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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 4 Antworten
und wurde 1.624 mal aufgerufen
  
 Bauen und Immobilien in Kroatien, Häuser, Grundstücke, Vermietung
crofan Offline



Beiträge: 546

24.10.2006 13:03
Privatvermietung demnächst nur noch mit Baugenehmigung? Antworten

Wie heute das kroatische Fernsehen (HRT) um 12.00 berichtete, plant Kroatien ab Januar 2007 nur noch solchen
Vermietern eine Erlaubnis für den Tourismus zu geben, die eine Baugenehmigung für das Haus haben.

Wenn diese Betten auf dem kroatischen Tourismusmarkt wegfielen, gäbe das mit Sicherheit einen Preisanstieg für die verbleibenden Betten.
Es ist die Rede von hunderttausenden Betten, die wegfallen sollen.

Die Nachfrage nach diesen Betten ist ja da. Das würde bedeuten, daß noch mehr neue Häuser in Kroatien für den Tourismus gebaut würden (mit Baugenehmigung).
__________________________________________

Ratibier Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 7.607

24.10.2006 13:41
#2 RE: Privatvermietung demnächst nur noch mit Baugenehmigung? Antworten

Plausibel und Clever.

In EU würde man auch nicht die Zimmer, in einem schwarz gebauten Hotel vermieten dürfen
Außerdem wird sich das positiv auf die Immobilienpreise auswirken, da viele Häuser explizit zum diesen Zweck gebaut worden sind.

Allerdings wird künftig auch die Schwarzvermietung aufblühen.

_________________________________________________
Tko se zadnji smije, taj slabo kopca

Soline 1 Offline

verstorben

Beiträge: 6.078

25.10.2006 09:52
#3 RE: Privatvermietung demnächst nur noch mit Baugenehmigung? Antworten

@ crofan

Bei diesem Posting war wohl mehr dein Wunsch, der Vater des Gedankens. Wegen dir habe ich gestern Abend die schöne Sendung über Dubrovnik auf BR3 verpasst und mir extra Dnevnik auf HRT1 angeschaut. Die haben da jedenfalls keinen einzigen Ton darüber gesagt, was du uns da berichtet hast. Auch in den einschlägigen anderen Medien habe ich nichts darüber gefunden.

Abgesehen davon dürfte die Sache nicht so dramatisch sein, wie du sie hier darstellst. Für die Mehrzahl aller dieser Objekte ist mit Sicherheit eine Baugenehmigung erteilt worden. Zumindest bei den nach 1991/1992 gebauten. Altbestände mögen vereinzelt tatsächlich ohne Genehmigung gebaut worden sein. Ob alle Häuser dann so gebaut worden sind, wie sie genehmigt wurden, ist das eigentliche Problem. Wenn also bei Vermietungen, wie bei der Eintragung eines Käufers ins Grundbuch, auch dabei in Zukunft der Bauabnahmeschein verlangt werden sollte, dann dürfte es in der Tat für einige Vermieter schwierig werden, ihre Ferienwohnungen legal zu vermieten. Was solch eine Maßnahme für den Tourismus in Kroatien bedeuten würde, brauche ich doch wohl nicht zu erklären. Deshalb glaube ich, daß sich die Verantwortlichen da etwas anderes einfallen lassen und hier gilt nach meiner Meinung das alte Sprichwort: Die Suppe wird noch lange nicht so heiss gegessen, wie sie gekocht wurde.

Und noch eine Frage an Ratibier: Was ist daran plausibel und clever? Das die Hotels alle eine Baugenehmigung haben, dürfte doch wohl klar sein. Nur bei den Bauabnahmescheinen, habe ich auch so meine Zweifel. Weshalb sich das alles auf die Immobilienpreise auswirken wird, könntest du uns ja bitte auch mal erklären. Werden sie nach deiner Meinung preiswerter oder muss man in Zukunft noch mehr bezahlen?

Pozdrav Soline

Soline 1 Offline

verstorben

Beiträge: 6.078

25.10.2006 11:13
#4 RE: Privatvermietung demnächst nur noch mit Baugenehmigung? Antworten

Und noch etwas grundsätzliches zu dem Thema Baugenehmigungen und Bauabnahmeschein.

Die vom kroatischen Parlament beschlossenen Baugesetze und Bauvorschriften, entsprechen schon heute dem Standard der EU. Soweit so gut. Wie diese Gesetze dann auf kommunaler Ebene umgesetzt werden, ist aber eine ganz andere Sache. Da hat mir mal ein Kommunalpolitiker gesagt: "Was die da in Zagreb beschließen, interessiert mich nicht. Wir haben hier vor Ort unsere eigenen Gesetze." Bei solch einer Denkweise ist doch wohl klar, wohin die Sache dann läuft. Da werden erst einmal Grundstücke, auf denen nach dem (Zagreber) Gesetzt überhaupt nicht gebaut werden darf, von Gemeinden zu Baugrundstücken erklärt. Besonders in Gemeinden, wo noch kein gesetzlicher Bebauungsplan aufgestellt worden ist (teilweise absichtlich nicht) kommt es vor, daß Grundstücke, die noch nicht einmal den Mindestabstand zum Meer haben, plötzlich Baugrundstücke sind, die dann von den Einheimischen zu einem entsprechenden Preis verkauft werden. Das klappt prima. Es ist sogar schon vorgekommen, daß ein Gemeinderat einstimmig beschlossen hat, ein bestimmtes Grundstück nicht als Bauland zu erklären. Und, oh Wunder, drei Monate später, hat der gleiche Gemeinderat beschlossen, es doch als Baugrundstück zu genehmigen. Da sind schon mal manche Dinge "machbar". Es werden dann teilweise Preise verlangt und auch bezahlt, die jenseits der Schmerzgrenze liegen.

