punkte erfüllt: 1. ima valjanu stranu putnu ispravu, Gültiger ausländischer Reisepass 2. ima sredstva za uzdržavanje, Kann für sich selbst aufkommen (ist nicht auf Sozialhilfe angewiesen) 3. ima zdravstveno osiguranje, Hat eine gültige Krankenversicherung 4. poznaje hrvatski jezik i latinično pismo, Kann die kroatische Sprache und die lateinische Schrift 5. ne predstavlja opasnost za javni poredak, nacionalnu sigurnost ili javno zdravlje. Ist keine Gefahr für alle anderen, die Nationalsicherheit und das öffentliche Gesundheitswesen Provjeru poznavanja hrvatskog jezika i latiničnog pisma mogu provoditi visoka učilišta koja na temelju dopusnice ministarstva nadležnog za visoko obrazovanje izvode studijske programe iz hrvatskog jezika, na način utvrđen njihovim općim aktom. Die Kroatischkentnisse werden von Universitäten durchgeführt.
Ich finde es absolut richtig, dass für einen unbefristeten Aufenthaltstitel zumindest Grundkenntnisse der jeweiligen Landessprache vorhanden sein müssen. Mir fehlt jegliches Verständnis dafür, dass sich jemand jahrelang in einem fremden Land aufhält und dann nicht einmal Grundkenntnisse der dortigen Sprache hat.
Meint Stalni boravak wirklich eine Aufenthaltsberechtigung oder eine Aufenthaltsgenehmigung? Hier in Deutschland ist dazwischen schon ein ziemlicher Unterschied.
Es ist aber ein Unterschied, ob man Leute plötzlich ausweist oder ob man nur Neuzuzüge verhindern will. Wenn Menschen seit Jahren dort leben und ein eigenes Einkommen nachweisen können, finde ich es höchst seltsam, sie plötzlich rauszuwerfen. Man könnte sie immerhin dazu verdonnern, eine Schule zu besuchen. Schließlich haben sie unter Umständen nur noch ihr Eigentum in Kroatien und keine Rückkehrmöglichkeit nach Deutschland mehr.
In Antwort auf:Meint Stalni boravak wirklich eine Aufenthaltsberechtigung oder eine Aufenthaltsgenehmigung. Hier in Deutschland ist dazwischen schon ein ziemlicher Unterschied.
Das Deutsche Entsprechum waere wohl am ehesten die Niederlassungserlaubnis. Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltsgenehmigung gibt es nicht mehr (und koennen auch nicht mehr nachbestellt werden.)
In Antwort auf:Es ist aber ein Unterschied, ob man Leute plötzlich ausweist oder ob man nur Neuzuzüge verhindern will. Wenn Menschen seit Jahren dort leben und ein eigenes Einkommen nachweisen können, finde ich es höchst seltsam, sie plötzlich rauszuwerfen. Man könnte sie immerhin dazu verdonnern, eine Schule zu besuchen. Schließlich haben sie unter Umständen nur noch ihr Eigentum in Kroatien und keine Rückkehrmöglichkeit nach Deutschland mehr.
In Deutschland/EU werden auch Kenntnisse der Landessprache (und damit ist in Deutschland nicht daenisch, sorbisch oder plattdeutsch gemeint) verlangt (und ich habe noch nie davon gehoert, dass das als ungerecht empfunden wird).
In Antwort auf:In Deutschland/EU werden auch Kenntnisse der Landessprache verlangt (und ich habe noch nie davon gehoert, dass das als ungerecht empfunden wird).
Völlig richtig, aber die Ausländer, die schon jahrelang hier sind und kein Deutsch können (und das sind nicht wenige) werden nicht rausgeworfen, oder?
ZitatVöllig richtig, aber die Ausländer, die schon jahrelang hier sind und kein Deutsch können (und das sind nicht wenige) werden nicht rausgeworfen, oder?
Jemand, der seine Niederlassungserlaubnis durch Umwandlung seiner Aufenthaltsberechtigung oder unbefristeteten Aufenthaltserlaubnis bekommen hat, der wird sie natuerlich auch behalten. Entsprechendes wird fuer kroatische "Altfaelle" gelten...
Fuer "Neufaelle" in Deutschland gilt dagegen: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Bei meiner letzten Verlängerung des Aufenthaltes teilte mir meine Sachbearbeiterin mit, dass nächstes Mal eine Prüfung bezüglich meiner Kroatischkenntnisse ansteht. Ob es noch was Neues in den Gesetzen gibt, weiß ich momentan nicht.
Ich erinnere mich was für ein Aufschrei durch die Foren ging als bekannt wurde dass das kroatische Aufenthaltsrecht verschärft wird ("Kroatien = Rechtsradikal"), dabei ist das nichts anderes als eine Anpassung an geltende EU Gesetze.
Jetzt weiß ich aber immer noch nicht,ob wir als Renter bleiben können oder nicht.Wir erfüllen eigendlich alles außer Kroatisch.Sind wir jetzt alt Fälle ,bekommen wir jetzt laut neuem Gesetz wieder ein Jahr oder müssen wir gehen. Uns geht es auch so, wie vielen anderen Rentner.
In Antwort auf:Bei meiner letzten Verlängerung des Aufenthaltes teilte mir meine Sachbearbeiterin mit, dass nächstes Mal eine Prüfung bezüglich meiner Kroatischkenntnisse ansteht.
Wie lange bist du schon in Kroatien? Und was machst du hier, bist du in Rente? Wie lange hast du schon deine Aufendhaltsgenehmigungen .Und welche Zeit haben Sie dir jetzt bestätigt. ! Jahr oder ein halbes Jahr.
Zitat von katze5121katze5121: Wenn du schon 4 Jahre hier lebst, dann brauchst du doch auch eine Aufendhaltsgenehmigung. Wie machst du das denn.Dich betrifft das doch auch.
betrifft mich insofern nicht (mehr) da ich meinen stalni boravak (dauerende Aufenthaltsgenehmigung) bekommen hab, mit nem kroatischen Personalausweis. n paar Monate später und ich hätte zum Sprachtest gehen müssen. Hätte mir zwar keine Probleme gemacht weil ich für nen Deutschen, wie ich finde, sehr gutes Kroatisch spreche. Meine Empfehlung kann nur lauten, und das gilt übrigens für alle Ausländer. Egal ob Deutsche in Kroatien oder Türken in Deutschland, ANPASSEN.
Heißt zumindest mal die Sprache erlernen, muss nicht perfekt aber damit zeigt man schon so einiges...
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