Hallo HajdukFan, Du brauchst nicht lange zu lesen ....... mach die Überweisung fertig. Glaub mir, ich habe öfters mit solchen Sachen dienstlich zu tun.
In Antwort auf:hier ab Deutschland kommen nochmal locker 20,-- € Bankgebühren dazu
Das ist eine Fehlinformation! In der EU entfallen sämtliche Überweisungsgebühren, wenn man anstatt wie üblich Kontonummer/BLZ den IBAN/BIC nimmt. Dies ist eine internationale Bankverbindung, die auch auf dem Zahlschein steht der der Strafe beiliegt und zwar unter "für Auslandszahlung".
Seit Juli 2003 gibt es eine EU-Standardüberweisung oder auch Binnenübeweisung genannt.
Statt Kontonummer und Bankleitzahl wirde eben IBAN und BIC-Code eingesetzt. Sind aber eigene Überweisungsscheine !! Bedingung für eine Überweisung zu den üblichen Kosten einer Inlandsüberweisung ABER eben ins EU-Ausland ist eine Überweisung direkt vom KOnto. Einzahlung geht nicht !
Ist vom Empfänger kein IBAN und BIC-Code bekannt, auch kein Problem. Im Internet gibt es sogenannte IBAN+BIC REchner die automatisch die eingegebenen Kontonummern und Bankleitzahlen in die Codes umrechnen !
Wie gesagt - aber eigene Überweisungsscheine verwenden, oder auf Onlinekonten ist diese Überweisungsart auch exta angeführt. Wer eine normale Auslandsüberweisung macht wird dafür natürlich tüchtig bestraft !
In Antwort auf:Wenn jemand zu schnell fährt, so glaube ich, braucht man nicht darüber zu diskutieren, ob eine Strafe unrecht ist oder nicht.
Völlig richtig - aber wenn man mir so etwas vorhalten würde, dann würde ich mir schon die Freiheit herausnehmen, und den Vorwurf überprüfen - oder Du etwa nicht ??
Daher ist kein Außenstehender dazu in der Lage, die Situation zu beurteilen !!
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Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
.... logisch - sollte man überprüfen lassen ob die Strafe rechtens ist. Dafür braucht es einen Anwalt - kein Problem bei einer Rechtsschutzversicherung - sonst muss man die evtl. zusätzlichen Kosten abwägen.
Ohne dringenden Grund wird das keine Versicherung auf ihre Kappe nehmen, eine amtliche Strafe zu prüfen. Die hätten dann ja nix anderes mehr zu tun, denke ich mal. Also, wenn man wo geblitzt wurde, kann man wohl davon ausgehen, dass das Gerät geeicht, der Standort passt usw. Ist das wirklich eure Meinung, wenn man ne Strafe bekommt zu protestieren ?! Fahrt ihr im Ernst nie mal zu schnell ?! Ich gebe zu: ich schon.
In Antwort auf:Ist das wirklich eure Meinung, wenn man ne Strafe bekommt zu protestieren ?!
Natürlich nicht in jedem Fall sondern nur, wenn berechtigte Zweifel bestehen. Auch in Deutschland wurden viele Bußgeldbescheide aufgehoben, weil bewiesenermaßen bestimmte Modelle von Radarpistolen Falschmessungen ergeben haben - das kam mal im ARD Ratgeber Auto und Verkehr.
In Antwort auf:Oder fahrt ihr im Ernst nie mal zu schnell ?!
Doch, aber
1. habe ich mich seit vielen Jahren nicht mehr erwischen lassen
und
2. habe ich ein System des "Zuschnellfahrens" innerhalb gerade noch vertretbarer Grenzen.
aber letzteres ist ja allgemein bekannt und keineswegs ein Geheimnis.
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Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
In Antwort auf:Völlig richtig - aber wenn man mir so etwas vorhalten würde, dann würde ich mir schon die Freiheit herausnehmen, und den Vorwurf überprüfen - oder Du etwa nicht ??
und dann
In Antwort auf:Natürlich nicht in jedem Fall sondern nur, wenn berechtigte Zweifel bestehen.
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