Hat der Bauherr bzw. Investor dann das Grundstück in Besitz genommen, lässt er, meist von einem Architekten (Projektant), eine Bauskizze anfertigen, die bei der Gemeinde zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Dort, auf kommunaler Ebene, wird über den Antrag entschieden und die Höhe der zu zahlenden Gemeindesteuer pro m2, die hier bei Neuerstellung von Wohnraum an die Gemeinde gezahlt werden muss, festgelegt. Erst wenn diese Steuer gezahlt worden ist, wird die Baugenehmigung erteilt und es kann mit dem Bau begonnen werden. Jeder, der die Sprache kann, kann sich auf den offiziellen Homepages der Gemeinden ansehen, welchen Jahresetat sie haben. Je mehr Häuser und Wohnungen in einer Gemeinde gebaut werden, um so höher sind die Einnahmen. Da kommen Beträge zusammen, von denen manche Gemeinde in Deutschland nur träumen kann.

Ob und wie die Bauausführung nach den Plänen erfolgt, wird in der Regel, in der Bauphase nicht kontrolliert. Da kommt ab und zu zwar mal ein Inspektor vorbei und bei einem guten Essen oder sonst etwas, werden die evtl. aufgetretenen Mängel beseitigt. Da wurden ein paar m2 mehr gebaut, um Steuern zu sparen. Da hat dann am Ende evtl., die vorgeschriebene Fäkaliengrube ein Loch, damit diese nicht abgepumpt werden muss und die Jauche ins Erdreich sickern kann, Da ist dann auch noch "etwas anders" und nicht wie in den Plänen vorgeschrieben, gebaut worden und die Häuser und Wohnungen, werden, ohne das ein Bauabnahmeschein vorliegt, verkauft und bezogen. In dieses Spiel sind dann folgende Personenkreise einbezogen: Grundstückverkäufer, Bauherr (Investor), Gemeinde, Makler, Rechtsanwälte (Notare nicht, denn sie sind ja nur Urkundsbeamte) und schließlich der Käufer. Wer die schlechtesten Karten in diesem Spiel hat, brauch ich doch wohl nicht zu erklären. Und wer sich dann als Käufer betrogen fühlt, muss den Rechtsweg einschlagen und lange warten, bis er Recht bekommt. Selbst wenn er am Ende dann Recht bekommt, muss er noch kämpfen um dieses Recht realisieren zu können.

Mein Fazit: Als Käufer eines Grundstücks, Hauses oder einer Ferienwohnung würde ich zuerst einmal selbst klären, ob das Grundstück oder das Haus, im gesetzlichen vorgeschriebenen Bebauungsgebiet liegt. Dann würde ich die Baugenehmigung und den Bauabnahmeschein (zumindest in beglaubigter Kopie) haben wollen. Auf mündliche Angaben des Verkäufers, Maklers oder der Gemeinde würde ich mich niemals verlassen. Sämtliche Dokumente und Schriftstücke würde ich mir von einem gerichtlich anerkannten Dolmetscher übersetzen lassen, wenn ich die Sprache nicht selbst kann. Und wenn die kroatische Regierung und das Parlament, wie geplant, beschliessen sollten, daß Käufer von Häusern und Wohnungen nur dann ins Grundbuch eingetragen werden, wenn neben der Baugenehmigung auch der Bauabnahmeschein vorgelegt wird, wird es bestimmt etwas mehr Rechtssicherheit für die Käufer geben.

In diesem Sinne, wünsche ich allen hier aus dem Forum, viel Erfolg beim Kauf eines Hauses oder einer Ferienwohnung, hier bei uns in Kroatien. Und denen, die um ihr Recht kämpfen, weil sie betrogen worden sind, wünsche ich viel Erfolg und Durchhaltekraft.

Pozdrav Soline

crofan Offline



Beiträge: 546

07.01.2007 11:48
#5 RE: Privatvermietung demnächst nur noch mit Baugenehmigung? Antworten

Das neue Gesetz gilt ab dem 01.01.2008 und gilt für Vermieter mit mehr als 7 Zimmer bzw. mehr als 14 Betten.
Wer mehr als 14 Betten hat, sollte sich in den nächsten 5 Jahren (Übergangszeit) eine Baugenehmigung beschaffen.

aus:
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