In Antwort auf:ich frage mich nur warum die herren vom verfassungsgerichtshof mit der veröffentlichung ihres erkenntnisses nicht warten konnten bis das gesetz saniert ist.
Offenbar weisst du nicht über den Lauf der Gesetzgebung Bescheid!
Das gegenständliche Gesetz wurde vom VfGH überprüft und als verfassungswidrig (verstösst gegen das Grundrecht auf Datenschutz) eingestuft. Daher wird es ausser Kraft gesetzt. Die Regierung (Legislative) kann nun eine Novelle des Gesetzes erlassen, was offenbar auch geschehen wird.
In Antwort auf:Offenbar weisst du nicht über den Lauf der Gesetzgebung Bescheid!
Das gegenständliche Gesetz wurde vom VfGH überprüft und als verfassungswidrig (verstösst gegen das Grundrecht auf Datenschutz) eingestuft. Daher wird es ausser Kraft gesetzt. Die Regierung (Legislative) kann nun eine Novelle des Gesetzes erlassen, was offenbar auch geschehen wird.
soweit sogut aber musste das wirklich schon jetzt, noch bevor die novelle erlassen wird, veröffentlicht werden um damit rasern und dränglern kund zu tun, dass sie für einige zeit ungestraft leben gefärden dürfen ich bleibe dabei, dass die herren verfassungsrichter nur um ihrer profilierung willen billigend in kauf nehmen, dass leben gefährdet werden
In Antwort auf:soweit sogut aber musste das wirklich schon jetzt, noch bevor die novelle erlassen wird
Du siehst da was komplett falsch.
Die Novelle wird ja nur deshalb kommen, weil der VfGH das Gesetz gekippt hat. Es ist die Pflicht in einem Rechtstaat, das so handzuhaben !!! Es bleibt dem VfGH ja nix anderes über, oder willst du die chinesische Gesetzgebung in Österreich ?
ich sehe da nichts falsch meine kritik bezieht sich auf den zeitpunkt der veröffentlichung. man hätte das auch erst nach der novellierung des gesetzes veröffentlichen können.
In Antwort auf:Du verstehst den österreichischen Rechtsstaat nicht ...
na hauptsache du verstehst ihn aber vielleicht stellst du hier herein wo geschrieben steht,dass man ein erkenntnis des verfassungsgerichtshofes sofort einer breiten öffentlichkeit bekanntgeben muß und keinesfalls damit warten darf bis das betreffende gesetz novelliert ist
In Antwort auf:aber vielleicht stellst du hier herein wo geschrieben steht,dass man ein erkenntnis des verfassungsgerichtshofes sofort einer breiten öffentlichkeit bekanntgeben muß und keinesfalls damit warten darf bis das betreffende gesetz novelliert ist
Das steht in der öst. Bundesverfassung, ich glaube im Artikel 139-140.
Warum glaubst du mir nicht einfach so? Ist wohl nicht deine Art, mal einen Fehler zuzugeben, oder?
Bittesehr:
Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, mit dem eine Verordnung als gesetzwidrig aufgehoben wird, verpflichtet die zuständige oberste Behörde des Bundes oder des Landes zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung. Dies gilt sinngemäß für den Fall eines Ausspruches gemäß Abs. 4. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
In Antwort auf:Warum glaubst du mir nicht einfach so? Ist wohl nicht deine Art, mal einen Fehler zuzugeben, oder?
glauben ist schön aber wissen ist besser welchen fehler ich zugeben soll ist mir allerdings schleierhaft.ich bin noch immer der meinung, dass die veröffentlichung in den medien ein fehler war.
In Antwort auf:Ein Deutscher drängelt(für mich ist das eines der schlimmsten vergehen im Straßenverkehr, solchen Schweinen gehört der Führerschein weggenommen)
Ich finde auch, dass den Deutschen Draenglern der Fuehrschein entfernt werden sollte. Dann haben endlich die <hier die vom Leser bevorzugte Nationalitaet einsetzen> Draengler mehr Platz.
In Antwort auf:ch finde auch, dass den Deutschen Draenglern der Fuehrschein entfernt werden sollte. Dann haben endlich die <hier die vom Leser bevorzugte Nationalitaet einsetzen> Draengler mehr Platz.
...Nicht unbedingt lustig und sicher etwas schwer verständlich.
Es gibt auch noch ein zweites Mittel: Die Reifen meines Pickups sind so groß, daß einfach keine Parkkralle rumpasst... Mehrfach ausprobiert... Abschleppen is meist auch nicht: Allrad mit Differentialsperre einlegen - kein Rad rollt beim abschleppen mit - eine Achse anheben und die andere mitrollen lassen somit unmöglich. Komplett aufladen auf nen Transporter scheitert meist am Gesamtgewicht und der Größe...
Aber das alles schützt mich leider auch nicht vor unangenehmer Post - deshalb kauf ich im Zweifel lieber nen Parkschein.
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