ich habe die Erlaubnis der Anwältin aus Zagreb, ihre Adresse in Forum zu veröffentlichen. Hier ist sie: Odvjetnicki ured Senka Ursic - Bukorovic Gunduliceva 24 10000 Zagreb Kroatien
Tel.: 00385-1-48 55 513 Handy: 00385-91-799 69 11 Die E-Mail Adresse wird nachgereicht.Falls es sprachliche Probleme geben sollte, kann ich vielleicht helfen. Viel Erfolg und liebe Grüße an alle. LaMaLeHe
Hallo Soline, habe gerade von meinem Anwalt eine Mitteilung bekommen, dass für uns (Ausländer) nur noch Justizministerium (und nicht auch noch Aussenministerium) zuständig ist. Somit kann Pomoćnik ministra Herr Vinko Ljubičić nicht zuständig sein, da er beim Aussenministerium ist. Oder? Schöne Grüße
momo
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Gast
)
Beiträge:
16.11.2006 21:11
#27 RE: Zustimmung vom Justizministerium für Ausländer
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Auskunft, die du bekommen hast, hundertprozentig richtig ist. Ich habe aber auch schon davon gehört, daß jetzt nur noch das Justizministerium zuständig sein soll. In diesem Fall kannst du hier anrufen: Pomoćnica ministrice, Frau Bojana Pejkić, Tel: (01) 3710-770, faks: (01) 3710-772.
Bei einer der beiden Stellen, kannst du ja mal nachfragen. Berichte uns doch mal, welches Ministerium nun tatsächlich aktuell zuständig ist. Das ist eine wichtige Frage, die auch eine Menge von anderen Usern interessiert.
Ich habe gerade einen Brief von meinem Anwalt erhalten, in dem auch er mir mitteilte, dass seit dem Sommer nur noch das Justizministerium zuständig ist. Von einer Nachfrage meinerseits mit Angabe der Bearbeitungsnummer hat er mir abgeraten, da ich sowieso keine Auskunft erhalten würde. Diese bekommt nur der beim Notar eingesetzte Bevollmächtigte, in meinen Fall also der Anwalt.
Viele Grüße von Beate
LaMaLeHe
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Gast
)
Beiträge:
17.11.2006 19:38
#31 RE: Zustimmung vom Justizministerium für Ausländer
Hallo Beate, meines Wissens ist die Auskunft die Du erhalten hast richtig. Telefonische Anfragen werden sehr selten beantwortet, ist doch logisch oder? Ein Anwalt wird ja auch deshalb bevollmächtigt, dass er die Anträge stellt, bzw. später die Anfragen, wenn bereits ein Aktenzeichen vergeben wurde. Alles was dazu gebraucht wird ist Geld und Geduld, aber es lohnt sich. Ich wünsche allen viel Erfolg! Liebe Grüße von LaMaLeHe
jpetko
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gelöscht
)
Beiträge:
28.11.2006 16:55
#32 RE: Zustimmung vom Justizministerium für Ausländer
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